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Kindergeld Abzweigung: DAS Schreiben...

odin 10.06.2012, 18:13#976
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Dieser Erwin Dotzel weiß aber , dass der Bezirk Unterfranken überhaupt existiert.
Sonst ist ihm anscheinend nix Bekannt.
(Naja eigentlichmüsste er von der Existenz des Bezirks wissen, denn von diesem wird er ja auch sein Geld kassieren.Für was ist fraglich.)

Gruß
Maria Magdalena 18.06.2012, 16:10#977
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ihr Lieben,

bei uns läuft nach wie vor die Klage am Finanzgericht und beim Sozialgericht, bzw. auch Einspruch gegen den Gundsicherungsbescheid.

Wir haben Hypothekzinsen für unser bewohntes Eigenheim bei der Berechnung der Gundsicherung unserer Tochter erstmals dieses Jahr geltend gemacht. Anteilig wurden ca. 15 Euro anteilig anerkannt :-P.....

Vor ca. 2 Wochen kam ein Schreiben der Familienkasse mit der Aufforderung wieviel Unterhalt ich an meiner Tochter leiste, um den neuen Abzweigungsantrag zu bearbeiten da das Grusi aufgrund unserer anteiligen Hypothekzinsen ja den Abzweigungsbetrag um einen wesentlichen Betrag erhöhen möchte, natürlich im wesentlichen mehr als die tatsächlich berücksichtigen Unterkunftskosten betragen. Bedeutet ich kann nun wieder eine Auflistung machen, am besten noch jeden Kartoffelchips angeben und belegen. Die Familienkasse bemängelte doch tatsächlich ein Computerspiel das sich meine Tochter mal kaufte, sie fragte nach, ob das denn möglich sei, ein Kinderpuzzle zu machen und aber dann ein Computerspiel. Komme mir schon bald vor wie auf einer Anklagebank :grantel:

Meine Anwältin erzählte mir, dass Eltern die ihr Kinder mit Behinderung in einer Einrichtung, sprich Wohnheim leben haben, weiterhin Kindergeld erhalten und davon "nur" 40 Euro monatlich abtreten müssen.

Eigentlich ist das schon wirklich bald Comedy was hier abgeht. Wir stecken seit November 2010 drin und in unsere Zeitung der Region konnte ich erse neulich einen Artikel lesen, es konnten so viele Einsparungen in der Region gemacht werden. Mein Gedanke, daran hat sich meine Tochter sicher schon mit über 1000 Euro beteiligt.

Kann Bestimmungen gehören für mich verboten!

Ach ja, ich habe eine so genannte Spitzabrechnung vornehmen lassen, bzw. die Abwesenheitsliste der WFB für das Jahr 2011 an das Grusi geschickt, das war im Januar. Da sie einiges an Fehlzeiten wegen Krankheit hatte, konnte sie das Essen in der WFB nicht einnehmen, das allerdings bei der Grusi mit berechnet wird. Heute rief ich dort an, wir haben Mitte Juni. Es wurde mir gesagt, sie wären noch nicht dazu gekommen, das würde oder könnte noch andaueren, denn, es läge nur eine Abwesenheitsliste vor, sie bräuchten aber eine Anwesenheitsliste :glubsch::wow::kopfkratz:

Maria Magdalena
Maria Magdalena 08.07.2012, 20:23#978
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

am Donnerstag habe ich zusammen mit der Journalisten unserer regionalen Zeitung Termin bei der Anwältin.
Die Familienkasse verlangte doch tatsächlich von mir, ich soll alles belegen an Ausgaben, bzw. alles glaubhaft machen für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2011.....ich dachte ich bin jetzt auf Planet der Affen gelandet, ehrlich. Nach Rücksprache, telefonisch, sagte die Dame, dann eben ab 1.1. dieses Jahres.

Erst neulich las ich in der Zeitung das es bei Hundesteuer anscheinend auch ganz nach Belieben verlangt wird. Eine Gemeinde verlangt z.B. 40 Euro für einen zweiten Hund, die andere 70. So können die Landkreise auch in dieser Hinsicht einkassieren und letztendlich geht es nur um einen Wettbewerb, egal auf welchem Rücken alles ausgetragen wird. Entschuldigt, soll kein vergleichen von mir sein, nur ich kann mit so Ungerechtigkeiten schlecht umgehen.

Ich habe manches Mal auch Momente wo ich am liebsten resignieren möchte, aber nach Rücksprache mit der Behindertenbeauftragten erfuhr ich, das es einige gibt, die sich nicht zu wehren wissen und dafür werde ich weitermachen und für meine Tochter und alle anderen Menschen mit Behinderung, bis zur höchsten Instanz.

Maria Magdalena
Maria Magdalena 09.07.2012, 13:42#979
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

wer möchte mir seine Kontatdaten per PN mitteilen, ich habe nun am Donnerstag Termin bei einer Journalistin, zusammen mit meiner Anwältin. Vielleicht kann diese ja bayernweit oder bundesweit was machen. Ich möchte mich an Stern wenden, dort kenne ich einen Journalisten persönlich, ich denke jedoch, das sich dafür mehr beteiligen müssten. Also wer möchte, bitte melden.

Maria Magdalena
angelika.picker 09.07.2012, 17:18#980
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Maria Magdalena
Hallo,

wer möchte mir seine Kontatdaten per PN mitteilen, ich habe nun am Donnerstag Termin bei einer Journalistin, zusammen mit meiner Anwältin. Vielleicht kann diese ja bayernweit oder bundesweit was machen. Ich möchte mich an Stern wenden, dort kenne ich einen Journalisten persönlich, ich denke jedoch, das sich dafür mehr beteiligen müssten. Also wer möchte, bitte melden.

Maria Magdalena

Hallo Maria Magdalena,

ich habe Dir heute gegen 12,00 Uhr eine Mail geschickt. Hast Du Sie erhalten?

Meine Kontaktdaten
Angelika Picker
Kaiserstr. 15
66955 Pirmasens

Liebe Grüße

Angelika
ergu 09.07.2012, 19:33#981
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Ich finde es super, dass Ihr Euch auf diese Art und Weise wehrt.

Ich hatte dieses Jahr das Sozialamt mit Zahlen, Infos, Belegen und geplanten Ausgaben zugeschüttet. Die haben erst gar nicht die KG-Abzweigung bei der Familienkasse beantragt. Deshalb sind wir wohl keine Kandidaten für diese Aktion.

Ich schreibe Euch, weil ich Mut machen möchte, sich zu wehren. Das ist mühsam, kostet Kraft, aber es ist wichtig.

Wir sind mit Einsprüchen und entsprechenden Belegen bisher meistens gut durchgekommen, aber es wird von Jahr zu Jahr schwieriger.

Kopf hoch und durchhalten!
LG,
Guido
Hans-Christian 09.07.2012, 19:38#982
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hier nocheinmal ein Hinweis:

Die Urteile bezüglich Kindergeldabzweigung


- Thüringer Finanzgericht vom 23.11.2011 – 3 K 309/10, 3 K 481/10 und 3 K 465/10

- Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.11.2011 – 5 K 454/11, Rev. eingelegt Az. V R 48/11

Ganz WICHTIG Das Urteil von FG SA ist in Revision beim BFH!!!!!!!
Hans-Christian 09.07.2012, 19:44#983
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Wenn es sich Eltern in Thüringen gefallen lassen, dass man Ihnen das KG abzweigt, dann sind diese (außer Bedarfsgemeinschaften) selber schuld. Das FG in Gotha würde ab sofort nie wieder anders eintscheiden!!
Für alle anderen gilt (andere Bundesländer), Ruhen des Verfahrens beantragen, um das KG ab sofort möglicherweise zu retten!!!

Mein Kampf hat sich für über 70 Eltern in Gera gelohnt. Erfurt hat nachgezogen.
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
angelika.picker 09.07.2012, 20:19#984
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von ergu
Ich finde es super, dass Ihr Euch auf diese Art und Weise wehrt.

Ich hatte dieses Jahr das Sozialamt mit Zahlen, Infos, Belegen und geplanten Ausgaben zugeschüttet. Die haben erst gar nicht die KG-Abzweigung bei der Familienkasse beantragt. Deshalb sind wir wohl keine Kandidaten für diese Aktion.

Ich schreibe Euch, weil ich Mut machen möchte, sich zu wehren. Das ist mühsam, kostet Kraft, aber es ist wichtig.

Wir sind mit Einsprüchen und entsprechenden Belegen bisher meistens gut durchgekommen, aber es wird von Jahr zu Jahr schwieriger.

Kopf hoch und durchhalten!
LG,
Guido


Dank Ergu

LG Angelika
angelika.picker 09.07.2012, 20:22#985
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Hans-Christian
Wenn es sich Eltern in Thüringen gefallen lassen, dass man Ihnen das KG abzweigt, dann sind diese (außer Bedarfsgemeinschaften) selber schuld. Das FG in Gotha würde ab sofort nie wieder anders eintscheiden!!
Für alle anderen gilt (andere Bundesländer), Ruhen des Verfahrens beantragen, um das KG ab sofort möglicherweise zu retten!!!

Mein Kampf hat sich für über 70 Eltern in Gera gelohnt. Erfurt hat nachgezogen.
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.



Hallo Hans Christian,

was meinst Du mit Bedarfsgemeinschaft? (alle die den Regelsatz 3 bekommen?)
Eva-Maria bekommt auf Regelsatz 3

LG Angelika
Hans-Christian 09.07.2012, 20:36#986
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von angelika.picker
Hallo Hans Christian,

was meinst Du mit Bedarfsgemeinschaft? (alle die den Regelsatz 3 bekommen?)
Eva-Maria bekommt auf Regelsatz 3

LG Angelika

Wenn Eltern SGB II bekommen.
Maria Magdalena 10.07.2012, 12:16#987
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Ihr Lieben,

so, eben Telefonat mit der FK geführt, nachdem ich feststellen durfte, das sie nun wieder mal das komplette Kindergeld für meine Tochter einbehalten haben. 215 Euro. Wieso? Ja, das Grusi hat den Abzweigungsantrag erhöht, da wir Hypothekzinsen anteilig geltend machten, taten wir bisher nie, nun erst da ja seit November 2010 abgezweigt wird. Bis die "Sache" geklärt sei und ich alles nachgewiesen habe wird "rein vorsorglich" das komplette Kindergeld einbehaltenm da ja, so die Dame, das Grusi mit der Grundsicherung den kompletten Unterhalt leistet in Höhe von monatlich 240 Euro :kopfkratz::grantel::wand:

Die Dame der FK fragte mich wo meine Tochter untergebracht sei, in welcher Einrichtung sie leben würde.....:glubsch:, ich sagte, nirgendwo, sie lebt bei mir. Da wirkte sie erstaunt....

Am Donnerstag nun Termin bei der Anwältin. Am "liebsten" würde ich meine Pflegekinder, meinen Betreuten der bei mir in Pflege wohnt, meine Tochter nehmen und im Grusi "abstellen", sollen sie doch Taschenrechner nehmen und mal die monatliche Ersparnis ausrechnen, bzw. was eine Heimunterbringung für alle kosten würde. Auch wenn ich für die Pflege und Arbeit "honoriert" werde, trotzdem ein Armutszeugnis was hier abgeht. Man wird mit der Zeit auch mal :wand:, ich komme mir irgendwie ver.... vor.

Sorry, etwas zu emotional, ich weiß, aber es reicht so langsam. Aber Ihr wisst das ja selbst .....

Maria Magdalena
Maria Magdalena 21.07.2012, 12:11#988
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

".....Die Tochter der Klägerin verfügt über eigenes Einkommen in Form von Werkstatteinkommen und Grundsicherungsleistungen. Außerdem wird für sie nach den vorliegenden Unterlagen ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 410,- € gewährt. Bislang wurde von der Klägerseite nicht nachgewiesen, dass dieses Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf von ..... zu decken und dass der Klägerin deshalb Kosten für ihre Tochter entstehen...."

Schreiben der Familienkasse

Maria Magdalena
Seti 21.07.2012, 13:58#989
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Pflegegeld ist Zweckbestimmtes Einkommen es soll die Pflege absichern.

Ich hatte angeben wie oben Zweckbestimmtes Einkommen wird nicht zum Lebenunterhalt verwendet
odin 21.07.2012, 14:39#990
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Wie Borniert, Dumm und Lern-Residenz können denn Behörden-Mitarbeiter noch sein? Anscheinend können nicht mal Urteile und die eigenen Arbeits-Anweisungen gelesen werden.

Pflegegeld ist ja wohl Pflegegeld und hat mit Einkommen nichts zu tun, wie schon Seti anführte.
Das Werkstatteinkommen wird an die Grundsicherung angerechnet.

Alle die Grundsicherung übersteigenden Ausgaben, wie Urlaub, Kleidung, Einrichtung, Möbel, Kurkosten, Besuchsfahrten, Eisessen, Arztbesuche,Gaststättenbesuche etc., also alle Ausgaben die in der Grundsicherung nicht enthalten sind können dem Kindergeld gegenübergestellt werden.
Das Landratsamt Nbg.-Land hat alle Anträge auf Kindergeldabzweigung schon im September 2011 zurückgenommen.
In der Anlage noch:
Bayerischer Landtag
Musterberechnung nach Urteil Thüringen an Hand meines Sohnes
Lebenshilfe
§ 47 Kann-Bestimmung
Hans-Christian 08.08.2012, 09:35#991
KG für Behinderte

Einem erwachsenen Behinderten darf wegen einer bestehenden Berufstätigkeit nicht generell das Kindergeld verweigert werden. Wenn das Erwerbseinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreiche, könne über das 25. Lebensjahr hinaus noch ein Kindergeldanspruch bestehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 6. Juni 2012 veröffentlichten Urteil (Az. III R 29/09).
Maria Magdalena 08.08.2012, 14:17#992
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

Kindergeld wurde wieder komplett einbehalten, Juli und August kein Kindergeld für meine Tochter. Als wir im letzten Jahr Belege vorlegten wurde uns quasi unterstellt, die gemachten Anschaffungen könnten für andere Familienmitglieder gemacht worden sein. Nun weigere ich mich die von uns geforderten Belege von Januar bis Dezember 2011 vorzulegen und glaubhaft zu machen, das diese auch meiner Tochter zuflossen. Die aufwendig Zahnsanierung bei der Kosten entstanden die nicht alle von der KK übernommen wurden, Zahnreinigungen.

Ich bräuchte sozusagen jemand der die Buchführung für alles übernimmt oder jemanden einstellen der die Pflege und Betreuung leistet, alternativ, meine Tochter geht in eine stationäre Einrichtung, damit ein anderes Töpfchen zahlen muss und sich unser Landkreis im finanziellen Wettstreit an die Spitze bringt.



Die Klage bezgl Regelbedarsstufe 1 zu gewähren wurde abgewiesen, wir gehen nun in die Berufung.
Klage beim Finanzgericht, nun ja, wieviele "Lichtjahre" das noch an Zeit in Anspruch nimmt......:wand:

Soll alles so sein, damit man aufgibt, aber das tu ich nicht, denn wieviele nehmen das einfach so hin, kämpfen nicht, weil sie nicht können oder sich nicht trauen. Ich kann nicht anders als weiter vorgehen.
Hans-Christian 08.08.2012, 16:10#993
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...
Zitat von Maria Magdalena
... Klage beim Finanzgericht, nun ja, wieviele "Lichtjahre" das noch an Zeit in Anspruch nimmt......:wand: ...

Läuft da bereits eine Klage beim FG gegen die Familienkasse?

Wenn noch nicht, dann gebe es auch die Variante ein Ruhen des Verfahrens bei der Familienkasse zu beantragen und abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheidet, da dort ein Verfahren unter dem Az. V R 48/11 anhängig ist. Damit ist gesichert, falls der BFH im Sinne der Eltern entscheidet, dass das KG nachgezahlt werden muß seit dem Zeitpunkt, wo bei der Familienkasse Einspruch eingelegt wurde.
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.11.2011 – 5 K 454/11, Rev. eingelegt Az. V R 48/11
miau 23.08.2012, 09:34#994
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

gestern haben wir von der Kindergeldkasse einen Brief bekommen. Wir sollen eine "Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln" ausfüllen. Für mich ist das eine Neuauflage der Kürzung des Kindergeldes, um doch noch Einsparungen vornehmen zu können.

Hat so einen Vordruck noch jemand anderes bekommen?

Micha
Myriam 23.08.2012, 10:19#995
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Micha,

Wir müssen jedes Jahr so einen Vordruck ausfüllen. Bis jetzt blieb es immer ohne Folgen und das Kigeld wurde weiter bezahlt.
odin 23.08.2012, 13:56#996
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

hier geht es nur um die Verdienstgrenze. (Ich glaube zur Zeit 8084.--€ abzüglich Behindertenfreibeträge)
Aber siehe Anlage:
BVKM hat hierfür im März 2012 eine gute Broschüre herausgebracht.

Gruß
miau 23.08.2012, 17:56#997
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Lieber Odin,

vielen Dank für die Broschüre. Sie hilft mir weiter.

:winke: Micha
gero 27.08.2012, 19:23#998
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo Maria Magdalena,
Zitat von Maria Magdalena
Ich bräuchte sozusagen jemand der die Buchführung für alles übernimmt oder jemanden einstellen der die Pflege und Betreuung leistet, alternativ, meine Tochter geht in eine stationäre Einrichtung, damit ein anderes Töpfchen zahlen muss und sich unser Landkreis im finanziellen Wettstreit an die Spitze bringt.
nach dem St.-Florians-Prinzip geht es doch in vielen sozialen Bereichen und das ist sowas von daneben... :wand:

Seid Ihr eigentlich noch im Widerspruch oder klagt Ihr inzwischen?
Maria Magdalena 28.08.2012, 00:26#999
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo gero,

bezüglich Regelbedarfstufe gehen wir, bzw. sind wir in die Berufung gegangen, beim Finanzgericht läuft bereits seit geraumer Zeit Klage gegen die FK.

Maria Magdalena
chiara 04.09.2012, 11:37#1000
AW: KG Abzweigung: DAS Schreiben...

Hallo,

es gibt ein neues Urteil zugunsten der Eltern!!!! vom FG München

Regelmäßig keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten Kindes in den Haushalt des Berechtigen -
Kein Einzelnachweis der durch die Eltern getätigten Aufwendungen!!

Hier der Link:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=EADD30189DDDB33DA4F670EAC6E29232.jp45?doc.id=STRE201270799&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Viele Grüße

Chiara