SG Würzburg: Eingliederungshilfe zuständiger Kostenträger für Schulbegleiter zum Toilettengang
Eingliederungshilfe auch für Schulbegleiter zum Toilettengang
Das Sozialgericht Würzburg hat in einem Hinweis kürzlich ausgeführt, dass die Träger der Eingliederungshilfe nicht nachrangige Leistungsträger für die Kostenerstattung eines Schulbegleiters zur Unterstützung des Toilettengangs eines pflegebedürftigen Kindes in der Schule sind. Das SG schloss sich somit der neuen Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 05.03.2019 (Az.: L 11 KR 374/19 ER-B) an, wonach eine Schulbegleitung für die Ermöglichung eines Toilettengang eine Eingliederungsleistung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist.
Quelle und kompletter Text: anwalt.de
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen
Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden. Entscheidend für die Abgrenzung der unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfen zur angemessenen Schulbildung und der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind die mit den Angeboten verfolgten Ziele. Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert. Will das Nachmittagsangebot jedoch etwa durch gemeinsames Spielen lediglich die Zeit überbrücken, bis die Eltern sich wieder ihrer Kinder annehmen, hat es allenfalls mittelbar eine positive Auswirkung auf die Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. In diesem Fall kommt nur eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht.
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Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, 4. April 2019 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 12/17 R).Zuletzt geändert von Inge; 04.04.2019, 19:32.
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Auch bei Anträgen auf Kostenerstattung für Originalarznei greift die sogenannte Genehmigungsfiktion. Krankenkassen können Versicherte nicht mehr auf Generika und den Festbetrag verweisen, wenn sie einen Antrag auf das Original nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen beantwortet haben, urteilte am Dienstag, 26. Februar 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 24/18 R und B 1 KR 23/18 R).
Quelle und kompletter Text: Juraforum
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Beschluss zu Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für schwerbehinderte Schülerin richtet sich nach tatsächlichem Bedarf
Eingliederungshilfe im schulischen Bereich ist tatsächlicher Zustand der Schule entscheidend
Deshalb lasse die Objektförderung von Kindergärten und Schulen den subjektiven Anspruch des behinderten Menschen nur dann und soweit entfallen, wie diese tatsächlich realisiert worden sei und dadurch den Bedarf entfallen lasse. Wenn eine Schule also beispielsweise schon für Rollstuhlfahrer barrierefrei gebaut ist, sei tatsächlich keine Assistenz mehr zur Überwindung von Stufen etc. erforderlich. Für die Eingliederungshilfe im schulischen Bereich komme es daher nicht darauf an, wie weit die Schule eigentlich sein müsste, sondern wie weit die konkret besuchte Schule tatsächlich schon sei.
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Kirsten
[QUOTE=Kirsten;n93459]SGB XII / Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten - wieder ein positives Urteil (SG Detmold vom 14.08.2018, AZ S 2 SO 15/18
Aktuelle Info für Bayern zu dieser Thematik:
Bis Anfang Januar gab es viel Rechtsstreitigkeiten, ob für Menschen mit
Behinderung, die im Eingangsverfahren/Berufsbildungsverfahren einer WfbM
(oder hier in Unterfranken bei inklusiv! - Gemeinsam Arbeiten) sind,
Grundsicherung gewährt wird. Es wurde vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales behauptet, dass Grundsicherung erst dann gewährt wird, wenn
ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung die dauerhaft volle
Erwerbsminderung bestätigt hat. Diese Rechtsansicht wurde massiv
angezweifelt von Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Unterstützer*innen.
Nun liegt aktuell vom 10.1.2019 ein Schreiben des Bayerischen
Sozialministeriums zum Umgang damit vor:
https://www.trisomie21.de/fileadmin/...n_bbb_wfbm.pdf
Bayerische Grundsicherungsbehörden dürfen Grundsicherung ohne Gutachten
der Deutschen Rentenversicherung gewähren!
Der Lebenshilfe-Landesverband-Bayern informiert, dass das Bayerische
Sozialministerium ein neues Schreiben (10.01.2019) zur Gewährung von
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für
behinderte Menschen (WfbM) an die bayerischen Grundsicherungsbehörden
gesandt hat.
Das Bayerische Sozialministerium sagt hier (entgegen der Meinung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) zu den
Grundsicherungsämtern, dass bayerische Grundsicherungsbehörden
Grundsicherung auch ohne Vorliegen eines Gutachtens der Deutschen
Rentenversicherung (dauerhafte volle Erwerbsminderung liegt vor)
gewähren dürfen.
Diese Auffassung wird von allen Behindertenverbänden, zahlreichen
Bundesländern und inzwischen von einer Vielzahl von Gerichten geteilt
(z.B. Sozialgericht Nürnberg mit Urteil vom 16.10.2018, AZ S 8 SO 51/18,
wogegen die Stadt Nürnberg keine Berufung eingelegt hat, sodass das
Urteil rechtskräftig geworden ist).
Das Bayerische Sozialministerium erlaubt somit den bayerischen
Grundsicherungsämtern zur Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren sich
dieser Auffassung anzuschließen.
Somit können sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für
Beschäftigte im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von WfbMs
ohne Prüfung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung gewähren.
Einige bayerische Grundsicherungsämter haben bereits begonnen, bisher unbearbeitete Fälle und solche, bei denen Widerspruchsverfahren laufen, nunmehr
positiv zu entscheiden. Sollte vom zuständigen Grundsicherungsamt keine
Zustimmung von sich aus kommen, dann mit Hinweis auf das oben genannt
Rundschreiben eine positive Entscheidung einfordern.
Betroffene, die bereits gegen einen Ablehnungs-Bescheid vor dem
Sozialgericht geklagt haben, können das Rundschreiben des
Sozialministeriums an das zuständige Sozialgericht senden und damit ihre
Argumentation untermauern. Das gilt auch bei derzeit ruhenden Verfahren.
Vermutlich kommt es nun zu Anerkenntnissen der beklagten
Grundsicherungsträger.
sh. dazu auch:
https://www.trisomie21.de/soziales-r...icherung/#c114
LG,
Wolfgang
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Gesetzlich Krankenversicherter hat Anspruch auf Rollstuhl mit motorunterstütztem Rollstuhlzuggerät
Bewegungsradius zur Sicherung der Mobilität und einer selbstbestimmten Lebensweise wird durch vorhandenen Greif*reifen*rollstuhl nicht ausreichend Rechnung getragen
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, einen gesetzlich Krankenversicherten mit einem Rollstuhl zu versorgen, der mit einem Rollstuhlzuggerät mit Motorunterstützung ausgestattet ist. {....}
Zuletzt geändert von Kirsten; 09.01.2019, 06:36.
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Für die Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) bei geistigen Behinderungen und darauf beruhenden Störungen der Orientierungsfähigkeit ist das Merkmal "täglich" in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Teil D Ziff. 1 f) nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr sind nach Sinn und Zweck der Regelung solche Strecken gemeint, die der geistig behinderte Mensch häufig bzw. regemäßig nutzt und die ihm aufgrund dessen vom Ablauf her vertraut sind. [...]
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Leitsatz:
Ein Anspruch auf Gewährung heilpädagogischer Leistungen (hier: heilpädagogische Reittherapie) kann Kindern oder Jugendlichen als jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch dann zustehen, wenn sie eingeschult sind und eine ihrer Behinderung entsprechende Förderschule besuchen.
Das Urteil ist aus dem Jahr 2012 - vielleicht hilft es dennoch einigen Usern, eine Therapie durchzusetzen.Zuletzt geändert von Inge; 30.11.2018, 07:19.
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Nachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund erhöhten Förderungsbedarfs des autistischen Kindes
Betreuendem Elternteil ist Vollzeitarbeit nicht zumutbar
Betreut ein Elternteil ein autistisches Kind, so steht ihm aufgrund des erhöhten Förderungsbedarfs ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zu.
Eine Vollzeitarbeit ist ihm nicht zuzumuten. [...]
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[...] Die Begründung des Sozialgerichts ist eindeutig. Erst die Teilhabeassistenz ermögliche Klara den Schulbesuch, ohne diese Hilfe könne keine „angemessene Schulbildung“ erfolgen. Die Förderschule allein könne dieses Ziel nicht erreichen. Die ständige Beaufsichtigung von Klara zur Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung sei selbst in einer Klasse mit lediglich fünf bis acht Schülern bei bis zu drei Fachkräften ohne zusätzliche Schulbegleitung nicht möglich, heißt es in dem Beschluss. [...]
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Kosten für Therapie von Gesichtsfeldausfällen mit Next Wave System müssen nicht von den Krankenkassen getragen werden..
..... Bei der elektrischen Stimulation der Sehnerven zur Therapie von Gesichtsfeldausfällen mit dem Next Wave System handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode im Sinne von Paragraph 92 Abs. 1, 135 SGB V, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehört. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor....
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Eltern von Kindern mit Asperger Syndrom haben Anspruch auf Kostenübernahme für Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt
Betreuung stellt eine allein der Behinderung des Schülers geschuldete Begleitung und keine schulspezifische Verstärkung der allgemeinen Aufsicht dar
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SGB XII / Kosten für Brillenreparatur als Sonderbedarf - Urteil Bundessozialgericht vom 25.10.2017 (AZ B 14 AS 4/17 R)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 25.10.2017 (AZ B 14 AS 4/17 R) entschieden, dass Kosten für die Reparatur einer Brille nicht im Regelsatz nach SGB II enthalten sind und deshalb als Sonderbedarf neben dem Regelsatz geltend gemacht werden können.
Auch wenn es sich um ein Urteil aus dem Bereich des SGB II handelt, hat es ebenso Bedeutung für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Denn auch §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII sieht vor, dass Leistungen zur Deckung von Bedarfen für die Reparatur von "therapeutischen Geräten und Ausrüstungen" gesondert erbracht werden.
Das Urteil kann unter www.sozialgerichtsbarkeit.de kostenfrei abgerufen werden.
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SGB XII / Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich von Werkstätten - wieder ein positives Urteil (SG Detmold vom 14.08.2018, AZ S 2 SO 15/18
Das Sozialgericht Detmold hat in seinem Urteil vom 14.08.2018 (AZ S 2 SO 15/18) die Rechtsauffassung von Behindertenverbänden vollumfänglich bestätigt: Bei Personen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen besuchen, ist vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsunfähigkeit auszugehen. Das Urteil kann unter www.sozialgerichtsbarkeit.de abgerufen werden.
Da das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, leider trotzdem weiter bei seiner gegenläufigen Rechtsauffassung bleibt, müssen Betroffene auch weiterhin Widersprüche und Klagen gegen ablehnende Grundsicherungsbescheide einlegen.
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Ich weiß nicht wer daran Interesse hat!
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Neues Interessantes aus dem Urteil-Newsletter
BGH zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers
https://www.kostenlose-urteile.de/BG....news26261.htm
Finde es total interessant und werde das nächste Mal wenn mich unser Sachbearbeiter "Grundsicherung" blöd, ungeduldig anmacht, eine kleinen Tipp geben!
Gibt es ein Grundwerk zu "Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruch", denn ich habe zu diesem Thema noch keine Klarheit!
Danke!
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Newsletter Versicherter mit Multipler Sklerose hat Anspruch auf Versorgung mit technisch aufwändigem Fußheber-System
https://www.kostenlose-urteile.de/LS....news26093.htm
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Im neuesten Newsletter, war ein Urteil das für manchen hier vllt von Interesse sein könnte. Alzheimererkrankte können Anspruch auf Blindengeld haben
https://www.kostenlose-urteile.de/BS....news26049.htm
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Hallo Inge nochmal ganz herzlichen Dank
Ich sitze alle 14 Tage gleich morgens am PC und blättere die dokumentierten Urteile!
Da sind Urteile
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Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 30.04.2018 zur Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM
[...] Ausschluss stellt Verstoß gegen Grundgesetz dar
Ein solcher Ausschluss stelle einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG dar. Die Betroffenen hätten aufgrund des Ausschlusses regelmäßig während der Dauer des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs keinen Anspruch auf Sozialleistungen zur Existenzsicherung. [...]
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Hallo zusammen,
sorry, habe den falschen Link im letzten Beitrag gesetzt.
...Katja Kruse, bvkm
Stand: März 2018 "......
Hier der Direktlink zur Info :
http://bvkm.de/wp-content/uploads/SG...sbereich-1.pdf
LG
Monika
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Zitat von Inge Beitrag anzeigen
Zu dem Urteil gibt es jetzt ein Informationsblatt
(mit einer Anmerkung) vom BVKM:
..."Anmerkung:
Das erste sozialgerichtliche Urteil zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in der seit 1. Juli 2017 geltenden Fas-sung ist sehr zu begrüßen. Es steht im Einklang mit der Rechtsauffassung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), wonach sich aus der neuen Regelung ergibt, dass bei Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchlaufen, nunmehr ebenso wie bei Personen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist. Nachdem im Sommer die ersten Ablehnungsbescheide bekannt wurden, hatte der bvkm deshalb bereits Ende Juli 2017 einen Musterwiderspruch erstellt, der Betroffenen unter bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Rechtskräftig ist das Urteil des SG Augsburg nicht. Auch sind zurzeit in ganz Deutschland viele Klage-verfahren an den Sozialgerichten zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in seiner neuen Fassung anhängig. Da die Sozialämter die maßgebliche Vorschrift aufgrund eines entsprechenden Rundschreibens des Bundesministerium für Arbeit und Soziales anders als das SG Augsburg auslegen und Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, ablehnen, wird es bis zur endgültigen Klärung durch das Bundessozialgericht voraussichtlich noch einige Zeit dauern.
Katja Kruse, bvkm
Stand: März 2018 "......
Komplette Info:
http://www.forum-munterbunt.de/index...4481#post14481
LG
Monika
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Aktuelles und wichtiges Urteil mit dem Leitsatz:
Auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden. (Rn. 19 – 27)
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Kinder mit Behinderung haben auch dann Anspruch auf umfassende Schulbegleitung, wenn sie eine Förderschule besuchen.
Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Geklagt hatten die Eltern eines 14-Jährigen mit frühkindlichem Autismus. Das Schulamt hatte nur 13 Stunden Betreuung pro Woche genehmigt. Die Eltern unterlagen in erster Instanz. Damals hatte es geheißen, eine gesonderte Betreuung sei nicht erforderlich, da die Förderschule bereits individuelle Betreuung leiste. Das Landessozialgericht widersprach nun diesem Urteil. [...]
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