Übernahme der Kosten für den Besuch einer Einrichtung - Weiterführung der Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Die Betreuung unter dem „verlängerten Dach der Werkstatt“ ist eine Maßnahme der sozialen Eingliederung. [...] Die Norm dient dem Rehabilitationsinteresse des einzelnen behinderten Menschen und ist daher eine „Soll“-Vorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne. Derartige Normen sind im Regelfall für die mit ihrer Durchführung betraute Behörde rechtlich zwingend und verpflichten sie, grundsätzlich so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist. Im Regelfall bedeutet das „Soll“ ein „Muss“. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden [...]
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