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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

hansgerdreinke 16.11.2013, 08:27#576
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Ministerin Löhrmann: Gute Grundlage für ein pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot / Neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen tritt in Kraft



Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Für die Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gelten neue Mindestgrößen. Einzelheiten regelt die überarbeitete Mindestgrößenverordnung des Schulministeriums, die heute in Kraft tritt. Schulministerin Sylvia Löhrmann bezeichnete die neue Verordnung als gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots: „Die Schulträger haben jetzt Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.“ Die neuen Vorgaben müssen spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung“ teilnehmen, gelten die neuen Mindestgrößen erst ab dem Schuljahr 2016/17.

Die Überarbeitung der alten Mindestgrößenverordnung von 1978 war notwendig geworden, weil sie heutigen Ansprüchen an die sonderpädagogische Förderung nicht mehr gerecht wird. Die sehr niedrigen Mindestgrößen der Förderschulen aus der alten Verordnung sollten vor über dreißig Jahren sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf überhaupt Zugang zu schulischer Bildung erhielten. Mittlerweile besucht jede vierte Schülerin und jeder vierte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine gleichwertige allgemeine Schule. Nach dem Ersten Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, das der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 16. Oktober 2013 verabschiedet hat, soll der Besuch der allgemeinen Schule künftig der Regelfall sein. Damit stellt sich die Frage des Zugangs zur Bildung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf neu. Schulministerin Löhrmann: „Der demografische Wandel und das Schulwahlverhalten von Eltern, die ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinen Schule anmelden wollen, sind für alle Schulen eine Herausforderung. Auch die Förderschulen müssen eine Schülerzahl erreichen, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleistet. Die neue Mindestgrößenverordnung setzt hier einen angemessenen Rahmen und sorgt für die nötige Klarheit.“

Dem Erlass der Verordnung ist die umfassende Beteiligung der schulischen Verbände vorausgegangen. Besonders intensiv hat das Schulministerium den Entwurf mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Landschaftsverbänden und den Elternverbänden erörtert. Ministerin Löhrmann: „Es hat sich gelohnt, die neue Mindestgrößenverordnung offen und transparent mit allen Beteiligten zu diskutieren. Das Ergebnis bietet den Kommunen eine gute Grundlage für ihre Schulentwicklungsplanung.“

Mit der neuen Mindestgrößenverordnung reagiert das Schulministerium auch auf einen Bericht des Landesrechnungshofs vom April 2013. Dieser hatte mit Blick auf die Förderschulen u. a. kritisiert, dass „ein nicht unerheblicher Teil der Schulen […] nach der maßgeblichen Verordnung über die Mindestgrößen zu klein“ sei. Als Konsequenz daraus entfällt die bisherige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen bis zur Hälfte erlaubt. Schulträger haben jedoch die Möglichkeit, Schulstandorte, die unter die Mindestgröße fallen, zusammenzulegen oder als Teilstandorte zu führen. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort die Hälfte der jeweiligen Mindestschülerzahl erforderlich.

Von den Auswirkungen der neuen Mindestgrößen werden vor allem Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen betroffen sein. Ihre Schülerzahl ist in den vergangenen Jahren gesunken, weil immer mehr Eltern ihre Kinder an einer allgemeinen Schule anmelden. Die Mindestgrößen der anderen Förderschulen werden nach Einschätzung der Landesregierung auch in Zukunft durchweg erreicht.

Die neue Mindestgrößenverordnung sieht im Einzelnen folgende Mindestgrößen vor:

1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I,

2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,

3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,

4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,

5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,

6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt,

7. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, die als eine Förderschule im Verbund geführt werden: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I. Diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für die einzelnen Förderschwerpunkte die unter den Punkten 2 bis 6 genannten Mindestgrößen erreicht werden.

8. Schulen für Kranke: 12 Schülerinnen und Schüler, bei denen ein mindestens vierwöchiger Krankenhausaufenthalt zu erwarten ist.
Kirsten 17.11.2013, 14:51#577
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans Gerd,

aus urheberrechtlichen Gründen und überhaupt wäre es eine Hilfe, wenn deine Texte mit der Quellenangabe gekennzeichnet wären.

http://www.nrw.de/landesregierung/ministerin-loehrmann-gute-grundlage-fuer-ein-paedagogisch-hochwertiges-foerderschulangebot-15083/
hansgerdreinke 17.11.2013, 17:23#578
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Kirsten
Danke für deine Arbeit werde beim nächstem Mal dran denken.
Hier noch ein Link aus deiner Heimat den ich auch gut finde, 35 Schulen die ihre Urkunde zur Inklusion erhalten haben.
http://www.km.bayern.de/schueler/meldung/2280/schulprofil-inklusion-weitere-39-schulen-erhalten-urkunden.html
hansgerdreinke 19.11.2013, 18:03#579
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Christine

Du hast recht! Wer Seperation ausübt und befürwortet, sage ich, führt ja dann in der ausübenden GU- Schule keine Hundert Prozentige Inklusion durch. Nur teilweise. Hundert Prozentige Inklusion heißt, die behinderten mit Stigma behafteten Kinder, bleiben in dem Klassenverband. Und der Sonderpädagoge auch. So wäre es richtig, so soll es sein. Mein Sohn war in der ersten GU-Grundschule, auch separiert worden. Und der Unterricht, der dann vollzogen wurde, war das allerletzte. Erst mal viel Streit unter den Kindern, dann mußte er eine Knobelaufgabe lösen.In der Mitte eine 27, zufällig selbstverständig.Unsere Hausnummer!!??? Dann schrieb die/ der Sonderpädagoge Dick, mein Sohn mußte Doof und Faul schreiben. Da platzte Elfriede die Hutschnur. Sie kopierte diese miese Förderreiche Bildung, und hing sie in ihrem Auto auf. Und schrieb ihre Meinung dazu. Diese wurde Fotografiert, und sie mußte sich später entschuldigen. In der zweiten GU-Schule gab es keine Separation. Da war alles anders und gut. In der weiterführenden Schule , in unserem Ort, wieder alles bestens. Warum nicht auch in der Grundschule?
Dann wollten sie auch noch mit einer Ergotherapeutin zusammenarbeiten, die bei unseren Sohn heimlich während der Therapie einen Schuleignungstest durchgeführt hat. Hilfesuchend wandten wir uns an die Schule, was passierte, wir keine Ahnung, so wurde es unter dem Teppich gekehrt. Heute würde ich sie Anzeigen. Dennoch ist es mit der zusammenarbeit mit diesem Früchtchen nicht gekommen. Da haben wir uns was einfallen lassen. Was das sage ich jetzt nicht. Du schriebst, man solle sich wehren. Da gibt es ein Problem, die meisten Eltern, so auch wir hatten keine Ahnung. Heute ja. Christine, schreib weiter, du bist die wahre Königin hier im Thread. Elfriede sagt es immer wieder.

Du bist eine Inklusionsbotschafterin, bei Intakt, und setzt deine Botschaft hier Klug und Weise um .

Gruß Hans-Gerd
Gertrud Böse alias Marion 20.11.2013, 14:52#580
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum, doch schon einige Zeit eine stille Mitleserin.

Die Inklusion ist, ein Segen, auf Grundlage des Elternwillens jetzt immer vorrangig.
Natürlich hat man immernoch mit widrigen Umständen zu kämpfen, in unserem Fall gab es z.B. auch Schwierigkeiten eine Schulassistenz zu bekommen.

Es gibt auch immernoch Schwierigkeiten, dass Behörden in vielen Fällen in inkompetenter Weise mittels Rechenschieber versuchen günstigere Methoden umzusetzen und dabei das Wohl des Kindes komplett außer Acht lassen.

Doch starke Eltern, die sich gekonnt durchsetzen, schaffen es auch, sich gegenüber Jugendamt, Sozialamt oder Schule zu wehren und ebend keine Selektion möglich zu machen.

Die Fahnen stehen auf Inklusion, das ist zwar noch nicht in bei jedem Sachbearbeiter, Lehrer und auch Sonderpädagogen angekommen, doch die Stimmen werden immer lauter und sind mittlerweile unüberhörbar.

Es stimmt, das Eltern aktuell schlecht beraten werden, es gibt nach wie vor keinen, der schon im Kindergarten die geplante Sortierung erklärt und andere Möglichkeiten aufzeigt.

Doch z.B. ist bei uns die Neuerung, dass jetzt im nächsten Schuljahr die Anmeldungen für alle Kinder direkt bei der zuständigen Regelschule eingehen, sollten Eltern ausdrücklich eine Förderschule wünschen, müssen sie dies auch beantragen.

Es ist ein weiterer Schritt in Inklusion.

Natürlich bin ich erstaunt, mit welchen Mitteln manche Schulen auch heute noch versuchen, sich der Inklusion zu verschließen, doch die Rechtsgrundlage ist deutlich.

Kein Gericht wird ohne weiteres mehr eine Zwangsbeschulung in einer Förderschule anordnen, wollte man in diesem Jahr erst mein Kind nicht annehmen, wird trotzdem erfolgreich inkludierend an dieser Schule beschult, hat das Jugendamt über inkompetente Sachbearbeiter auch noch versucht, eine gelingende Inklusion zu vereiteln, konnte auch dieses verhindert werden, im Gegenteil, jetzt auch gerade durch kompetentes Wissen, durch Vernetzung der Eltern und dem Druckmittel über die Vorgehensweisen gewisser Behörden oder Schulen, sind viele wirklich bemüht, die Inklusion auch gelingen zu lassen.

Denn denn Stempel, selektierend, behindertenfeindlich, will jetzt keine Schule mehr bekommen. Sobald man zur Not mit den richtigen Interessenverbänden aufwartet, die dann auch noch die richtigen Stellen an der Hand haben, die sich für Menschenrechte einsetzen wird die Luft dünn.

“Nur wenn behinderte und nichtbehinderte Kinder so früh wie möglich zusammenkommen, können wir die gewünschte Akzeptanz erreichen”, sagt Susanne Schlichtmann.

Quelle: http://www.oberberg-nachrichten.de/wie-schule-inklusiv-wird-zentrales-thema-der-4-bildungskonferenz-im-oberbergischen-20131120.html


Doch müssen sich auch unsere Schulen verändern, es darf nicht so sein, dass in Lehrerversammlungen bei der GEW die Lehrer nur jammern und klagen, sie könnten beantragen was sie wollen, sie würden es eh nicht erhalten, Quelle: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/Inklusion-Thema-bei-Lehrergewerkschaft-dae90c5c-428b-43cd-a3c0-2b8f28a0236a-ds , sie müssen auch gemäß ihres Dienstvertrages arbeiten. Ich wundere mich immer wieder, dass Menschen, die für das wichtigste zuständig ist, die Bildung unserer Kinder, so vergesslich sind und nicht mehr wissen, was sie einst geschworen haben.

- Die Eigenart eines jeden Kindes zu achten und gegen jedermann zu verteidigen
- Für seine körperliche und seelsiche Unversehrtheit einzustehen....

Quelle: http://www.uni-bielefeld.de/LS/laborschule_neu/dieschule_hentig_eid.html


Es stimmt, wir Eltern sind in manchen Dingen zu naiv und lieb, wir wissen zu wenig über die Rechte unserer Kinder und wir wissen noch weniger über die Möglichkeiten, die vorhanden wären.

Werden im Ausland schon die ersten IPad-Schulen geöffnet, versuchen wir unsere Kinder noch in einer Schule zu bilden, die von gestern ist und garnichts mehr mit der Realität gemein hat.

Schließlich sind es ja hauptsächlich die Lehrer, die sich gegen den technischen Fortschritt wehren, die lieber in mühseligen Stunden Hefte korrigieren als auf das technische Niveau zu kommen, was vorhanden sein könnte und die Investitionen schnell lohnend wären, da sich einiges an Arbeitszeit einsparen lassen würde.

Und Deutschland scheint ja genug "Kohle" zu haben, soviel Steuergelder, die verschwendet wurden, hätten bestimmt einige Baustellen zur Inklusion erst garnicht entstehen lassen.

Siehe hierzu, Mario Barth deckt auf, http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-mario-barth-deckt-auf-fernsehclub-20-15-rtl-dienstag-09-10-13_aid_1120473.html

Liebe Grüße
hansgerdreinke 24.11.2013, 18:13#581
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

http://de.wikipedia.org/wiki/Sokratischer_Eid


Es gibt Lehrkräfte die gegen diesen Eid verstoßen laut Berichten von Eltern. Unser Sohn hat aber auf der weiterführenden Schule
super Lehrer die sich auch um die GU Schüler gleichermaßen kümmern wie um die Regelschüler.
hansgerdreinke 25.11.2013, 17:14#582
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Veröffentlichung: Buch "Kompetenz für Inklusion" erschienen

Eintrag vom 20.11.2013

Das Buch "Kompetenz für Inklusion" von Kerstin Ziemen ist im November 2013 im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht erschienen.
"Auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse werden die Umsetzungsmöglichkeiten von Inklusion im schulischen Bereich beleuchtet. Dabei werden insbesondere die immer schon vorhandenen Kompetenzen von Eltern, Kindern, ErzieherInnen und LehrerInnen herausgearbeitet.
Kompetenzen sind im Unterschied zu Fähigkeiten letztlich auf Anerkennung durch andere angewiesen, wenn sie ertragreich sein sollen. Deshalb ist es wichtig, sich bewusstzumachen, wo und worin sie bestehen. Für die Umsetzung der inklusiven Idee sind neue Kompetenzen gefordert, die es zu entdecken gilt. Ebenso braucht es neue Bilder und Vorstellungen dazu, was eigentlich 'Behinderung' ist. Vor allem ist eine offene Haltung gegenüber allen Kindern, Jugendlichen und deren Familien nötig. Das stellt alle Beteiligten vor immense Herausforderungen."
Das Buch ist in drei Hauptkapitel unterteilt: 1. Kompetenz, 2. Inklusion – Exklusion, 3. Eine Schule für ALLE.

Unter nachstehendem Link können Sie die vollständige Buch-Ankündigung lesen sowie das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe einsehen:

"Kompetenz für Inklusion"
Kirsten 25.11.2013, 19:38#583
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans Gerd!

Bitte füge noch die Quellenangabe an. Man darf nicht alles immer nur kopieren und es veröffentlichen.

Und durch das nur "kopieren" fehlt übrigens auch der Link.
hansgerdreinke 25.11.2013, 19:56#584
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Kirsten
Hier der Link der mir leider verloren ging beim kopieren.


http://www.inkoe.de/
chris-123 27.11.2013, 22:22#585
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo ihr Lieben

Unser Sohn besucht das 2. Jahr der Eingangsklasse ist seit 3 Wochen im Regelunterricht Mathematik.
Er fängt gerade an sich an die Große Gruppe zu gewöhnen, die Kinder nehmen ihn gut an. Er macht ganz tolle Lernfortschritte In seiner Kl hat er gestern ein Diktat Heim gebracht mit nur einem Fehler.
Die erste Lernzielkontrolle in der Regelklasse hat er nach nur 2 Wo dort 20 von 22 Punkten erreicht. Was ich damit sagen möchte er hat bisher schon mehr erreicht als wir uns früher jemals gedacht hätten.

Nun zu meinem Problem es werden ja immer mal Steine in den Weg geworfen aber das was gestern u heute passiert ist, ist unfassbar, ich merke auch das meine Zündschnur immer kürzer wird was solche Dinge angeht.

Er lief gestern u heute mit seiner SB 30 Stufen hoch um anschließend von der Mathelehrerin weggeschickt zu werden u wieder nach unten musste. Man könnte doch bescheid sagen wenn es mal nicht geht oder wie auch immer.
Ich weiss nicht was ich da noch sagen soll.
Heute Abend sagte er, er glaubt das ihn Fr. ... nicht mag. Natürlich habe ich ihm gesagt dass es mit ihm bestimmt nichts zu tun hat.

Ich weiss nicht was ich jetzt tun soll, wie ich mich verhalten soll.
Ich kenne die Lehrerin nicht persönlich das ist nicht erwünscht u wird alles über die Aussenkl gemanagt.
Was würdet ihr tun?
Bin ich zu empfindlich, reagiere ich über?
Danke schon mal.

Liebe Grüße Kristina

Ach ja das Hausiblatt hat er mitbekommen
chripri 28.11.2013, 02:16#586
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Liebe Kristina,

was soll das heißen: Es ist nicht erwünscht, dass Du mit der Mathelehrerin Deines Kindes reden kannst? Geh unbedingt zu Ihr in die Sprechstunde und lass DIr nichts gefallen! Immer zu zweit zu Lehrern gehen! Diese ganzen unmöglichen Konstruktionen mit den Außenklassen müssen überwunden werden. Unsere Kinder müssen ganz normale Schüler der Regelschule werden. Solange unsere Kinder organisatorisch den Sonderpädagogen zugeteilt werden, fühlen sich die Regelschullehrer nicht so richtig zuständig für unsere Kinder und sehen in unseren Kindern nur geduldete Gäste der Regelschulklasse.

Christine
Gertrud Böse alias Marion 28.11.2013, 18:41#587
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo,

ich kenne mich mit Außenklassen nicht aus, doch grundsetzlich haben Eltern das Recht, nach Terminabsprache, zu hospitieren. Ich würde dann mir speziell diesen Mathematikunterricht anschauen.

Falls es so ist, dass die Kinder nicht adäquat behandelt werden, kann man ja einen Termin anfragen, sollte die Lehrerin den verweigern, dann über den Direktor, sollte das auch nicht klappen, würde ich mir Vereine ins Boot holen, z.B. mittendrin eV. wenn ich einen Wechsel in die Regelschulklasse vor habe.

Leider ist es aktuell noch immer so, dass Eltern nichts zu sagen haben, ihre Aussagen bekommen erst Gewicht, wenn eine Institution mit drauf schaut.

Liebe Grüße

PS. Lehrer wurden nach einem veralteten selektivem System ausgebildet, das selektive Schulsystem, das dümmliche Einheitsdenken, welches zu einer Zeit in dem noch Weltkriege geführt wurden, nur darauf aus war, dümmlich funktionierende Soldaten zu gewährleisten und zwischen Bauer und Elite trennte, ist ungeeignet ein inklusives Denken sofort möglich zu machen. Da haben manche Lehrer halt wohl selber einen sonderpädagogischen Förderbedarf, "Menschlichkeit".
Gertrud Böse alias Marion 28.11.2013, 18:43#588
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

"grundsätzlich" natürlich, passiert im Fließtext, ich begreif das hier mit dem Bearbeiten leider nicht.
hansgerdreinke 01.12.2013, 13:30#589
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Es gibt immer noch vereinzelt noch Kindergärten die immer noch gegen die UN Behindertenkonvention verstoßen und Kinder
direkt auf die Sonderschule selektieren. Das Problem ist das in dem mir bekanntem Fall die Eltern das AOSF einfach hinnahmen
ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Ich finde es eine Schande das die Eltern das einfach so hinnnahmen ohne für ihr
Kind zu kämpfen.
MFG
Hans Gerd Reinke
chripri 01.12.2013, 19:37#590
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans Gerd,

in Bayern haben wir das Problem, dass die Aussonderung aus den Regelkindergärten eher zu- als abnimmt! An diversen Orten werden neue SVE-Gruppen gegründet! Bayern ist bundesweites Schlusslicht bei den Inklusionsquoten im Kindergartenalter! EIne Schande! Gerade erst habe ich eine Familie begleitet, die aufgrund des Mobbings im Kindergarten den Kindergarten gewechselt hat. Im neuen Kindergarten lief dann alles problemlos...

Christine
Kirsten 01.12.2013, 23:18#591
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans-Gerd,

bitte was ist AOSF und warum sollte es eine Schande sein, wenn man sein Kind auf eine Förderschule geben möchte? Ich denke, du solltest etwas umsichtiger damit umgehen, was du Eltern hier unterstellst. Mit dem Wortlaut, mit dem du es hier eingestellt hast, grenzt es an eine Unterstellung.
hansgerdreinke 02.12.2013, 17:09#592
AW: GU in NRW

Hallo Kirsten

Ich habe gerade Deine Antwort gelesen. Ich habe nicht, HIER geschrieben.

Das war eine Situation aus unserem Bekanntenkreis. Eltern entscheiden ob ihr Kind auf eine Sonderschule selektiert wird oder nicht.
Aber oftmals findet diesbezüglich eine Beratung seitens der Kitas statt. Und im Moment vermehrt, nicht überall, wohlbemerkt.Denn der Kampf um die Sonderschulen hier bei uns hat begonnen. Und sie versuchen die Kinder vorher auf die S.Schulen zu selektieren. Ich finde erst die Grundschule,und nicht sofort nach der Kindergartenzeit auf die Sonderschule. Es geschehen zu viele Fehler, eine Mutter berichtete Elfriede; Mein Kind soll auf die LB-Schule, Elfriede sagte, mache das nicht. Das Kind ging auf eine Katholische Grundschule, jetzt geht es auf die weiterführende Realschule. Mit Erfolg. Das heißt es geht nur ums Sortieren. Gibt es für die Kitas Prämien??? Das wüßte ich nur zu gerne. AO-SF Verfahren werden sogar in Kitas abgehalten. Und mit viel Krach und Geschrei im Hintergrund.So war es bei uns. Die Kindergärtnerinnen bestellten sogar den Lehrer von der Sonderschule, und eine Rektor/in von der Grundschule. Das muß aufhören. Noch was anderes zur Anmerkung, wenn Kinder von der Kita ausselektiert werden, wird den Kindern die Möglichkeit genommen, zuerst eine Grundschule zu besuchen. Denn wenn das Schuländerungsgesetz nächstes Jahr greift,dürfen Pädagogen in den ersten 3 Jahren kein AO-SF Test machen. Nur glaube ich in Ausnahme-Situationen. Bei schweren Fällen. Also alle Kinder erst auf die Grundschule, und aufhören mit dem Selektieren. Der Kampf um den Erhalt der Förderschulen hat begonnen.Mit aller Gewalt wird versucht, den Erhalt der Sonderschulen zu gewährleisten.
Bei uns funktioniert Inklusion, nur durch die Bereitschaft der Lehrer und Eltern ist dies möglich. Sicher ist unsere Einstellung so zu bewerten, meine Frau und ich, möchten das sich was positives verändert. Es liegt uns sehr am Herzen. Wir haben den Fall der Mauer erlebt, warum nicht auch den tiefen Fall der Stigma belasteten Armenschulen.

Hans-Gerd
Kirsten 02.12.2013, 18:19#593
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans-Gerd,

auch wenn ich von den verschiedenen Ausführungsformen immer wieder irritiert bin, versuche ich es jetzt noch einmal. Meine Anfrage an dich war, bitte AOSF genauer zu definieren.

Was den letzten Absatz betrifft:
Bei uns funktioniert Inklusion, nur durch die Bereitschaft der Lehrer und Eltern ist dies möglich. Sicher ist unsere Einstellung so zu bewerten, meine Frau und ich, möchten das sich was positives verändert. Es liegt uns sehr am Herzen. Wir haben den Fall der Mauer erlebt, warum nicht auch den tiefen Fall der Stigma belasteten Armenschulen.

könntest du bitte näher bezeichnen, was du mit den tiefen Fall der Stigma belasteten Armenschulen genau meinst?
hansgerdreinke 02.12.2013, 20:15#594
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Kirsten

Armenschule war der erste Begriff, für die heutigen Förderschulen. 1. Armenschule, 2. Hilfsschule, 3. Sonderschule, 4. Förderschule
5. Kompetenzzentrum. Der Jargon unter den Kindern war früher noch brutaler. Da hieß es Bretter-Gymnasium. Das heißt für mich , Stigma-behaftet.Die Sonderschulen, Förder- wie auch immer sind Stigma belastet, denn durch ein AO-SF Verfahren wird dies Legimitiert. Das ist ein Testverfahren, Feststellung über sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderort,und Förderschwerpunkte, und den Förderungen.Anschließend ist das Kind Stigmatisierend etikettiert. Makel oder auch Schandfleck genannt.Gibt noch mehr Bezeichnungen dafür.Stigma bedeutet auch, wenn man Menschen mit einer Behinderung ,,Behindert" mit negativen Bewertungen ( AO-SF ) belegt.Kennzeichnet. Dadurch werden diese Menschen in Randgruppen positionen gedrängt. Heute kann man noch feststellen, das sich diese Einordnungssysteme auf arme KInder und Migrantenkinder, sowie Kinder mit Behinderungen negativ auswirken.
Ich hoffe das es alle verstehen. Ich habe doch noch was für Euch, und für Dich Kirsten.

Der Schonraum wird zur Falle

Förderschüler empfinden es als Stigma, an einer Förderschule zu lernen.
Sie schämen sich, auf eine Förderschule zu gehen.
Ein kleiner Auszug aus dem Buch

,, Eine Schule für alle"
von Brigitte Schumann werde ich mir kaufen

Das war eine Co Produktion von

Hans-Gerd und Frieda

Grüße an alle
Myriam 02.12.2013, 22:50#595
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Hans-Gerd und ich nehme jetzt mal an, dass Frieda = Elfriede ist,

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Förderschüler es als Stigma empfindet, wenn er auf eine Förderschule geht, solange er nicht von Menschen und ihren Argumenten angefeindet und beleidigt wird. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein Förderschüler selbst es überhaupt tut. Eher die Eltern die sich nicht damit abfinden können, dass sie ein Kind haben, dass eben eine andere Art der Entwicklung durchläuft. Ich kenne auch Eltern die sich schämen, ein Förderkind zu haben und dieses einfach nicht akzeptieren können. Die haben ohne Frage ein riesen Problem. Wie ihr hier beide argumentiert finde ich auch absolut beleidigend Eltern und Förderkindern gegenüber.

Ich streite keinesfalls ab, dass es Schüler gibt, die man mit Engagement völlig in Klassenverbände inkludieren kann. Aber diesen von euch beschriebenen Schutzraum brauchen wir für Schüler, die keinesfalls für eine normale Schule geeignet sind. Diese Schüler werden von euch in Randgruppen gedrängt und der Gesellschaft zum Ausschluss freigegeben.
Myriam 02.12.2013, 23:52#596
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Ich hab auch noch was,

wenn wir von Inklusion reden, dann reden wir nicht nur von Schulen für "Lernbehinderte", wie man früher sagte. Das Wort "Hilfsschule" kennen viele von uns aus unserer Kindheit und Jugend. Und diese Hilfsschulen und sogenannte Hilfsschulverbände gaben Klassenräume frei, damit dort die Anfänge der Beschulung von Menschen mit einer geistigen Behinderung anlaufen konnte. Es war ein vorübergehendes Vorgehen, weil nämlich noch gar kein Gesetz überhaupt eine Beschulung von Menschen mit einer geistigen Behinderung vorsah.
Das gibt es erst seit dem 01.01.1966 und wenn ich mich richtig erinnere, dann waren es starke Eltern, die dieses Recht mithilfe der Lebenshilfe erkämpft haben.

Die damaligen Eltern waren froh, überhaupt irgendwo mit ihren Kindern unterzukommen.

So muss man irgendwie hier mal etwas mehr differieren, um was oder wen es in den zitierten Texten überhaupt geht.

Wenn du hier alles in einen Topf schmeißt, dann kommen wir sicher nicht weiter. Es gibt mehr Förderschüler, als nur die mit einer Lernbehinderung. Beschreibt aber Brigitte Schuhmann in ihren Büchern nicht genau dieses Klientel, also leistungeschwache Schüler, die eine Förderschule für Lernbehinderung besuchen? Ich bitte dieses auch hervorzuheben und deine aus Texten herauskopierten Beiträge nicht immer auf alle Förderschüler egal mit welcher Art der benötigten speziellen Förderung zu übertragen.

Handelt es sich bei
,, Eine Schule für alle"
von Brigitte Schumann
nicht um die Dissertation Brigitte Schumann`s ?
Gertrud Böse alias Marion 03.12.2013, 05:08#597
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo,

die neue Schulgesetzänderung gibt ja den Eltern viel mehr Spielraum als früher.

Egal ob jetzt Regel- oder Förderschule, Eltern haben das Wahlrecht und im Zuge der Inklusion wird kein Kind mehr in die Förderschule gezwungen

Ich durfte ja selber erleben, das Erzieher und Therapeuten in Kindergärten keine korrekte Beratung liefern. Im Normalfall müsste über alles informiert werden, sowohl den inkludierenden Bildungsweg als auch den geschützten im Schonraum.

Ich habe mir den inkludierenden Weg erkämpft, schön wäre es gewesen, wenn ich in irgendeiner Form auf mehr Zusammenarbeit zurück blicken könnte, doch leider war es bei mir so, dass ich mir alles alleine in Zusammenarbeit mit Betroffenenverbänden und anderen Organisationen erkämpft habe.

Schön wäre es, wenn die Begleitung in den Schuleintritt objektiver verlaufen würde, doch das wird noch dauern.

Wie lange es dauert, bis es aufhört, das Kinder einem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs unterworfen werden, weiß ich nicht, das einzige was ich weiß, das jede Begutachtung durch Fremden meinen Sohn verletzt, hier werden sehr wohl andere Interessen vorgezogen, obwohl bei einem sehr sinnesempfindsamen Kind das Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (zu dem nun einmal auch das seelische Befinden zählt) tatsächlich allen Gesetzen übergeordnet ist, sieht die Praxis leider anders aus.

Nach der ersten Schuleingangsuntersuchung, durch einer jetzt pensionierten Amtsärztin, erlebte mein Sohn einen totalen Zusammenbruch, dies habe ich dieser Person auch mitgeteilt, dass ich inständig hoffe, es wird sich etwas ändern, denn niemand kann sich das Leid eines autistischen Kindes vorstellen, dass nach Verarbeiten der ganzen Ereignisse, nachts um 3 Uhr wach ist, kreischt, weint und schreit und die gesprochenen Dialoge über sein Unvermögen, die in seinem Beisein geführt worden, ständig rezitiert. Denn ich als Mutter durfte nicht dabei sein.

Nach dieser seelischen Vergewaltigung, war man vorsichtiger, d.h., die Durchführung des AO-SF verlief sanfter, man achtete auch auf immaterielle Barrieren, die sehr belasten für sinnesempfindsame Menschen sind, trotzdem war ich und bin es bis heute sehr unerbittlich, dass ich genau auf mein Kind schaue und weiß, das viel mehr für ihn zu einer Belastung ist, als andere nur erahnen könnten.

Nach Rückstellung erfolgte eine bessere Schuleingangsuntersuchung und auch ein besser durchgeführtes AO-SF-Verfahren, die alte Amtsärztin gab es nicht mehr und die neue konnte besser auf ihn Rücksicht nehmen.

Doch tatsächlich hat das kostenintensive Verfahren keine bahnbrechende neue Erkenntnisse gebracht, man hätte dieses Kind genauso gut, mit dem Wissen, was in seinen Möglichkeiten liegt, einfach inkludierend beschulen können. Die Erkenntnisse aus dem Verfahren spiegelt im gesamten relativ gut, die Beobachtungen im Kindergarten wieder, ist es somit sehr fraglich, wem dieses Verfahren wirklich nutzt.

Das einzige was ich rückblickend feststelle, das man doch mehr leisten und wissen muss als das gegenüber, das man niemals vertrauen darf, das man alles zu kontrollieren hat, das schwache Momente, denen man etwas zugestimmt hat, doch eventuell später wie ein Bumerang zurück kommen und größer werden als man hätte ahnen können, so wird aus einem Schneeball eine Lawine.

Wenn man dann bedenkt, dass Entscheidungen, die man traf als das Kind 4 oder 5 war, Auswirkungen auf die komplette Schulentwicklung haben können, ist man schon einen ganz anderen Druck unterworfen als andere es gewohnterweise erleben.

In vielen Dingen wird, auch heute noch, das Diskriminierungsverbot nicht eingehalten, es ist nach wie vor schwer, da auch keiner sieht, welchen Druck Eltern stand halten müssen. Etwas wäre gerecht, wenn sie schon künstlich einen Marktfaktor schaffen, das alle Kinder in Deutschland ein AO-SF-Verfahren machen müssten oder es muss ebend keiner dieses Verfahren durchführen.

Denn das widersinnige ist nun einmal, ist einer blind, steht doch fest was er an Hilfen braucht, ist einer in der autistischen Kultur angesiedelt, sollte es doch auch möglich sein, was für den kompetenten Zugang zur Bildung notwendig ist, denn die Menschden, die mit diesen Kinden in Kontakt stehen, können das schon sehr präzise formulieren, kommuniziert man dann mit Menschen in der autistischen Kultur, kann man schon einige wichtige Rahmenbedingungen festlegen, doch um dem von amtswegen auferlegten Kontrollzwang Rechnung zu tragen, werden Verfahren durchgeführt, die zahllose Anträge mit sich bringen, diese anscheinend des öfteren durch interne Dienstanweisungen pauschal abgelehnt werden, um erst bei widerborstigen Eltern mit Rechtsbeistand dann doch bewilligt zu werden, zwischendurch muss man noch den Missionierungsdrang, der wohl ein Relikt aus vergangener Zeiten ist, bremsen, damit man wieder sich auf die Grundlage der Schöpfung, sein Kind durchs Leben zu begleiten, widmen kann.

Das alles macht man so nebenbei, obwohl man schon vor 2 Jahren wusste, das Kind schafft das, hat bis heute unzählige Dinge aus verschiedenen Berufszweigen abgewickelt, um dann für sich selber fest zu stellen, alles ist so wie ich mein Kind einschätze, sitz in der Regelschule mit einem emphatischen Inklusionsassistenten.

D.h., geldtechnisch, hätte man das alles nicht gebraucht, durch das unfreiwillige Muskeltraining der Nerven, besitzt man statt Haare jetzt Stacheldraht auf den Zähnen und hat sich schon durch so viele Verordnungen und Gesetztestexte gelesen, dass man sich wie ein wandelndes Buch fühlt, ob das alles sinnvoll ist, wenn man bedenkt, das auch eigentlich das Diskriminierungsverbot bei den Eltern selber zu greifen hat und ebenfalls die Rechte der Eltern manchmal bis zur Schmerzgrenze gebeugt wurden, sollte man doch das bisherige System in Frage stellen.

Liebe Grüße
Kirsten 03.12.2013, 10:17#598
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo zusammen,

da wir in den vorherigen Beiträgen immer die Abkürzung AO-SF lesen können, aber außer geschilderten Folgen immer noch keine näheren Info`s zur Sache an sich haben, werde ich hier jetzt etwas dazu einstellen.

Bei AO-SF handelt es sich um ein in NRW eingeführtes Verfahren:

Verordnung
über die sonderpädagogische Förderung,
den Hausunterricht und die
Schule für Kranke
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung)
Vom 29. April 2005
zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. November 2012
(SGV. NRW. 223)

und der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: AO-SF

Einen Leitfaden, wie eine AO-SF durchgeführt wird (werden kann) findet man auf der Seite des Bochumer Bildungsnetz , oder direkt hier als PDF - Format für z.B. Herne , oder auch Bochum.

Hier kommen ergänzende Info`s vom Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW zu AO-SF und Verfahrensweise

Weitere Info`s findet man auf der Seite von Eine Schule für Alle und dort findet man dann auch über den Button "Politik Nordrhein-Westfalen"" zu einem Download von der entsprechenden Broschüre über AO-SF.NRW: Wegweiser durch´s AO-SF-Verfahren


chripri 03.12.2013, 17:58#599
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Liebe Myriam,

Förderschüler sollen es nicht als Stigma empfinden, dass sie nicht auf eine Regelschule dürfen?
Das ist leider völlige Illussion. Wenn hier auf dem Land ein Kind in eine Förderschule geht, wird es von allen anderen ausgeschlossen, selbst die Geschwister und die Eltern bekommen diese Ausgrenzung massiv zu spüren. Hier im Nachbardorf ließen die Eltern ein Kind, das eine Lernbehindertenschule besuchte, noch nicht einmal bei der Kommunion mitmachen!

Förderschule ist in der Regel ein Stigma für das ganze spätere Leben. Wenn Eltern für Ihr Kind keine andere Perspektive sehen, als dass es lebenslang in einer Sondereinrichtung leben soll, ist das vielleicht kein Thema aber auch nur dann.

Gertrud bzw. Marion hat die richtige Forderung gestellt: Entweder Feststellungsdiagnostik für alle Kinder oder für kein Kind. Die sonderpädagogischen Gutachten und Stellungnahmen sind an sich schon eine Diskriminierung, viele weitere Rechtsverletzungen des Kindes sind die Folge.

In Bayern darf gegen den Willen der Eltern daher keine sonderpädagogische, standardisierte Diagnostik mehr gemacht werden und immer mehr Eltern nehmen dieses Recht in Anspruch. Erfahrene Sonderpädagogen stellen fest, dass es auch gar nicht nötig ist, weil diese Gutachten sowieso kaum Infos für die notwendige Förderung des kindes liefern. Dafür ist nur eines wichtig: Dass der Lehrer das Kind im Unterricht im Lernprozess intensiv beobachtet und immer wieder angemessen das Kind bei seinem Lernprozess begleitet. Eine Sonderpädagogin mit über 20jähriger Berufserfahrung sagte mal zur Klassenlehrerin meiner Tochter: "Finden Sie heraus, wie das Kind lernt!" Das war alles, was sie ihr auf dem Weg mitgab und ansonsten hielt sie sich total bescheiden zurück, weil sie genau wusste, dass ihre ganze theoretische Weisheit von außen unsinnig ist. Nur derjenige, der tagtäglich mit dem Kind zusammenarbeitet, kann einschätzen, was das Kind am dringendsten braucht!

Christine
hansgerdreinke 04.12.2013, 16:50#600
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Im Fall des Asberger Autisten im Münsterland ist es nach langem Kampf zwischen den Eltern und dem Amt für Eingliederungshilfe

endlich zu einer Lösung gekommen. Das Amt übernimmt rückwirkend seit Antragstellung die Kosten für eine Fachkraft in Höhe
von 25Euro. Die Mutter ist überglüklich , der Streß hat sich doch gelohnt und der Junge ist überglücklich das er den
Schulbegleiter behalten darf.
MFG
Hans Gerd