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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

gero 23.10.2013, 08:07#551
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Zitat von hansgerdreinke
Hallo
Wenn ihr euch mal mit der Literratur von Professor Wocken beschäftigen würdet dann würdet ihr verstehen was ich meine.
MFG
Hans Gerd


und wenn Du Dich mal mit den Beiträgen der hier schreibenden Menschen beschäftigen und gezielt darauf antworten würdest, dann würdest Du vielleicht auch verstehen, was diese meinen.
Kirsten 23.10.2013, 15:59#552
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Für alle die Professor Wocken noch nicht kennen, möchte gerne auf folgenden Link verweisen. Anhand einer ins Netz gestellten Präsentation, kann man sich einen Eindruck seiner Arbeit verschaffen.

Fachvortrag Professor Wocken
Elfriede B 23.10.2013, 17:53#553
AW: GU in NRW

Hallo Kirsten
Den Link wollte ich als Beigabe zu meinem Text ein paar Min später mit einfügen, dabei ging mein Text verloren.
Er liß sich leider nicht wieder herstellen.
MFG
Elfriede
Kirsten 24.10.2013, 09:42#554
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Elfriede,

ja okay ein Problem, welches wir momentan nach der Neugestaltung unserer Seite noch haben. Sollten nachträglich Änderungen am eingestellten Text vorgenommen werden, sollte man den gesamten Text kopieren und dann nochmals einstellen und den gewünschten Link hinzufügen.
Diese Umstände ärgern uns auch und wir sind dran. Der Admin weiß bescheid.
hansgerdreinke 24.10.2013, 21:07#555
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Ihr lieben meine Elfriede wird wenn sie Zeit hat am Wochenende versuchen,
den Text zu konstruieren.
MFG
Hans Gerd
Elfriede B 24.10.2013, 21:16#556
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Elfriede feiert heute ihren 52 Geburtstag und hat erst am Wochenende wieder Zeit.
Elfriede B 27.10.2013, 18:42#557
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Bericht zu dem Link ,, Sonderschulzweckverband”

Was ist ein Sonderschulzweckverband? Wie bin ich auf diese Bezeichnung gekommen? Das war nämlich so. In unserer Tageszeitung, stand ein Bericht, dass der Landtag das Gesetz zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern verabschiedet hat. Aber das wussten ja hier bei Intakt sicher alle. Im Vorfeld gab es in den Kommunen helle Aufregung wegen den Kosten. Was da wohl dann nach der Verabschiedung auf sie zukomme. Die Zeitungen waren voll, ich habe es aber unterlassen, einen Leserbrief zu schreiben. Wollte abwarten. Die FDP aus der uns nahe liegenden Kreisstadt bekundete das man eine erfolgreiche Förderschule, die LB Schule aus der Kreisstadt nicht schließen solle. Die Finanzierung sei nicht geregelt , Wahlmöglichkeit u.s.w. Ich verstehe die Aufregung nicht. Diese LB Schule ist nicht erfolgreich, je länger die Kinder dort Unterricht haben, um so dümmer werden sie. Einen Fall kenne ich aus meinen Bekanntenkreis. Bei der Einschulung war der IQ über 70. Im 8.Schuljahr, haben die Eltern ihn testen lassen, und sage und schreibe, jetzt unter 30. Dort machen die Kinder keine Fortschritte. Sie müssen immer dasselbe machen. Nun gut, warum die FDP solche Ansichten hat verstehe ich überhaupt nicht. Ein Politiker sollte alles tun um Stigma zu verhindern. Auf diese Art und Weise werden sie es nicht schaffen, aus dem Beiboot herauszukommen. Sie schaffen es nicht auf große Schiff der großen Parteien zu springen. Sie werden mit dieser Einstellung kentern. Nun gut, ich habe sie nicht gewählt. Die Frage lautet : Wer bezahlt denn das Sonderschulsystem, speziell im Oberbergischen Land ? Also habe ich Googelt, Die KB Schule wird vom LVR unterhalten, die wiederum mit Landesmitteln gesponsert werden. Die GB, E, und die Sprachheilschule werden vom Oberbergischen Kreis unterhalten.Wer unterhält die LB Schule in unserer Kreisstadt? Der Sonderschulzweckverband ist ein Schulverband der Kommunalen Gemeinschaftsarbeit, die sich aus den Gemeinden und Städten des jeweiligen Kreises zusammensetzen. Das sagt mir wiederum, das ein Erhalt der Sonderschulen und Inklusion, für die kleinen Gemeinden unbezahlbar ist. Also, da ist guter Rat teuer. Die Landesregierung in NRW haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das muss auf jeden Fall abgeklärt werden, was könnte man tun. Ich sage für Umbauten , ist der LVR zuständig. Der Oberbergische Kreis könnte sich auch beteiligen. Beim Inkludieren der LB Kinder gibt es nur eine Lösung. Die Kommunen müssen eine Verbandsmitglieder Versammlung einberufen, und eine zeitliche begrenzte Auflösung des Sonderschulzweckverbandes beantragen. So laufen die Sonderschulen aus, und es wäre mit Sicherheit günstiger. Und das es keine Wahlmöglichkeit dann mehr gäbe, daran kann man sich in Angenehmerweise gewöhnen. In eigener Sache möchte ich noch eine erlebte Geschichte erwähnen, vor einigen Tagen, machte ich die Bekanntschaft einer Grundschullehrerin aus der Kreisstadt. Von Inklusion hielt sie gar nichts. Zu wenig Stunden, bringen die Kinder mit. Und die Bezahlung passte ihr nicht. Ich meinte zu ihr, die Sonderpädagogen bekommen A13 , man könnte es ja angleichen, mit entsprechender weiteren Ausbildung. Nein erwiderte sie: Ich will Aber A15. Sonst mache ich es nicht.
Ich muss doch jetzt nicht weiter schreiben , oder?
Nur soviel zur Vermessenheit. Elfriede B.
chripri 28.10.2013, 13:52#558
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo liebe alle,

nun melde ich mich auch mal wieder zu Elfriedes Fragen nach den Kosten des Sonderschulsystems. In Bayern hat das Kultusministerium die Kosten von Inklusion und Förderschule bezüglich des Personals verglichen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass im Durchschnitt nicht mit Mehrkosten zu rechnen ist. Allerdings gibt es im Sonderschulsystem viele versteckte Kosten. Z.B. die Schulwegkosten, in Bayern besonders teuer, wenn aus bis zu 50 km Entfernung einfach einzelne Schüler zusammengefahren werden müssen, Schulwege bis eineinhalb Stunden einfach sind keine Seltenheit und meiner Meinung nach rechtlich unzulässig. Aber diese Kosten kommen v.a. aus dem Topf des Innenministeriums und daher interessiert sich kein Bildungspolitiker dafür. In Bayern haben die privaten Förderschulen darüberhinaus die Bezirke "angezapft" für die Finanzierung von fiktiven Schulgeldern (müssten die die Eltern zahlen, würden viele wohl schnell ihr Kind aus den Sonderschulen nehmen) - aus dem Topf der Eingliederungshilfe. Also die EIngliederungshilfe für den Zweck eines Aussonderungssystems zu missbrauchen missfiel wohl auch dem Bundessozialgerichtshof. Jedenfalls dürfen seit einigen Monaten aufgrund eines GErichtsurteils die Bezirke diese Kosten nicht mehr übernehmen, daher ist übergangsweise der Freistaat Bayern eingesprungen. Man kann nur hoffen, dass die Politiker langsam merken, wieviel Geld sie eigentlich in die Logistik dieses Sondersysystems stecken, von dem bei der Förderung der Kinder erstmal überhaupt nichts ankommt. Daher müssen wir Eltern unbedingt pädagogische Zweitkräfte für jede Regelschulklasse fordern, das Geld ist da!

Die nächsten Jahre werden in Bayern sukzessive Sonderschulen schließen. In den letzten 5 Jahren haben die bayerischen Sonderschulen für Lernen und geistige Entwicklung 10% ihrer Schülerschaft an die Regelschule bzw. Außen/Partnerklassen von Regelschulen verloren. Diese Entwicklung wird sich eher noch verstärkt fortsetzen. 85 Schulen in Bayern haben schon das Profil Inklusion erhalten, weitere folgen.

Als nächstes müssen wir in Bayern eine Änderung der Lehrerausbildung fordern. In Baden Württemberg hat eine Expertenkomission im Auftrag des Kultusministeriums dazu ein Gutachten erstellt, siehe unten. Außerdem bitte ich um Beachtung des Kommentars der Inklusionseltern aus Baden Württemberg! Auch in Bayern ist der MSD meist sehr ineffektiv, auch hier müssen wir von der Politik ein Umlenken der Gelder fordern! Statt den MSD bei den Sonderschulen aufzustocken, muss das Geld direkt den Regelschulen zur VErfügung gestellt werden für ein eigenes Budget für Fachkräfte!


http://mwk.baden-wuerttemberg.de/service/pressemitteilungen/presse-detailseite/expertenkommission-zur-lehrerbildung-legt-empfehlungen-vor/

Die LAG BW Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. begrüßt die
vorgestellten Empfehlungen der Expertenkommision Lehrerbildung, in denen
der eigenständige Studiengang "Sonderpädagogik" abgeschafft und durch
die Einrichtung eines Studienschwerpunktes „Sonderpädagogik“ in den
Studiengängen Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen sowie im
beruflichen Lehramt ersetzt werden soll.

"Wenn wir wirklich ein inklusives Schul- und Bildungssystem schaffen
wollen, dann kann es nur in diese Richtung gehen!" kommentiert Kirsten
Ehrhardt, Projektleiterin "Unabhängige Beratung" der LAG.
Sie begrüßt auch, dass im neuen "Profilbereich" die Förderschwerpunkte
"Lernen, emotionale Entwicklung und Sprache" zusammengefasst werden:
"Wir müssen das Kästchendenken überwinden und uns ganzheitlich auf
besondere Kinder einstellen".

WAS WIR SEHR BEDAUERN:
Dass die Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg und Heidelberg mit ihren
sonderpädagogischen Fakultäten bzw. Instituten noch während der
laufenden Kommissionsarbeit versuchten, Einfluss zu nehmen, um einen
eigenständigen Studiengang Sonderpädagogik zu erhalten und auch bei den
Fächern den "Status quo" zu wahren.

Für uns ist es in der Tat ein wichtiger Unterschied, ob die Studierenden
in ihrem Master rein sonderpädagogisch geprägt werden oder nur ihre sonder-
pädagogischen Grundkenntnisse in EINEM sonderpädagogischen "Spezialfach"
vertiefen (und nebenbei auch noch im Master ein "normales" Fach haben, wie es
die Expertenkommission vorgeschlagen hat.
Lehrer, die einen rein sonderpädagogischen Master haben, werden in den Schulen
weiter als "die Sonderpädagogen" gesehen und nicht als Fachkollegen, die sich
besonders auch sonderpädagogisch weitergebildet haben...

Und es geht auch um Eigenwahrnehmung der Kollegen, die aus unserer Sicht
zur Zeit noch ein Problem ist und das Zusammenwachsen von Kollegien
verhindert (von der Verortung der Sonderpädagogen mal ganz abgesehen):
Vielerorts reklamieren die Sonderpädagogen das Fachwissen und die
Fachlichkeit für sich und haben das Verständnis, dass sie für bestimmte
Kinder "zuständig" sind. Das führt dann natürlich auch dazu, dass sich
die Lehrer der allgemeinen Schulen oft darauf ausruhen, dass es da ja
die "Spezialisten" gibt...

Christine Primbs
hansgerdreinke 01.11.2013, 20:48#559
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Auch in Dortmund gibt es eine Mitarbeiterin die normalerweise für Eingliederungshilfe zuständig sein sollte,
doch was passiert statt den Kindern einen Platz im GU zu ermöglichen lässt man es stolpern. In der Hoffnung
nicht bezahlen dann landet es wieder in der Sonderschule.Normalerweise gehören so verantwortungslose
Mitarbeiter nicht auf so einen Posten.
MFG
Hans Gerd
hansgerdreinke 03.11.2013, 19:28#560
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Die Schulbegleiterin des Jungen die nach den Sommerferien ihre Arbeit aufnahm hat bis zum heutigem Tag keinen Lohn von dem
zuständigem Amt für Eingliederungshilfe erhalten. Das finde ich persönlich ein Trauerspiel und es zeigt das der GU für behinderte
Kinder immer wieder versucht wird auszuhebeln.
MFG
Hans Gerd Reinke
chripri 04.11.2013, 05:07#561
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Gerd,

wenn die Arbeitgeber der Schulbegleiterin einen rechtsgültigen Bescheid habe, müssen sie sofort eine Untätigkeitsklage androhen. Das kann nach 3 Monaten passieren, wobei bei Verwehrung von Leistungen, auf die ein Anspruch besteht, auch sofort ein Eilverfahren bei Gericht beantragt werden kann. Meist reicht die Androhung einer Rechtsklage, um den Eingliederungsämtern auf die Sprünge zu helfen.

Es ist unglaublich, wie in Deutschland die Rechte behinderter Menschen verletzt werden, weil sich ein rießiger Apparat gebildet hat, der an dem bestehenden Sondersystem verdient...Noch krasser wird es später im Arbeitsleben. Gerade Menschen mit Down-Syndrom leisten in den Werkstätten oft vergleichbares wie Nichtbehinderte und werden dafür mit einem Taschengeld abgespeist. Die Industrie hat durch die Behindertenwerkstätten billige Zulieferer. Und die privaten Träger der Werkstätten erhalten nach meiner Information pro behindertem Menschen Sätze von über 2000,- EURO monatlich, wovon beim behinderten Menschen aber das wenigste ankommt...

Christine
hansgerdreinke 09.11.2013, 10:21#562
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Momentan gibt es 4 Fälle in denen Ämter den Kindern die Integrationshilfe für den GU verweigern,alle Probleme in NRW.
3Sozialämter und ein Jugendamt.
Kirsten 10.11.2013, 21:51#563
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo zusammen,

da in diesem Thread die letzten Beiträge weniger mit Umsetzung der Inklusion in Schulen zu tun hatte, habe ich diese unter einer neuen Überschrift "Umsetzung der Inklusion in Einrichtungen" verschoben.
chripri 11.11.2013, 04:35#564
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Kirsten,

ich komme im Forum in alle Rubriken, nur nicht mehr in die Rubrik Frühförderung, Kindergarten und Schule. Nur den jeweils letzten Beitrag wie diesen hier kann ich anklicken. Bei allen anderen Rubriken im Forum ist es kein Problem, reinzukommen.

Christine
Kirsten 11.11.2013, 07:13#565
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Christine,

besteht das Problem immer noch? Ich selbst komme ganz normal in die Threads und auch Beiträge. Gestern Abend habe ich ein paar Beiträge in einen neuen Thread verschoben, da diese von Inhalt her nicht in das Schulwesen passten.
Ich verstehe auch nicht ganz genau, was dein Problem ist.
Die kommst in den Bereich Frühförderung und kannst den Thread "gemeinsamer Unterricht anklicken? "
Aber dann erscheint nur ein Beitrag? Oder kommst du nur über den letzten Beitrag in den laufenden Thread und kannst aber alle Beiträge lesen?
VG
chripri 11.11.2013, 08:52#566
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Kirsten,

ja, das Problem besteht immer noch. Folgende Meldung erscheint, wenn ich auf die Rubrik Frühförderung klicke. Ich kann nur den letzten Beitrag anklicken, nicht aber die Rubrik und damit auch nicht die anderen Unterthemen.

vBulletin-Systemmitteilung
Ungültige Angabe: Forum
Wenn Sie einem normalen, gültigen Link im Forum gefolgt sind, wenden Sie sich bitte an den Webmaster.

Christine
werner62 11.11.2013, 09:03#567
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo,

dieses Problem habe ich auch.
Bekomme auch die Meldung wie Christine.

Ich komme nur über "letzten Beitrag" in den laufenden Thread kann dann alle Beiträge lesen.

Liebe Grüße
Monika
Volker 11.11.2013, 11:50#568
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Monika und Christine,
ich versuche das Problem zu lokalisieren. Kann aber derzeit die Problematik nicht nachvollziehen.
Evtl. würde mir die Angabe weiterhelfen, welchen Internet-Browser ihr benutzt. Ist es z.B. der Internet-Explorer von Microsoft oder firefox von Mozilla oder chrome von Google oder ... ?

Wäre nett, wenn ihr mir das mitteilt. Gerne auch per privater Nachricht oder per E-Mail an .
Viele Grüße
Volker
hansgerdreinke 12.11.2013, 11:04#569
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo
Es gibt immer noch vereinzelt Sonderpaedagogen wenn die in einer Veranstaltung etwas ueber Inklusion erzaehlen sollen,
die Inklusion kaputreden und auf ihre heiss gelibten Sonderschulen schwoeren. Das schlimme ist sie machen die Kiner
Dafuer verantwortlich. Anstatt die Schuld auch mal bei sich zu suchen.
chripri 12.11.2013, 12:14#570
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Gerd,

noch schlimmer als die Sonderpädagogen, die ihre Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich outen, sind aber die Sonderpädagogen, die in Gesprächen immer beteuern, dass sie für Inklusion sind, aber das Vertrauen, das ihnen von Eltern und Lehrern und den betroffenen Kindern entgegengebracht wird, dazu zu missbrauchen, stigmatisierende und verleumderische Urteile über die Kinder und deren Eltern zu fällen und hinter den Kulissen auf die Lehrer der allgemeinbildenden Schulen einwirken, das Kind zu separieren, vorgeblich, um es vor "Überforderung" zu schützen. Den Eltern wird angehängt, sie würden "die Behinderung ihres Kindes nicht wahrhaben wollen".

Christine
hansgerdreinke 12.11.2013, 15:05#571
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

HALLO CHRISTINE
Da hast du Recht, auch in dieser Richtung hat man mir schon einiges berichtet.
Myriam 12.11.2013, 17:34#572
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo ihr beide,

das mit den Sonderpäds hatten wir schon mal. Es kommt immer wieder das Gleiche. Es ist nicht immer einfach, sich mit seinem eigenen Schicksal auseinander zu setzen. Aber immer andere für alles verantwortlich zu machen ist auch keine Lösung. Die von euch beschriebene Berufsgruppen sollte über Wissen verfügen, welches auch anerkannt werden kann.
chripri 12.11.2013, 19:01#573
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo Myriam,

wir haben keine Berufsgruppe beschrieben, sondern höchstens Teile dieser Berufsgruppe! Und das kann gar nicht oft genug gesagt werden, dass sich leider noch immer etliche Sonderpädagogen so verhalten, dass man ihnen eigentlich fristlos kündigen müsste: Verletzungen der Schweigepflicht, Verleumdungen, Arbeitsverweigerung usw.usw. Immer noch leiden etliche Eltern unter solchem Verhalten von MSD´lern an Regelschulen. Deswegen muss man den Eltern immer wieder sagen: Das hat System, es hat nichts mit Euerem Kind und nichts mit Euerem Verhalten als Eltern zu tun! Deswegen habt keine Selbstzweifel, sondern wehrt Euch mutig gegen das Unrecht, das Euch und Eueren Kindern angetan wird!

Aber um konkreter zu werden: Aus den duzenden Elternberichten, die ich immer wieder höre, kann ich sagen, dass es mit dem MSD der Förderschulen geistige Entwicklung oft bessere Erfahrungen gibt, die größten Probleme gibt es mit dem MSD der Förderschulen Lernen. Deswegen hab ich bei meiner Tochter nach 3 Jahren MSD Lernen freiwillig den MSD geistige Entwcklung angefordert, obwohl es aus Sicht der Pädagogen gar nicht so klar war, wo meine Tochter einzustufen ist. Seitdem der neue MSD da ist, gibt es überhaupt keine Probleme mehr, weil er einfach total kooperativ ist. Super! Allerdings liegt es auch am Schulleiter meiner Schule, dass in Bezug auf meine Tochter inzwischen alles im Konsens mit uns Eltern entschieden wird. Wir haben eine klasse Vertrauensbasis gefunden. Wenn es so die ersten 6 Schuljahre auch gewesen wäre, hätte ich sicher einige grauen Haare weniger.

Christine
hansgerdreinke 15.11.2013, 21:49#574
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

14.11.2013 Für die Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gelten neue Mindestgrößen. Einzelheiten regelt die überarbeitete Mindestgrößenverordnung des Schulministeriums, die seit dem vergangenen Donnerstag in Kraft tritt. Schulministerin Sylvia Löhrmann bezeichnete die neue Verordnung als gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots: „Die Schulträger haben jetzt Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.“ Die neuen Vorgaben müssen spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung“ teilnehmen, gelten die neuen Mindestgrößen erst ab dem Schuljahr 2016/17.
Kirsten 15.11.2013, 22:07#575
AW: Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Hallo HansGerd,

kannst du bitte etwas mehr Info noch dazu einstellen? Nicht das hier Panik unter den Eltern ausbricht?