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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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  • patiko
    antwortet
    hallo,
    der Fachausschuss in der WfbM war nun auch, Patrick wird in die Werkstatt aufgenommen. Ich bekomme demnächst die Aufnahmepapiere zum Ausfüllen. Es wurden nur besprochen, wir Patrick in die Werkstatt kommt (Fahrdienst od. Linienbus) und über sein Verhalten.

    Ein Hausbesuch findet wohl doch nicht statt, aber eine Werkstattbesichtigung und ein Aufnahmegespräch.

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  • marionundc0
    antwortet
    wegen Verlängerung SBA bei Volljährigkeit. Junior hat seinen GdB sowie Merkzeichen behalten und hat nun einen unbefristeten SBA.

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  • marionundc0
    antwortet
    ich berichte mal, wie das bei meinem Junior war. als er 18 wurde, bezog ich noch ALG II, da ich im Clinch mit meiner Rentenversicherung war, ich wurde damals vom JC aufgefordert, für meinen Sohn Grundsicherung zu beantragen, aufgrund seiner Schwerbehinderung, er war damals noch Schüler. also beantragt, wurde umgehend genehmigt, er fiel denn aber schon 2 Monate später wieder aus der Grundsicherung, das aber nur aufgrund Anspruch auf Waisengeld und ich fiel aus dem ALGII. Überzahlung verrechnet, klappte alles. war wirklich eine nette SB bei der Grundsicherung, die wohl auch Ahnung und Willen hatte zu helfen.
    Im Sommer 2017 stellte die Beamtenversorgung (sein verst. Vater war Beamter) stellte die Zahlung ein, weil das Schuljahr zu Ende war (die sind wie die Kindergeldkasse). da während der Ferien keine Schulbescheinigung ausgetellt wird, gab es logischerweise auch kein Waisengeld. ich also mit Junior zum Amt für Grundsicherung. so was hörte ich da, ja es hätte eine Änderung gegeben und in dem Fall wäre, nun das JC zuständig. Wir sind also unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Geglaubt habe ich die Aussage allerdings nicht. mit der Zeit bekommt man auch ein Gespür dafür, ob das auch so stimmt, vor allem dann wenn einen schon so eine gewisse Unlust entgegenweht. Einen schriftlichen Nachweis für diese Gesetzesänderung gab es natürlich auch nicht. Wir haben denn den Zeitraum bis Schulbeginn so überbrückt, da aufgrund der Höhe meiner Rente beim JC und den U25 von Junior eh nichts bezahlt worden wäre.

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  • patiko
    antwortet
    Ich habe noch mal mit dem Versorgungsamt telefoniert um Infos zur Ausweisverlängerung (SBA) einzuholen, und wann ich meinen Antrag für eine fristgerechte Bearbeitung abschicken kann.

    Erstmal war man sehr erstaunt, dass keine Prüfung eingeleitet worden war. Zur Volljährigkeit wird wohl immer geprüft. Ist wohl irgendwie durchgeschlüpft, und das obwohl ich letzten Sommer noch nachgefragt hatte.
    Zur Antragstellung meinte die Sachbearbeiterin, das reiche im August --> kommt mir aber recht kurzfristig vor, wenn Patricks Ausweis noch bis Ende September gültig ist.
    Ich schicke meinen Antrag schon Anfang Juli.
    Dann wird wohl verlängert und gleichzeitig die Nachprüfung eingeleitet, falls ich nun nicht doch zeitiger etwas höre.

    Dann bekam ich noch die Info, das mit Eintritt in die WfbM der Grad der Behinderung wieder auf 100 angesetzt wird, und die Schwerbehinderung unbefristet festgestellt wird.
    Allerdings kann es passieren, das dass Merkzeichen "H" weg fällt, da (offenbar pauschal) davon ausgegangen wird, das mit der Volljährigkeit die Hilflosigkeit entfällt.
    Finde ich sehr pauschal gedacht, also bei Patrick hat sich deswegen nichts geändert.
    Ich habe aber schon im ganzen Verlauf festgestellt, dass unser Versorgungsamt, meiner Meinung nach zu wenig auf das Autismusspektrum eingeht, dies alleine bedingt lt. Begründung keinen GdB von 10, obwohl Patrick viele seiner Beeinträchtigungen eben deswegen hat.
    Da muss ich noch mehr darauf hinweisen, das dass nicht untergeht bei der Beurteilung.

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  • patiko
    antwortet
    Heute flatterte der Termin zum Fachausschuss für Anfang Februar in den Briefkasten.

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  • patiko
    antwortet
    Habe mir mal das Gutachten noch mal vorgenommen, dort ist angekreuzt.

    1. leistungsfähig unter 3 Std.
    2. Leistungsfähigkeit beeinträchtigt: mehr als 6 Monate, aber nicht dauerhaft
    3. Voraussetzungen für Eingliederung in die WfbM liegen vor.

    Ich denke in Punkt 2 ist die Begründung für die Aussagen zu den Zuständigkeiten zu finden.
    Offenbar geht man davon aus, das sich an Patricks Beeinträchtigungen noch etwas ändert. Ich wüste zwar nicht was -- der iQ wird sich nicht ändern und der Autismus mit seinen Beeinträchtigungen verschwindet auch nicht eben mal so von alleine -- das wird dann wohl später noch mal zu prüfen sein.

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    hier ab Seite 17 unter Punkt E werden die Unterschiede zu den einzelnen Leistungen gut erklärt.

    E. Leistungen zum Lebensunterhalt
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/2...ierefrei-2.pdf

    LG
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    hier gibt es einen, leider schon älteren, Artikel zu dem Thema:

    https://www.bagwfbm.de/article/858


    LG
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    ich kann mir nicht vorstellen, das diese Aussage so stimmt.

    Da Du selber ALG II beziehst läuft es bei der Kindergeldanrechnung wohl anders:
    Kindergeldabzweigung, wenn Eltern selbst Sozialleistungen beziehen
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M..._Kindern-1.pdf

    Man kann auch schon für volljährige Schüler Grundsicherung SGB XII beantragen.



    …"2. Wer ist anspruchsberechtigt?

    Menschen mit Behinderung haben

    einen Anspruch auf Grundsicherung,

    wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet

    haben und voll erwerbsgemindert

    sind."...

    https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf


    Schau Dir diese Threads einmal dazu an:
    …."
    Alina wird im Januar 18 und geht bis Juni in die Schule, alle sagten mir ich soll Grundsicherung beantragen, ab 18 bekommt man es. Jetzt sagt mir die gute Dame vom Amt ich muss zum Arbeitsamt
    "...
    https://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic133260.html

    …"beantrage unbedingt beim Grundsicherungsamt, sobald sie 18 ist und noch Schülerin!"...
    https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...light=#2156338

    https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...light=#2157356

    LG
    Monika

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Monika,
    ich habe keinem Antrag auf Grusi gestellt, da ich dazu bisher die Info hatte, da ich selbst ALG II beziehe, bleibt bei Patrick der Anspruch und der Bezug der Grundsicherung nach dem SGB II bestehen.
    Das war gestern auch eine meiner Fragen, die Auskunft war dazu, wie schon geschrieben, das Patrick während des Eingangs- u. Berufsbildungsbereichs im ALG II- Bezug bleibt.

    Erst im Arbeitsbereich wird die Zuständigkeit getrennt, und Patrick hätte Anspruch nach dem SGB XII.


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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Monika,

    vielen Dank, da warst du schneller und vor allem wie immer, mit einer sehr kompetente Antwort! @ Diana, hoffentlich, bzw. vielleicht hilft es dir weiter. Ich drücke Patrick und dir die Daumen.

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von patiko Beitrag anzeigen

    Einen Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung hat Patrick erst, wenn er in den Arbeitsbereich der WbfM wechselt.
    Hallo Patiko,

    das ist nicht unbedingt richtig.

    Schau mal hier dazu:



    …"HINWEIS!

    Mittlerweile haben folgende vier Sozialgerichte in dieser Frage zugunsten der Be-troffenen entschieden: Das Sozialgericht Augsburg durch Urteil vom 16. Februar 2018 (Az. S 8 SO 143/17), das Sozialgericht Gießen durch Beschluss vom 30. April 2018 (Az. S 18 SO 34/18 ER) sowie in diesem Verfahren in zweiter Instanz das Hessi-sche Landessozialgericht durch Beschluss vom 28. Juni 2018 (Az. L 4 SO 83/18 B ER) und schließlich das Sozialgericht Detmold durch Urteil vom 14. August 2018 (Az. S 2 SO 15/18). ".....

    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M...ember-2018.pdf



    https://www.intakt.info/forum/forum/...2066#post92066

    https://www.intakt.info/forum/forum/...2550#post92550

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/SG...sbereich-1.pdf


    …"Gegen Ablehnungsbescheide sollte

    deshalb fristgerecht Widerspruch eingelegt

    werden. Angesichts der hierzu

    bislang ergangenen Rechtsprechung

    sind diese durchaus erfolgversprechend."....

    SEITE 2:

    https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf


    LG
    Monika

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  • patiko
    antwortet
    Heute war der Termin bei der Reha-Beratung. Wir haben das Gutachten des med./psych. Dienstes besprochen - große Überraschungen gab es da ja nicht, den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgefüllt und Patrick wird im Eingangsbereich der WbfM (zum 5.8.19) angemeldet, der dauert 3 Monate, dann folgen 24 Monate Berufsbildungsbereich.
    Es folgen dann ein Fachausschuss, sowie dann Termine mit der Lebenshilfe zur Werkstattbesichtigung und einem Hausbesuch.

    Einen Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung hat Patrick erst, wenn er in den Arbeitsbereich der WbfM wechselt.

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  • patiko
    antwortet
    Zur Kindergeld-Bewilligung habe ich eine neue Auskunft. Der Berufsbildungsbereich der WbfM wird Kindergeld-rechtlich wie eine Ausbildung behandelt, daher ist erstmal wieder ein Fortzahlungsantrag zu stellen, der dann für die 27 Monate bewilligt wird.

    Patricks Sozialversicherungsausweis habe ich ebenfalls beantragt und bereits bekommen.
    Den nächsten Termin bei der Reha-Beraterin der Arge haben wir Anfang Januar.

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  • patiko
    antwortet
    So Thema Gericht erst einmal abgehakt, bis nächstes Jahr der erste Bericht fällig wird. Gibt ja viele andere Sachen, die nun anstehen.

    Viele der Infos die ich noch bekam, waren mir schon bekannt. Die Rechtspflegerin riet mir allerdings zumindest Rechnungen od. Quittungen für Grössere Einkäufe (Möbel, Grossgeräte z. Bsp.) aufzuheben,da ich wenn ich ich die Betreuung nicht mehr selbst übernehmen kann einen Abschlussbericht vorlegen muss. Auch Kontoauszüge müssen aufgehoben werden.

    Bei Fragen kann ich die Rechtspflegerin jeder anrufen, auch wenn ich mir mit einer Entscheidung unsicher bin, ob ich eine Genehmigung brauche, oder nicht.

    Das ich als Betreuerin automatisch Haftpflicht versichert bin, wusste ich vorher gar nicht.
    Die würde z. Bsp. greifen, wenn ich Anträge nicht zeitig genug stelle, und Patrick dadurch Ansprüche verloren gehen.

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  • patiko
    antwortet
    Der Termin ist morgen. Für die Vermögensauskunft sind nur Angaben von Patrick zu machen.

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  • patiko
    antwortet
    Heute kam wieder Post vom Amtsgericht.
    Die Bitte telefonisch einen Termin mit der Rechtspflege zu vereinbaren, sowie die beigefügte Vermögensauskunft auszufüllen und zum Termin mitzubringen.

    Da tun sich mir noch einige fragen auf: zum Bsp. ob ich die Angaben nur für Patrick oder für uns als Familie machen muss. wir leben ja nun mal in einem Haushalt. Das werde ich am Montag bei der Terminabsprache erfragen.

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  • patiko
    antwortet
    Es tut sich was.....

    Heute flatterte ein Brief der Agentur für Arbeit für Patrick in unseren Briefkasten, eine Einladung zur Reha-Beraterin, Ende des Monats. Das heißt es wird erst einmal die Feststellung der vollen Erwerbsminderung eingeleitet, dies erfolgt über den med. Dienst der Agentur.
    Außerdem wird geschaut, ob es zur WfbM Alternativen gibt, die für Patrick geeignet sind.
    Auf der Eltern-Info-Veranstaltung war die Rede von Diagnosemaßnahme und betreutes Arbeiten. Beides findet in Zusammenarbeit mit Betrieben hier vor Ort statt.
    Da erkundige ich mich noch genauer beim Termin. Ich denke Patrick würde erst mal eher in die WbfM passen.


    Da schreibe ich in einem neuen Blog-Thema genauer wenn ich die Infos habe

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  • patiko
    antwortet
    Heute hatte ich schon den Beschluss des Gerichts im Briefkasten.
    Habe dann kurz mit der Justizhauptsekretärin telefoniert, um zu erfragen,wann der Termin mit der Rechtspflege stattfindet. Ihre Auskunft, es kann noch 14 Tage dauern bis der Brief kommt.

    Bei dem Termin geht es um die Belehrung zu den Rechten und Pflichten als rechtliche Betreuerin von Patrick, dann bekomme ich auch den Betreuerausweis ausgehändigt.
    Falls der Termin erst nach Patricks Geburtstag stattfindet, reicht auch der Beschluss als Nachweis der Bestellung zur Betreuerin, wenn schon Entscheidungen anliegen.
    Momentan wäre das nur für die Schule von Belang, falls dort der Beschluss als vorübergehender Nachweis (für die Akte) gebraucht wird, bis der Ausweis ausgestellt ist. Das die sozusagen wissen, dass ich weiterhin der Ansprechpartner bin.
    Elternversammlung ist ja noch Patricks Geburtstag.

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  • patiko
    antwortet
    Nun wo die Betreuung geregelt ist, kann ich mich ja schon bald "in die Arbeit stürzen"
    Einiges ist innerhalb des nächsten Jahres zu klären:
    -> als nächstes die Feststellung der vollen Erwerbsminderung.
    -> theoretisch vorher noch Nachprüfung zum SBA, wenn das Versorgungsamt sich innerhalb der nächsten 2-3 Wochen melden sollte, ansonsten um die Verlängerung im nächsten Frühjahr
    -> Antrag Teilhabe am Arbeitsleben
    -> Antrag Grundsicherung
    -> allerhand Papierkram von der Lebenshilfe, incl. Hausbesuch von der Reha Beraterin der Lebenshilfe, die wollen gerne auch das häusliche der neuen Mitarbeiter Umfeld kennen lernen. Vieles Organisatorische für den Wechsel in die WfbM
    -> und auch wieder dauerhafte Bewilligung des Kindergeldes ab nächstem August, das wird aber auch immer mal in gewissen Abständen geprüft

    ...und dann noch das ein oder andere was ich jetzt vergessen habe, oder außer der Reihe noch ansteht.

    Nicht zu vergessen: Den Betreuerausweis (Kopie davon) überall mit hinzuschicken bzw. mitzunehmen(Ärzte, KK, Ämter, Schule, Lebenshilfe u.sw.).

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Kirsten,
    über den Richter kann ich mich nicht beschweren, ich hatte das Gefühl. das er bei der Sache war, und nicht nur seine Akten abarbeitet. Es waren ja mehrere Anhörungen an diesem Vormittag (unsere war die dritte)..und dieses ganze "offizielle Brimborium", das bei Verhandlungen üblich ist fand auch nicht statt.
    Wie geschrieben, der Richter konnte gut auf Patrick eingehen, hat kompetent meine Fragen beantwortet, ansonsten verlief die Anhörung sehr locker.....wir haben sogar gelacht.
    Die Nervosität hatte wohl eher mit dieser neuen, unbekannten Situation zu tun. Man muss ja nicht alle Tage zum Gericht. Wirklich Angst, das noch was anderes (was hätte da auch sein sollen) kommt hatte ich aber nicht.

    .......auch über "unsere" Sachbearbeiterin bei der Betreuungsbehörde kann ich nicht meckern, sie hatte immer ein offenes Ohr, wenn ich Fragen hatte. ich kann mich auch weiterhin an sie wenden.....aber auch an den Betreuungsverein der Lebenshilfe, wenn weitere Fragen sind.

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Diana,

    wieder ist ein Meilenstein geschafft. Ich selbst sehe übrigens die Richter als eine hilfreiche Einrichtung für unsere zu Betreuenden und uns. Unsere Kinder werden ja mal ohne uns auskommen müssen und wenn vorher alles geklärt ist, hat man ein besseres Gefühl. Auch ist die Betreuungsstelle eigentlich dafür da, sich Hilfe in bestimmten Fällen zu holen. Bei unserer letzten Anhörung wegen einer Fixierung im Bett, habe ich dem Richter sachlich und im Sinne von meinem Sohn den Zustand dargestellt. Mit einem Verfahrensbetreuer an der Seite, findet man dann auch jemand, der eben im Sinne des zu Betreuenden, ebenfalls im Einsatz ist.
    Im guten Miteinander, kann man sicher auch Gutes bewirken. Angst, oder Befürchtungen braucht man dann eigentlich auch keine zu haben. Kommt sicher auch auf den Richter an und wie er dem Klientel gegenüber eingestellt ist. Aber da sollte die Fachlichkeit drüber stehen.

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  • patiko
    antwortet
    Heute war die Anhörung bei Gericht, wie nicht anders erwartet bekomme ich die Betreuung zugesprochen.

    Allerdings hatte die Ärztin wegen dem Fehler im Gutachten, wohl doch Sorge und hat die Betreuungsbehörde gefragt, ob sie ein neues Gutachten schreiben muss (sie hätte doch nur den einen Satz korrigieren müssen).
    Nein musste sie nicht, weil wir das ja heute richtig gestellt haben, das war eigentlich auch so besprochen, mit der Ärztin und der Behörde. Naja doppelt hält besser.

    Patrick hat auch hier alles gut hinbekommen und konnte gut auf die Fragen antworten, der Richter hat es ihm aber auch einfach gemacht indem er ihn neben seinen Erklärungen dazu nur fragte, ob er mit der Einrichtung der Betreuung, und das ich diese übernehme, einverstanden ist.

    Natürlich wird nach 7 Jahren geprüft, ob die Betreuung weiterhin in vollem Umfang nötig ist. Das sieht das Gesetz so vor.
    Dazu meinte der Richter, das viele Gutachter die Aussage "die Einschränkungen werden dauerhaft bestehen, daher dauerhafte Betreuung " im medizinischen Sinn meinen, was ja durchaus oft stimmt.

    Dafür, dass sich bei mir so leichte Nervösität breit machte, empfand ich die Anhörung als sachlich und angenehm.
    Zuletzt geändert von patiko; 22.08.2018, 17:55. Grund: Ergänzung

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  • patiko
    antwortet
    Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen

    Du tust auch gut daran, wenn du einen Ersatzbetreuer benennen kannst.

    Hierzu habe ich heute nochmal bei der Betreuungsbehörde nachgefragt, weil dazu ja bisher nichts besprochen ist.

    Lt. Info dort, ist ist die generelle Benennung eines Ersatzbetreuers vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, sondern wird dann im Bedarfsfall geregelt. Wenn ich also weis, ich bin z. Bsp. im Nov. auf Kur, kann ich veranlassen das für diese Eeit ein (von mir benannter) Ersatzbetreuer bestellt wird.

    Bei uns sei dies so üblich....aber da löchere ich die Sachbearbeiterin Mittwoch vor dem Termin noch mal.....läuft dann wahrscheinlich automatisch über die Betreuungsbehörde od. den Betreuungsverein.

    Natürlich beachtet diese Regelung jetzt nicht, das auch unvorhergesehen etwas passieren kann.....was nicht optimal ist.

    Einige Gerichte machen das wohl so, bei unvorhergesehenen Vorkommnissen wäre das auch besser, wenn dann ein Vertreter benannt ist.
    Zuletzt geändert von patiko; 20.08.2018, 09:53. Grund: Ergänzung

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  • patiko
    antwortet
    Heute sprach mich die Ärztin bei unserem Termin auf die Fehler im Gutachten an, was genau falsch gewesen wäre, sie sagte es sei eine Verwechslung gewesen.
    Sie ist zuversichtlich, das es keine Probleme deswegen gibt. Ich allerdings auch.

    Wie schon geschrieben, für die Zuerkennung der Betreuung ist dies nicht relevant, da können wir dies bei der Anhörung richtig stellen.

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