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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

Hans-Christian 25.10.2012, 14:51#1026
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von zippe
Hallo zusammen,...
... Er weiß mit Sicherheit nicht, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung gezwungen werden, Nachweise über die Verwendung des Kindergeldes zu erbringen.

Mit Sicherheit!!!

Deshalb lasst es Euch nicht gefallen. Die gegenwärtige Rechtsprechung stimmt sehr hoffnungsvoll. Dies habe ich mehrfach hier geschrieben.
Kirsten 25.10.2012, 16:01#1027
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Anke,

vielen Dank für deinen Hinweis. Daher habe ich aber auch ganz bewusst den Link zum Stream mit der genauen Bezeichnung der Sendung, bzw. des Themas gesetzt. Meine subjektive Wahrnehmung ging dahin, dass Herr Bosbach als Innenpolitischer Sprecher, scheinbar noch nicht mit der Kindergeld-Abzweigung und den Nachweisen, die Eltern behinderter Kinder zum Teil erbringen müssen, in Berührung gekommen ist. Es fielen ja auch die Worte: noch nie ist einer auf die Idee gekommen......... Das war mir beim Zuschauen einfach aufgefallen.
Anke 25.10.2012, 21:45#1028
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Da frage ich mich doch allen ernstes - und so langsam bin ich am überlegen, da nicht doch mal einen Anwalt aufzusuchen - warum das Kindergeld in unserem Fall zwar nicht meiner Tochter als Einkommen berechnet wird, also beim Sozialamt ... dafür aber mir im SGB II Bezug (HatzIV) als Einkommen angerechnet wird. Ich muss mit diesem Kindergeld, welches eigentlich für die Aufwendungen für mein Kind gedacht sind, MEINEN Lebensunterhalt bestreiten. Das kann doch nicht gesetzeskonform sein?!
zippe 26.10.2012, 08:31#1029
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Anke,

in dem Urteil III R 6/07, das auch Deine Situation betrifft, geht das Gericht davon aus, dass die ALG-II beziehenden Eltern aus ihrem eigenen Existenzminimum keine Unterhaltsleistungen an grundsicherungsberechtigte Kinder erbringen können. Ich sage nicht, dass ich das immer richtig finde, aber das ist nun mal die Auffassung des BFH.
Inge 26.10.2012, 08:46#1030
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,
Zitat von zippe
Es wäre interessant zu wissen, wie Herr Bosbach über das Thema, das uns seit genau zwei Jahren beschäftigt, denkt. Er weiß mit Sicherheit nicht, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung gezwungen werden, Nachweise über die Verwendung des Kindergeldes zu erbringen.


gestern habe ich über abgeordnetenwatch bei Herrn Bosbach nachgefragt:
Sehr geehrter Herr Bosbach,

in der Sendung "Anne Will" vom 24.10.2012 haben Sie geäußert "Noch nie ist einer auf die Idee gekommen zu sagen, wer weiß, wofür das Kindergeld ausgegeben wird."

Als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter habe ich andere Erfahrungen machen müssen und bitte Sie deshalb um eine Stellungnahme zu den aktuell gehäuft auftretenden Anträgen der Sozialhilfeträger bei den Familienkassen auf Auszahlung des (anteiligen) Kindergeldes [...]
Quelle und kompletter Text: abgeordnetenwatch

Gut ist auch das Eintragen der Mail-Adresse unter der Option "Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein."
Anke 26.10.2012, 10:05#1031
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Zippe,

naja, eine Begründung haben die Herrschaften immer. Ist doch aber absurd ... wozu beantrage ich dann Kindergeld für meine Tochter. Wieso das ganze Prozedere mit Einreichung von Unterlagen um zu zeigen "wir sind berechtigt". Entweder es gibt das Kindergeld für behinderte Erwachsene, für Aufwendungen in Höhe des Kindergeldes, oder es gibt sie nicht. Da dürfte es doch keine Rolle spielen, ob ich neben´dem Kindergeld, noch Einkommen erziele oder nicht. Diese 184€ sollen ja für die Aufwendungen fürs Kind sein, aufgrund der Behinderung - mit dieser Begründung beantrage ich es ja. Verstehst Du, wie ich es meine?

Was unterscheidet denn meine Aufwendung gegenüber meinem behinderten Kind, im Bezug auf Eltern, die dieses Kindergeld zusätzlich haben?! Der Unterschied liegt darin, dass hier doch eine Ungleichbehandlung vorliegt. Eltern, mit erwachsenem behinderten Kind, die Einkommen erzielen, haben dieses Kindergeld zusätzlich zur Verfügung. Damit federn sie die Mehraufwendungen ab. Eltern mit beh.erw. Kind die selber nicht arbeiten können und deshalb Hartz IV erhalten, bekommen auch das Kindergeld, bekommen es jedoch als Einkommen angerechnet, müssen davon ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten und haben keinen Cent für all die Aufwendungen, die man hat.

Das kann meiner Auffassung nach doch nicht richtig sein?! Der Lebensunterhalt ist so oder so bei diesen erw. Kindern sicher gestellt. Ob die Eltern nun arbeiten und Geld verdienen oder nicht. Es geht nur um das Kindergeld ... welches für Aufwendungen benötigt wird, nicht um Eikommen, was Eltern zusätzlich noch erzielen. Wozu die ganze Beantragung - fürs Kind, wenn das Kind davon aber nichts hat.

Aber es soll nicht als Neid rüber kommen, um Himmels Willen, nein.

Ich kann es einfach nur nicht nachvollziehen...

Brrr... 3°C sind es .... der Winter kommt ....

Schönes Wochenende Euch :-)
Anke
zippe 26.10.2012, 10:30#1032
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Anke,

das kommt auch nicht als Neid rüber. Ich kann z.B. auch nicht verstehen, dass Großverdiener durch die Freibeträge für die Kinder finanziell nochmal wesentlich besser gestellt werden.
Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt?? :engel:
Anke 26.10.2012, 10:41#1033
AW: Unterkunftskosten Pro-Kopf-Anteil

Hallo Zippe,

naja, da gäbe es auch immer pro und contra. Ich würde mal sagen, Kindergeld soll nicht Einkommensabhängig gezahlt werden, es sollte auch nicht zum Lebensunterhalt dienen, sondern für Aufwendungen für die Kinder.

Entweder es ist KINDERgeld, oder eben keins. Wenn es nicht fürs Kind ist, frage ich mich, wieso ich es in meinem Fall überhaupt beantragen sollte...

Ist es bei Euch auch so kalt?

LG
Anke
Myriam 26.10.2012, 11:28#1034
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Anke,

warum es bei dir als Einkommen angerechnet wird, bzw. in diesen beschriebenen Fällen, verstehe ich auch nicht. Ganz im Gegenteil, eigentlich wenn Eltern, oder Elternteile sowieso durch was für Gründe und wie auch immer mit dem Nötigsten zurechtkommen müssen, wird ja das Kindergeld zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes´auch immer nötiger.

Bei uns zieht auch die Kälte ein und schon steigen wieder die Strom und Heizkosten......aber es wird auch wieder Sommer.
LG
Anke 26.10.2012, 13:10#1035
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Myriam,

nunja, ich gehe ja nicht davon aus, dass ich die Einzige bin, der es so geht :kopfkratz:

Für mich ist das einzig und allein nicht nachvollziehbar. Weil irgendwo ist man ja doppelt gestraft. Zum einen die Herabsetzung des Regelsatzes durch die neuen Regelstufen (RS III) und dass ich das Kindergeld für meinen Bedarf und nicht für den meines Kindes nutzen kann. Für mich vollkommen absurd!

Bei den ganzen Veränderungen, die oft zu Ungunsten von Behinderten bzw. Angehörigen, die ihre Angehörigen pflegen, betreuen und versorgen,wird klar, wohin die Reise geht ....

Oh ja, wir müssen die Heizung auch schon aufdrehen...und in meinem Kopf klickt der Zähler ...
angelika.picker 29.10.2012, 11:27#1036
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Anke,

ich kenne mich mit Harz IV usw. nicht aus aber es geht mir nicht gut beim Lesen eurer Kommentare.

In meinem Kopf geht der Gedanke umher, ob man nicht das Pflegegeld
als Unterhaltsleistung nehmen kann. Mit diesem Geld wäre es ja sehr wohl möglich
zusätzliche Aufwendungen zu bestreiten.

Hat das jemand schon probiert? Man sollte nichts unversucht lassen eine Möglichkeit zu finden, damit es unseren Kindern besser geht

Liebe Grüße
Angelika



Zitat von Anke
Hallo Myriam,

nunja, ich gehe ja nicht davon aus, dass ich die Einzige bin, der es so geht :kopfkratz:

Für mich ist das einzig und allein nicht nachvollziehbar. Weil irgendwo ist man ja doppelt gestraft. Zum einen die Herabsetzung des Regelsatzes durch die neuen Regelstufen (RS III) und dass ich das Kindergeld für meinen Bedarf und nicht für den meines Kindes nutzen kann. Für mich vollkommen absurd!

Bei den ganzen Veränderungen, die oft zu Ungunsten von Behinderten bzw. Angehörigen, die ihre Angehörigen pflegen, betreuen und versorgen,wird klar, wohin die Reise geht ....

Oh ja, wir müssen die Heizung auch schon aufdrehen...und in meinem Kopf klickt der Zähler ...
Seti 29.10.2012, 11:45#1037
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von angelika.picker
Hallo Anke,

ich kenne mich mit Harz IV usw. nicht aus aber es geht mir nicht gut beim Lesen eurer Kommentare.

In meinem Kopf geht der Gedanke umher, ob man nicht das Pflegegeld
als Unterhaltsleistung nehmen kann. Mit diesem Geld wäre es ja sehr wohl möglich
zusätzliche Aufwendungen zu bestreiten.

Hat das jemand schon probiert? Man sollte nichts unversucht lassen eine Möglichkeit zu finden, damit es unseren Kindern besser geht

Liebe Grüße
Angelika

Hallo Angelika , ich hoffe ich hab mich jetzt verlesen , Pflegegeld als Unterhaltsleistung ??? Sorry Pflegegeld ist dazu da die Pflege sicher zustellen.
Anke 29.10.2012, 11:52#1038
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo :winke:

Hier geht es ja um das Kindergeld.

Pflegegeld bleibt auch im SGB II (Hartz IV) anrechnungsfrei. Dieses ist ja für die Pflege.

Angelika, wie meinst Du das denn?

Liebe Grüße
Anke
Kirsten 29.10.2012, 20:39#1039
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Angelika,

mir ist jetzt auch nicht so ganz bewusst, wie du das mit dem Pflegegeld meinst? Pflegegeld bekommt der zu Pflegende und stellt damit seine persönliche Pflege sicher. Ich denke mal, du gehst davon aus, dass die Mitschreiber hier im Thread noch kein Pflegegeld beantragt haben?
MichaelK 30.10.2012, 15:18#1040
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von angelika.picker
In meinem Kopf geht der Gedanke umher, ob man nicht das Pflegegeld
als Unterhaltsleistung nehmen kann. Mit diesem Geld wäre es ja sehr wohl möglich
zusätzliche Aufwendungen zu bestreiten.

Hallo Angelika,

mit dem an die Pflegeperson weitergeleiteten Pflegegeld kann man sicherlich alle möglichen Aufwendungen finanzieren, aber das nutzt im Falle ALG II trotzdem nix.
Man bekommt ja das Kindergeld grundsätzlich, es wird nur anschließend vom Bedarf des Berechtigten wieder abgezogen, weil es zuerst zur Sicherung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden muß. Auch ein geschütztes Sondereinkommen verhindert nicht, dass das KG vollständig als Einkommen des Kindergeldberechtigten zählt.
So ist die Rechtslage...... auch nach Rechtsprechung des BVG.

Der Gedanke ist so verkehrt nicht, den hatte ich auch schon, aber leider.... ist das keine Lösung:winke:

LG Michael
Hans-Christian 30.10.2012, 16:06#1041
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von MichaelK
... Auch ein geschütztes Sondereinkommen verhindert nicht, dass das KG vollständig als Einkommen des Kindergeldberechtigten zählt.
So ist die Rechtslage...... auch nach Rechtsprechung des BVG.
...
Gibt es vom BVerfG dazu ein Aktenzeichen? Oder war es nur der BFH?
gero 02.11.2012, 08:38#1042
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Es gibt ein neues BFH-Urteil zugunsten der Eltern: dort wird unter Absatz 27 wird erwähnt, dass das Urteil zur vollstationären Unterbringung hier nicht vergleichbar ist:
„Im vorliegenden Fall war das Kind --anders als in dem Sachverhalt, der der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung in BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928 zugrunde lag-- nicht vollstationär untergebracht, sondern befand sich nur tagsüber in der Behindertenwerkstatt.“

Quelle: Juris
Hans-Christian 02.11.2012, 09:27#1043
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von gero
Es gibt ein neues BFH-Urteil zugunsten der Eltern: dort wird unter Absatz 27 wird erwähnt, dass das Urteil zur vollstationären Unterbringung hier nicht vergleichbar ist:


Quelle: Juris

Es ist ein BFH-Beschluss. Kein Urteil.

Es wäre gut mal alle FG- und BFH-Urteile und Beschlüsse aufzulisten.
Inge 09.11.2012, 15:45#1044
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo zusammen,
Zitat von Inge
gestern habe ich über abgeordnetenwatch bei Herrn Bosbach nachgefragt:
heute ist per Mail eine Antwort von Herrn Bosbach eingegangen:
Nachweispflicht von Kindergeld


Sehr geehrte Frau R,

in obiger Sache bestätige ich dankend den Erhalt Ihres Schreibens vom 29. Oktober 2012 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Masse von Anliegen und Anfragen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz – auch nur vorläufig – antworten kann.

Sehr geehrte Frau R., ich verhehle nicht, dass Sie mich mit der Feststellung überrascht haben, dass die zuständige Behörde von Ihnen verlangt, dass Sie Rechenschaft darüber ablegen, in welcher Höhe und für welchen Zweck Sie das ausgezahlte Kindergeld verwenden. Da stellt sich zunächst die Frage, wie
können Sie überhaupt nachweisen, dass es ausgerechnet das Kindergeld war, das Sie für irgendwelche Zwecke ausgegeben haben – einen solchen Nachweis kann man auch überhaupt nicht führen! Wir erhalten für unsere Kinder seit vielen, vielen Jahren Kindergeld, das Geld wandert auf ein Konto. Dort wird es mit anderen Zahlungseingängen ,,vermischt“, und wenn wir Geld aus dem Geldautomaten ziehen, dann kann man den Scheinen doch überhaupt nicht ansehen, ob es sich hier um Kindergeld handelt oder um andere Einkünfte. Wie können Sie den angeblich verlangten Nachweis führen?

Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt die Kindergeldstelle von Ihnen den Nachweis, in welcher Form und in welcher Höhe Sie ausgezahltes Kindergeld ausgegeben haben?

Sehr geehrte Frau R., ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie mir einmal ein Schreiben oder ein anderes Dokument der Kindergeldstelle vorlegen könnten, aus dem hervorgeht, dass und in welcher Art und Weise man von Ihnen einen Verwendungsnachweis über die Ausgaben von Kindergeld verlangt.

Sobald Sie Zeit und Gelegenheit hatten, mir die erbetenen Informationen zu übermitteln, werde ich gerne noch einmal Stellung nehmen.

Mit besten Grüßen aus Berlin
Ihr Wolfgang Bosbach MdB
Hans-Christian 09.11.2012, 17:58#1045
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Inge
Hallo zusammen,


heute ist per Mail eine Antwort von Herrn Bosbach eingegangen:

Hallo Inge,

dann schick den Herrn Bosbach u.a. den Artikel des Richters Skerhut. Ich hab den Artikel dir gemailt.

Die Antwort finde ich aber trotzdem sehr merkwürdig um nicht zu sagen doof.
gero 09.11.2012, 21:41#1046
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Hans-Christian,

Bosbach hat sehr gut erkannt, dass der von den Ämtern geforderte Nachweis über die Verwendung der Kindergeldes überhaupt nicht zu führen ist. Und das finde ich schon mal sehr gut. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Schließlich gibt es jede Menge neue FG-Urteile zu Gunsten der Eltern. Da müsste man wirklich mal die einzelnen Daten (FG, Datum, AZ) zusammenstellen.
Hans-Christian 09.11.2012, 21:56#1047
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von gero
Hallo Hans-Christian,

Bosbach hat sehr gut erkannt, dass der von den Ämtern geforderte Nachweis über die Verwendung der Kindergeldes überhaupt nicht zu führen ist. Und das finde ich schon mal sehr gut. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Schließlich gibt es jede Menge neue FG-Urteile zu Gunsten der Eltern. Da müsste man wirklich mal die einzelnen Daten (FG, Datum, AZ) zusammenstellen.

Na ja, ich war verbittert. Einem sehr bekannten MDB ist nicht bekannt, wie die Sozialämter über den § 74 EStG das Kindergeld schamlos abzocken. Dies, obwohl schon viele BSG-BFH- und FG- Urteile vorliegen. Es eine Initiative der Grünen gibt, ...., da muß man doch mal stutzig werden. Es gibt auch eine Petition an den Bundestag. Unbekannt?

Sei es drum, ob er etwas bewegt?
Er sollte mal den Artikel des Richters lesen.

Was sollte alles zusammengestellt werden und hier komprimiert dargestellt?

Ich bin bereit mitzuwirken. Bereiten wir es vor per E-Mail.
rettesich 09.11.2012, 21:56#1048
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von gero
Hallo Hans-Christian,

Bosbach hat sehr gut erkannt, dass der von den Ämtern geforderte Nachweis über die Verwendung der Kindergeldes überhaupt nicht zu führen ist. Und das finde ich schon mal sehr gut. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Schließlich gibt es jede Menge neue FG-Urteile zu Gunsten der Eltern. Da müsste man wirklich mal die einzelnen Daten (FG, Datum, AZ) zusammenstellen.

Hallo gero,

soweit ich das noch in Erinnerung habe, geht es doch um den Nachweis, das Kosten in Höhe des Kindergeldes entstehen, nicht um den Nachweis, das es das Kindergeld war, mit dem diese Kosten beglichen wurden.

Grüße
Hans-Christian 10.11.2012, 08:12#1049
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von rettesich
Hallo gero,

soweit ich das noch in Erinnerung habe, geht es doch um den Nachweis, das Kosten in Höhe des Kindergeldes entstehen, nicht um den Nachweis, das es das Kindergeld war, mit dem diese Kosten beglichen wurden.

Grüße

Deshalb war ich auch so verbittert. Diese Aussage des B entsprach nicht seinem IQ.:grins:
zippe 22.11.2012, 08:21#1050
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Das Finanzgericht München hat in einem Rosenheimer Fall im Sommer dieses Jahres entschieden, das Kindergeld sei in voller Höhe an die Eltern auszuzahlen, die sich daheim um einen erwachsenen behinderten Sohn kümmern. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Stadt wollte das Kindergeld einbehalten und tut dies weiter in anderen Fällen, trotz des Gerichtsurteils. Der Landkreis lehnt solche Abzweigungen weiterhin grundsätzlich ab. [...]
Quelle und kompletter Text: OVB-Online