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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

Lazarus 09.04.2013, 23:48#326
AW: GU in NRW

Hallo Kristina,

jop, dass ist wohl so. Kommt aber auch davon, dass die KB-Schulen damals für die z.B. Contergan Kinder geschaffen wurden. Also gar nicht für Schüler mit einer geistigen Behinderung.

Die GB-Schulen hingegen eigentlich für die klassischen Down-Syndrom Kinder, die aus der Lebenshilfe Bewegung kamen. Daher lächeln sie einen vielleicht auch von jedem Plakat der Lebenshilfe so freundlich an. Selbst die Lebenshilfe hat die Kinder mit einer schweren Mehrfachbehinderung erst in den siebziger Jahren entdeckt und sich ihrer angenommen. Bis dato gehörten sie wohl dazu, aber waren eben zuhause am besten versorgt. :-)

Deshalb sind die GB-Schulen auch die am schlechtesten versorgten Schulen, was die Qualitätssicherung hinsichtlich einer Mehrfachbehinderung betrifft. Dieses "Klientel" gehört nämlich eigentlich gar nicht an diese Schulen. Und deshalb fühlen sich manche G-Pädagogen auch nicht unbedingt für sie zuständig. :pfeif: Das ganze System war viel zu phlegmatisch all die Jahre über. In den Kostensätzen der KB-Schulen ist auch der Mehraufwand an Hilfsmitteln schon drin. Die G-Schulen kriegen noch nicht mal Therapiestühle finanziert. Früher lief das als Zweitversorgung über die Krankenkassen, aber die haben dann irgendwann die Zuständigkeit dafür abgelegt. Im Grunde genommen, müssen wir hier erst mal mit der Gleichberechtigung aller Behinderungsarten gegenüber dem Staat, dem Kultus und der Gesellschaft anfangen.

Die Blinden kriegen alles und nur das Beste........
Die KB-Schüler bekommen auch sehr viel. Sind ja alles süße Kleine und so arm dran.
Die GB-Schüler,......na ja die sind ja später für gleich gar nix nütze...
Die Autisten .....da weiß man noch nicht so...
Die Gehörlosen dürfen sogar Auto fahren...
Die Verhaltensauffälligen können ja später in Therapie gehen, evtl. sogar geschlossene Abteilung....
Die Mehrfachbehinderten....mmh...na ja, die Kosten viel Geld, aber gesammelt kriegen wir schon ne Lösung hin
Die Menschen mit Down-Syndrom..........eine Frage der Zeit?
Die Menschen mit emotionalen Störungen werden in Zukunft so zahlreich sein, dass wir dann wieder neuen Ideen entgegensehen werden.

Mal sehen, wie es weiter geht.

Ich weiß es ja auch nicht, wie man es am besten anpackt. Jedem Schüler sollte die Möglichkeit geboten werden, dass er sich von seinen Fähigkeiten best möglichst entwicklen kann, oder?

LG Lazarus
Lazarus 09.04.2013, 23:59#327
AW: GU in NRW

Hallo Christine,

für deinen Hinweis und den Link vielen Dank. Ich werde ihn mal unter meinen Bekannten weiter geben.

LG
hansgerdreinke 10.04.2013, 14:45#328
gero 10.04.2013, 15:34#329
AW: GU in NRW
Zitat von hansgerdreinke
http://www.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27072&fileid=88142&sprachid=1

und was willst du uns mit diesem Link sagen? :gruebel:
hansgerdreinke 10.04.2013, 16:02#330
AW: GU in NRW

tol gut zum lesen
gero 10.04.2013, 16:40#331
AW: GU in NRW

ich habe auch einige Links, die nichts mit dem Thema zu tun haben, aber gut zum Lesen sind: z.B. Sicherung für den PC
hansgerdreinke 10.04.2013, 19:58#332
AW: GU in NRW

Hallo Gero
Danke du hast den Durchblick. Muß mich damit beschäftigen klappt noch nicht ganz von der Einstellung.
Die Eltern des autistischen Jungen hatten heute ein2Stündiges Gespräch mit der Schulleiterin. Das Gespräch
verlief zufriedenstellend. Der Junge wird in den GU wechseln, wenn man der Schulleitung glauben schenken kann.
Die Sache mit dem Gericht und dem Amt läuft weiter.
Myriam 10.04.2013, 23:08#333
AW: GU in NRW

Was soll denn der Link jetzt hier? Kann es sein, dass hier wieder ein User einfach das Passwort geklaut hat?


Und wie geht es dem "autistischen" Jungen dabei? Ist er glücklich darüber? Kann er seine Freunde mitnehmen? Ich dachte immer, dass gerade Autisten immer ihr gewohntes Umfeld brauchen.
chris-123 11.04.2013, 08:14#334
AW: GU in NRW

Hallo Hans Gerd

Also die Geschichte ich weiss nicht entweder laufen da alle komplett neben der Spur.........oder es weiss einfach keiner was er tut!!
Die Schulleitung sagt das Kind geht in den GU???
Was ist denn um Himmels Willen mit dem Schulamt? Gibt es in NRW nur Kostenträger und Sonderpädagogen.
Und bevor ich mich nun endgültig für eine GS entscheiden kann, brauche ich doch einen runden Tisch, Begutachtung im Vorfeld damit die Bedingungen für das Kind im vollen Umfang geklärt werden können insbesondere Begleitung, wenn was für eine Qualifiziert oder nicht, Sonderpäd. Std, dann Klassenstärke das Kind kann wohl eher nicht in eine Klasse mit 25 Kindern wenn es bei 4 Mitschülern schon extreme Probleme aufweist.

Meine Frage an dich: Was denken sich die Beteiligten , auch die Eltern dabei so zu agieren. Ich bin voll für Inklusiven Unterricht aber nur für gut geplanten. Das die Eltern kein Vertrauen mehr in die FS haben kann ich verstehen und das ist das eine aber so agiert man nicht.
Der Anwalt beantragt GU? Warum tut das denn jetzt der Anwalt auch noch um das Kind gleich mit Negativ Touch in die neue Beschulung zu schicken.
Warum kann man nun das wesentliche Ausschulss Hilfeplan .) und die Begleitung nicht mit dem Eilantrag klären (das Kind muss ja in die Schule, haben sie sich mit einem Fam. Mitglied einverstanden erklärt??) und die weitere Beschulung im GU so anstreben wie es jeder andere tut........ein Versuch wäre es doch wert oder denkst du nicht. Der Anwalt läuft ja nicht weg, wenn es eng wird.
Priorität ist doch ,das nun das Kind für dieses Schuljahr noch schulisch versorgt ist oder erfolgt der Wechsel nun mitten im Jahr??

Versteh es einer ich nicht:kopfkratz:

LG Kristina

Ach, ja und was war nun an dem Gespräch positiv?? Geht das Kind jetzt wieder in die Schule?
Kirsten 12.04.2013, 13:16#335
AW: GU in NRW
Zitat von hansgerdreinke
http://www.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27072&fileid=88142&sprachid=1

Hallo HansGerd,

ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass dieser Beitrag auch in deinen Blog verschoben worden ist und sogar ein Kommentar ;-) darauf erfolgt ist. Immerhin haben deinen Blog auch schon fast 200 User angeklickt. Vielleicht hat da ebenfalls dein Sohn die Hand im Spiel gehabt?:-D
hansgerdreinke 12.04.2013, 19:32#336
AW: GU in NRW

Hallo Kirsten
Danke für deine Info, du hast Recht mit deiner Vermutung, leider steckt er dahinter.
MFG
Hans Gerd
hansgerdreinke 12.04.2013, 19:55#337
AW: GU in NRW

Hallo Kristina
Die Schulleitung war nur zum Teil kooperativ, in dem wichtigstem Teil war sie nicht einsichtig. Weder jemand aus der Verwandschaft darf vorrübergehend dls Schulbegleiter mit und auch nicht der alte Schulbegleiter bis eine
Lösung beim Sozialgericht getroffen ist. Die Eltern hätten ihn solange aus eigener Tasche bezahlt
Da das Vertrauen zur Schule dahin ist ist das gute das man ihnen GU angeboten hat. Denn zur nächsten
gleichwertigen Förderschule ist der Weg zuweit,das mögen die Eltern ihrem Kind nicht antun. Die GU Schule
würde ihn nehmen aber nur mit fachkraft für Autismus. In der Schule werden schon 2 Autisten beschult, beide mit
Fachkraft für Autismus. Und die Schule kann gute Erfolge bei diesen Kindern nachweisen. Sie hat auch Ruheräume
wenn diese Kinder mal ausspannen müssen.

MFG
Hans Gerd
hansgerdreinke 13.04.2013, 22:35#338
AW: GU in NRW

An meine nichtautistischen Mitmenschen
by Katja Carstensen

Liebe nichtautistische Mitmenschen. Ihr mögt es ja manchmal gut meinen und furchtbar hilfsbereit sein, nur leider ist da oft wenig Verständnis, für unsere Art der Wahrnehmung, des Denkens und Fühlens vorhanden. Ihr glaubt manchmal, die Lösung des Problems liegt in einem aufmunternden „Das schaffst du doch leicht“ oder in einem herablassenden „Stell dich mal nicht so an“. Besonders unerfreulich sind auch Sprüche wie „ich bringe dir schon bei, wie man etwas offener wird“ usw. Ebenso unerfreulich empfinde ich das Herunterspielen meiner Behinderung „sind wir nicht alle ein bisschen autistisch“. Das beinhaltet für mich nämlich nicht nur das Herunterspielen und nicht Wahrnehmen meiner Schwierigkeiten, sondern auch das nicht Wahrnehmen meiner positiven Besonderheiten. Zeigt man als Autist den Wunsch nach Körperkontakt, sucht überhaupt Kontakt mit anderen Menschen oder wagt es gar zu lachen, wird sofort angezweifelt, dass man autistisch ist. Als „anständiger“ Autist hat man sich bitte so zu verhalten, dass 1. der Autismus klar zu erkennen ist und 2. so ausgeprägt ist, dass man den Autisten verwalten kann. Eigenes Denken ist da nicht erwünscht und dieses dann auch noch zu äußern eine Frechheit (vor allem wenn es nicht gesellschaftskonform ist). Das Asperger-Syndrom äußert sich nicht so augenscheinlich wie andere Formen des Autismus, aber dennoch ist es vorhanden und dennoch beschert es uns besondere Schwierigkeiten, aber auch besondere Fähigkeiten. Nehmt uns wahr so wie wir sind und versucht uns nicht aus lauter gut gemeinter Hilfsbereitschaft zu NT`s zu machen.

(NT`s = neurotypische Menschen)
hansgerdreinke 15.04.2013, 18:55#339
AW: GU in NRW

Hallo
Wichtig ist es das Kinder die in den Regelunterricht gehen nicht einem AOSF in den ersten 3 Jahren unterzogen werden.

Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Fö
r-
derschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag frühestens
stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler drei Jahre lang
in der
Grun
d-
schule
die Sch
uleingangsphase
besucht hat
.
N
ach dem Ende der Klasse 6 ist
ein Antrag nicht mehr möglich.“
e)
Der
bisherige Absatz 3 wird Absatz
8
und wie folgt gefasst:
„
(
8
)
Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des
für Schulen zuständigen Landtags
ausschuss
es
die V
o
raussetzungen und das
Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstü
t-
zung sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und
Benennung
geeign
e-
ter Schulen einschließlich der Beteiligung der Eltern
und die Vergabe der A
b-
schlüsse nach Maßgabe des Absatzes
4
.
hansgerdreinke 15.04.2013, 19:52#340
AW: GU in NRW

Hallo
Im Fall des autistischen Jungen wird es wohl im Laufe dieser Woche zu einer Entscheidung bei Gericht kommen,
hofentlich ergeht eine positive Entscheidung. Die Schulleiterin meinte zu den Eltern sie sollen ihr großes Anwesen
verkaufen damit dann der Junge 50 KM weiter in eie andere Förderschule gehen Könne. Die Mutter war über diese
unverschämte Aussage erschüttert,und sagte nichts. Das hätte ich mir nicht bieten lassen so eine unqualifiezierte
und gemeine Aussage.
MFG
Hans Gerd
chris-123 16.04.2013, 08:18#341
AW: GU in NRW
Zitat von hansgerdreinke
Hallo
Wichtig ist es das Kinder die in den Regelunterricht gehen nicht einem AOSF in den ersten 3 Jahren unterzogen werden.

Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Fö
r-
derschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag frühestens
stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler drei Jahre lang
in der
Grun
d-
schule
die Sch
uleingangsphase
besucht hat
.
N
ach dem Ende der Klasse 6 ist
ein Antrag nicht mehr möglich.“
e)
Der
bisherige Absatz 3 wird Absatz
8
und wie folgt gefasst:
„
(
8
)
Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des
für Schulen zuständigen Landtags
ausschuss
es
die V
o
raussetzungen und das
Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstü
t-
zung sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und
Benennung
geeign
e-
ter Schulen einschließlich der Beteiligung der Eltern
und die Vergabe der A
b-
schlüsse nach Maßgabe des Absatzes
4
.

Hallo Hans Gerd

Ich hoffe, dies gilt nur für Kinder die zum Zeitpunkt der Einschulung keinen Förderbedarf hatten.

Denn ein Kind auch wenn es "nur" Förderbedarf Lernen hat wäre ja im Inklusiven Unterricht ohne Sonderpäd. richtig verloren.
Mein Sohn wird nun schon fast 1 Jahr mit Kindern beschult die teilweise LB sind auch von ihnen gehen welche mit FB in die Inklusive Beschulung, weil es ohne nicht geht.
Ansonsten würde ich es so sehen, das diese Regelung erst greifen darf, wenn in allen Klassen fest Sonderpäd. anwesend sind über die ganze Unterrichtszeit.
Wie immer die Kinder stehen an erster Stelle zumindest für mich. Und das man eine so schwachsinnige Regelung gut findet ist wohl ein Witz. Wenn im Laufe der Zeit festgestellt wird, das ein Kind Probleme hat, dann muss man sofort eingreifen und Helfen und doch nicht erst nach 3 Jahren....

Warum setzen die Eltern des autistischen Jungen überhaupt noch mit der Rektorin auseinander? Das Gericht klärt doch nun alles, für mich wäre dies Energieverschwendung. Ausser man kämpft um des Kämpfen Willens, dann legt man sich weiterhin mit solchen Personen an.

LG Kristina
amai 16.04.2013, 09:03#342
AW: GU in NRW

Hallo Hans Gerd,
ich habe kein Anliegen die Thematik betreffend, aber eine Bitte an Dich. Ich verzichte auf ein Zitat, weil das was ich meine genau unter meinem Beitrag von Chris-123 zitiert wurde.
Könntest du bitte darauf achten wenn du aus anderen Quellen zitierst, dass du die Formatierung wenigstens grob wieder herstellst, wenn sie beim kopieren verloren gegangen ist und bitte kenntlich machst WAS du da postest (Quelle)?

Es ist sehr mühsam , solch "zerhackt" formatierte Texte zu lesen , zudem denke ich nicht nur ich als Leser möchte gerne wissen, woher das geschriebene stammt, um es auch inhaltlich zuordnen zu können. Auch aus Urheberschutzgründen ist es üblich, dass man die Quelle bei Texten nennt, die man in einen eigenen Beitrag setzt.

Danke.

LG, amai
chripri 16.04.2013, 14:48#343
AW: GU in NRW

Hallo Kristina,

Du schreibst, ein Kind auch wenn es nur Förderbedarf Lernen hat, wäre ja im inklusiven Unterricht ohne Sonderpädagogen richtig verloren.
Entschuldigung, aber in Deutschland gibt es viele behinderte Kinder, die nur einen Grund- oder Hauptschullehrer haben, weil der MSD bestenfalls zwei Stunden pro Woche vorbeischaut, aber seltenst mit in den Unterricht geht. Das ist auch überhaupt nicht nötig! Jeder Lehrer kann sich einarbeiten und fortbilden, wenn er ein behindertes Kind in die Klasse bekommt, ein Kind mit Handikap braucht nicht ständig einen Sonderpädagogen an seiner Seite! Wichtig ist aber in diesen Klassen eine zweite Kraft mit einer pädagogischen Ausbildung, aber dass kann auch ein Erzieher oder Heilpädagoge oder Sozialpädagoge sein. In Bayern werden als Schulbegleiter derzeit leider meist nur unqualifizierte Kräfte genehmigt, aber selbst die sind oft sehr engagiert und machen ihre Arbeit gut, je mehr Erfahrung sie im Umgang mit Kinder haben, umso besser natürlich!

Es ist eine völlige Illussion zu fordern, dass in jede Klasse ein Sonderpädagoge als Zweitlehrer muss! Und es ist auch überhaupt nicht nötig. Die Ausbildung aller Lehrer muss sich ändern, alle müssen vorbereitet werden darauf, dass sie Kinder in der Klasse haben mit Lernschwierigkeiten, Sprachschwierigkeiten und sozial-emotionalen Schwierigkeiten! Und wenn dann auch noch ein schwerer behindertes Kind in die Klasse kommen sollte, muss der Klassenlehrer sich speziell für dieses Kind fortbilden, denn alle Behinderungsarten kann kein Mensch im Voraus studieren und das ist auch unnötig. Jedes Kind ist ein Individuum. Der Lehrer muss kein Sonderpädagogikstudium haben, sondern viel wichtiger ist, offen zu sein, die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Schülers möglichst gut wahrzunehmen und die eigene Wahrnehmung an runden Tischen durch Gespräche mit allen Beteiligten noch zu verbessern.

Christine
hansgerdreinke 16.04.2013, 16:51#344
AW: GU in NRW

Hallo Amai
Ich habe die Quellenangabe vergeßen, und möchte das eben nachholen. 9 Schuländerungsgesetz NRW.
Warum das mit dem Format nicht geklappt hat weiß ich nicht. Bei anderen Quellen kein Problem mit Kopieren
und dann einfügen. Nur im Rechner des Ministeriums klappt es nicht.
MFG
Hans Gerd Reinke
Eine Mutter eines autistischen Kindes aus unserem Kreisgebiet teilte mir heute mit das das Amt den Ihelfer übers persönliche
Budgett genehmigen wird laut Aussage einer Mitarbeiterin die die Familie besucht hat.
chris-123 16.04.2013, 17:56#345
AW: GU in NRW

Liebe Christine

Bei uns in BW ist es geregelt, das Schulbegleiter ob qualifiziert oder nicht keinerlei Pädagogische Aufgaben übernehmen dürfen...und das ist in meinen Augen auch voll kommen richtig wo kommen wir denn hin, wenn ein Hilfslehrer Unterricht vermittelt. Ein Erzieher ist dazu ebenfalls nicht in der Lage, genau so wenig wie ein Heilerziehungspfleger dafür bekommen sie kein Gehalt und ist auch nicht deren Aufgabe.

Mein Sohn hat eine Begleitung über die gesamte Unterrichtszeit, würde mir mein Sohn erzählen, das dieser ihm Buchstaben schreiben beibringt würde ich schon angesäuert sein, dies ist eine Päd. Aufgabe und auch vom Pädagogen zu übernehmen.

Zumal ich dann mein Kind getrost auf eine FS schicken kann wenn es so weit kommt, das es von Hilfskräften unterrichtet wird, da lernt es dann auch nicht mehr als an einer FS.

Ich finde es schon schrecklich das es Förderschulen im KB BEreich gibt an denen Therapeuten mit Päd. Zusatzausbildung Unterrichtsstoff vermitteln. Diese Päd. Zusatzausbildung hat unser Ergotherapeut auch und spielt nicht Lehrer.

Und aus diesem Grunde finde ich den Vorschlag super , das in BW nun alle Lehrer eine Ausbildung von Sonderpäd. bis Gymnasialniveau erlernen, dann fallen diese ganzen Probleme von alleine weg.

So lange brauchen wir eben Sonderpäd. bis die Regellehrer so weit sind. Man schaut ja das verschiedene Arten der Behinderungen gemeinsam beschult werden, in der GU Klasse meiner Bekannten ihres Sohnes sind es insgesamt 27 Std. Sonderpäd. das reicht vollkommen, für fast die Gesamte Unterrichtszeit und obwohl auch KB Kinder dabei sind werden alle von der GB Schule betreut.

Die Doppelbesetzung von Regel und Sonderpäd. kommt nicht zu stande weil es zu wenig Sonderpäd. gibt und nicht weil sie nicht gebraucht werden.
Eine Doppelbesetzung an Regellehrer wäre eine Lösung und so viel Zusatzausbildung brauchen sie eigentlich gar nicht, sie haben alle Methodik und Didaktik erlernt, wenn sie diese in hohem Maße einsetzen , mit mehr Zeit und begleitender Struktur, individuellen Arbeitsmethoden, mit guten Kontrasten übersichtlichen Materialien arbeiten dann wäre schon vielen Kindern geholfen als Grundstein und somit wäre es auch für sie nicht viel schwieriger sich mit den unterschiedlichen Behinderungen auseinanderzusetzen und Lösungswege zu finden vom Leicht bis Schwerbehindertem Kind. Also so eng sehe ich das auch nicht.......
Aber ich hatte dies mal so ähnlich erwähnt......da kam zur Antw. das können wir nicht leisten........also diese Päd. die dies nicht leisten können bzw. Schulen, die brauchen Sonderpäds.

Das mit den "nur" Lb Kindern habe ich geschrieben da es in NRW anscheinend nur diese gibt.
Mich würde es interessieren, was man dann 3 Jahre mit diesen Kindern macht eben ohne Doppelbesetzung und Sonderpäd.
Zumal nach der UN Konvention gar keine AOSF wie wir sie kennen eingesetzt werden dürfen. Sondern Kind Umfeld Analysen und lediglich die Feststellung was braucht das Kind , räumlich, sächlich , zur kognitiven Förderung. Aber keine oberflächlichen Testverfahren. Also besteht doch da eigentlich gar kein Grund dies den Kindern zu verwähren.

Und auch wenn der Sonderpäd. im Bereich LB bei einer Einzelinklusion nur 2 Std. in der Woche vorbeischaut, kann er in den 2 Std. Unterrichtsmaterialien dem Regellehrer so zurechtlegen, das dass Kind klarkommen kann.

LG Kristina
chripri 16.04.2013, 19:07#346
AW: GU in NRW

Liebe Kristina,

das ist falsch, dass Schulbegleiter keine pädagogischen Aufgaben übernehmen dürfen. Selbstverständlich arbeiten diese pädagogisch! Was denn sonst. Das ist gerade in Baden-Württemberg sogar höchstrichterlich (Landessozialgericht) bestätigt worden, dass Schulbegleiter pädagogische Aufgaben haben! Etwas anderes ist natürlich die Unterrichtsvorbereitung, die liegt allein in der Hand der Lehrer, etwas anderes habe ich nie gesagt.

Aber wir müssen uns alle noch von unseren veralteten Vorstellungen lösen, was Schule eigentlich bedeutet. Schule bedeutet nicht, dass da vorne einer steht und die Kinder nur vom Lehrer lernen, das ist Quatsch und hat mit der Realität schon längst nichts mehr zu tun. Kinder lernen nach ihren eigenen Methoden, jedes Kind anders. Der Lehrer kann lediglich ein Angebot machen. Die pädagogischen Zweitkräfte sind dafür da, die Kinder zu motivieren, das soziale Miteinander unter den Kindern zu fördern und im Konfliktfall vermitteln helfen, bei schwächeren Kindern Unterstützung bei der EInrichtung des Arbeitsplatzes, Aufsicht in freien Unterrichtsformen usw.usw. das können alles auch Zweitkräfte machen, die kein Lehramtsstudium haben, sondern eine andere pädagogische Ausbildung oder viel Erfahrung im Umgang mit Kindern!

Und noch was anderes: Dass Menschen ein Lehramtsstudium absolviert haben, heißt leider noch lange nicht, dass sie gute Pädagogen sind. Ein guter Pädagoge zu werden, kann man nicht in einem Theoriestudium lernen, sondern nur in der praktischen Arbeit mit Kindern und in der eigenen Persönlichkeitsentwicklung durch Reflexion im Kollegenteam!

Natürlich wäre auch vorstellbar, zwei Lehrkräfte in der Klasse zu haben, aber dazu müssten in Deutschland die Bildungsausgaben massiv erhöht werden. Was aber gar nicht geht, ist, den Kindern unterschiedlich viel Lehrerstunden zuzuordnen! Das widerspricht dem Gleichheits-grundsatz der Verfassung und wäre eine massive Benachteiligung der Kinder. Wie soll man also zwei Lehrer pro Klasse umsetzen? Durch Konzentration von 7 schwerbehinderten Kindern in einer Regelklasse wie bei den bayerischen Tandemklassen? Entschuldigung, aber das hat mit Inklusion nicht mehr viel zu tun, wenn es auch noch besser sein mag als Förderschule...

Christine
chris-123 16.04.2013, 21:38#347
AW: GU in NRW

Liebe Christine

An der Realschule meiner Tochter ist Doppelbesetzung, d.h. 2 Klassenlehrer mit ihren Schwerpunkten, nebenbei werden schwächere Schüler in Lerngruppen unterteilt je Fach, seit gestern haben sie einen Päd. Begleiter in Welt Zeit Geschichte und in Deutsch, der auch wiederum Kleingruppen bildet und diese Fördert und es ist nicht ein Inkludiertes Kind an dieser Realschule. Auch diese Realschule wird zum übernächsten Schuljahr eine Gemeinschaftsschule und so sollte es auch überall laufen.
Die GS an der mein Sohn mit seiner Aussenkl. ist unterrichtet noch mit einem Lehrer bla, bla......
Unsere Wunsch GS im Einzugsgebiet hat bereits im GS Bereich teilweise Doppelbesetzung, sie wird zum nächsten Schuljahr Gemeinschaftsschule, also es geht schon und an Gemeinschaftsschulen geht es Momentan gar nicht anders, da ja Gymnasiallehrer mitunterrichten müssen.
Es ist so geplant , das 3 Lehrer pro Klasse zuständig sind und jedes Kind seinen Bezugslehrer hat der Ansprechpartner ist und natürlich seine Gruppe auf ihrem Niveau unterrichtet, ob es so auf Dauer umgesetzt wird, weiss ich nicht.

Was die Tätigkeit der Schulbegleitung angeht, meinte ich mit päd. Aufgaben, das eben ein Schulbegleiter nicht zum Lösungsweg in Mathe verhelfen darf, er darf auch das Wort nicht buchstabieren u.s.w. das darf er in BW garantiert nicht.
Alles andere unterstützt er auch bei meinem Sohn, er bezieht andere Kinder mit ein, er hält ihm das Lineal beim unterstreichen, er hilft ihm nach Anweisung der Lehrerin beim ausschneiden, wenn es doch zu kniffelig wird. Aber nie und nimmer hat er das Recht ein Kind zu unterrichten.
Ich sage nicht das alle Lehrer die Lehramt studiert haben gute Pädagogen sind, aber sie haben es studiert und der Bufdi oder Erzieher eben nicht.
Und Christine es ist gestaffelt je nach Art der Behinderung wieviele Std. ein Kind bekommt am schlechtesten bedient sind die LB Kinder mit 2 Std. ab Besten die GB Kinder mit 5 Std in der Einzelinklusion.

Und inzwischen finde ich Inklusive Beschulung immer noch klasse und wie man die gesunden Kinder auf einmal in Gemeinschaftsschulen versorgt auch. Aber bei uns läuft es eben schon noch ein bisschen so, das man all dies erst mal ohne Behinderte Kinder ausprobieren möchte und ich deshalb auch etwas Frust auf die Inklusion bekomme, und auf Bettelgänge auch keine Lust mehr habe, die bin ich 2 jahre lang gegangen.

Hier ein Auszug aus dem Urteil:

SG Karlsruhe

Datum:22. Juli 2011

Aktenzeichen:S 1 SO 4882/09

Typ:Urteil

Fundstelle:openJur 2012, 64466

Verfahrensgang:
Öffentliches Recht Sozialrecht
Schulbegleiter haben keine Aufgaben im Bereich der Pädagogik oder Sonderpädagogik zu erfüllen. Vielmehr haben sie (nur) die Dienstleistungen und Maßnahmen zu erbringen, die im Einzelfall erforderlich sind, damit der behinderte Mensch das pädagogische Angebot seiner Schule überhaupt wahrnehmen kann. Pädagogische Maßnahmen im Sinne des Bildungsauftrags fallen demgegenüber grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Schule.

Hier der Link zum gesamten Urteil:
http://openjur.de/u/354203.html


LG Kristina
Myriam 16.04.2013, 22:34#348
AW: GU in NRW

........................ich habe mal eine Frage, was ist denn wenn wir alle Sonderpädagogen abgeschafft haben, bzw. den Lehrstuhl aufgelöst haben, wer bildet denn dann die Sonderpädagogen aus?

Spaß beiseite (oder bitterer Ernst - hinterher ist man immer schlauer)

@Kristina,

du hast völlig recht, es gibt viel zu wenig Sonderpädagogen. Ebenso teile ich deine Meinung, dass alle Lehrer eine Ausbildung in Sonderpädagogik brauchen. Natürlich verteuert sich dann das Studium oder geht zu Lasten der anderen Bereiche der Ausbildung.

Ein ausgebildeter Sonderpädagoge hat ja auch "normale" Fächer nebenbei und könnten an "normalen" Schulen unterrichten. Das ist ja das Schmankerl. Die Sonderpädagogik ist ja "nur" das Hauptfach.

Grundschullehrer haben momentan noch von Sonderpädagogik oder behinderten Kindern wenig Ahnung, oder Erfahrung und was hier immer unterschlagen wird, die manchmal nicht immer einfachen familiären Hintergründe in den Familien (bei behinderten Kindern fehlt oft die heile Welt Fassade) ist nicht ihre Welt, denn sonst hätten sie ja Sonderpädagogik studiert. Viele wechseln noch im Grundstudium in andere Studienrichtungen. Das muss hier auch mal gesagt werden. Und ich finde, wer mein Kind nicht unterrichten will, denn kann ich nicht zwingen. Inklusion bedeutet nicht, dass man andere in ein System zwingen kann, welches einem selbst als bestes vor kommt.


Wenn Änderungen, dann grundlegend. Aber abgeschafft ist schnell etwas - in Zeiten wie wir sie heute haben aufgebaut.......na ja, dass kann dauern.
chripri 17.04.2013, 14:29#349
AW: GU in NRW

Hallo Kristina,

das von Dir angefügte Urteil ist rechtlich überholt. Hier die aktuellen Urteile des Landessozialgerichts in Baden Württemberg, die ganz klar entschieden haben, dass Schulbegleiter pädagogisch arbeiten dürfen.

Christine

http://openjur.de/u/609087.html



Informationen zum Urteil



1. Ein Anspruch auf eine Integrationsbegleitung kann sich nach § 54 Abs. 1 SGB XII für ein geistig behindertes Kind auch dann im Rahmen einer inkludierenden Beschulung in einer Regelschule ergeben, wenn dabei pädagogische Aufgaben übernommen werden, die der Schulträger nicht erbringt. Entscheidend ist, dass die Hilfeleistung nicht ausschließlich oder weit überwiegend den Kernbereich der pädagogischen Arbeit des Lehrers/der Lehrerin umfasst.



http://openjur.de/u/608888.html





Informationen zum Urteil



1. Eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist außerhalb des Kernbereichs der pädagogischen Arbeit der Schule nicht ausgeschlossen. Sie besteht für zumindest unterstützende pädagogische Maßnahmen regelmäßig auch dann, solange und soweit die Schule eine entsprechende Hilfe nicht gewährt oder darauf verweist, sie nicht erbringen zu können, mithin der Eingliederungsbedarf des behinderten Menschen tatsächlich nicht durch die Schule gedeckt wird. Ob die Schule dazu verpflichtet ist, ist unerheblich (Anschluss an BSG vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - und LSG Baden-Württemberg vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 - ).
chripri 17.04.2013, 14:38#350
AW: GU in NRW

Liebe Myriam,

mal doch nicht immer so schwarz weiß. Die Forderung der Wissenschaft zum Sonderpädagogik-Studium schaut folgendermaßen aus;
Das Grundstudium muss für alle Lehrer in Zukunft gleich sein, so dass z.B. alle Lehrer in der allgemeinen Schule unterrichten können. Erst im zweiten Teil des Studiums erfolgt eine Spezialisierung. Als Spezialfächer sollten sicher auch in Zukunft die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Körper/Motorik bleiben. Über den Schwerpunkt sog. "geistige Entwicklung" gibt es sicher länger zu diskutieren, den müssten auch die anderen mitstudieren. Die bisherigen Schwerpunkte Lernen, Sprache, Verhalten soll es so nicht mehr geben, sondern Bestandteil des Grund-studiums aller Lehrer werden.

Zweitens: Inklusion ist ein Menschenrecht, von daher muss in Zukunft allen Lehrern klar sein, wenn sie diesen Beruf wählen, dass sie in ihre Klasse unterschiedlichste Kinder bekommen können und sich ganz sicher in Zukunft nicht mehr aussuchen können, welche Kinder sie unterrichten wollen, welche nicht! Wenn in Zukunft ein Lehrer ein Kind in seiner Klasse nicht mehr unterrichten wollen, muss nicht mehr das Kind die Klasse verlassen, sondern dann muss wohl eher der Lehrer gehen!

Christine

Christine