AW: Entwicklung des BundesTeilhabeGesetzes
Guten Abend, Inge!
Zitat von Inge
da kann ich dir gar nicht zustimmen, [...]
Hm, der Entwurf scheint ausreichend kritikwürdige Aspekte zu enthalten, dass jede(r) Geneigte aus ihrer oder seiner ganz eigenen Perspektive den individuell am schwersten hinzunehmenden auswählen kann. Darüber muss man sich somit wohl kaum streiten.
Was mir aber schon zu denken gibt, ist die Sichtweise:
... denn von einer Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung würden nur die "jungen, fitten Behinderten" profitieren.
Es fällt mir schwer zu verstehen, dass man zwischen "jungen, fitten Behinderten" und "alten, nicht fitten" (??) zu trennen versucht. Da scheint mir eine Art Konkurrenzgedanke innezuliegen, den ich als ziemlich befremdlich und kontraproduktiv empfinde.
Es sollte doch, wenn ich das richtig verstanden habe, in einem BTHG (und bei dem Gedanken an eine wie auch immer zu verstehende "Inklusion" ganz grundsätzlich) darum gehen, dass möglichst
alle Menschen mit Behinderung,
unabhängig von der
Art der Behinderung und der
Schwere der individuellen Teilhabeeinschränkung Zugang zu für sie jeweils passenden und angemessenen Unterstützungsleistungen erhalten.
Für den Personenkreis, der vom Einkommens- und Vermögenseinsatz betroffen ist, stellt das ein sehr großes Hindernis dar.
Und obwohl ein Wegfall der Einkommens- und Vermögensbeteiligung nicht
allen Menschen mit Behinderung eine Veränderung bringen würde, wäre das doch trotzdem eine äußerst begrüßenswerte Neuerung. Mit ihr Einhergehen würde nämlich auch ein grundsätzlicher Fortschritt in der Gleichstellung. Das ist nicht zu unterschätzen, meine ich.
Für Menschen mit schwersten (geistigen) Behinderungen wäre es aber sehr wichtig, dass endlich diese rigide Einteilung in nahezu hermtisch abgeriegelte Schubladen abgeschafft werden.
Unsere Töcher und Söhne brauchen Wahlmöglichkeiten und eine Wahlfreiheit, damit sie (bzw. wir Eltern in deren Interesse) unter mehreren Alternativen eine geeignete Tagesstruktur mit einem personengebundenen Budget wählen können. Wo dieses Budget eingesetzt wird, müsste dann eine Entscheidung der Betroffenen bleiben!
Dem widerspreche ich gar nicht.
Vom Umstand, dass Teilhabeträger oft ungeeignete (zu eng gefasste, zu willkürliche, nicht die Wirklichkeit abbildende, etc.) Bedarfserhebungsinstrumente verwenden, sind alle betroffen, die entsprechende Unterstützung benötigen.
Das Bild, dass sich vermeintlich "fittere" Behinderte in irgendeiner Weise "automatisch" einfacher durchsetzen könnten, erscheint mir als ein sehr unrealistisches. Da spreche ich aus eigener Erfahrung als "fitter" Mensch mit einer "kleinen" Behinderung genauso, wie aus den Erfahrungen als Berater für Menschen mit (verschiedensten) Behinderungen.
Dass es jedoch so etwas wie Bedarfserhebungsinstrumente geben
muss, um möglichst frei von individueller Willkür darstellen zu können, welche Form der Unterstützung passt und in welchem Umfang, scheint mir auf der Hand zu liegen. Insofern erscheint mir eben aus meiner persönlichen Sicht heraus der § 115 zunächst nicht so dramatisch.
Welche Instrumente da verwendet werden - das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Und ich bin nicht überzeugt davon, dass ein bundeseinheitliches Instrument unbedingt und automatisch so viel besser wäre, als eines, das nur auf Länderebene gilt.
Dass sich durch die politische Struktur der Bundesrepublik bestimmte Ungleichheiten (wie eben unterschiedliche Erhebungswerkzeuge) zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben, kann auch ein noch so gutes BTHG nicht ändern. Und ob sich eine solche Ungleichheit als Verstoß gegen Art. 3 GG darstellt oder nicht, liegt doch nicht alleine in ihrer Existenz, sondern darin, ob sich daraus eine tatsächliche Benachteiligung ergibt.
"Schubladen" erscheinen mir als nichts grundsätzlich Verwerfliches und manchmal sogar als etwas Unvermeidliches - solange sie zahlreich und in passender Größe existieren, damit möglichst einjeder "seine" passende finden kann.
Gute Nacht!
Daniel