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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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  • patiko
    antwortet
    Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
    Hallo Patiko,

    vielleicht hat es etwas hiermit zu tun :
    http://www.intakt.info/forum/forum/t...0575#post90575

    LG
    Monika
    Da passt ja nicht zu dem, was die Dame im SA mir sagte. s. meinen vorherigen Beitrag

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Monika,

    danke für die Info, die bestätigt mir auch eher was die SBin vom Sozialamt sagte. Wenn wahrscheinlich ist, das Patrick in die Werkstatt geht, ist die Voraussetzung zur Bewilligung der Grundsicherung vorhanden. Auch wenn er noch Schüler ist.

    lg Diana

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    hier gibt es auch Infos dazu:
    --------------------------------------

    4. Wird die Anspruchsberechtigung

    immer überprüft?



    ...."Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung

    darf der Rentenversicherungsträger

    ferner bei Menschen

    mit Behinderung vornehmen, die

    den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich

    einer WfbM durchlaufen.

    Dies wird in § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB

    XII in der ab 1. Juli 2017 geltenden

    Fassung klargestellt. Umstritten ist,

    welche Rechtsfolge sich aus dieser

    Vorschrift ergibt.".....





    ...."Der Gesetzgeber selbst scheint jedoch


    anderer Ansicht zu sein. Er begründet

    die neue Regelung nämlich

    damit, dass die Dauerhaftigkeit der

    vollen Erwerbsminderung erst nach

    Beendigung des Berufsbildungsbereichs

    festgestellt werden könne

    (Bundestags-Drucksache 18/9984,

    Seite 97), geht also offenbar davon

    aus, dass die Anspruchsberechtigung

    bei dieser Personengruppe nicht

    zu prüfen sei, weil von vorneherein

    feststehe, dass eine dauerhafte volle

    Erwerbsminderung nicht vorliege.

    Dieser Auffassung folgend hätten

    Menschen mit Behinderung, die den

    Eingangs- oder Berufsbildungsbereich

    einer WfbM durchlaufen, keinen

    Anspruch auf Grundsicherung.

    Sie könnten in diesem Fall lediglich

    – sofern sie bedürftig sind – unter

    bestimmten Voraussetzungen einen

    Anspruch auf Sozialgeld nach dem

    SGB II oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt

    nach dem SGB XII haben."....


    Komplette Info im Merkblatt Grundsicherung:

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf

    --------------------------------------

    LG
    Monika

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    vielleicht hat es etwas hiermit zu tun :
    http://www.intakt.info/forum/forum/t...0575#post90575

    LG
    Monika

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  • patiko
    antwortet
    Hallo ihr Lieben,
    nun bin ich etwas verwirrt. gestern war ja der Info- Abend in der Schule, zum Übergang in die Werkstatt.

    Ich hatte im Vorfeld, von der Sachbearbeiterin für den Antrag auf Grundsicherung die Info bekommen, das im ersten Schritt die volle Erwerbsminderung, durch den RV-Träger festgestellt werden muss.

    Gestern sagte nun die Mitarbeiterin der Arge (Reha-Abteilung), das dies durch den med. Dienst, erfolgt, da für die Aufnahme im Berufsbildungsbereich der WfbM, die Kosten durch die Arge übernommen werden. Dazu sei ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Allerdings wechselt Patrick ja noch nicht im nächsten Jahr in die Werkstatt, was ich ihr auch sagte, sie meinte, das wäre mit der Zuständigkeit trotzdem so.
    Sie würde demnächst Termine für Erstgespräche an die Eltern verschicken. Soweit so gut.

    Was denn nun....???? Ist das jetzt wieder so ein Ämterding.....das die untereinander nicht wissen, wer wann wofür zuständig ist...????
    Kann natürlich sein, das sie den Sachverhalt nicht so richtig mitbekommen hat, oder die Arge geht per se davon aus, das jeder auch auf dem 1. Arbeitsmarkt einen Ausbildungsplatz findet. esäbe dort auch Möglichkeiten, die für Patrick nicht geignet sind, nach den Infos,die sie gestern dazu gegeben hat.

    Da heißt es wohl erstmal Termin abwarten, und dann genauer nachfragen.
    Mit Patricks Lehrerin, werde ich auch noch mal sprechen, wie sie Patricks Aussichten sieht. Ich denke er passt besser in die Werkstatt.



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  • patiko
    antwortet
    Hallo Monika,
    ich habe ja die nötigen Infos, soweit ich sie brauche. Was tun muss ich erst ab April nächsten Jahres.

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  • werner62
    antwortet
    Hallo Patiko,

    zu dem Thema gibt es bei dem bvkm auch
    einen aktuellen Ratgeber (6. Auflage, Juli 2017):

    18 werden mit Behinderung –
    Was ändert sich bei Volljährigkeit?


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/20...ierefrei-2.pdf

    LG
    Monika

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  • patiko
    hat ein Thema erstellt Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

    Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

    Leute mir raucht der Kopf.........

    Patrick wird in einem Jahr 18, das heißt auf mich kommt der eine oder andere Ämterweg zu. Auf dem Plan stehen als erstes gesetzliche Betreuung (durch mich selbst natürlich) einrichten, Grundsicherung beantragen, mich um die Weiterzahlung des Kindergeldes kümmern.
    Seine Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen hat noch etwas Zeit, da Patrick noch bis Juli´19 in die Schule geht.
    In der nächsten Woche ist eine Infoveranstaltung in der Schule mit Vertretern der Agentur f. Arbeit, dem Integrationsfachdienst, der Lebenshilfe und der Schule, wo es um alle Belange und Themen zur Volljährigkeit und zum Wechsel in die WfbM zur Sprache kommen.

    Viele Infos habe ich schon zusammengetragen...mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen...so das ich erstmal einen Stand habe und weis was ich wann und wie in die Wege leiten muss.

    hier der Link zum Blogeintrag:
    http://www.intakt.info/forum/blogs/p...ollj%C3%A4hrig


    Zuletzt geändert von patiko; 21.09.2017, 20:39. Grund: Ergänzung

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