AW: Grundsicherung - Regelsatzsenkung geplant
habe ich gemacht,danke für den hinweis
habe ich gemacht,danke für den hinweis
Zitat von menschmichaHallo, für meine Tochter ist jetzt beim neuen Bescheid über die Grundsicherung - wie immer - 291 Euro Regelbedarf eingetragen. Nachdem ich diese Petition nun unterschrieben habe, wäre also eine Erhöhung dieser Regelbedarfsstufe auch rückwirkend möglich? Und was ist mit meinen vorigen Bescheiden auch mit der gekürzten Regelleistung?
Zitat von rettesichZitat aus Urteil LSG NRW:
In einem Hauptsacheverfahren wird hingegen daher der Frage nachzugehen sein, ob in Bezug auf die Regelbedarfsgruppe 3 die vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 09.02.2010 (a. a. O.) begründeten Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Ermittlung der Regelbedarfe erfüllt sind. Diese Prüfung wird u.a. zu berücksichtigen haben, dass im Gesetzgebungsverfahren einerseits festgestellt wird, die Bemessung dieser Regelbedarfsgruppe mit 80 % des Regelbedarfs eines alleinstehenden Hilfebedürftigen sei statistisch nicht hinterlegt, anderseits unter Berufung auf eine dem Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität erlaubte Typisierung davon ausgegangen wird, es sei "angesichts weitgehend gleichbleibender haushaltsbezogener Verbrauchsausgaben davon auszugehen, dass in Haushalten mit mehreren erwachsenen Personen die jeweils individuellen Bedarfe sinken". Dies habe das Bundesverfassungsgericht für den Paarhaushalt ausdrücklich anerkannt und typisierte Einsparungen in Höhe von 20 Prozent als verfassungsrechtlich tragfähig akzeptiert (BT-Drs 17/4095, a. a. O.).
Einem Hauptsacheverfahren kann und muss auch die Klärung mit Blick auf die gesetzlich angeordnete Rückwirkung der Regelsatzminderung erhobener Zweifel vorbehalten bleiben.
den Paarhaushalt

Zitat von odinBundesministerium für Arbeit und Soziales
Zitat:
"Dagegen richten sich die existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe, insbesondere die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII an einen Personenkreis, der tendenziell dauerhaft auf die Unterstützung durch steuerfinanzierte Sozialleistungen angewiesen ist; es handelt sich um ein eher statisches System."
Dem steht gegenüber:
Behinderten Menschen erhalten bereits nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren in den Werkstätten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Werkstattätigkeit kann jedoch ohne Anrechnung der Rente weiter ausgeführt werden.
Wo ist hier eine dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung?
Gruß
odin

Zitat von odinZur angekündigten schnellen Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3
durch die Regierung, hier der Bericht der Lebenshifle Deutschland:
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Grundsicherung_1.php
Wir werden von Hinten bis Vorne von dieser "C"hristlichen Regierung verarscht.
Gruß




Mein Gott sind das armselige Politiker die Kompromisse auf den Rücken von Behinderten abschließen müssen.
Die Regierung müsse vor allen Dingen denen mehr helfen, die sich selbst nicht helfen können,

Zitat von rosifiDa muss ich jetzt doch den Guido zitieren:
Aha, und dann schließt man solche Kompromisse zu Lasten derer, die sich wirklich nicht mehr helfen können.
Wissen unsere Politiker eigentlich noch, was sie den ganzen Tag vor sich hinschwätzen?
Zitat von rosifiWissen unsere Politiker eigentlich noch, was sie den ganzen Tag vor sich hinschwätzen?
da kann man gut einen Satz von Konrad Adenauer zitieren:
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“

[...] Die junge Frau im Rollstuhl kann nicht laufen und nicht sprechen. Weil ihre Hände nicht gezielt greifen können, muss sie gefüttert werden. Sie ist längst volljährig, lebt im Landkreis München bei Mutter und Vater, und genau das ist das Problem: Menschen mit Behinderungen, die über 25 Jahre alt sind und zuhause betreut werden, erhalten seit April weniger Geld als vorher. Weil der Staat die Regelbedarfsstufen modifiziert hat, muss die junge Frau im Rollstuhl ein Minus von rund 90 Euro hinnehmen – schließlich lebt sie unter dem Dach ihrer Eltern, die die fehlenden Mittel im Notfall nachschießen könnten. So argumentiert jedenfalls der Gesetzgeber.Quelle und kompletter Text: Merkur-Online
Christian Rotter hält diese Kürzung für „unmoralisch und gewissenlos“. Das Vorstandsmitglied des VdK-Garching kritisiert, dass dadurch die Arbeit der Angehörigen „entwertet wird“. Menschen, die einen behinderten Verwandten pflegen, leisten nach Ansicht Rotters „einen unschätzbaren und aufreibenden Dienst für die Gesellschaft“, unter anderem, „weil sie die Sozialkassen entlasten“. Dass Vater und Mutter nun für die Pflege ihres behinderten Kindes finanziell abgestraft werden, stimmt den 46-Jährigen „sehr nachdenklich“. Erschwerend käme dazu, „dass Betroffene aufgrund ihrer Behinderung oder Krankheit an ihrer finanziellen oder beruflichen Situation kaum etwas ändern können“. [...]