AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo dragonflyer,
gibt es bei euch auch einen Behindertenbeauftragten im Rathaus oder Landratsamt? Den würde ich einmal zu Rate ziehen. Wenn dein Sohn geistig behindert ist und du der Meinung bist, er könnte nicht alleine unterwegs sein,müßte ihm doch ein B oder sogar ein H zustehen? Der Behinderten Beauftragte könnte dir dann zumindest über Stiftungen weiterhelfen. Dazu mußt du dann aber Anträge ausfüllen und auch deine finanzielle Lage aufzeigen. Wenn ihr die Ansprüche erfüllt, müßtet ihr auch unterstützt werden. Erkundige dich einfach mal bei Stadt oder Landkreis. Davon abgesehen verstehe ich auch manchmal die Welt nicht, wie die Beurteilungen über Prozente und Merkzeichen durchgeführt werden.
Viele Grüße
Kirsten
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo, ich habe mich gerade angemeldet, vorher schon viel gelesen und weiß erst durch Euch, das man einen Antrag auf Mahrbedarf für ein behindertes Kind, bei ALG 2 - Bezug stellen kann. Nun hab ich auch gleich eine Frage, wie soll der Antrag "aussehen", reicht ein formloser Antrag aus oder gibt es dafür Vordrucke, wenn ja wo bekomm ich diesen her ? Bei der Agentur für Arbeit (Internet) hab ich nichts gefunden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Ich hab jetzt noch ganz viel zu lesen hier, bin froh das ich diese Seite gefunden habe

Liebe Grüsse von Andrea
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Andrea,
toll, dass du den Weg in dieses informative Forum gefunden hast. Ich begrüße dich herzlich. Zu deiner Frage kann ich dir zwar leider keine Info geben, aber vielleicht einmal zu einer anderen Anfrage.
Viele Grüße - eine gute Zeit
kirsty
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Andrea,
ich selber habe damals beim Amt einen formlosen Antrag gestellt und mich auf den § bezogen. Des Weiteren würde ich in dem Schreiben darauf hinweisen, dass sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind und du daher rückwirkend den Mehrbedarf ab August 06 forderst. Lege eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis bei.
Liebe Grüße
Yvonne
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Zitat von yvonnejanssen
Hallo Andrea,
ich selber habe damals beim Amt einen formlosen Antrag gestellt und mich auf den § bezogen. Des Weiteren würde ich in dem Schreiben darauf hinweisen, dass sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sind und du daher rückwirkend den Mehrbedarf ab August 06 forderst. Lege eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis bei.
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne, recht vielen Dank für die schnelle Info. Ich werde jetzt gleich einen Antrag schreiben und diesen dann morgen einreichen.
Ich werde auf jeden Fall, den Tipp - mit der nicht nachgekommenen Aufklärungspflicht - berücksichtigen, da der SB Ausweis schon seit dem ALG 2 Erstantrag vorliegt. Wünscht mir viel Glück, ich geb dann Bescheid, wie es "gelaufen" ist.
LG Andrea
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Hallo Kirsty,
danke für die nette Begrüßung. Bestimmt gibt es noch viele Fragen und es tut immer wieder gut zu wissen, dass man nicht alleine ist.
LG Andrea
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Andrea!
Gucke mal hier rein:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic18861.html
Als ich neulich auf dieses Thema stieß, habe ich einer mir bekannten Mutter eines behinderten Sohnes (17) eine Mail geschickt, ob sie diesen Mehrbedarf bekommt. Sie bekam ihn nicht, hat ihn rückwirkend beantragt. Vorhin klingelte es bei uns, sie stand freudestrahlend vor der Tür und sagte, sie habe den Mehrbedarf rückwirkend bekommen. Sie bekam eine Nachzahlung von sage und schreibe 3000 Euro, nicht nur den Mehrbedarf wegen der Behinderung, sondern auch den für Alleinerziehende.
Der Agentur für Arbeit war die Behinderung des Sohnes und auch, dass die Mutter alleinerziehend ist, bekannt, normalerweise hätte der Mehrbedarf schon bei der Berechnung des Hartz-4-Satzes berücksichtigt werden müssen. Da hat der Sachbearbeiter entweder gehörig gepennt oder bewusst nicht bewilligt, um Kosten zu sparen? (den Eindruck habe ich so manches Mal ). Leider ist das kein Einzelfall, sondern es scheint eher die Regel zu sein.
Ich würde es auch mit den Paragraphen aus dem SGB I begründen, siehe hier:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?p=26522#post26522
Liebe Grüße
Annette
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Hallo Blautopas, na da hast du ja echt eine gute Tat vollbracht- toll -.
Alleinerziehend bin ich (Gott sei Dank ) nicht. Ich hoffe nun, das es reibungslos abläuft, der Antrag ist eingereicht, bin mal gespannt wie lange sich das Amt Zeit lässt, weiß aber, dass die Leute bei uns hier nicht die Schnellsten sind......
Liebe Grüsse Andrea und - Danke auch für deinen Tipp

AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Andrea!
Wenn ich das beruflich machen und Erfolgshonorar nehmen würde, wie es ein Anwalt tut (darf ich rechtlich aber nicht, ist auch nicht der Sinn von Selbsthilfe), würde ich erheblich mehr verdienen als in meinem offiziellen Job. Es gibt Familien, die mit Hilfe meiner Tipps, Musterbriefe etc. Steuern im Gegenwert eines Mittelklassewagens zurückbekommen haben und auch Pflegegeld für ihr Kind bekommen.
Oben erwähnter Mutter wurde dreimal der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt, dann habe ich ihr geholfen und sie bekam auf Anhieb PS 2.
Es freut mich immer wieder, wenn es Eltern gelingt, die Rechte ihres Kindes und ihre eigenen nach den Sozialgesetzbüchern durchzusetzen, auch wenn ich nichts davon habe. Ich frage mich oft, warum es die Sozialgesetzbücher überhaupt gibt, wenn sie eh keiner dran hält, der danach arbeiten soll. Laut SGB I , § 13-15 (siehe Link in meinm vorigen beitrag) sind die Leistungssträger zur Beratung, Information und Auskunft verpflichtet, aber sie tun es nicht und haben oft selber keine Ahnung.
[Bild: www.cosgan.de]
Liebe Grüße
Annette
DANKE !!
Hallo Annette,
wollte auch noch mal eben loswerden, dass ich es super finde, dass du so vielen Leuten hier weiter und zu ihrem Recht verhilfst!!!
[Bild: www.intakt.info]
Einfach mal ein
DICKES DANKESCHÖN im Namen aller!!
Und da du dich ja so gut damit auskennst: Vielleicht hast du Vorschläge für Frau Schmidt zur Reform der Pflegeversicherung? Die werden
in diesem Thread gesammelt. Gilt natürlich auch für alle. Ich denke, wenn sie schon fragen, sollen sie auch Antworten kriegen...
LG
Holger
AW: mehrbedarf für behinderte
Guten Tag, ich hab eine Frage und zwar, wenn ich die Paragraphen des SGB nachlese, die hier oft angegeben werden, dann bezieht sich der Anspruch des Mehrbedarf`s für behinderte Kinder, auf Sozialgeld; was ja nicht mit AlG2 gleich zusetzten ist (oder doch?), kann mir geholfen werden - wo kann ich nachlesen oder erfahren, das behinderte Kinder, deren Eltern AlG2 beziehen diesen Mehrbedarf in Anspruch nehmen können ? Mein Sohn hat den Buchstaben "G" im Behindertenausweis.
Es grüsst Euch Nils
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo,
also habe ich es richtig verstanden.Mein Sohn ist 5,5Jahre alt und hat die Kennzeichen B, G, H aber weil er Kindergarten besucht, die von Sozialamt finanziert wird bekommt er kein Mehrbedarf?????
Danke Ladka
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Nils,
habe jetzt mal ein bisschen gesucht, weil ich mich damit (noch) nicht wirklich auskenne. Zusammengebastelt hab ich mir das so und wenn das nicht stimmt, dann bitte Einspruch von den Profis!
Also:
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem Arbeitslosengeld II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
Quelle:
Arbeitsmarktreform.de
Das würde für mich heißen, dein Kind erhält Sozialgeld, weil es mit dir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Somit gilt dann
§28 SGB II für dein Kind, wo wiederum in Abs. 4 geregelt ist, dass es einen Mehrbedarf von 17% bekommt, wenn es ein G im Ausweis hat. Die gilt nur, wenn es nicht ohnehin einen Mehrbedarf wg. Behinderung bekommt.
So, und jetzt bin ich gespannt, ob ich das falsch verstehe und mir jemand die Leviten liest...
Wie gesagt, ohne Gewähr, aber vielleicht bringt es dich ja weiter.
LG
Holger
AW: mehrbedarf für behinderte
Guten Tag Holger, ersteinmal vielen Dank für deine Mühe.
Hmmm, ich weiß nicht, ob das für uns zutrift, denn unser Sohn wird als minderjähriges (15) Bedarfsmitglied, in der Bedarfsgeminschaft "aufgelistet", denn da er ja noch minderjährig ist - die Schule besucht-, ist er nicht erwerbsfähig, bekommt also kein -Sozialgeld-, aber den ihm zustehenden Regelbetrag des ALG2 Betrages.
Ich werde den Antrag auf Mehrbedarf stellen, ich habe nichts zu verlieren.
Gruss Nils
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Nils,
unsere Tochter besucht auch die Schule und ist nicht erwerbstätig und bekommt auch nicht Sozialgeld, sondern den Regelbetrag von ALG 2 und auch wir bekommen den Mehrbedarf.
Lass dich nicht ins Boxhorn jagen. Bitte berichte wie es ausgeht.
Früher gab es halt nur den mehrbedarf für diejenigen die Sozialgeld bezogen haben und ab letzten jahr August auch für die, die ALG 2 beziehen,also beantrage es Rückwirkend ab August.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: mehrbedarf für behinderte
Hi Yvonne,
danke für den Einspruch. Wie gesagt, das war zusammen gereimt und deshalb unter Vorbehalt...
Also Nils dann ran! Beantrage das, wenn es dir zusteht!
LG
Holger
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo,
erstmal dankeschön für die Infos letztens im Chat Yvonne
Ich war heute bei der Arbeitslosenzentrum, weil ich wollte nicht alleine einen Antrag für die ARGE schreiben
der Herr von der Arbeitslosenzentrum meinte, eine Rückwirkende Antrag wäre falsch! er sagte dann, wir werden eine Überprüfung und Rücknahme aller Bescheide nach §44 SGB II beantragen mit der folgendem Sachverhalt...
erst dann wird die Sachverhalt erklärt warum man einen Antrag stellt und dort steht dann die §28...
somit dürften sie nicht ablehnen...
mal schauen, ich werde euch informieren, morgen werde ich den Antrag persönlich bei ARGE abgeben...
Liebe Grüße
Nalan mit Damla + Dilara + Ilayda
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Nalan,
na meine Daumen sind ganz feste gedrückt und vielleicht bekommst du ja ne satte Nachzahlung.
Na siehste, hat sich doch richtig gelohnt, dass du seid langem mal wieder im Chat vorbeigeschaut hast
Liebe Grüße
Yvonne
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo Yvonne,
eigentlich will ich öfters im Chat vorbeischauen, ich schaffe es meistens nicht mehr
heute habe ich den Antrag abgegeben, die Sachbearbeiterin sagte, so wie es aussieht würde es stimmen und suchte die Kopie von dem Schwerbehindertenausweis in ihre Akte (zitat: ich kann ja erst ab der bekantgabe der Schwerbehindertenausweis zahlen)
sie hatte letzten Oktober von den Neu erstellten ausweisen kopie gemacht, da hab ich ihr gesagt, dass ich aber auch vorher eine Kopie abgegeben habe, sonst hätte ich keine mehr qm für die Wohnung August 2005 bekommen!
naja sie hat den alten Kopie gefunden, wie es so kommen kann war nur die erste Seite kopiert von den Kollegen. da steht nichts mit dem Merkzeichen "G" natürlich
dann sagte sie, sie müsse es überprüfen.... ich sagte nur, Versorgungsamt weis wann die den Merkzeichen erteilt haben...
jetzt heißt es abwarten
AW: mehrbedarf für behinderte
Hi Nalan,
na nu bin ich ja noch mehr gespannt. Warscheinlich lehnen sie es erst einmal ab und du musst einen Nachweis bringen, dass das g schon länger besteht

Kann mir nicht vorstellen, dass die sich selbst beim versorgungsamt erkundigen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo, ich möchte mich nur mal kurz melden, nicht das Ihr glaubt, ich hätte Euch/es vergessen. Also, der Antrag läuft nun schon seit - sage und schreibe - fast 8 W o c h e n ..... !!!
Als ich nach 6 W. beim Amt nachfragte, sagte sie SB mir nur, dass der Antrag in Bearbeitung ist, ich warte diese Woche noch ab, dann denk ich, hab ich das Recht nochmals nachzufragen.
Ich sag auf jeden Fall Bescheid, wie das Ergebnis ist (ich tröste mich ständig mit dem Spruch, was lange wehrt, wehrt gut

)
LG von Andrea
AW: mehrbedarf für behinderte
Hallo ihr lieben, ganz besonders Yvonne :)
Darf ich mal erst freudentanz machen :) ich habe heute Nachricht von ARGE bekommen, sie geben mir Recht und in kürze wird es nachgezahlt

waaaahsin ist, die haben das doppelte berechnet was ich gerechnet hatte

umsomehr freu ich mich
Danke Yvonne, will dich mal virtuell umarmen


AW: mehrbedarf für behinderte
so ich schreibe mal hier das Brief für euch, werde es ohne Namen machen...
oben hatte ich euch geschrieben, dass ich auf §44 berufen hatte... nun das heutige Brief:
Sehr geehrte Frau ....,
nach eingehender Prüfung Ihres vorgenannten Antrages nehme ich die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ) gem. §44 Abs. 1 SGB X für den Zeitraum 01.08.06 bis 31.10.07 zurück. Entsprechende Änderungsbescheide für diesen Zeitraum werden Ihnen noch separat zugeschickt.
Begründung:
Gem. §28 Abs. 1 Ziff. 4 SGB II (in Kraft ab 01.08.06) erhalten nichterwerbsfähige Personen einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 Neunten Buches mit dem Merkzeichen "G" sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SGB II besteht.
Aufgrund der hier vorgelegten Schwerbehindertenausweise für Ihre Kinder XXX und XXX (100%) mit dem Merkzeichen "G" ist die Gewährung eines Mehrbedarfs gem. § 28 Abs. 1 Ziff. 4 SGB II möglich.
Nach § 44 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist und infolgedessen Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden.
Diese Voraussetzungen liegen in Ihrem Fall vor.
Die Gewährung des Mehrbedarfs von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung für Ihre Kinder XXX und XXX wird rückwirkend ab 01.08.06 bewilligt.
:) so dass wärs, ich hoffe dies wird auch einigen hier weiterhelfen! :)
Liebe Grüße
Nalan mit den Kids (Damla+Dilara+Ilayda)
AW: mehrbedarf für behinderte
ihr seht 7 Tage hat es gedauert :)
AW: mehrbedarf für behinderte
Oh Nalan, ich freue mich für euch.

Wenn ihr das nächste Mal Eis essen geht, dann iss mal ne Kugel für mich mit

Und die Bearbeitung in der Schnelle Großes Kompliment an die Arge.
Da dann mal viel Spaß beim Geld ausgeben.
Liebe Grüße
Yvonne