AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo!
Zitat von der Vater Daniel
Mein Sohn hat 100% Behinderungausweis G,H
Warum kein B?
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm
H ohne B ist paradox, wer soll dem Hilflosen helfen, wenn keine Begleitperson dabei ist? Und das Alter des Kindes spielt bei der Bewiligung definitv keine Rolle, Versorgungsämter behaupten gerne, das Kind sei noch zu jung dafür, um das B zu bekommen.
Gucke bitte mal auf den Ausweis, ob da vorne unten rechts das B durchgestrichen ist! Wenn ja, solltest Ihr das umgehend noch beantragen, beziehe Dich auf die velinkte Regelung! Das B hast den Vorteil, das eine Begleitperson immer kostenlos fahren kann, auch im Fernverkehr der Bahn.
Es würde mich auch nicht wundern, wenn der Ausweis erst ab Antragsstellung gilt. Autismus ist angeboren, Probleme gibt es schon sehr frühzeitig und man kann eine rückwirkende Anerkennung bekommen, wenn man sie beantragt.
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Trozdem weiss ich nicht ob ich im meinem fall auch ein recht für mehr bedarf habe.
Ich denke schon.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=18861&highlight=zuzeit bekommen wir Pflege geld 1
Wie alt ist Euer Sohn? PS 1 bei frühkindlichem Autismus ist zuwenig, das bekommen ja schon die meisten Asperger-Autisten, und diese Forum ist einiges leichter als frühkindlicher Autismus. Ich kenne sogar Asperger-Autisten, die mit 5 Jahren schon PS 2 bekommen haben.
Die fahrkosten für terapi haben wir immer selber bezahlt aber bei dem sprit preis ist es immer schwiriger es sind imer hin ingesamt 80 km.
Ich werde mich freuen für jeder rattschlag und hinweis.
Über welchen Kostenträger läuft die Therapie? Krankenkasse, Sozialamt? Ich weiß, dass man bei der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkostenerstattung bis auf einen Eigenanteil von 5 Euro pro Fahrt bekommt, ich meine, das H im Ausweis reicht dafür. Bei einem anderen Kostenträger müsste das aber auch so sein. Mein Sohn lebt in einer Jugendhilfe-Einrichtung und wenn wir ihn übers Wochenende nach Hause holen, bekommen wir vom Kostenträger, in unserem Fall das Jugendamt, Kilometgeld.
Übrigens müssen Fahrtzeiten zur Therapie auch beim Pflegebedarf mitgerechnet werden. Ich würde mal über einen Höherstufungsantrag nachdenken.
Liebe Grüße
Annette