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mehrbedarf für behinderte

Nalan 10.09.2007, 19:32#51
AW: mehrbedarf für behinderte

Danke Danke Yvonne, das Geld ist schon verplant :) als erstes gibt es davon ein neues Fernseher (den 17 Jahre alte Kiste können wir endlich verschrotten :) )

Dein Kompliment geht eher an meine Sachbearbeiterin, anstatt ganz zu ARGE :) bin zufrieden,dass ich sie hab

Das Eis werd ich nicht vergessen *g*

Liebe Grüße

Nalan
Andrea W. 13.10.2007, 11:08#52
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Ihr Lieben,
heute hatte ich endlich eine Antwort, von der Arge im Briefkasten. Den Antrag habe ich bereits im Juli, für meinen Sohn (17Jahre,
Schüler gestellt). Leider ist die Antwort für mich unklar. Ich schreibe den Inhalt wörtlich mit und vielleicht kann mir nochmals jemand weiter helfen, also:

"Zu ihrem Antrag auf Mehrbedarf für ihren Sohn °°°°° vom 23.07.2007:
Bitte füllen Sie das anhängende Zusatzblatt 4 der Feststellung der Erwerbsfähigkeit aus. Dazu möchte ich erläutern, dass der Mehrbedarf gemäß §28 SGB II nur gewährt werden kann, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt und demzufolge Sozialgeld gezahlt wird.
Erwerbsunfähig sind Hilfsbedürftige, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht imstande sind, in absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt minestens 3 Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein.
Allein das Vorliegen einer Behinderung schließt eine Erwerbsfähigkeit in Sinne des § 28 SGB II nicht aus.
Die Schulpflicht ihres Sohnes bleibt dabei außer bedacht.
Legen Sie evel. vorhandenen Nachweise vor."

Ich hoffe, dass mir jemand sagen kann, ob die Arge mit dieser Aussage im Recht ist, was kann ich noch tun, denn ich weiß nicht wie ich darauf reagieren soll !
Liebe Grüße Andrea
Yvonne 14.10.2007, 00:41#53
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Andrea,

mensch nun noch ein Zusatzblatt ausfüllen, das hatten wir noch nie bis jetzt und um dir das zu schicken haben die sich ja ordentlich Zeit gelassen :grantel:

Also es gibt 2 verschiedene Mehrbedarfszuschläge

Der eine ist für erwerbsfähige Behinderte
Der andere für nicht erwerbsfähihe Behinderte

Ich füge es dir mal ein:

Erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit gewährt werden, steht ein Mehrbedarfszuschlag von 35 % der maßgeblichen Regelleistung zu.


Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).


Also mit deinem Zusatzblatt wollen sie nun sehen ob dein Kind zumindestesn 3 Stunden erwerbstätig wäre oder aber nicht.

Liebe Grüße

Yvonne
Andrea W. 14.10.2007, 15:41#54
AW: mehrbedarf für behinderte

Liebe Yvonne,
RECHT VIELEN DANK, für deine schnelle Antwort :-)

Irgendwie habe ich trotzdem ein "Brett vor dem Kopf" und komme noch nicht ganz klar, wenn ich den § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II nachlese, dann kann ich daraus nicht erlesen, ob das für meinen Junge zutrifft. Er wird mal erwerbssfähig sein, jetzt natürlich nicht, da er ja noch die Schule besucht. Ist er nun ein nichterwerbsfähiger Erwerbsfähiger, mir tanzen nur noch Kreise im Kopf.......:kopfkratz:
Und auf dem Zusatzblatt, muß ich dann ankreuzen, dass er erwerbsfähig ist obwohl er die Schule besucht, ---man ist das ein Irrsinn (oder ich schwer von Begriff..)?? :unsicher:
Andererseits, muß ich auch richtig argumentieren können, wenn es mir die Arge so schwer macht.
Auf keinen Fall, möchte ich deine Hilfe überstrapazieren, wenn du mir trotzdem nochmals "auf die Sprünge helfen" könntest, wäre ich dir sehr dankbar.
Ich wünsche einen schönen Restsonntag, liebe Grüße Andrea
Yvonne 26.10.2007, 18:09#55
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo ihr,

so folgendes habe ich gerade auf der Seite vom Bundesverband für Körper und Mehrfachbehinderte gefunden und füge es mal ein.

Hat ein im Haushalt der Eltern lebendes minderjähriges Kind mit Behinderung, dessen Eltern Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) beziehen, einen Anspruch auf einen Mehrbedarf?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:

Das Kind mit Behinderung erhält Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII Eingliederungshilfe) oder Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf (§ 54 Absatz 1 Nr. 2 SGB XII). In diesem Fall hat es einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 35% des Regelsatzes (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 SGB II). Dieser Mehrbedarf kann auch nach Beendigung der Schulausbildung während einer angemessenen Übergangszeit gewährt werden.
Kinder mit Schwerbehinderung, die noch nicht zur Schule gehen und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben, haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nr.4 SGB II).
Dieser Anspruch besteht gegenüber der Agentur für Arbeit.

Anmerkung:

Grundsätzlich gelten die für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige vorgesehenen Mehrbedarfe im Sozialgesetzbuch II (SGB II = Grundsicherung für Arbeitssuchende) aufgrund des Verweises in § 28 Absatz 1 Satz 2 SGB II nicht nur für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte (sog. Hartz-IV-Empfänger), sondern auch für Sozialgeld-Berechtigte (= nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben). Das minderjährige Kind ist Sozialgeld-Berechtigter, da es nicht erwerbsfähig ist und durch das Zusammenleben mit den Eltern mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Stand: Mai 2007

Quelle: http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsfragen,2007-05-08_mehrbedarf_fuer_minderjaehrige_kinder.html

Also ich denke das sagt nun alles aus und da brauch sich auch kein Amt rauswinden.

Liebe Grüße

Yvonne
der Vater Daniel 15.11.2007, 13:25#56
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Mein Sohn hat 100% Behinderungausweis G,H
Leider habe ich kein DSL nur normal modem und für jede minute muss ich zahlen :(
Ich habe mir die beitrege geleissen. Trozdem weiss ich nicht ob ich im meinem fall auch ein recht für mehr bedarf habe. Ich und meine frau sind ALG2 und bei meinem sohn würde Autizm festgestelt. Das ich leider nicht perfekt deutsch kann verstehe ich das meinste was in brifen steht nicht. Ich lesse es durch aber verstehe nur die Helfte.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen konnte. Ich bin erst set 2 jahren ALG2 und Kenn mich nicht aus. Zuzeit bekommen wir Pflege geld 1 und zuschus für integration kindergarten. Die fahrkosten für terapi haben wir immer selber bezahlt aber bei dem sprit preis ist es immer schwiriger es sind imer hin ingesamt 80 km.
Ich werde mich freuen für jeder rattschlag und hinweis.
MfG
Daniel
Blautopas 15.11.2007, 14:23#57
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo!
Zitat von der Vater Daniel
Mein Sohn hat 100% Behinderungausweis G,H

Warum kein B?
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm

H ohne B ist paradox, wer soll dem Hilflosen helfen, wenn keine Begleitperson dabei ist? Und das Alter des Kindes spielt bei der Bewiligung definitv keine Rolle, Versorgungsämter behaupten gerne, das Kind sei noch zu jung dafür, um das B zu bekommen. :-(

Gucke bitte mal auf den Ausweis, ob da vorne unten rechts das B durchgestrichen ist! Wenn ja, solltest Ihr das umgehend noch beantragen, beziehe Dich auf die velinkte Regelung! Das B hast den Vorteil, das eine Begleitperson immer kostenlos fahren kann, auch im Fernverkehr der Bahn.

Es würde mich auch nicht wundern, wenn der Ausweis erst ab Antragsstellung gilt. Autismus ist angeboren, Probleme gibt es schon sehr frühzeitig und man kann eine rückwirkende Anerkennung bekommen, wenn man sie beantragt.
.
Trozdem weiss ich nicht ob ich im meinem fall auch ein recht für mehr bedarf habe.

Ich denke schon.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=18861&highlight=
zuzeit bekommen wir Pflege geld 1

Wie alt ist Euer Sohn? PS 1 bei frühkindlichem Autismus ist zuwenig, das bekommen ja schon die meisten Asperger-Autisten, und diese Forum ist einiges leichter als frühkindlicher Autismus. Ich kenne sogar Asperger-Autisten, die mit 5 Jahren schon PS 2 bekommen haben.
Die fahrkosten für terapi haben wir immer selber bezahlt aber bei dem sprit preis ist es immer schwiriger es sind imer hin ingesamt 80 km.
Ich werde mich freuen für jeder rattschlag und hinweis.

Über welchen Kostenträger läuft die Therapie? Krankenkasse, Sozialamt? Ich weiß, dass man bei der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkostenerstattung bis auf einen Eigenanteil von 5 Euro pro Fahrt bekommt, ich meine, das H im Ausweis reicht dafür. Bei einem anderen Kostenträger müsste das aber auch so sein. Mein Sohn lebt in einer Jugendhilfe-Einrichtung und wenn wir ihn übers Wochenende nach Hause holen, bekommen wir vom Kostenträger, in unserem Fall das Jugendamt, Kilometgeld.

Übrigens müssen Fahrtzeiten zur Therapie auch beim Pflegebedarf mitgerechnet werden. Ich würde mal über einen Höherstufungsantrag nachdenken.

Liebe Grüße

Annette
der Vater Daniel 15.11.2007, 23:06#58
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Annette
Danke Für deine Anworten und Hilfe.

Unsere Sohn ist 5 jahre alt. Das frühkindlichem Autismus wurde erst mit 2,5 Jahre als verdacht. Erst seit er 3 jahre alt ist wurde es durch untersuchungen Festgestehlt aber noch keine feste diagose ausgestelt. Das haben wir erst erfahren als wir ein zuschuss für kindergarten haben wolten.
Seit kürzen habe ich erfaren das mann unterscheidet zwischen geistigen , psychischen und selischen Autisten.
Das ist damals alles auf einmal pasiert, die nachricht das mein Sohn Alex Autismus hat und das ich nach 13 Jahre mein Job verolen habe. Ich habe mich mehr konzentriet auf Terapi und untersuchungen von Alex in kinder kliniken ( wo man fest gestelt hat das er gehirn stoffveksel störung hat uhrsache unbekant.) Statt auf die eistufung , Behinderungausweis usw.
Deschalb bin ich dir sehr dankbar für deine Hilfe.
Die Terapi bezahlt die krankenkasse. Ich werde da nach fragen wegen höhen anstufung von pfleger geld und Erstatung von terapi fahrten.

Liebe Grüße

Daniel

P.S Ich wurde mehr schreiben aber ich will nicht das forum voll machen :)
Holger 16.11.2007, 13:02#59
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Daniel und herzlich willkommen hier!!
Zitat von der Vater Daniel
P.S Ich wurde mehr schreiben aber ich will nicht das forum voll machen :)

Keine Angst, im Forum ist genug Platz! :-D

Nochn Tipp: Wenn dir die Verbindungsdauer mit dem Modem zu lange ist, kannst du auch auf "Antworten" klicken, deine Verbindung dann trennen und in Ruhe offline schreiben. Wenn du fertig bist, wählst du dich wieder ein und klickst dann auf "Antworten" ;-)

LG
Holger
Carmen62 16.11.2007, 13:45#60
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo
Schau mal hier rein:

http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm

unter Mehrbedarf,viel Spass beim Lesen
LG Carmen
der Vater Daniel 18.11.2007, 17:59#61
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo
Danke für Ihre Hilfe am Montag gehe ich zu KK und Arbetsamt.

MfG
Daniel
melanieHH 19.11.2007, 12:47#62
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo,

bin nun gestern auf diesen Beitrag gestoßen und muß sagen ich bin sprachlos.

Nun werde ich also einen antrag stellen auf mehrbedarf...

kann mir jemand sagen ob es dafuer vordrucke giebt oder ob ein formloser antrag ausreicht?
Wie ist es mit der nach zahlung?Also ich denke ja nicht das sie mir es vom letzdem jahr bis heute nachzahlen werden...oder???

Wuerde mich echt freuen wenn mir jemand da helfen kann!

ganz liebe grüße und danke
Melanie
Yvonne 19.11.2007, 13:48#63
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Nalan
Hallo,

Ich war heute bei der Arbeitslosenzentrum, weil ich wollte nicht alleine einen Antrag für die ARGE schreiben

der Herr von der Arbeitslosenzentrum meinte, eine Rückwirkende Antrag wäre falsch! er sagte dann, wir werden eine Überprüfung und Rücknahme aller Bescheide nach §44 SGB II beantragen mit der folgendem Sachverhalt...

erst dann wird die Sachverhalt erklärt warum man einen Antrag stellt und dort steht dann die §28...

somit dürften sie nicht ablehnen...


Liebe Grüße

Nalan mit Damla + Dilara + Ilayda


Hallo Melanie,

so wie oben beschrieben hat nalan den Antrag bei der Arge gestellt und somit müssen sie es wohl rückwirkend zahlen unter der Vorraussetzung, dass da auch schon der Ausweis von deinem KInd vorgelegen hat.

Liebe Grüße

Yvonne
melanieHH 19.11.2007, 18:44#64
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Yvonne,

danke fuer deine antwort!

Der Ausweis von Lara ist schon seit ca. 2 Jahren bei denen.Mußte ich ja abgeben bei der Antragstellung.

Ich werde versuchen heute abend den Antrag zu schreiben.
Mal schauen was da so raus kommt!!!

ganz liebe grüße Melanie
der Vater Daniel 21.11.2007, 18:01#65
AW: mehrbedarf für behinderte

.Hallo
Ich war bei dem Sachbearbeiter von Arbeitsamt.
Er Hat mir gesagt das meinem Sohn nur dann Mehrbedarf zu steht wenn es um Ernährung geht z.B. Diabetes und das ist das einzige Mehrbedarf was sie zahlen.
Stimmt das und was kann ich jetzt machen um Ihn zu überzeugen?

Danke im voraus für Ihre Hilfe.

Daniel
melanieHH 21.11.2007, 18:51#66
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Daniel,

ich war gestern beim Amt.
Mir sagte man das auch,doch es ist nicht so.Ich hatte mir das mit dem gesetz ausgedruckt und mitgenommen.Die Sachbearbeiterin meine das sie das nicht wusste.Sie werde das nun prüfen und sich dan melden.

Hier noch mal der link

http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm


hab es so wie es da steht vorgelegt!!!

Hoffe es hilft dir

liebe grüße melanie
der Vater Daniel 27.11.2007, 12:43#67
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo
Ich habe es auch vergeleigt leider ohne erfolg.
Ich soll jetz beweissen das ich keine anderen hilfen von SGB IX in anspruch nehmme Bzw eingliderungshilfe.
Ich weiss nicht wie ich es machen soll?
Ich wollte es nochmall schriftlich einreichen aber Ich bin nicht geschikt in schreiben.
Kann mir jemand da vieleicht helfen ?
MfG
Daniel

Holger 27.11.2007, 16:10#68
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Daniel,

was heißt genau "ohne Erfolg"? Um genau klar zu kriegen, was du schreiben musst, schreib mal noch ein bisschen genauer, was sie gesagt haben.

Also in §28 Abs. 1 Ziff. 4 SGB II steht:
nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind

Den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" habt ihr ja. Deshalb hat dein Sachbearbeiter hoffentlich nicht bestritten, dass euch prinzipiell ein Mehrbedarf (außer jetzt die besondere Ernährung...) zusteht. Falls doch, drucke ihm die Seite http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__28.html aus und streiche ihm Punkt 4 dick an ... ;-)

Allerdings steht ja dann noch da:
; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung [...] nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.

Dort steht wiederum im Wesentlichen, dass ein Mehrbedarf auch für über 15-jährige anerkannt wird, aber nur wenn Anrecht auf Eingliederungshilfe besteht. Dein Kleiner ist ja noch nicht so alt.

Aber da ist die Eingliederungshilfe (nach SGB 12) sogar Voraussetzung (!) für den Mehrbedarf und kein Grund dagegen.

Und verbessert mich bitte, wenn ich mich hier wieder nicht gut genug auskenne... :kopfkratz: ... aber ich habe jetzt spontan nichts gefunden, dass Leistungen nach dem SGB 9 auf den Mehrbedarf Einfluss haben könnten.

Also Daniel, versuch das bitte noch mal genauer zu beschreiben, was genau du jetzt noch nachweisen sollst. Oder vielleicht kann es mir jemand anders erklären? Meines Erachtens müsste der Ausweis mit dem "G" reichen, oder?

Liebe Grüße,

Holger
der Vater Daniel 27.11.2007, 19:12#69
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Holger

Danke für deine Antwort.

ich habe Ihm ein Ausdruck gegeben von:
http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm

Zitat:
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe

es geht jetzt um das am ende

dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe

Ich soll jetzt nachweißen das ich keine Hilfen bekomme

Ich habe das Eindruck das der Sachbearbeiter sich nicht auskennt.
deshalb wollte ich schriftlich ein Eintrag wegen mehr bedarf schreiben und direkt zu Hauptstelle schicken. Ich weis aber nicht wie ich es formulieren soll.

Liebe Grüße,

Daniel
mandymc 03.01.2008, 20:05#70
AW: mehrbedarf für behinderte

Hi , na heute ist mir echt was irres passiert : ich komm mal direkt auf dem Punkt:
Im August hatte ich die 17% Mehrbedarf für meine Tochter (9 Jahre SB 80% mit G,B,H )
rückwirkend beantragt dies ist mir auch bewilligt worden.Nun mußte ich jetzt einen Folgeantrag stellen. Tja und prombt soll ich den Mehrbedarf nicht mehr erhalten. Die Frau erzählte mir das es mir angeblich fälschlicherweise mal gezahlt wurde denn es würde Kindern erst ab 15Jahren gezahlt wenn sie erwärbsfähig wären. So ein stuß!!!!! Jetzt heißt es wieder Wiederspruch und ewentuell Klagen .Werd mich jetzt direkt mal an den VDK wenden mal sehn was die dazu sagen.

Liebe Grüße MandyMc
Carmen62 03.01.2008, 20:12#71
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Mandy
Das was deine Sachbearbeiterin meint,sind die 35% für
erwerbsfähige Behinderte,die erhält man erst mit vollendeten 14. Lebensjahr.
Lass dich nicht veräppeln,bei mir haben sie auch abgewinkt,trotz
Anwalt,wir klagen jetzt
LG Carmen
mandymc 03.01.2008, 20:25#72
AW: mehrbedarf für behinderte

Hi Carmen,
Na das hab ich ihr auch gesagt. Na was ich da so doof finde ist ja das ich es bis jetzt im Januar bekommen hatte also 17% und nicht die 35% . Tja habe einer Freundin geholfen es auch zu bekommen vielleicht sind sie darüber sauer und machen jetzt bei mir so nen Aufstand...

Wenn es sein muß werd ich auch klagen mit dem VDK zusammen.

Lg MandyMc
mutti 04.01.2008, 14:03#73
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo, ich hab da auch mal eine Frage.


Also unser Sohn ( 9)hat ICP ,90% Schwerbehinderung, Pflegestufe 1 und die Merkzeichen G, AG und H.
Mein Mann ist Erwerbstätig und ich bin Hausfrau.

Wann kann man Mehrbedarf beantragen und wo?
Gilt das auch für uns?
Hab eben das erst erfahren, das es so etwas gibt.

LG Sandra
Carmen62 04.01.2008, 15:04#74
AW: mehrbedarf für behinderte

Hi Sandra
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http://www.janvonbroeckel.de/
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c) Behinderte

Erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit gewährt werden, steht ein Mehrbedarfszuschlag von 35 % der maßgeblichen Regelleistung zu.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).
(Mehrbedarf
17 % ab 1.08.2006)


Kranke

Bedarf ein kranker erwerbsfähiger Hilfebedürftiger einer kostenaufwendigen Ernährung, etwa bei Diabetes, erhält er einen Mehrbedarfszuschlag. Bislang waren diese Zuschläge regional verschieden. Ob es durch die neue Grundsicherung zu bundesweit gleichen Beträgen kommen wird, bleibt abzuwarten.

Beachte: Die Summe der Mehrbedarfszuschläge darf 100 % der Regelleistung nicht überschreiten (§ 21 Absatz 6 SGB II).
LG CARMEN
mutti 05.01.2008, 17:37#75
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
ich steh glaub ich irgendwie auf dem Schlauch.
Gilt das jetzt auch für Kinder?


Lg Sandra