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Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

hansgerdreinke 18.03.2013, 14:16#226
AW: GU in NRW

Hallo
Neues aus dem Kreis Cosfeld:Die Geschichte des Autistischen Jungen ist noch nicht beendet. Da kein Schulbegleiter zur Verfügung
steht kann er nicht am Unterricht teilnehmen. Die Reporterin hat der Familie einen Besuch abgestattet und ist jetzt auf dem
Weg zum Amt um der Gegenseite auch einen Besuch abzustatten. Im laufe dieser Woche wird ein großer Bericht in der
dortigen Presse erscheinen. Sobald ich diesen in Händen habe werde ich ihn hier veröffentlichen.
MFG
Hansgerd
chripri 18.03.2013, 15:11#227
AW: GU in NRW

Hallo an all!

Nein, es muss nicht jeder nur für sich selbst kämpfen! Wenn jeder nur 10-20% der Kraft und die Zeit, die er in diesen Einzelkampf steckt, bessernmit anderen Eltern zusammen kämpft, dann können wir eine gewaltige Bewegung in Ganz setzen, die das System verändern wird!

Wisst Ihr, ich habe die letzten Jahre viele Einzelgespräche mit allen Fraktionen im bayerischen Landtag geführt und da mit den jeweils zuständigen Ausschussvorsitzenden und -mitgliedern. Ihr müsst wissen, dass die politisch verantwortlichen zum Teil gar nichts wissen von unseren Problemen, weil ihnen die Bezirke und das Sozialministerium eine ganz andere Wirklichkeit vorspielen! Das bayerische Sozialministerium belügt die Abgeordneten des Sozialausschusses und das sag ich im vollen Bewusstsein, dass diese meinen Vorwurf der Lüge hier in diesem Forum lesen könnten! Ich kann es beweisen! Es wurde allen Ernstes den Abgeordneten gesagt, dass Eltern in der Regel die gleichen Kostensätze für Schulbegleiter bekommen wie Wohlfahrtsverbände. Das ist nachgewiesenermaßen falsch! Viele Eltern bekommen nur etwa die Hälfte der tariflich notwendigen Sätze! Das ist jetzt nur ein Beispiel! Wenn wir Eltern nicht immer wieder den Politikern sagen, wie mit uns Eltern und unseren Kindern umgegangen wird, kennen die unsere Probleme gar nicht und können auch nicht für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgen. Die Politiker wollten die Rechtsaufsicht bemühen, dass diese dafür sorgt, dass die Bezirke besser kontrolliert werden. Aber den Abgeordneten liegen keine Belege vor, weil wir Eltern sie ihnen nicht liefern! So stehe die Politiker ohne Argumente vor dem Sozialministerium und den Bezirken da und können uns nicht helfen! Daher: Reicht Petitionen im Landtag ein, jeder einzeln oder zusammen. Nur so kann die Politik den nötigen Druck auf die Ministerien erzeugen, dass sich an den Rahmenbedingungen etwas ändert.!!!

Es gibt auch viele politikerfahrene Eltern, die gerne andere Eltern beim Formulieren von Petitionen unterstützen!

Christine
Christine
hansgerdreinke 19.03.2013, 14:08#228
AW: GU in NRW

Hallo
Neues aus dem Kreis Cosfeld
Es hat ein Hilfeplangespräch stattgefunden, zwischen der Sonderpädagogin und dem Amt für Eingliederungshilfe.
Dabei wurde ohne das Beisein der Eltern entschieden das dem Autistischen Jungen ab sofort kein Integratioshelfer mehr zusteht.
Dem Kind steht aber laut S.gesetzbuch ein I-Helfer zu. Außerdem teilte man der Mutter mit, das für drei Erwachsene in der Klasse kein Platz wäre, daraus resultiert: I-helfer weg, und die Sonderschule kann den Jungen auf eine GB Schule selektieren.
Ferner hat man der Mutter mittgeteilt, das sie eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben sollte. Dem ist sie nicht nachgekommen. Sobald der Artikel der gerade vorbereitet wird, und in der Presse erschienen ist, werden wir ihn euch präsentieren.
Auch wir sind gespannt, wie die leidige Angelegenheit, die ich auch als Demütigend bezeichne endet.

Mfg Hansgerd
chripri 19.03.2013, 17:47#229
AW: GU in NRW

Lieber Hansgerd,

leider kenn ich mich rechtlich in Nordrhein-Westfalen nicht so gut wie in Bayern aus, aber das EIngliederungsgesetz und die Datenschutzgesetze sind doch eigentlich bundesweit gleich? Also in Bayern ist das so und das ist eindeutig durch das Kultusministerium geklärt:

Da die Eltern keine Schweigepflichtsentbindund unterschrieben haben, darf die Sonderpädagogin dem Sozialhilfeträger überhaupt keine Informationen geben. Der Sozialhilfeträger hat auch gar keinen Anspruch darauf, von der Sonderpädagogin Informationen zu bekommen, in Bayern muss lediglich die aufnehmende Schule, also in dem Fall die Regelschule, eine Stellungnahme für den Sozialhilfeträger schreiben, in dem der Stundenbedarf für den Schulbegleiter beschrieben wird. Alle übrigen Fragen, die der Sozialhilfeträger hat, muss er an die Eltern als Rechtsvertreter des Kindes stellen! Was soll das überhaupt heißen "teilte man der Mutter mit, dass für drei Erwachsene in der Klasse kein Platz wäre". Gibt es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Wenn nicht, ist das Schall und Rauch. Die Mutter soll einen schriftlichen Antrag stellen, nur das zählt. Die Sonderschule kann den Jungen nicht auf eine GB-Schule selektieren, in Bayern zumindest hat jedes Kind das Recht, in eine Regelschule zu gehen, solange es nicht massiv die Rechte anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft verletzt oder die eigene Entwicklung gefährdet ist (faktisch, nicht prognostisch). Ich würde an Stelle der Mutter überlegen, ob es nicht aus dem Bekanntenkreis jemanden gibt, der bereit wäre, vorübergehend ehrenamtlich oder für wenig Geld, das Kind in die Schule zu begleiten. Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis der Sozialhilfeträger einen positiven BEscheid erlassen muss. Man versucht halt jetzt, mit allen Mitteln, die Mutter einzu-schüchtern. Nicht einschüchtern lassen! Presse ist super, ich bin gespannt auf den Artikel. Es wäre gut, wenn man eine Organisation (LAG Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen in NRW) einbeziehen würde und die Presse bitten würde, einen Vertreter dieser Organisation zu interviewen! Denn sonst ist die Gefahr groß, dass die Presse die Rechtslage nicht richtig darstellt!

Christine
JohannaG 20.03.2013, 10:18#230
AW: GU in NRW

Hallo zusammen,

der Bundesbehindertenbeauftragte hat eine Pressemeldung zum Thema: Schulsystem in Deutschland sondert Kinder weiter aus herausgegeben.

Prangert man nicht nach außen an, dass etwas nicht so läuft, wie es laufen könnte, ohne auf die betroffenen Kinder zu achten? Mich würde interessieren, warum und was die Kinder für Voraussetzungen mitbringen, die dann dazuführen, dass allenfalls ein Förderschulbesuch als adäquate Lösung herangezogen wird.

Gestern konnte man dazu eine interessante TV-Sendung verfolgen. Da ging es um eine Grundschule in Bremen. Keine Vorzeige Kinder, keine Eltern die aus der Mittelschicht kommen. Die Schulleitung sagte im Interview, dass man nach einem häuslichen Besuch mit dem Gedanken nachhause geht, dem Kind zumindest in der Schule Raum für die Gestaltung der Entwicklung geben zu können.

Ist es nicht so, dass sich das Klientel der Förderschulen nicht mehr nur aus Kindern mit dem klassischen Bild einer Behinderung zusammensetzt?

War es nicht schon immer so, dass Elter von KB-Kindern eher aus allen Schichten kamen und vom Schicksal eher durch Syndrome und ähnlichen betroffen, sich von Eltern der GB-Schulen abgrenzten?

Liegt es an der Wertigkeit einer GB-Schule, dass man ihr nicht nur Schüler mit dem klassischen Bild einer geistigen Behinderung, sondern auch Schüler mit Migrationshintergrund, sowie Schüler die scheinbar nicht viel Unterstützung durch das Elternhaus erfahren können und Schüler mit weiteren Behinderungsbildern die man nicht so genau einordnen kann zuteilt?

Sind KB-Schulen eher elitäre Einrichtungen? Welche Kinder von welchen Eltern schaffen den Weg in die Inklusion? Welchen Intellekt haben die Eltern, die sich für die inklusiven Rechte ihrer Kinder einsetzen? Werden alle Eltern für voll genommen mit ihren Wünschen, Problemen und Vorstellungen?

Wie hoch ist eine Meinung eines Behindertenbeauftragten anzusehen, der es in der Gesellschaft sicher nicht ganz so schwer hat, seine Gedanken unters Volk zu bringen und auch für sich teilweise durchzusetzen? Gilt das für alle? Meint der auch den Hans, der röchelnd im Liege-Rollwagen ohne Elektromotor sitzt und seine Mutter vor ein paar Jahren mit ihm aus Russland nach Deutschland eingebürgert wurde und die von weniger Geld als dass es zum Leben reichen würde lebt und ihren Lebensunterhalt dadurch bestreitet, dass sie das Pflegegeld nicht zur Entlastung, sondern zum bestreiten ihres kargen Lebensunterhaltes nimmt und darauf angewiesen ist?

Hat sie die Möglichkeit damit an die Öffentlichkeit zu gehen? Würde man ihrer Geschichte zuhören, oder es als Schicksal abtun? Hat der, der am lautesten schreit immer recht? Kennt ihr die Gesetzbücher mit all ihren Artikeln und Auslegungen dahin, dass es immer so einen Ausweg für die Gesetzgebung gibt und auch Gesetze nicht vollends ihre Gültigkeit haben, sobald es dem Staat zu eng wird, sie auch einzuhalten?

Bin mal auf die Aussagen gespannt.
hansgerdreinke 20.03.2013, 16:20#231
AW: GU in NRW

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Schulsystem in Deutschland sondert Kinder weiter aus

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Schulsystem in Deutschland sondert Kinder weiter aus
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 18.03.2013

Heute werden mehr Kinder und Jugendliche an Sonderschulen unterrichtet als vor elf Jahren. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass der Anteil der an Sonderschulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen an allen Schülerinnen und Schülern in den letzten elf Jahren deutschlandweit angestiegen ist. Zwischen dem Schuljahr 2000/01 und 2011/12 stieg die sogenannte „Exklusionsquote“ von 4,6 % auf 4,8 % . Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland vor vier Jahren zu gemeinsamem Unterricht verpflichtet hatte, war die Quote im Schuljahr 2009/10 sogar auf 5 % gestiegen und dann auf aktuell 4,8 % leicht gesunken.

Dazu erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe: „In Deutschland werden Kinder mit Behinderung im Bildungssystem nach wie vor von Kindern ohne Behinderung getrennt. Obwohl alle über Inklusion reden, passiert viel zu wenig. Die Chancen auf ei
en qu

alifizierten Schulabschluss sind schlecht, fast Dreiviertel der Abgänger von Sonderschulen verlassen sie ohne Hauptschulabschluss. Alle Bundesländer müssen sich endlich ihren Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention stellen.“

Inklusion sei derzeit vielerorts nur ein Lippenbekenntnis oder die Aussonderung von Kindern mit Behinderung nehme sogar zu, so Hubert Hüppe. So stieg etwa in Nordrhein-Westfalen zwischen 2008/09 und 2011/12 die ‚Exklusionsquote‘ von bereits überdurchschnittlich hohen 5,2 % auf 5,3 % . Gleichzeitig stieg zwischen dem Schuljahr 2008/09 und 2011/12 der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die an Regelschulen unterrichtet wurden, von 18,4 % auf 25 % . Dieser scheinbare Widerspruch zum konstanten Anteil der an Sonderschulen unterrichteten Kinder erklärt sich mit einem gleichzeitig höheren Anteil an Kindern, bei denen sogenannter „sonderpädagogischer Förderbedarf“ festgestellt wurde.

Hubert Hüppe: „Hier wird ein erfolgloses und aussonderndes System aufrechterhalten, indem immer mehr Kinder mit dem Etikett ‚sonderpädagogischer Förderbedarf‘ versehen werden. Die Ressourcen für den Ausbau der inklusiven Bildung werden weiterhin an Sonderschulen gebunden. Es muss endlich ein echtes Umsteuern stattfinden, das Kindern mit Behinderung mehr Bildungs- und Teilhabechancen gibt.“
JohannaG 20.03.2013, 17:54#232
AW: GU in NRW

Hallo Hansgerd,


den von dir zitierten Artikel hatte ich aber schon ein paar Stunden vor dir gepostet. Auch habe ich ihn kommentiert. Mag sein, dass nicht jeder mein Denken teilt, aber dazu können wir ja hier miteinander diskutieren. Steht übrigens genau vor deinem soeben eingestellten Eintrag. Anscheinend hast du da etwas überlesen :grins:

Viele Grüße
Johanna
hansgerdreinke 20.03.2013, 19:38#233
AW: GU in NRW

Hallo
Gerne werde ich dir meine Meinung kundtun. Wir haben Vergleichsmöglichkeiten im Bekanntenkreis der Junge ist
im 8 Schuljahr einer LB Schule, und kann vom Schulischem ca 30 bis 40 Prozent von dem was unserer in der 4 Klasse einer
GU Schule kann . Meine Frau trift sich oft mit der Mutter die uns die dollsten Gechichten aus der LB Schule erzählt.
Sie erzählt auch wie die Kinder dort untergebuttert werden. Sie bekommen vom Sonderpädagogen jeden Tag gesagt
das sie nichts können . Die Eltern die sich für ihre Kinder einsetzen werden
von dem Personal dieser Schule dann als Dumme abgestempelt und unglaubwürdig hingestellt.Der Junge hat mehrmals
ein Diktiergerät mitgenommen und die Gemeinheiten wie die Kinder niedergemacht werden seiner Mutter vorgespielt.
Die Mutter hat oft bitterlich sich bei meiner Frau ausgeweint und ihr die Hefte ihres Sohnes gezeigt.
Meine Verwandte ist Lehrerin und hat Vergleiche zwischenden beiden hergestellt.
Für uns kommt nur GU in Frage denn er hat das Recht auf Bildung.
MFG
Hansgerd
chripri 20.03.2013, 19:41#234
AW: GU in NRW

Hallo Johanna,

ich verstehe nicht, worauf Du abzielen willst. Das ist doch alles bekannt. Natürlich gibt es diese Bewegungen, dass Eltern, die sich leisten können, mehr Zeit für die Kinder aufzubringen, sich um die besser ausgestatteten K-Schulen bemühen, um ihr Kind vor den personell und ausstattungsmäßig schlechter versorgten G-Schulen zu bewahren. Schlimm ist auch, dass auch innerhalb der Förderschulen weiter separiert wird.

Aber ich lese auch aus Deinem Statement heraus, dass Du Dir eine inklusive Gesellschaft irgendwie nicht so recht vorstellen kannst. Kann sein, dass der Weg dahin lange wird, aber das ist alles kein Grund dafür, um nicht damit anzufangen. Hast Du einen Grund, der dagegen spricht, damit anzufangen?

Christine
hansgerdreinke 20.03.2013, 20:08#235
AW: GU in NRW

Hallo
Es gibt Menschen denen daran liegt das alles so bleibt wie es ist,
Nach dem Motto was es früher nicht gab darf es Heute nicht geben.
Die Eltern die sich für GU entscheiden haben es in der Hand und GU ist
nicht zu stoppen.
MFG
Hansgerd
Sunnymaus 20.03.2013, 20:53#236
AW: GU in NRW
Zitat von hansgerdreinke
Hallo
Es gibt Menschen denen daran liegt das alles so bleibt wie es ist,
Nach dem Motto was es früher nicht gab darf es Heute nicht geben.
Die Eltern die sich für GU entscheiden haben es in der Hand und GU ist
nicht zu stoppen.
MFG
Hansgerd

Hallo Hansgerd,

aber man muss Bildung die seit Jahren gut klappt auch nicht von heute auf morgen abschaffen nur weil es im Moment eine Modeerscheinung gibt die Inklusion heißt.

Ich halte nichts von Einzelinklusion und auch der GU den es schon seit Jahren gibt ist nicht für jedes Kind geeignet.

Vor 3 Jahren hätte ich mein Kind mit der Sprachbehinderung NIE freiwillig in den GU gegeben weil die Kinder einfach andere Voraussetzungen brauchen, jetzt wo die Sprachprobleme aufgehoben sind freue ich mich auf den GU. Einzelintegration hätte ich auch jetzt nicht zugestimmt.

Gruß Sandra
JohannaG 20.03.2013, 21:41#237
AW: GU in NRW
Zitat von chripri
Hallo Johanna,

ich verstehe nicht, worauf Du abzielen willst. Das ist doch alles bekannt. Natürlich gibt es diese Bewegungen, dass Eltern, die sich leisten können, mehr Zeit für die Kinder aufzubringen, sich um die besser ausgestatteten K-Schulen bemühen, um ihr Kind vor den personell und ausstattungsmäßig schlechter versorgten G-Schulen zu bewahren. Schlimm ist auch, dass auch innerhalb der Förderschulen weiter separiert wird.

Aber ich lese auch aus Deinem Statement heraus, dass Du Dir eine inklusive Gesellschaft irgendwie nicht so recht vorstellen kannst. Kann sein, dass der Weg dahin lange wird, aber das ist alles kein Grund dafür, um nicht damit anzufangen. Hast Du einen Grund, der dagegen spricht, damit anzufangen?

Christine


Hallo Christine,

leben in einer inklusiven Gesellschaft sollte eigentlich die Realität sein. Ich bin bei weitem kein Gegner von Inklusion, nur versuche ich manches zu hinterfragen wenn ich das Gefühl habe, es wird sehr einseitig. Z.B. stört es mich, wenn immer wieder unter den Schulen so zensiert wird. Die Pädagogen studieren alle an den Uni`s. Und das Ergebnis ihrer Qualität hat doch nichts damit zu tun, an welcher Schule sie im Einsatz sind. Wieso bekomme ich hier beim Lesen und zwar gerade in diesem Thread immer das Gefühl, dass alles erst mal bekämpft wird und mit dem Kopf geht man durch die Wand und alle die es nicht kapieren sind ........ja was eigentlich? Das bezieht sich nicht generell auf deine Beiträge. Bitte verstehe mich nicht falsch.
Dass die G-Schulen viel schlechter ausgestattet sind und dass nicht nur personell, sondern auch mit einem fast 50% niedrigerem Satz pro Schüler finanziert werden, schreit sowieso nach Ungerechtigkeit hoch drei. Da bin ich mit dir auf einer Linie. Alle Erklärungen dafür passen sicher auch nicht mehr in das heutige Zeitgeschehen.
Die Bewegung das Kind in eine K-Schule statt G-Schule zu bekommen liegt meiner Erfahrung nach auch nicht nur an der Zeit, die man für sein Kind übrig hat, sondern an dem Gedanken den man nicht teilen will, ein geistig behindertes Kind zu haben. Und das ist für mich der Knackpunkt der Bewegung und damit fängt es an.
Ist es nicht so, dass auch in der Inklusion Kinder mit einer geistigen Behinderung ihre Behinderung behalten und damit immer gegenüber ihren Artgenossen benachteiligt sein werden? Wie weit liegen da Wunsch und Wirklichkeit auseinander?
Ich bin u.a. auch in der Selbsthilfe unterwegs und momentan versuche ich einfach dahinter zukommen, was junge Eltern antreibt, alles auf den Kopf zu stellen. Also diese Veränderung des Bildes der Selbsthilfe und des "Wir" z.B. unter den Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung, oder das "Wir" von Eltern deren Kinder mit einer Körperbehinderung leben. Ich habe noch nicht das Gefühl, dass es ein gemeinsames Ringen um eine Entwicklung ist. Ich sitze momentan über der Entwicklung der Selbsthilfe von Eltern untereinander und wie alles anfing, bzw. wie sie sich momentan am Verändern ist und wo diese Gemeinsamkeit auf dem Weg in die Inklusion bleibt. Es ist ein sehr interessantes Thema bei dem es hoffentlich, so wünsche ich es uns allen, auch keine Verlierer geben wird.

Viele Grüße
Johanna
chris-123 20.03.2013, 22:14#238
AW: GU in NRW
Zitat von chripri
Hallo Johanna,

ich verstehe nicht, worauf Du abzielen willst. Das ist doch alles bekannt. Natürlich gibt es diese Bewegungen, dass Eltern, die sich leisten können, mehr Zeit für die Kinder aufzubringen, sich um die besser ausgestatteten K-Schulen bemühen, um ihr Kind vor den personell und ausstattungsmäßig schlechter versorgten G-Schulen zu bewahren. Schlimm ist auch, dass auch innerhalb der Förderschulen weiter separiert wird.

Aber ich lese auch aus Deinem Statement heraus, dass Du Dir eine inklusive Gesellschaft irgendwie nicht so recht vorstellen kannst. Kann sein, dass der Weg dahin lange wird, aber das ist alles kein Grund dafür, um nicht damit anzufangen. Hast Du einen Grund, der dagegen spricht, damit anzufangen?Christine




Liebe Johanna

Wir hatten in der Begutachtungssituation wirklich eine Sonderpäd. für die es nur eine Linie gab.....das Kind ist Körperbehindert also gehört es auf unsere Schule.......Basta.....sie war so verbohrt.......grins das es gar keinen Weg für sie gab. Und wie erwähnt an die Schule gehen schon lange keine Kinder mehr wie mein Sohn, deshalb war da anscheinend die Motivation doppelt so hoch. Aber es war wie es war und ist vorbei.
Seitdem haben wir durchweg nur gute Erfahrungen mit den Sonderpäd. der LB Schule gemacht. Es ist einfach Personenabhängig und natürlich auch ein Stück weit muss gerade in Fällen der Begutachtung und Einschätzung eines Kindes vollkommene Unvoreingenommenheit und Neutralität herrschen um ein Kind einfach so zu beurteilen wie es ist. Und nicht nur seine Behinderung sieht. Dann ist alles gut und dann werden die wenigsten Eltern wenn sie Verlass und Vertrauen spüren einen Kampf kämpfen sondern einfach vertraut mit dem Lehrer nach Wegen suchen. So ging es mir und ich bin froh, das es nun so ist.



Christine


Liebe Christine

Teils Teils...:-) Ich kann nun nur für unsere KB Schule sprechen und da möchte eigentlich keiner mehr hin. Obwohl sie natürlich Perfekt ausgestattet ist und ganz Neu , Eröffnung 2010.
Jedoch ist es glaube ich zumindest ein neuer Trend oder ein Alter?? Wirklich fast alle Behinderungen die sonst auf keiner Schule aufgenommen werden wollen auf die KB Schulen kommen.
Da stellt sich nun folgendes Problem heraus: Das durch die vielen unterschiedlichen Behinderungen man so gut wie keinem Kind mehr gerecht werden kann. Konsequenz daraus : Eltern geben ihre Eltern einfach nicht mehr an diese Schule und fittere Kinder die Kognitiv gefördert werden können gibt es da seit Jahren nicht mehr.
Deshalb habe ich auch so ein paar Probleme damit was Schulen für KB angeht, dies liegt einfach daran das ich keine guten Eindrücke da mitnehmen konnte bzw. es einfach für den falschen Förderort für mein Kind sah.
Wie es an G Schulen aussieht weiss ich nicht, aber ich denke da ist der Trend auch nicht anders.
LB Schulen sterben nun ja eh aus, deren Tage sind gezählt.
Ich für mich denke, das es überhaupt keinen Grund gibt, sich gegen eine Inklusive Gesellschaft und Beschulung zu kümmern.
Und nur weil die Umsetzung und Austattung noch nicht so weit ist, heisst es nicht, wenn man eine engagierte Schule gefunden hat(bzw. das Schulamt eine geeignete Schule) , dann steht dem ganzen nichts im Wege und man sollte diesen Weg gehen. Bei uns am Wohnort hat bis vor 3 Jahren fast jeder bei dem Wort Inklusion die Augen verdreht inzwischen sieht dies ganz anders aus auch im Bereich unseres alten Schulkindis wo es noch zu einzelnen Eltern Kontakt gibt. Auf einmal gibt es für einige wirklich schon keine Diskussion mehr, die sagen, wir gehen in die Inklusion. Eltern bekommen die Entwicklung mit das es auch wenn schleppend nach vorne geht und das ist gut so, denn nur so fangen die Schulträger und Politiker an zu reagieren, wenn die Eltern die Inklusive Beschulung einfordern. So lange kein all zu grosses Interesse bestand, stand z.B. bei uns nie etwas in der Zeitung . Nun häufen sich auch die Artikel auch mit Punkten was machbar ist und das man es unterstützen möchte.

@ Hans Gerd

Ich teile deine Meinung eigentlich. Sich neuen Wegen zu verschliessen ist Falsch. Und ich glaube auch gar nicht das diesen Weg jemand aufhalten kann und wird. Es wird die Zukunft in Deutschland sein, das Inklusive Schulsystem.
Es wird immer Menschen geben, die sich dagegen stellen, es wird immer Skeptiker geben und es wird immer die "furchtbaren" Menschen geben die denken von aussen entscheiden zu können, welche Kinder in die Inklusive Beschulung gehören und welche nicht. Aber da müssen wir lernen uns nicht darüber aufzuregen sondern es einfach zu belächeln.
Da es nun einmal ein Elternrecht gibt und wenn sich nun Eltern A für die FS entscheiden Bitteschön, wenn sich Eltern B für die Inklusion entscheiden Bitteschön und völlig egal we. Aber man sollte doch bitte akzeptieren, das B nun einmal keine Zukunft in der FS sieht für sein Kind.

WIe du weisst ist unser Sohn in der Eingangslkl. der LB Schule und diese Schule lebt auch was sie sagt, mit Herz Hand und Verstand. Heute war unser engültiges Elterngespräch um dir zu zeigen, das nicht alle Schulen die Kinder festhalten möchten.
Unser Sohn wird ohne bedenken der Seite von der Sonderpäd. in die Inklusive Beschulung wechseln seine Kognitive Fähigkeiten sind ohne Bedenken, wegen der Motorischen und visuellen Problematik und den damit verbundenen Umsetzungsproblemen werden wir Sonderpäd. Std. bekommen aber er braucht es nicht im Bereich Lernen 100 Steine vom Herzen gefallen und ich bin Mega Stolz auf meinen kleinen Mann.

Also wie du siehst kann eine LB Schule zumindest im Eingangsbereich ein Paar Baustellen aus dem Wege räumen und gut fördern. Und was noch toll ist, das die Klassenlehrerin sich dafür einsetzen möchte seine Betreuung zu übernehmen. Die KB Schule wird weiterhin nur beratend fungieren. Und es wird wahrscheinlich die GS bleiben an der die Aussenklassen sind und die Sonderpäd. den ganzen Vormittag anwesend.
Also ich hätte nicht gedacht das dies so laufen kann.
Wie man sieht können auf schlechte Erfahrungen auch gute kommen und das schönste ist alles geht ohne Kampf.

An Mitschreiber

Ist denn Inklusion eine Modeerscheinung?? Also es ist Bundesrecht und Bundesrecht bricht Landesrecht , dies hat wenig mit Modeerscheinung zu tun. Und die UN BRK sieht für Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der Gesellschaft das Recht auf ein Inklusives Leben, dies sollte man nicht vergessen und so ein wertvolles Recht, das die Bundesrepublik unterschrieben hat als Modeerscheinung zu bezeichnen ist nun sehr traurig und ohne Worte.
Was die Bildung an FS angeht, in den Startschulen bzw. Proberegionen wurde ja nun ein paar Jahre Inklusion getestet und es zeigte sich , das Behinderte Kinder mit Förderbedarf grössere Lernerfolge erzielten als an Förderschulen.
Auch 20 km von uns weg ist so eine Startschule an der der Sohn eine anderen Frühchenmutter die ich kenne beschult wird, das Kind ist KB, GB und Shuntversorgt, er wird nun auch nach dem ersten Halbjahr immer noch in Mathematik zielgleich und in Deutsch teils zielgleich und teils zieldifferenziert beschult. Diese Vielfalt von Unterrichtsvermittlung gibt es an vielen Förderschulen leider nicht.


LG Kristina
hansgerdreinke 21.03.2013, 19:56#239
AW: GU in NRW

Hallo
Für mich sieht es so aus das schwere Mauschelleien zwischen der Sonderschule und dem Amt stattgefunden haben,denn eins ist klar
die Sonderpädagogen wollen sich nicht in die Karten schauen lassen.Denn dann können sie nicht ungestört agieren
Zum Zweiten ist es so ein Teil dieser Schulen werden in den nächsten Jahren geschlossen. und das soll umgangen werden
in dem die Kinder unter diesen Schulen selektiert werden.Und das Amt ist froh wenn es gelder einspart.Alles zu Lasten eines
behinderten Jungen der auf den Ihelfer angewiesen ist. Das schöne ist das Amt hat sich ein Eigentor geschossen. Denn
die Eltern haben es schriftlich das ihm laut Sozialgesetz diese Eingliederungshilfe zusteht,laut einem Schreiben des Amtes
vom 5.02.2013. und einige Zeit später wird diese sache zwischen Amt und Sonderpädagogin ausgehebelt.
MFG
hansgerd
chris-123 21.03.2013, 21:40#240
AW: GU in NRW

Lieber Hans Gerd

Also irgendetwas ist da mal richtig schief gelaufen.

Wo ist denn der Feststellungsbescheid des Schulamtes?
Ein Sonderpäd. und der Kostenträger dürfen doch über die Notwendigkeit einer Begleitung gar nicht entscheiden.
Bei uns lief es folgendermaßen: Sonderpäd. Gutachten aus dem ganz klar hervorgeht, warum wieso das Kind eine Begleitung über die gesamte Schulzeit benötigt.geht an Schulamt und Kostenträger ebenso wie Antrag auf Inklusion (mussten wir wg. Fördrschulwechsel stellen), anschliessend erfolgt der Feststellungsbescheid des Schulamtes in dem dann steht, das die Beschulung bla bla bla zunächst bewilligt ist bis....... und die Begründung für die Schulbegleitung. Mehrfertigung Kostenträger, Schule, Eltern.
So läuft es in BW, bei uns dauerte es noch 14 Tage bis dann die Bewilligung des Landratsamtes für die Begleitung da war.

Ich an Stelle der Eltern würde a.) ein neutrales Sonderpäd. Gutachten beantragen
b.) auf den Feststellungsbescheid des Schulamtes bestehen.

Ich finde es immer sehr schade und frustrierend von solch sinnlosen Beschulungskämpfen zu hören, besonders betroffen macht es mich wenn am Kind gezerrt wird.
Man kann doch die Kinder ziehen lassen, es bringt doch gar nichts es am Kinde auszulassen und allen beteiligten das Leben schwer zu machen.
Ich hoffe das es für den Jungen eine gute Lösung gibt. Ab wann soll er denn Inklusiv Beschult werden?

Und weisst du was mir zur Zeit immer mehr Gedanken macht, auch bei Eltern die nun ihre Kinder einschulen lassen und diese Inklusiv beschult haben möchten, müssen immer noch durch Testmarathons und Beratungsgespräche laufen oft nach altem Schema. Ich verstehe nicht warum, warum geschieht es nicht wie es geplant ist, Kind wird angeschaut stärken , schwächen ect. Kind Umfeld Analyse, Gespräche dann Inklusive Beschulung. Aber wenn Eltern sagen gut mein Kind geht auf die GB, KB, LB Schule XY dann passiert gar nicht mehr viel, es wird ein Gutachten geschrieben, das keineswegs ein Vergleich von Ausführlichem Innhalt hat als dies meines Sohnes, es wird kein Intelligenztest gemacht. Es geht den üblichen Weg und das Kind ist auf seiner gewünschten zuständigen FS. Warum läuft es so nicht umgekehrt ? Das würde mich wirklich interessieren, ist mir nun bei deinem Aktuellen Fall eigentlich so richtig bewusst geworden.


LG Kristina
hansgerdreinke 22.03.2013, 15:53#241
AW: GU in NRW

Hallo
Hier der Link zu den westfälischen Nachrichten bei dem es um den Autistischen Jungen geht.
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Luedinghausen/Familie-mit-autistischem-Kind-fuehlt-sich-im-Stich-gelassen-Warum-geht-Robin-nicht-zur-Schule

Hinter verschlossenen Türen gehen die Mauschelleien trotzdem weiter.
Die Familie hat mehrere Fachärztliche Gutachten besorgt die alle besagen das der Junge ohne Integrationshelfer nicht zurecht kommt.
Bei so einer miesen Geschichte verliert das Amt in der öffentlichkeit sein Gesicht. Mahlsehen wie das zuständige Sozialgericht
daraus macht. Jetzt wird die Mutter von den Sonderpädagogen traktiert die das Kind unbedingt in die ansässige GB Schule
selektierenwill.
chris-123 23.03.2013, 09:42#242
AW: GU in NRW

Hallo Hans Gerd

Die Schilderungen gehen ja doch etwas auseinander.
Die Eltern berichten hier nicht, das sie eine Begleitung für den GU nicht genehmigt bekommen.
Das Problem der Familie ist doch ein ganz anderes, die Eltern sehen die Notwendigkeit der Schulbegleitung, die Schule (die sich übrigens in regelmäßigen Abständen) vor dem Kostenträger rechtfertigen muss wieso , weshalb die Hilfe notwendig ist, hat nun entschieden das sie keine zusätzliche Hilfe mehr im Unterricht benötigen, das Kind besucht doch bisher eine Förderschule, sie berichten auch nicht das er auf die GB Schule muss bzw. dortin "verschoben" werden soll.
Auf mich macht es den Eindruck als würde die jetztige FS die Begründung geben, das sie aufgrund ihrer Personellen Struktur keine zusätzliche Hilfe benötigen.
Richtig, in diesem Fall bleibt den Eltern wohl nur der Klageweg.
Ob eine Schule gezwungen werden kann, eine Begleitung anzunehmen, die sie aus ihrer Sicht nicht benötigen dies weiss ich nicht .

Und was Sonderpäd. angeht. Mir ist es auch vor der Rückstellung damals passiert das eine Sonderpäd. mich ständig angerufen hat und mich davon überzeugen wollte, das mein Kind auf die KB Schule muss...............Bester Weg: Ignorieren, nicht ans Tel. gehen (irgendwann kennt man ja die Nr). Wenn man ihnen in die Arme läuft, hat man es immer furchtbar eilig. Somit spart man sich ganz viele Nerven und sinnlose Diskussionen. Man merkt irgendwann wenn es keinen Sinn mehr macht zu versuchen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Deshalb hätte ich an Stelle der Eltern einfach anders gehandelt, denn ein zurück für den Jungen egal wie es ausgeht an diese Schule ist wohl nicht mehr denkbar nach all dem.
Wie gesagt: Neutrales GUtachten, bestehen auf Feststellungsbescheid des Schulamtes bzw. berufen auf Feststellungsbescheid und vorhandenem GUtachten.
Denn oft wird es so gesehen, das die medizinische Sicht nun einmal nicht immer die sinnvolle Pädagogische ist. Die Schule kann auch so argumentieren, das Kind ist nicht allein in der Klasse und sie sehen es als nicht förderlich an für die anderen Kinder wenn fast mehr Erwachsene als Kinder im Raum sind.
Dies weiss ich z.B. von unserer LB Schule, in Kl. 5 und 6 (klassen sind zusammengelegt), sind insgesamt 3 Autistische Kinder, jedem Kind wäre eine Begleitung plus zusätzl. Heilpäd. Std. zugestanden. Da hat die Schulleitung auch nicht mitgespielt. Somit haben sich die Eltern mit der Schulleitung zusammengetan: Ergebnis: 1 Schulbegleitung für 3 Kinder + 1 fachliche Begleitung für den Unterricht. Jedoch sind da 10 Kinder in der Klasse.
Hinzu kommt, das die Aussage des Amtsleiters doch eigentlich zutrifft. Für das Amt sieht es doch so aus, das sie eine Hilfe bezahlen würden die eigentlich aus Sicht der Schule nicht mehr notwendig ist und aus diesen Gründen nicht weiter genehmigungsfähig ist.
Also kann das Amt doch getrost die Schuld am Ende auf die Schule abwälzen, bis es zur Klage kommt. Aus ihrer Sicht wird natürlich das Kind nicht weiterbeschult, weil das Amt keine Mittel zur Verfügung stellt, sondern weil die Eltern ihren Willen nicht bekommen.

Und an wem geht dieses ganze Hick Hack herunter einzig und alleine an dem Armen Kind das nun zu Hause sitzt und gar keine Schulische Förderung erhält.
Ich weiss wie schwierig es sein kann und wie schwierig es für alle Beteiligten ist den richtigen Weg für das Kind zu gehen und auch zu überzeugen,das dies eben der Weg für das Kind ist.
Aber Hans Gerd oft geht es auch anders als Gericht, Zeitung und dem Kind durch solche "harten Bandagen" sämtliche Wege zu versperren.

Und wenn die Eltern GU wünschen, dann bekommen sie diesen auch und in einer RS mit Schulbegleitung. Aber dies möchten sie anscheinend doch gar nicht.
Sie möchten die Begleitung in der FS.
Verstehe mich bitte nicht Falsch ich bin absolut für die Inklusive Beschulung und für mein Kind kann ich mir auch wenig anderes bis nichts vorstellen.
Mich stört manchmal das wie: Ob es Eltern sind die offen und ehrlich zugeben, das sie nicht in der Lage sind ihr Kind im Rolli ohne E Motor einen Berg hoch zu schieben (angeblich einen Millionär bräuchten der dies bez. weil es die KK nicht tun würde) , dies aber völlig irrelevant zu sein scheint, das Menschen die dieses Kind betreuen müssen in Schule oder Einrichtung schauen müssen wie sie es hinbekommen und die Eltern dies noch als selbstverständlich ansehen, hauptsache selbst muss man es nicht tun dafür gibt es andere....................da wird mir dann auch oft bewusst, warum manche Menschen auch natürlich Sonderpäd. denken ich muss doch nicht gerade alles tun was irgendwelchen Eltern in den Sinn kommt.
Denn sie sind auch die jenigen die im Mom. mehr oder weniger "verheizt" werden, in ihrer Schule und draussen im Inklusiven Unterricht müssen sie es allen recht machen.

Und dann kommt das andere Extrem: Nämlich Eltern wie wir, die sagen, NEIN dies ist nicht die geeignete Schule für mein Kind mir wäre lieber wenn es am Wohnort beschult wird, am Besten im Einzugsgebiet und auch wieder verlangen das alles läuft.

Und keiner kann mehr irgendwann nachvollziehen warum es manchmal im "Desaster" für alle endet.


Somit denke ich das die Ursache mancher Reaktionen gar nicht schwer zu finden ist.





LG Kristina
hansgerdreinke 23.03.2013, 18:56#243
AW: GU in NRW

SGB VIII & 36

http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__36.html

§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist.
(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden.
(3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a abgegeben hat, beteiligt werden.
(4) Vor einer Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe, die ganz oder teilweise im Ausland erbracht wird, soll zur Feststellung einer seelischen Störung mit Krankheitswert die Stellungnahme einer in § 35a Abs. 1a Satz 1 genannten Person eingeholt werden.


Die halbjährlichen HPG dienen ja dazu, zu beraten, ob die Hilfe weiter notwendig ist und in welchem Umfang und Ihr seid laut Gesetz dran zu beteiligen! Ich würde das Jugendamt auf den § 36 hinweisen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfeplanverfahren

Beteiligte des Hilfeplanverfahrens sind

* die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund und/oder Pfleger), das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche (in altersangemessener Form) sowie mindestens ein Vertreter des zuständigen Jugendamtes
* entsprechend der Hilfeform weitere Mitwirkende (Pflegeeltern, Vertreter des für die Durchführung der Hilfe in Frage kommenden Trägers, etc.)
* nach Fall- und Problemgestaltung weitere mit dem Kind bzw. Jugendlichen betraute Personen (Lehrer, Ausbilder, Ärzte, etc.)
hansgerdreinke 23.03.2013, 19:06#244
AW: GU in NRW

Für mich sieht es so aus das laut Aussage der Mutter die nicht an dem Hilfeplangespräch teilnehmen konnte da sie darüber nicht
informiert wurde. Die Sonderpädagogin in Zusammenarbeit mit Amt für Eingliederungshilfe scheinen hierfür das obengenannte
Gesetz außer Kraft gesetzt zu haben.
MFG
Hansgerd
chris-123 23.03.2013, 19:35#245
AW: GU in NRW

Lieber Hans Gerd

Ich denke, wir hier im Forum können nicht beurteilen, wie die Situation vor Ort aussieht.
Es klingt sehr verworren und verfahren.

Priorität für mich hätte, dass Kind so schnell wie möglich wieder zu beschulen und geeignete Lösungswege zu finden.

Denn bis die Klage durch ist wird wahrscheinlich das Schuljahr um sein und was hat das Kind dann davon oder einen Eilantrag stellen (wie auch immer man dies nennt).
Fakt ist, das Kind hat Schulpflicht und dem müssen alle Beteiligten nachkommen.

Mich würde wirklich sehr interessieren wie es mit dem Bub weitergeht, freue mich über deine Berichterstattung.
LG Kristina
Myriam 25.03.2013, 08:52#246
AW: GU in NRW

Hallo zusammen,

nach dem man hier immer mal wieder lesen kann, dass ihr der Meinung seid, alle inklusive (ich hab ja nix dagegen) und am besten lernt man voneinander, habe ich hier neuen Zündstoff und freue mich auf regen Austausch :-)

Begabte unter sich

Pädagogik: Eine Langzeitstudie bewies den Lernvorteil von speziellen Klassen für besonders talentierte Schüler.

In der Studie kam heraus, dass sich die Schüler dieser Klassen wieder wohl fühlten und auch wieder Freude am Lernen bekamen. Eltern befürworten diese Art von Klassen, da dabei ein hohes Maß an individueller Unterstützung geboten werden kann und eine gelungene soziale Integration hervorsticht.

Soweit so gut. Ihr fordert hier teilweise die sofortige Abschaffung der (teuren) Förderschulen, die erst nach langem Kampf überhaupt für die einzelnen speziellen Behinderungsbilder geschaffen wurden, weil Kinder sowieso viel besser von einander lernen. Wer bringt diese Geschmarre eigentlich auf? Lasst ihr euch nicht einwickeln und arbeitet nicht auch noch fleißig daran mit, dass die Geldgeber nur zu gern auf die lauten Inklusionsbefürworter eingehen, ohne aber am Ende eine adäquate Versorgung überhaupt stellen zu können. Erst mal wird gespart. Einzelnen kann man ja mal nachgeben, damit Ruhe im Staat herrscht. Ihr merkt gar nicht, wie Wissenschaftler schon wieder am untersuchen sind und auch herausfinden, das Schüler, mit einer gleichwertigen Begabung besser lernen, bzw. die kognitive Herausforderung und die Freude am Denken in Klassen wo man unter sich ist, deutlich höher ausgeprägt ist.
Und ausschlaggebend an der Sache ist das Ding mit der sozialen Anerkennung. Eltern können gerne Träume und Wünsche von einem normalen Leben erträumen. Was bleibt ist nun mal die Realität und das Vorhandensein einer Einschränkung egal welcher Art. Das Durchsetzen der Inklusion geschieht auch auf Kosten der Kinder, weil sie meist einer sozialen Anerkennung hinterherlaufen müssen. Die kann man nicht übers Knie erzwingen, selbst mit Anwälten und aller Demonstration, was besser wäre. Die bekommt man, hat man, oder auch nicht. Und dann leiden am Ende die Kinder und werden nicht unbedingt einer glücklichen und erfüllten Zukunft entgegen sehen können. Sie sitzen zwischen den all so tollen Schülern und hören zu, was die alles vorhaben, erleben und in ihrer Freizeit anstellen. Sie müssen das mit sich selbst verarbeiten, wo sie von ihrer Voraussetzung her nicht mithalten können.

Ich bin gespannt, wie sich das Schulsystem nach oben entwickeln wird. Wir schließen unten und bauen oben neu auf. Auch eine gelungene Alternative zum heutigen System?

Hier habe ich auch einen Artikeln im Internet dazu gefunden:

Die Welt "Hochbegabte lernen in normalen Klassen schlechter"
Myriam 25.03.2013, 09:44#247
AW: GU in NRW

Ich hab noch was zum Nachlegen für euch (sorry ich sortiere gerade meine gesammelten Infos, damit mein Schreibtisch wieder ein Lichtblick wird)

Hubert Hüppe, seines Zeichens Beauftragter der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung in Deutschland wurde ja bereits öfters mal im Zuge der Inklusion erwähnt. Ich hatte mir mal einen Artikel aus der FAZ aufgehoben, wo es auch um das Thema Inklusion ging. (6.5.2012) Manchmal ist es gut, wenn man sich immer mal wieder einen kleinen Rückblick erlaubt und fragt, sind wir noch richtig unterwegs? Er beschreibt in diesem Artikel, dass in Deutschland Milliarden für die Finanzierung der Ausgliederung ausgegeben werden. Dass der Behinderte nicht mehr auf der Strasse auftaucht?

Entschuldigung wenn ich jetzt hier auf das Thema der Euthanasie zu schreiben komme, aber es gab eine Zeit, wo man "Behinderte" verstecken musste. Dann kam aber die Zeit der Lebenshilfe und eines schnell wachsenden Verbandes der aus starken Eltern bestand. Mit deren Hilfe und mit Unterstützung von Fachleuten hat man das Menschenbild neu gestaltet und "Behinderte" haben einen Namen und ein Gesicht bekommen. Da ging es nicht um Menschen mit einer Lernbehinderung, sondern um Menschen mit einer geistigen Behinderung, im Volksmund nach wie vor "Idioten" genannt. Die Lebenshilfe hat mit ihrer Arbeit in der Freizeitintegration und mit den Offenen Hilfen die Menschen auf der Straße zu sichtbaren Teilnehmern der Gesellschaft gemacht. Man sieht sie heute und muss keine Angst haben, dass man nicht teilnehmen darf. Wenn es Probleme gibt, hat man das Recht, sich zu wehren. Einen Herrn Hüppe muss man mit dem Bundesverband der Lebenshilfe zusammenbringen, wie kann er so etwas behaupten?

Ich muss mich nicht mit meinem Kind auf einen Spielplatz oder vor ein Klassenzimmer setzen und mir anhören, wie Eltern über den Werdegang ihres Kindes am Gymnasium reden, ich muss mich doch keinen Vergleichen stellen, warum tut ihr euch das denn an?
Es geht um eine gute Förderung und auf den Bedarf eures Kindes zugeschnitte Förderung. Was waren das für Kämpfe diese teuren Einrichtungen durchzusetzen? Und in den letzten Jahren wurde immer mehr gekürzt und beschnitten und gedeckelt und abgeschafft. Und statt dafür zu kämpfen, dass diese Förderschulen auf gehen und auch für Nichtbehinderte attraktiv werden, verlangt ihr hier die weitere völlige Abschaffung und freut euch, wenn der Staat lächelnd darauf eingeht.

In dem Artikel kann man weiter lesen: das 40 % der Förderschüler in Deutschland der Kategorie "Lernbehinderung" zugeordnet werden, welche sehr gut in den normalen Schulbetrieb unterrichtet werden könnten. Diese Ansicht teile ich auch bedenkenlos, denn angeblich handelt es sich bei dieser Gruppierung um eine ausschließlich in Europa in Deutschland vorkommende Aussortierung, oft bedingt durch die soziale Herkunft.

Aber denkt doch an die vielen Schüler mit den emotionalen Störungen und ihrem Schrei nach Liebe und Anerkennung. Und an deren Eltern, die ausgegrenzt und allein gelassen werden. Schüler, die auch an Förderschulen mangels mittlerweile desolater Ausstattung und eingespartem Personal durchgereicht werden. An die Gehörlosen, die unter sich Plappern und Schnattern können, wie vergleichbar sprechende Mitschüler und dabei völlig gleichwertig sind. Sind sie vielleicht doch glücklich, zumindest solange bis man ihnen erzählt, sie gehören ausschließlich unter Sprechende? Die Gefahr einer Vereinsamung gekoppelt an das Gefühl: Ja ich gehöre dazu? Fühlen sich Blinde in einem Stummfilm wirklich wohl?

Ich bin für Inklusion und denke, dass es völlig freibleiben sollte wie die individuelle Begabung eines Kindes gefördert werden kann. Beide Systeme müssen bleiben und die Inklusionsbefürworter möchten bitte aufhören immer nur von alles perfekt, alles gut zu reden. Das ist es nicht. Das kann es auch nie werden. Die 40 % der Förderschüler die als Lernbehindert gelten in einen normalen Unterricht zu integrieren mag möglich sein. Wie sich die Schüler fühlen mal dabei nicht in Betracht gezogen. Sie können dabei viel mehr lernen und auch können sie sich in einem normalen Umfeld in ihrem Sozialverhalten sichtbar weiter entwickeln, das ist belegt. Aber sind sie immer dem Druck gewachsen und immer glücklich dabei?
Die restlichen 60% der Förderschüler, die nicht genauer in ihrer Verteilung in dem Bericht belegt wurden bestehen zum Teil aus ganz spezifischen Unterteilungen. Blind- Gehörlos- Geistig- Körperbehindert usw. Ein jedes Behinderungsbild hat seine ganz spezifischen Ansprüche und es gilt diese zu ergründen und dann das was möglich ist, auch dem Kind an Förderung zu geben, damit es sein Leben genauso individuell gestalten kann, wie alle anderen Schüler in Deutschland auch.
chris-123 25.03.2013, 13:44#248
AW: GU in NRW

Liebe Myriam:-)

Zündstoff??lächel......

Bei uns am Ort gibt es eine GS (die allerdings auch nicht inklusiv beschult) , die auch eine sogenannte Eliteklasse hat, da kommen alle Kinder unserer Stadt hin, die eben überdurchschnittlich begabt sind und auch besonderer Förderung bedürfen, ist das nicht auch eine Art von individuellem Lernen und fördern?? Ich erkenne daran nichts verwerfliches und steht für mich auch nicht im Zusammenhang mit Inklusion.
Im Gegenteil, denn diese Gruppe von Kindern gehört eben zu denen, die auch in einer durchschnittlichen GS Klasse ohne behinderte Kinder an langeweile verzweifeln und am Ende vielleicht noch ein ADHS angehängt bekommen:-(, da der Lehrer 3x3 Ämpfel hinlegen muss, das sehr intelligente Kind das Ergebnis schon kennt bevor der Lehrer die Aufgabe zu Ende gestellt hat und die anderen Kinder zählen die Äpfel noch immer ab!!
Und ich finde es super, das es diese Klassen gibt, die ganze Zeit hat jeder nur an die Kinder gedacht die nicht mitkommen. Förderschulen wurden mit allem ausgestattet.
Und diese Gruppe von Kindern an die wurde kein Cent investiert, die mussten sich doch auch mehr oder weniger plagen. Klasse das da nun aufgewacht worden ist und auch mal jemand an die Individuelle Förderung von super Intelligenten Kindern gedacht hat und Geld in die Hand genommen wird.

Ich weiss nicht warum du so frustriert bist und denkst, das es jedem Kind das inklusiv beschult wird nur schlecht gehen muss, dem ist so nicht, In den Inklusiven Schulen (auf denen nicht nur Inklusion drauf steht sondern auch drin ist) , gibt es z.B. diesen Frontalunterricht so wie wir ihn kennen schon gar nicht mehr. Es steht immer mehr das individuelle Lernen aller Kinder im Vordergrund (z.B. in Form von Lernatelliers , Wochenarbeitsplänen u.s.w.). Anders ginge es doch auch gar nicht gut.
Mein Sohn ist aktuell noch in einer Aussenkl. der LB Schule an einer GS und die Kinder auch mein Sohn werden von den anderen Schülern so angenommen wie sie sind und ja sie gehören dazu auch wenn sie in der Regelklasse mal seperat sind oder gemeinsame Projekte mit der Regelklasse laufen.
Was dein Argument angeht das Lernbehinderte Kinder doch inkludiert werden können ohne Probleme da unterliegst du einem Irrtum (also bist du auch nicht für erhalt der Förderschulen da es dich wohl nicht zu berühren scheint das man diese Schulen schließt). In der Klasse meines Sohnes ist ein Junge, der nicht einmal zum Schreiben sitzen bleiben kann, auch er wird inklusiv beschult werden was mich für den Jungen sehr freut weil er absolut herzlich ist.........aber auch er ist nicht das Kind das nun zu deinem Inklusions Bild zählt, die Kinder mit schwerer LB und Verhaltensauffälligkeiten können genau so schwer bzw. leicht zu inkludieren sein, wie ein KB , GB, Mehrfachbehindertes Kind, aber das Konzept der Schule muss stimmen!!
Ich bin für Wahlfreiheit der Eltern, jedoch kein Verfechter für den erhalt von Förderschulen. Wobei ich auch noch niergendwo gelesen bzw. gehört habe, das FS KB bzw. GB geschlossen werden müssen/sollen. VIelleicht geschieht es bei einzelnen die aufgrund von zunehmenden Inklusionen und zu geringer Shcülerzahlen auslaufen werden, aber so weit ich weiss möchte der Gesetzgeber diese Schulen erhalten??? Weiss es aber nicht genau , da ich für uns mit diesem Thema abgeschlossen habe.
Herr, je.......es gibt nun einmal nicht nur die super tollen Förderschulen die alle Kinder gut versorgen und gut fördern .

Ob man mit seinem Kind nicht auf den Spielplatz muss um sich das Vergleichsgerede der anderen Mütter nicht anhören zu müssen, bleibt jedem selbst überlassen. Mein Kind soll so gut es geht einfach nur Kind sein und wird aufgrund seiner Behinderung eben nicht versteckt und von öffentlichen Spielplätzen, Schwimmbädern, Festen ferngehalten. Er gehört zu uns es ist unsere Familie!!

Womit ich mit dir einer Meinung bin, ist ganz klar, ein Kind , mit Klage, Streit, Prozess wie auch immer in eine bestimmte Schule zu bekommen damit könnte ich auch nicht leben.
Denn inzwischen sind wir ja soweit, das man den Wunsch eigentlich erfüllt bekommt und man muss eigentlich froh sein wenn es ein Schulamt gibt das sagt ne ihre Wunschschule kann im Moment dem Kind nicht gerecht werden sie müssten 3 km weiter dann ist das doch auch noch in Ordnung. Der Kopf muss nicht immer durch die Wand, auch im Inklusiven Beschulungsfeld dürfen die Bedürfnisse des Kindes nicht ausser Acht gelassen werden.

Immer noch sage ich Eltern machen sich Gedanken über die Beschulung ihrer Kinder, vielleicht geben manche leichtfertig ihr Kind in die Inklusive Beschulung (ich persönlich kenne niemanden) aber genau so gibt es mit Sicherheit Eltern die ohne viel nachzudenken ihr Kind in eine FS geben und auch nicht so genau wissen was sie tun.
Ich Persönlich kritisiere das Förderschulsystem und kann diesem nichts abgewinnen, deshalb bin ich froh, das es diese Art von Zwangsbeschulung nicht mehr gibt und man Kinder nicht mehr nur auf ihre Behinderung reduziert.
In erster Linie sind es nämlich Kinder und nicht "Die Behinderten"

Was evtl. auch eine Diskussion wert wäre: Was mir immer mehr auffällt: Gerade die Eltern die am lautesten Schreien Nein Förderschulen dürfen nicht geschlossen werden unsere Kinder brauchen diese, sind aber doch genau die die Paralell behaupten das es doch kein Problem sei wenn die LB und ES Schulen geschlossen würden, da diese Kinder ja leicht zu inkludieren seien.
Das passt meiner Meinung vorne und hinten nicht. Also wird doch hier auch seperiert welche Schulen geschlossen werden können und welche nicht.
Entweder bin ich für den erhalt von FS aber dann doch bitte von allen.
Oder ich bin es nicht. Aber für 2 Arten von Behinerung diese Schulen als nicht so wichtig zu erachten und dann für 3 andere Arten als unumgänglich.

Liebe Grüsse
Kristina
Myriam 25.03.2013, 14:03#249
AW: GU in NRW

Hallo Kristina,

ich bin sehr wohl für den Erhalt von Förderschulen und vor allem aber für ein System, wo man jedem Schüler in seinem Anspruch gerecht werden kann.
Es werden sehr wohl bereits Förderschulen geschlossen. Ich habe hier einen kleinen Film aus der WDR-Mediathek. Hochinteressant und passt wunderbar zum Thema.

"Eine Schule für Alle" übrigens aus NRW

Am Anfang ist alles klasse, in der Mitte wird aufgezeigt wie es ist und am Ende geht es darin auf, dass man feststellen muss, geht es so weiter, dann laufen Sekundarschulen Gefahr, einfach zu Förderschulen umstrukturiert zu werden. Und eine Ministerin geht noch mal ans Überlegen. Für einige Kinder ist es gut, egal ob leicht, oder schwerer behindert.

Und was die hochbegabten Kinder angeht, wollte ich darauf hinweisen, dass sie sich wieder von der inklusiven Allgemeinheit absetzen müssen, wollen auch sie eine gute Versorgung und Förderung erhalten. Sinnigerweise dann wieder in eine Art Förderschule für hochbegabte Schüler. (Förderschule hört sich eben gar nicht so schlecht an)
Myriam 25.03.2013, 14:14#250
AW: GU in NRW

Hier habe ich noch einen Link zu einem Inklusionstagebuch. Darin schreibt eine Sonderpädagogin so über ihren Alltag und wie sie damit zurechtkommen muss, bzw. beschreibt ihre Möglichkeiten zur Umsetzung des Inklusionsgedankens.