AW: Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...
Hallo Clemens,
in unserem Fall kann ich Ihnen sagen, dass das Kindergeld, welches meine behinderte, erwachsene Tochter erhält, da sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann, nicht bei ihr in der Grundsicherung, jedoch bei meinem eigenen Leistungsanspruch (SGB II - Hartz IV) angerechnet wird. Ein Freibetrag von 30€ bleibt anrechnungsfrei ( Versicherungspauschale bei Einkommen)
Vom Kindergeld bleibt also nichts weiter für das Kind, sondern ich muss mit diesem Kindergeld meiner Tochter, meinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.
Liebe Grüße
Zitat von ClemensWeiterhin interessiert mich, wieviel Kindergeld mit ALG 2 verrechnetClemens
wurde (bei den Kindern und bei den Eltern). Haben Sie hierzu eben-
falls Daten bzw. wer ist hierzu der zuständige Ansprechpartner in der
Arbeitsagentur?
Hallo Clemens,
in unserem Fall kann ich Ihnen sagen, dass das Kindergeld, welches meine behinderte, erwachsene Tochter erhält, da sie aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann, nicht bei ihr in der Grundsicherung, jedoch bei meinem eigenen Leistungsanspruch (SGB II - Hartz IV) angerechnet wird. Ein Freibetrag von 30€ bleibt anrechnungsfrei ( Versicherungspauschale bei Einkommen)
Vom Kindergeld bleibt also nichts weiter für das Kind, sondern ich muss mit diesem Kindergeld meiner Tochter, meinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.
Liebe Grüße

Ich bin sicher, dass viele Eltern sich für das Ergebnis Deiner Arbeit interessieren und bin auch selbst sehr gespannt darauf.

