Hallo miteinander,
alle reden von der UN-Konvention und die Umsetzung ihrer selbst. Im März 2009 ist diese Konvention in Kraft getreten. Man findet sie u .a. auch in leichter Sprache auf vielen Seiten im Internet. z.B. hier auf der Seite auf der auch vieles mehr zur UN-Konvention, Aktionspläne usw. zu finden ist. Es ist die Seite der UN-Konvention-Umsetzung. und hier findet man unendliche Infos dazu und ganz viele Links und Themen die diskutiert werden. Direkt beim Bundes-Sozialministerium hier.
Eigentlich sind die Menschenrechte, bzw. Grundrechte schon seit ewigen Zeiten schriftlich festgelegt. Da nicht jeder Mensch in der Gesellschaft sich dessen bewusst ist, dass die Menschen mit Behinderung auch die gleichen Grundrechte haben, wurde alles noch einmal –ausgerichtet auf den Menschen mit Behinderung – schriftlich in dieser Konvention festgehalten.
Leider weicht die Deutsche Übersetzung ein wenig vom Original Wortlaut ab. Als Rechtsverbindlich ist aber nach Artikel 50 der Konvention, der englische Originaltext.
Noch mal zur Erinnerung: Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Übereinkommens verpflichtet sich die Bundesrepublik, ihre Gesetzgebung so auszurichten, dass Menschen mit Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkannt werden.
Zwei Jahre nach Ratifikation ist die Bundesregierung verpflichtet, einen Staatenbericht an den dafür eingerichteten Fachausschuss der Vereinten Nationen zu erstatten.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung ebenso dazu verpflichtet, einen Aktionsplan zu entwerfen. Darin will sie die konkreten Maßnahmen beschreiben, die dazu beitragen sollen, die in der BRK verankerten Menschenrechte zu verwirklichen.
Im März 2011 sollen diese der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Einige Bundesländer fangen an, ihren Aktionsplan (hier: Rheinlandpfalz)vorzustellen. Hier z.B. etwas zum Thema für Rheinland-Pfalz oder auch Niedersachsen.
Inklusion ist eine Aufgabe für die Politik und auch eine große Aufgabe für uns jeden selbst – als Betroffene und auch Nichtbetroffene.
Jeder denkt bei dem Wort Inklusion in erster Linie an Schulen und Bildung. Aber die Umsetzung der Bildung betrifft den Artikel 24 der UN-BRK. Darüber hinaus gibt es noch 49 weitere Artikel der Konvention.
Die UN-BRK ist ein großes Werk mit immenser Bedeutung für die Menschen mit Behinderung in vielen Teilen der Welt. Wenn wir uns alle, ob mit- oder ohne Behinderung in das Umdenken einbringen können – sei es für die gesamte Umsetzung, oder auch in einzelnen Punkten z.B. auf Gefahren hinweisen und mit abarbeiten, dann werden wir irgendwann die Vision erfüllt sehen, ohne Verlierer! Denn die UN-BRK gilt für alle Menschen mit Behinderung. Inklusion bedeutet, dass ein Mensch, der behindert ist, eine Welt vorfinden muss, wo ihn seine Behinderung nicht mehr behindert, ganz normal ein Teil der Gemeinschaft sein zu können.
Vielleicht können wir uns ja hier auch immer mal wieder zum Thema austauschen.
alle reden von der UN-Konvention und die Umsetzung ihrer selbst. Im März 2009 ist diese Konvention in Kraft getreten. Man findet sie u .a. auch in leichter Sprache auf vielen Seiten im Internet. z.B. hier auf der Seite auf der auch vieles mehr zur UN-Konvention, Aktionspläne usw. zu finden ist. Es ist die Seite der UN-Konvention-Umsetzung. und hier findet man unendliche Infos dazu und ganz viele Links und Themen die diskutiert werden. Direkt beim Bundes-Sozialministerium hier.
Eigentlich sind die Menschenrechte, bzw. Grundrechte schon seit ewigen Zeiten schriftlich festgelegt. Da nicht jeder Mensch in der Gesellschaft sich dessen bewusst ist, dass die Menschen mit Behinderung auch die gleichen Grundrechte haben, wurde alles noch einmal –ausgerichtet auf den Menschen mit Behinderung – schriftlich in dieser Konvention festgehalten.
Leider weicht die Deutsche Übersetzung ein wenig vom Original Wortlaut ab. Als Rechtsverbindlich ist aber nach Artikel 50 der Konvention, der englische Originaltext.
Noch mal zur Erinnerung: Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Übereinkommens verpflichtet sich die Bundesrepublik, ihre Gesetzgebung so auszurichten, dass Menschen mit Behinderung als vollwertige und gleichberechtigte Bürger ihres Landes anerkannt werden.
Zwei Jahre nach Ratifikation ist die Bundesregierung verpflichtet, einen Staatenbericht an den dafür eingerichteten Fachausschuss der Vereinten Nationen zu erstatten.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung ebenso dazu verpflichtet, einen Aktionsplan zu entwerfen. Darin will sie die konkreten Maßnahmen beschreiben, die dazu beitragen sollen, die in der BRK verankerten Menschenrechte zu verwirklichen.
Im März 2011 sollen diese der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Einige Bundesländer fangen an, ihren Aktionsplan (hier: Rheinlandpfalz)vorzustellen. Hier z.B. etwas zum Thema für Rheinland-Pfalz oder auch Niedersachsen.
Inklusion ist eine Aufgabe für die Politik und auch eine große Aufgabe für uns jeden selbst – als Betroffene und auch Nichtbetroffene.
Jeder denkt bei dem Wort Inklusion in erster Linie an Schulen und Bildung. Aber die Umsetzung der Bildung betrifft den Artikel 24 der UN-BRK. Darüber hinaus gibt es noch 49 weitere Artikel der Konvention.
Die UN-BRK ist ein großes Werk mit immenser Bedeutung für die Menschen mit Behinderung in vielen Teilen der Welt. Wenn wir uns alle, ob mit- oder ohne Behinderung in das Umdenken einbringen können – sei es für die gesamte Umsetzung, oder auch in einzelnen Punkten z.B. auf Gefahren hinweisen und mit abarbeiten, dann werden wir irgendwann die Vision erfüllt sehen, ohne Verlierer! Denn die UN-BRK gilt für alle Menschen mit Behinderung. Inklusion bedeutet, dass ein Mensch, der behindert ist, eine Welt vorfinden muss, wo ihn seine Behinderung nicht mehr behindert, ganz normal ein Teil der Gemeinschaft sein zu können.
Vielleicht können wir uns ja hier auch immer mal wieder zum Thema austauschen.


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hat mal zu mir gesagt: "Wir sind langsam alle sozialkrank!" ---- als es um ein ähnliches Thema ging. Auch wenn ich viele Differenzen mit diesem Verein hatte 