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mehrbedarf für behinderte

Carmen62 05.01.2008, 18:36#76
AW: mehrbedarf für behinderte

Hi Sandra
Kinder bis zu 14 Jahren erhalten 17%
ab 14 Jahren 35% des Regelsatzes,
Vorraussetzung das "G" im SBA
LG Carmen
mutti 06.01.2008, 13:51#77
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
Ist das egal ob ein Elternteil Erwerbstätig ist??
Ich bin auch nicht arbeitssuchend gemeldet oder sowas und mit dem Arbeits oder Sozialamt hatten wir bislang auch nichts zu tun.
Wo muß ich das beantragen?
Ist ja immer so, wenn einem etwas zusteht hängt das natürlich kein Amt an die große Glocke.
Je weniger bescheid wissen umso weniger müssen sie bezahlen.

Danke schon mal für die Hilfe.

GLG Sandra
Yvonne 06.01.2008, 15:13#78
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Sandra,

diesen Mehrbedarf kann man beantragen, wenn man Harz IV bezieht.
Ich denke mal dass es ein Ausgleich dafür sein soll, dass man Behindertenpauschbeträge bei der Steuer als Harz IV Empfänger nicht geltend machen kann.
So meine Vermutung.

Liebe Grüße

Yvonne
mutti 06.01.2008, 18:02#79
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Ivonne,
danke für die schnelle Antwort.
Da wir kein HarzIV beziehen steht uns auch kein Mehrbedarf zu.
Nun weiß ich bescheid , danke.

LG Sandra
Melaniemama 23.01.2008, 15:45#80
AW: mehrbedarf für behinderte

Zum Thema Mehrbedarf (siehe auch Vorstellungsrunde im Forum). Bin neu dabei und habe sehr, sehr positive Infos.
Meine Tochter bekommt jetzt rückwirkend zum 1.8.06 17% Mehrbedarf, weil sie aG im Behindertenausweis hat und rückwirkend zu ihrem 15. Geburtstag 35% Mehrbedarf, weil sie Eingliederungshilfe bekommt (die 17% fallen dann natürlich weg). ich habe alles schriftlich und teilweise schon ausbezahlt von meiner ARGE, die innerhalb weniger Tage die Sache geklärt hatte. Man muß nur den Mut haben mal nachzufragen. Kompliment an meine ARGE - war doch mal was Positives.

Kurz gesagt: Mehrbedarf für behinderte Kinder JA

L. G. Melaniemama (die Neue)
Ewa&Jan 01.02.2008, 12:26#81
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Ihr Lieben

Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird;

Heißt es:

§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 stellt klar, dass Sozialgeldbezieher, ebenso wie Alg II- Bezieher, einen Mehrbedarf nach § 21 Abs.4 erst nach Vollendung des 15 Lebensjahres erhalten können.

Sorry ... erst seit 4 Jahren lebe Ich in D. komme aus Polen
Ich verfolge die Beitrage hier und die Gesetze und verstehe immer weniger.

Yvonne,
Deine Tochter ist erst 13 und nicht gehbehindert, sie bekommt die 35% ? oder
wie geht es?
Liebe Grüsse
Ewa
Yvonne 01.02.2008, 12:45#82
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Ewa,

vorraussetzung für den Mehrbedarf ist ja das g im Ausweis.Meine Tochter ist sogar außergewöhnlich gehbehindert. Sprich sie hat auch das aG im Ausweis.
Ich hatte die 17% beantragt und die wurdenabgelehnt da sie noch keine 15 ist. Nach einem Widerspruch von mir bekam ich die 35%.

Liebe Grüße

Yvonne
Ewa&Jan 01.02.2008, 12:51#83
AW: mehrbedarf für behinderte

Vielen Dank,
vor 2 Wochen habe ich den Mehrbedarf beantragt:
Jan bekommt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. §§ 53 ff Sozialgesetzbuch (SGB) XII und somit steht ihn der Mehrbedarf von 35% zu.
„ Auch nicht erwerbsfähige Angehörige (Sozialgeldempfänger)haben dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5.“
Die Sachbearbeiterin hat schon etwas über "ab 15 Lebensjahr gesagt... mal sehen.
Abwarten ich melde mich dann.
Liebe Grüsse
Ewa
Carmen1981 01.02.2008, 13:08#84
AW: mehrbedarf für behinderte

Habe jetzt auch wiederspruch eingelegt bin mal gespannt was dabei rauskommt..:unsicher:
Ewa&Jan 04.02.2008, 21:02#85
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Zusammen,
heute haben wir Bescheid von der Arge bekommen.
Ich habe Mehrbedarf von 35% wegen Eingliederungshilfe beantragt, habe 17 % wegen G in SBA, obwohl Jan wie ein Weltmeister (weg) laufen kann und nur H hat.
Die Lage ist nicht schlecht, Wiederspruch werde ich natürlich die Woche stellen und in der Zeit sind die 35 Euro besser als nichts.
Grüsse
Ewa
Pauline 04.02.2008, 21:28#86
AW: mehrbedarf für behinderte

Hi Ewa,
Dein Sohn hat G im SBA, obwohl er nicht gehbehindert ist? Oder anders gesagt, Du hast angegeben, daß er G hat, obwohl dem nicht so ist?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

lg pauline
Ewa&Jan 05.02.2008, 07:32#87
AW: mehrbedarf für behinderte

Gumo,
Jan hat nur H, kein G.
Ich habe Antrag auf Mehrbedarf wegen Eingliederungshilfe gestellt und den SBA zu Kopieren gegeben.
Und ich möchte 35 % :-P
Grüsse
Ewa
melanieHH 29.02.2008, 10:56#88
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Ihr!

Wollte Euch nun auch noch mal DANKE!!! sagen...

Lara bekommt nun 17%Mehrbedarf,ob die es auch Ruckwikend zahlen weiß ich leider noch nicht warte noch auf bescheid.Haben hat einen neuen Leistungsbescheid bekommen und da steht schon der Mehrbedarf drin!!!

DANKE noch mal fuer Eure Hilfe....

liebe grüße Melanie
SabinesFamily 02.03.2008, 18:44#89
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo, ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage: Wie sieht es aus wenn die Behinderung bereits seit Geburt besteht, man aber erst jetzt davon erfahren hat? Bekommt man dann auch nachgezahlt? Bei uns liegt folgender Fall vor: Seit Dezember 05 beziehen wir Hartz IV. Mein Sohn ist mittlerweile dreizehn Jahre alt. Seit Dezember 01 hat er die Diagnose ADHS. Im Oktober 07 wurde bei ihm zusätzlich die Diagnose Asperger Autismus gestellt. Einen SBA habe ich beantragt aber noch nicht erhalten. Da Asperger ja aber seit Geburt besteht müsste uns doch der Mehrbedarf auch rückwirkend zustehen. Oder sehe ich das falsch? Auf Antworten würde ich mich sehr freuen. lg bine
Leon2002 05.08.2008, 14:57#90
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo da wir neu hier sind erstmal kurz zu LEON....
er ist jetzt 6 jahre alt geworden und seit Geburt 100% schwerbehindert, mit ADAMS-OLIVER Syndrom...zusätzlicher Epilepsie und Sehschwäche.
Laut SBA seit 16.01.03 "aG" und seit 16.7.02 ( Leon´s Geburt) "H" für "G" steht kein Datum auf dem SBA!!!!

nun unsere Frage steht ihm der MEHRBEDARF zu über die ARGE und wieviel???? welcher § und Leon hat über Sozialamt Eingliederungshilfe für den Kindergartenplatz

ich bitte um schnelle Hilfe

liebe grüße leon und mama Katrin
Anke 06.08.2008, 20:51#91
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Katrin, herzlich Willkommen.

Das ist derzeit ein sehr umstrittenes Thema. Ich hab von vielen gelesen, die den Mehrbedarf von 17% auch für Kinder unter 15 Jahren zugesprochen bekommen haben. Ab 15 zählt man im SGB II als "Erwerbsfähig". Und vor 2006 gab es einen MB über das SGB II nur dann, wenn man Hilfe zur Eingliederung ins Berufsleben erhalten hat. Das bekommen ja kleine Kinder nicht, weil sie nicht erwerbsfähig sind.
2006 kam dann dieses Fortentwicklungsgesetz und da gab es dann die Klausel, dass, wer das MZ "G" im Ausweis stehen hat, der MB zusteht. Keine Altersangabe.
Daraufhin haben viele einen Antrag gestellt, vielen wurde es ohne Probleme bewilligt, andere, so auch ich, mussten etwas mehr Arbeit leisten....
Mittlerweile lese ich aber auch, dass dieser MB einigen, wo Kinder nicht im erwerbsfähigem Alter sind, wieder aberkannt wurde. Ich konnte mir das bisher nur erklären, wegen des Alters.

Ob das aber nun rechtens ist, das wäre wieder eine Frage an das Bundesministerium. Damit es eine klare regelung gibt und nicht jede ARGE nach gut dünken anerkennt oder nicht.

Liebe Grüße
Anke
Mirko 15.11.2008, 17:08#92
AW: mehrbedarf für behinderte

So nun ist es amtlich:!!!

Widerspruch auf den Entscheidung der Ablehnung des Mehrbedarfes ist abgelehnt!
Begründung: Kind ist keine 15 Jahre, damit schulpflichtig und steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, ist also ergo nicht erwerbsfähig, und hat damit keinen Anspruch auf den Mehrbedarf nach §28 SGB II.

Gegen diesen Bescheid kann ich innerhalb der nächsten 4 Wochen beim Sozialgericht des Amtsgerichtes Halle/S. Klage einreichen.


Die haben das nätürlich schöner und ausführlicher und schön verwirrend mit vielen §§ geschrieben, aber so ähnlich lautete der Brief, den wir gestern bekamen.

Nun steht im Raum ob ich dies tun soll, rechtlich ist das Gesetz ja abgeändert worden, habe es zumindest auf den AA-Seiten so gelesen.
Nun könnte ich nur noch auf Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland klagen, der besagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandel(Kurzfassung), aber damit ziehe ich alle anderen mit in die Sache rein, die den Zuschlag kriegen und die Kinder noch unter 15 Jahren sind. Weil das Gericht am Ende zu dem Entschluß kommen könnte, das alle anderen den Zuschuß zu unrecht bekommen.
Dann wäre es endlich zwar eindeutig geklärt, aber das will ich andererseits niemandem antun, der den Zuschuß bekommt.

Mirko, :kopfkratz::kopfkratz::grantel::kopfkratz:

der so langsam nicht mehr weis was er tun soll
Carmen62 15.11.2008, 17:47#93
AW: mehrbedarf für behinderte

wo ist bitte das Gesetz abgeändert worden??????
Yvonne 15.11.2008, 18:33#94
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Mirko,

also das was auf den Arbeitsamtseiten steht ist meiner Meinung nach nur eine handlungsanweisung wie das AA zu entscheiden hat, aber das Gesetz sieht es doch anders.

Hier nochmal der Wortlaut wo eindeutig hervorgeht, das auch nichterwerbsfähige Behinderte unter 15 Jahren der Mehrbedarf zusteht.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).

Für Kinder bis 13 Jahre gibt es 35€ ab Juli 2007 und wurde sogar im Juli 2008 auf 36€ erhöht.
Ab 14 Jahren gibt es dann 47€ ab Juli 2007 und ab Juli 2008 wurde es auch auf 48€ erhöht.

Wieso sollte es erhöht worden sein wenn es das Gesetz nicht mehr gibt?

Aber tröste dich man hört immer mehr das es abgelehnt wird und wenn du die Kraft hast dann Klage und vielleicht wird es dann endlich mal geklärt.

Liebe Grüße

Yvonne
Mirko 16.11.2008, 00:56#95
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von yvonnejanssen
Für Kinder bis 13 Jahre gibt es 35€ ab Juli 2007 und wurde sogar im Juli 2008 auf 36€ erhöht.
Ab 14 Jahren gibt es dann 47€ ab Juli 2007 und ab Juli 2008 wurde es auch auf 48€ erhöht.

Wieso sollte es erhöht worden sein wenn es das Gesetz nicht mehr gibt?



Yvonne

Diese Erhöhung trägt wohl eher der allgemeinen ALG II Erhöhung Rechnung. Grundbetrag erhöht, daraus folgt das der gleichgebliebene %-Satz sich auch automatisch erhöht, hat mit dem Tatbestand selber nix zu tun aber egal, darum ging es nicht.
Fine 16.11.2008, 13:19#96
AW: mehrbedarf für behinderte

hallo Mirko,
der Gestzestex gubt doch vor bis 13Jahre 36€ ab 13 Jahre mehr. Das scheint doch ganz eindeutig. Kinder bis 13 Jahre haben demnach Anspruch auf Mehrbedarf, wenn sie die Kriterien erfüllen.
Mirko 16.11.2008, 17:51#97
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Fine
hallo Mirko,
der Gestzestex gubt doch vor bis 13Jahre 36€ ab 13 Jahre mehr. Das scheint doch ganz eindeutig. Kinder bis 13 Jahre haben demnach Anspruch auf Mehrbedarf, wenn sie die Kriterien erfüllen.

Das ist so nicht richtig, im §28 SGB II steht nirgendwo was vom Alter.
Dort steht nur, nichterwerbsfähiger Hilfededürftiger!!!
Und diese Aussage kann wohl jede Arge drehen und wenden wie sie will.
Oder man ist dahinter gekommen, das man Steuergelder zu lasten der Personen sparen kann, wenn man diese Altersbeschränkung an den Haaren herbeizottelt, und für diesen § für gültig erklärt.
Wahrscheinlich kriegt da irgend ein überfleißiger Beamter jetzt ne etwas höhere Weihnachtszulage.

Mirko
Carmen62 16.11.2008, 18:09#98
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Mirko
Ich glaube du bist falsch informiert,überlasse das einem Anwalt
und du bekommst den Mehrbedarf.
Auf solch Leute ,die resignieren,warten die vom Job Center:grantel:
LG Carmen
Mirko 17.11.2008, 04:27#99
AW: mehrbedarf für behinderte

Das mit dem Anwalt hat noch ein paar Tage Zeit, meine Frau will es zwar nicht, aber mal sehen.
Habe heute eine Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestartet, wie sich das verhält mit dem Zuschlag, und wie es sein kann, daß einige ARGE es problemlos anerkennen, andere erst nach widerspruch und dritte garnicht.
Sprich ich habe das Pferd von hinten aufgezäumt und den Dienstweg von oben in Bewegung gebracht.
Mal sehen was dabei rauskommt.:-P

Mirko
Carmen62 17.11.2008, 12:27#100
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo
Dann mal viel Spass,vielleicht geschieht ein Wunder,
und unsere Politiker nehmen sich ein Herz für Dich.
Du weisst ,dass selbst eine Klage bis zu einem Jahr dauern kann;-)
Der Bundesausschutz für Behinderte wird das wohl nicht beeinflussen,
zumal die Regierung gerade bei den Behinderten das Sparen legetim finden,
damit sie ungehindert in die eigene Tasche wirtschaften können.
Es haben nicht unzählige den Mehrbedarf zu Unrecht bekommen,sowas zu verbreiten,finde ich schon ärgerlich.Du nimmst anderen damit den Mut,
das zu beantragen,und suggerierst anderen ein schlechtes Gewissen,
etwas zu bekommen ,was ihnen nicht zusteht.
Wir haben hier vielen den Ansporn zum Kämpfen vermittelt,wohl auch mit Erfolg.
Wenn es das nicht geben würde ,wie du meinst....
warum steht es dann in den Antragsformularen:kopfkratz:
Warum du noch mit dem Anwalt warten willst ,ist mir unbegreiflich
LG Carmen