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mehrbedarf für behinderte

Fine 17.11.2008, 13:32#101
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo zusammen,
jetzt habe ich mal interessehalber gegoogled. Mehrbedarf nach§28 SGB II. Da kommt dann ein Gestzt in dem es eindeutig geregelt zu sein scheint. Genauso wie Du es erklärt hast Mirko. Mehrbedarf§28Abs1 Satz 3 Nr.4 SBG II für Kinder unter 15 Jahre. Danach gibt es tatsächlich keinen Mehrbedarf für Kinder. Leider. Bin nun auch gespannt was richtig ist.
LG Gaby
Carmen62 17.11.2008, 16:09#102
AW: mehrbedarf für behinderte

bitte stelle diesen Link doch ein,alles was im Net zu finden ist,entspricht
nicht immer der Wahrheit.
Ihr verunsichert hier ganz schön viele Betroffene,und wollt ihr mir sagen,
ich bekomme von der Arge,was mir nicht zusteht:wow::wow::wow:
Gerade die Arge drückt sich vorm bezahlen,da werden sie mir sicherlich
nichts schenken:kopfkratz::kopfkratz:
Wir haben gegen das Job Center geklagt,und ein Gericht hat dem stattgegeben,
auch eine Fehlentscheidung:pfeif:
LG Carmen
Fine 17.11.2008, 17:18#103
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo,
ich habe Mehrbedarf §28 SGB II gegoogled.
Ich habe keine Ahnunung wie man verlinkt,sorry. also es geht hier um eine Diskussion, darüber ob oder ob nicht. Ich möchte Dich nicht verunsichern und Mirko sicher auch nicht. Das Thema ist strittig. Das ist alles. Und ob nunn das Gesetz so ist, wie Yvonne sagt oder so wie Mirko,bzw. ich es ergoogled habe, das ist nun die Frage. Es ist schade, dass du denkst man will Dir etwas wegnehmen. es ist eher so, dass Mirko den Mehrbedarf auch gern in Anspruch nehmen. Er möchte gern herausfinden, was nun richtig ist. Und wenn dieses Gesetz so geschrieben ist, da kann dann niemand was dafür.
LG Gaby
Carmen62 17.11.2008, 18:40#104
AW: mehrbedarf für behinderte

????????
Keiner kann mir diese Links zeigen,macht mich doch sehr nachdenklich.:kopfkratz::kopfkratz::kopfkratz:
Warum nimmt ihr denn keinen Anwalt,alle haben es so gemacht,
mehr kann man euch nicht helfen;-)
Was ist denn bitte strittig,in den Antragsformularen ist es doch
eingetragen???????
ich verstehe nur Bahnhof!!!!!
Glaubst du alles ,was du im Netz liest,es gibt eine Bürgerberatung
da solltest du sich hinwenden,und nicht so viel googeln,
das Netz ist nicht das Gesetz ,hat Yvonne auch schon erwähnt.
LG Carmen
Fine 17.11.2008, 19:02#105
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
es tut mir sehr Leid, dass du Dich so aufregst. Niemand hat gesagt, dass es so wie ich es gelesen habe stimmt. Es kann für Dich auch nicht allzu schwer sein, danach selber zu googlen. Das es 100 prozentig stimmt hat auch niemand behauptet. Nun hast Du ja gewonnen. Und es steht wohl so im Antrag. Meinetwegen. Wenn es so glasklar wäre müsste aber niemand klagen. Es will Dir hier niemand etwas vormachen. Sorry............
LG Gaby
Möglicherweise hat sich ja etwas geändert. Akzeptiere doch einfach, dass manche Leute sich ers anderweitig informieren, bevor sie zum Anwalt gehen. Man hat doch 4 Wochen Zeit. Ich habe es bestimmt nicht böse gemeint und unterstelle Dir auch nicht, dass Du nicht Recht hast.
Carmen62 17.11.2008, 19:21#106
AW: mehrbedarf für behinderte

Hier bei Interresse alle einzufordernde Mehrbedarfe:
http://www.arbeits-los.de/mehrbedarf.htm
Der Mehrbedarf für erwerbsunfähige Behinderte mit Merkzeichen "G"
ist im SGB nachzulesen:
§ 69 Abs.5 SGB IX

als Besserwisser wollte ich hier nicht dargestellt werden,ob ich nun gewonnen habe ,finde ich geradezu kindisch.........
Vielleicht konnte ich ja manchen helfen, wenn nicht,ich hab es wenigstens versucht.
LG Carmen
Fine 17.11.2008, 19:55#107
AW: mehrbedarf für behinderte

Prozess gewonnen, Sorry.
LG gaby
Mirko 17.11.2008, 22:11#108
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Carmen62

Liebe Carmen
es liegt mir fern hier irgendjemanden den Mut zu nehmen, das von vornherein, wenn dies bei Dir so angekommen ist, dann möchte ich mich entschuldigen.
Jetzt kommt aber leider die traurige Nachricht: Habe Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten!

Wortlaut unzensiert:

Sehr geehrter Herr .........

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Gewährung des Mehrbedarfes gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 setzt volle Erwerbsminderung voraus; er kann somit nicht gewährt werden für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, da diese der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und schon auf Grund ihres Alters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Nähere Ausführungen finden Sie in den Durchführungsbestimmungen zum § 28 SGB II Randziffer 28.7 unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-28-SGB-II-Sozialgeld.pdf


Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

Mit freundlichem Gruß


Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Carmen62 17.11.2008, 23:06#109
AW: mehrbedarf für behinderte

hm,das heisst also für alle,einschliesslich mich,
dass zurück bezahlt werden muss.
In meinem Fall sind das Beiträge von über 2 Jahren.
Macht so knapp 1000 Euro.
Naja mein Tag ist ja dann gerettet,hoffe nur das das
die Job Center nicht noch vor Weihnachten erfahren.
Die Freude ist ja offensichtlich auf deiner Seite Mirko,
denn du hast ja nichts zu verlieren
Prozess verloren:-(
Schönen Abend noch,lg Carmen
Fine 18.11.2008, 00:17#110
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
ich habe eine Freundin,alleinerziehend, die bekommt an Hand der Tatsache,dass sie 4 Kinder hat Mehrbedarf.Kann es sein, dass Du deshalb den Mehrbedarf zugesprochen bekommen hast? Oder wegen besonderer Nahrungsmittel für Dein Kind. Das hätte dann mit dem G also der Gehbehinderung,um die es ja hier ging nichts zu tun.

Wenn Du auf Grund eines Gerichtsurteils bekommst, kann es doch fast nicht sein, dass Du zurückzahlen musst. Hier weiß Dein Anwalt sicher Rat.
Gute Nacht und liebe Grüße Gaby
Das würde auch erklären was Yvonne gesagt hat, bis 13 Jahre ein bestimmter Betrag. Ab 13 Jahre mehr. Es wäre eine Erklärung für dieses Kuddelmuddel.
@Yvonne kann es sein, dass Du den Mehrbedarf bekommst,weil Du alleinerziehende Mama bist?
Carmen62 18.11.2008, 02:37#111
AW: mehrbedarf für behinderte

ich bin nicht alleinerziehend,der Mehrbedarf bezieht sich auf seine Gehbehinderung.
Mein Anwalt hat schon von Anfang an gesagt,sollte das Gesetz nachhaltig
aufgehoben werden,darf mich das Job Center zur Rückzahlung auffordern,
ich muss schlimmsten Falls ,die gesamte Nachzahlung sofort entrichten.
Dem Job Center ist nichts vorzuwerfen,sie dürfen die Beträge alle einfordern.
Hier geht es um ein Gesetzentscheid,der mehrmals korregiert wurde.
Wir waren in der Phase,wo das Gesetz für die 17 % sprach.
Ich bekomme ALG 2 und nicht Sozialhilfe,da treten andere Regeln ein.
Ich muss bereits wegen einer anderen Fehlentscheidung 1200 Euro zurück-
bezahlen,und jetzt auch noch das,schlimmer hätte es nicht kommen können.
Ein Gutes hat es ,ich bin vorgewarnt,es mindert leider nicht den Schaden,
den mit aller Härte Noah trifft,denn von dem Mehrbedarf konnte ich seine Zusatznahrung finanzieren,die nicht unter die Liste fällt,wir bekommen keine Bezuschussung für extra Nahrung.Für die besondere Nahrung benötigst du
eine ärztliche Bescheinigung,Noah hat nicht die in der Liste aufgeführten
Erkrankungen,deswegen wurde das abglehnt
Vor lauter Wut ,kann ich nicht schlafen,gruss Carmen
Yvonne 18.11.2008, 08:26#112
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Fine,

auch ich bin nicht allein erziehend. Wir bekommen auch kein Sozialgeld sondernd ergänzend Harz IV da das Einkommen meines Mannes nicht ausreicht.

Meine Tochter ist mittlerweile im 15. Lebensjahr so dass uns der Mehrbedarf zusteht, aber wir haben ihn auch vorher nach Widerspruch bekommen.

Liebe Grüße

Yvonne
Mirko 18.11.2008, 15:18#113
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Carmen62
Die Freude ist ja offensichtlich auf deiner Seite Mirko,
denn du hast ja nichts zu verlieren


Also auf diese Niveau muß ich mich jetzt nicht wirklich begeben.
Wenn ich hier wäre um Dir das Leben zu vermiesen, dann wäre ich bestimmt schon gesperrt worden denke ich, aber zum Glück darf ja jeder denken was er will!!!

Wenn Du es per Gerichtsurteil bekommen hast kann Dir doch nichts passieren, ich verstehe dein Aufbrausen nicht!?
Im Gegenteil hättest du die Aktennummer deines Prozesses, dann würden andere es viel einfacher haben sich auf etwas Handfestes zu berufen.
Diese Arbeitsanweisung existiert erst seit diesem Jahr, also können alle vorher gezahlten Leistungen nicht zurückgefordert werden, denke ich zumondest.

mfg
Mirko
Anke 18.11.2008, 17:51#114
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen, nun male bitte mal den Teufel nicht an die Wand

Sollte das Gesetz nun doch so ausgelegt werden, dass der MB erst ab dem 15.LJ zu bewilligen ist, dann musst Du mit großer Wahrscheinlichkeit NIX zurück zahlen. Du beantragst...mehr nicht, wer bewilligt, trägt das Risiko. Du kannst darauf beruhen, dass alles seine Richtigkeit hat. Nicht Du musst prüfen, ob Dir ein MB zusteht, sondern der Träger der Leistung. Was ist das für ein Anwalt?!

Ich möchte nicht indiskret werden, aber ich bin etwas hellhörig geworden bezüglich Deiner Aussage, dass Ihr bereits eine Hohe Summe an das Arbeitsamt zurück zahlen musstet....wenn Du magst, dann schildere doch mal bitte den Zusammenhang.
Nicht alles, was von der ARGE gefordert wird, ist rechtens!

LG
Anke
Carmen62 18.11.2008, 18:07#115
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Mirko
Ich muss zurückbezahlen,ich war heute beim Anwalt.....
natürlich erst dann wenn das Job Center sich meldet.
Da hat die Entscheidung aufgrund der Klage nichts mit zutun.
Hier ist eine Gestzentscheidung verworfen worden,also nicht mehr gültig,
und das hat Konsequenzen.Da kann der Anwalt mir aber nicht bei helfen,
da das eine Situation ist,die hatte er noch nicht,ausserdem haben die Job Center
bessere Anwälte.Es geht hier um Steuergelder,die aufgrund einer falschen
und unzureichenden Aufklärung ,zur Auszahlung gelang.
Mir ist auch aus anderen Foren von Betroffenen mitgeteilt worden,dass sie
schon die Rückzahlungsforderung erhalten haben.
Darum die Freude auf deiner Seite(da du ja kein Mehrbedarf bewilligt bekommen hast);der Schaden auf meiner(da ich ihn ja bewilligt bekommen habe).Es ist also dir überlassen ob du noch den Mehrbedarf beantragen
möchtest oder nicht.Ich wünsche dir Erfolg dabei
Solltest du dich beleidigt fühlen,entschuldige ich mich
Wir müssen ja auch nicht miteinander kommunizieren,wenn mein Niveau
unter deinem ist;-)

Schönen Abend noch,Carmen
Fine 18.11.2008, 18:24#116
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
mal abgesehen von dieser Änderung.
Das Urteil ist rechtskräftig. Krass gesagt, ein Mörder läuft auch frei rum, wenn er freigesprochen wurde. Wenn Fristen zur Berufung oder Revision versäumt werden. Schluss aus Ende Finito.
Verstehe ich nicht........................
Carmen62 18.11.2008, 18:29#117
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Anke
Die Rückzahlung die gefordert wird ,ist rechtens.
Es wurde Einkommen erziehlt,das aber noch nicht neu
berechnet wurde.Das heisst die Summe konnte nicht berücksichtigt werden.
Deswegen hatten wir das Einkommen und den Bedarf,der ja in 2 Monaten
nicht zustand.Daher gerechtfertigt,eine Rückzahlung.
Pro Monat ca 6oo Euro,es betrifft aber 2 Monate,macht also 1200 Euro.
Dann ist noch Guthaben aus Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt,
ebenfalls über 200 Euro.
Mein Anwalt hat mich auch darauf hingewiesen,dass es eine Menge an
Rückforderungen von den ARGEN gibt.
Ob es alle betrifft ,das weiss ich natürlich auch nicht.
Vielleicht melden sich ja weitere Betroffene,die wie ich auch den
Mehrbedarf erhalten haben.
Sollte es zu Unrecht erteilt worden sein,viele haben es ja nicht erhalten,
dann ist es ja absolut korrekt,es auch zurückzuzahlen.
Es ist zwar ärgerlich ,aber gleiches Recht für alle.
Ich möchte mich nicht an etwas bereichern,was anderen vorenthalten wird

Und Sorry,bei denen ,wo ich ins Fettnäpfchen getreten bin
Ziehe mich aus dieser Diskussion zurück
Gruss Carmen
Fine 18.11.2008, 18:39#118
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen,
die erste Rückzahlung iist für mich verständlich nachvollziebar.
Da hat sich wohl was überschnitten.

Aber eine Rückzahlung , für den Mehrbedarf, der ja zum damaligen Zeitpunkt anders geregelt war. Und dann noch per Gerichturteil beschlossen. Also ich denke wenn überhaupt, so wie Mirko sagt ab Gesetzesänderung.
Sei nicht so traurig. Ich denke im Moment hört sich alles doppelt schlimm an. Das Urteil hilft Dir bestimmt. :-)
Anke 18.11.2008, 21:04#119
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo Carmen

und ich schreibe nochmals, der evtl. zu Unrecht gezahlte MB wird von Dir und all den nderen Eltern nicht zurück gezahlt werden müssen. Es kann natürlich sein, dass die ARGE es versucht. Nicht IHR entscheidet, ob Euch der MB zusteht oder nicht. Das Amt hat ihn Euch gewährt und kann ihn nicht zurück fordern! Das Amt wird Dir nur mitteilen können, dass er Dir zukünftig nicht mehr zusteht!

Lasst Euch nur keinen Bären aufbinden. Und der Anwalt ist ne Flasche! Auch wenn er solch einen Fall noch nicht hatte.....dann soll er sich in die Materie einfitzen und dann isses halt sein erstes mal! Meine Güte, was sind das nur für Anwälte!
BHCERG 22.11.2008, 14:05#120
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Anke
Hallo Carmen

und ich schreibe nochmals, der evtl. zu Unrecht gezahlte MB wird von Dir und all den nderen Eltern nicht zurück gezahlt werden müssen. Es kann natürlich sein, dass die ARGE es versucht. Nicht IHR entscheidet, ob Euch der MB zusteht oder nicht. Das Amt hat ihn Euch gewährt und kann ihn nicht zurück fordern! Das Amt wird Dir nur mitteilen können, dass er Dir zukünftig nicht mehr zusteht!

Lasst Euch nur keinen Bären aufbinden. Und der Anwalt ist ne Flasche! Auch wenn er solch einen Fall noch nicht hatte.....dann soll er sich in die Materie einfitzen und dann isses halt sein erstes mal! Meine Güte, was sind das nur für Anwälte!

Antwort:

Antwort zu Mehrbedarf: Es ist hier doch wohl ein Bescheid ergangen, nzw. erlassen worden, der wie sich nun im nachhinewin herausstellt, von dem sachbearbeiter/in nicht richtig berechnet wurde. Sie haben auf die richtigkeit dieses Bescheides vertraut, dieses Geld wurde von ihnen für den Lebensunterhalt bzw. Mehrbearf verwendet. Auch wurden diese Leistungen nicht gespart. So bitten sie das amt von einer Rückforderung abzusehen, da sie den Bescheid für richtig erstellt hielten und nun eine Rückforderung des zuviel bewilltigten leistungsbetrages eine für sie unzumutbare Härte bedeuten würde.
Aber der Anwalt sollte das schon wissen!!
Mit freundlichem Gruss

BHCERG
P.J.
katy 24.09.2012, 23:51#121
AW: mehrbedarf für behinderte

Hallo mein sohn ist auch behindert er hat 60 buchstabe H Er hat denn Ausweiß 2007 bekommen . haben das Arbeitsamt mit geteil und wir bekommen kein mehr bedarf warum wissen wir nicht kann einer mir helfen danke
Seti 25.09.2012, 08:28#122
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von katy
Hallo mein sohn ist auch behindert er hat 60 buchstabe H Er hat denn Ausweiß 2007 bekommen . haben das Arbeitsamt mit geteil und wir bekommen kein mehr bedarf warum wissen wir nicht kann einer mir helfen danke


Schau mal hier :

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Durchfuerhungshinweise/hw21.pdf

ab Seite 3
Anke 25.09.2012, 10:24#123
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von katy
Hallo mein sohn ist auch behindert er hat 60 buchstabe H Er hat denn Ausweiß 2007 bekommen . haben das Arbeitsamt mit geteil und wir bekommen kein mehr bedarf warum wissen wir nicht kann einer mir helfen danke


Hallo Katy, wie alt ist denn Dein Sohn?

Liebe Grüße
Anke
katy 26.09.2012, 00:20#124
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Seti
Schau mal hier :

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Durchfuerhungshinweise/hw21.pdf

ab Seite 3

mein sohn ist 17 jahre
katy 26.09.2012, 00:21#125
AW: mehrbedarf für behinderte
Zitat von Anke
Hallo Katy, wie alt ist denn Dein Sohn?

Liebe Grüße
Anke

mein sohn ist 17 jahre wird dies jahr 18