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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,

    Patrick ist seit Anfang Dezember in einer in einer neuen, kleineren Praktikumsgruppe (auch wieder Montage/ Verpackung), wo er auch länger als 4 Wochen bleiben soll, wenn es besser läuft. Die erste Gruppe war mit 16 Leuten aber auch recht groß, nun sind es 12. Auch wenn sich dies auf den Arbeitsraum verteilt, hat Patrick nun mal seine Schwierigkeiten, wenn zu viel Trubel um ihn rum ist.

    So gut es mit dem Arbeiten allgemein bzw. dem Auffassen der Aufgabe u. der einzelnen Arbeitsschritte klappt, so schlecht klappt es mit seinem Verhalten in einer großen Gruppe. Dies sind die selben Probleme die in der Schule auftraten und die nun mal Autismus-bedingt sind.

    Bisher ging dies aus den Gesprächen mit seiner Gruppenleiterin so nicht hervor, erst nach Erhalt des Eingliederungsplans und meiner Nachfrage wurde dies berichtet. Im Plan stand es ja auch, daher meine Nachfrage.

    Dies sind Auffälligkeiten, die auch nicht unbedingt medikamentös geregelt werden können/müssen, da die Tabletten hier keinen Einfluss auf Patricks Verhalten haben.
    Da müsste er schon ruhig gestellt sein, dann könnte er aber nicht arbeiten!!!!!! Also auch nicht die beste Idee.

    Ich denke da sollte die Werkstatt eine Möglichkeit finden, immerhin gibt es auch einen beruhigten Arbeitsbereich

    -----------------------------------------------------------

    Wir werden nun auch, wie vorher schon erwähnt noch einmal eine Reduktion von Patricks Medikament (Risperdal) versuchen. Allerdings in kleinen Schritten, so das die gesamte Reduktion von 1 mg auf 0,5 mg etwa ein Jahr dauern wird. den Plan habe ich schon vor längerer zeit ausgearbeitet und mit Patricks Ärztin und seiner Gruppenleiterin besprochen. Begonnen habe ich jetzt am WE, Patrick hat jetzt Urlaub bis 01.01.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,

    ...und schon hat Patrick den Eingangsbereich der Werkstatt geschafft und macht seit letzter Woche die erste Erprobung im Bereich Montage/Verpackung. Da gibt´s bei 7 Gruppen einiges zu probieren. Erstmal für 4 Wochen, dann wird entschieden, ob er in der jetzigen Gruppe länger bleibt oder wechselt. ich könnte mir vorstellen das er überall reinschauen will. in die Wäscherei möchte er auch gerne noch.

    Laut Eingliederungsplan klappt es mit der Arbeit recht gut, aber im Umgang mit den Gruppenmitgliedern gibt es noch Schwierigkeiten, das war in der schule auch nicht anders und wird nie vollständig zu beheben sein, ggf. wird dies in den einzelnen Arbeitsbereichen etwas besser.
    In der Regel wird der Plan 1 mal jährlich überprüft und aktualisiert.

    Seinen Urlaubszettel fürs nächste Jahr hat er auch schon bekommen, zum Glück habe ich mir da schon Gedanken gemacht.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo amai,

    offenbar hast du meinen Ärger missverstanden.

    Es geht nicht um die Anrechnung an sich, sondern, das da unfähige Leute sitzen, die von nix ne Ahnung haben. Lt. Auskunft der Mitarbeiterin wollte die mich nicht überzahlen immerhin steht die Leistungsanweisung f. Nov. an.
    Zitat:...."nicht das Sie so viel zurück zahlen hätten müssen" Zitat Ende, ausgehend von einer monatlichen Zahlung der Aufwandsentschädigung. Das wäre eine sehr saftige Rückzahlung gewesen, rückwirkend f. inzw. 13 Monate.

    Die haben nicht gerafft, dass es um eine einmalige Zahlung geht.
    Ironie an: *Wie hab ich dummer Mensch auch vergessen können, das dazu zu scheiben.....!!!!!! *......Ironie aus.

    Man geht ja davon aus, das die Mitarbeiter da selbst Bescheid wissen, oder zumindest wissen wo sie da nachlesen können......dem ist offenbar nicht so!!!!!
    Wenn man will das nichts schief läuft, am besten selbst recherchieren......und denen das *******sicher erklären.

    Wie es sich mit der Anrechnung v. Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit rechtlich verhält steht im §11b; SGB II.

    schau mal hier: http://www.ehrenamt-deutschland.org/...2-hartz-4.html

    Inzwischen gilt ein Freibetrag von 200,00 € aus ehrenamtlicher Tätigkeit, für jede einzelne, falls man mehrere hat.
    Die Übernahme der rechtlichen Betreuung stellt ein Ehrenamt da.
    Da ist auch alles korrekt gehandhabt worden.

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  • amai
    antwortet
    Hallo Patiko,
    schau bitte mal hier:
    https://www.gegen-hartz.de/news/hart...iges-einkommen

    [...]
    – steuerfreie Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für öffentliche Dienste im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes,
    – steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….) bzw. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG (500 Euro/Jahr),
    – Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr)[...}

    Für mich scheint der letzte Punkt passend, aber selbst wenn das Amt da eine nebenberufliche Tätigkeit annimmt dann liegt die Höhe doch unter dem jährlichen Freibetrag.
    Vielleicht hilft dir das weiter?

    LG amai

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  • patiko
    antwortet
    Mal nachdenken geht bei uns im Jobcenter einigen Mitarbeitern ab.

    Mal telefonisch nachfragen kommt denen ja nicht in den Sinn, selbst recherchieren offenbar auch nicht. da muss alles ******sicher aufgeschrieben werden. Hab ich mir gleich fürs nächste Jahr vorgemerkt.

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  • Anke
    antwortet
    Hallo Patiko, manchmal fragt man sich wirklich ... man muss immer im Hinterkopf haben, dass auf den Ämtern leider mehr und mehr "Unwissende" ihren Job verrichten. In den letzten Jahren lässt die Qualität sehr nach. Anstatt sich bei unklaren Umständen erst mal eine rechtliche Übersicht zu verschaffen, wird uns das Leben schwer gemacht in dem man uns vorsorglich mit Leistungskürzung droht. Man scheint sich gar nicht im klaren zu sein, was es in uns auslöst, solche Post zu bekommen. Ich bin immer froh, KEINE Post zu bekommen

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  • patiko
    antwortet
    Da will doch das Jobcenter mir die Aufwandsentschädigung für die rechtliche Betreuung monatlich anrechen......
    Ich bekam eine Aufforderung mich dazu zu äußern, nur wurde die nicht abgewartet....zumal das auch immer dauert bis der Sachbearbeiter die auf dem Tisch hat, weil eingereichte Nachweise u.ä. immer erst zum Einscannen weg geschickt werden....es wurde also voreilig ein Änderungsbescheid geschickt, der eine monatliche Leistungskürzung vorsieht.

    Das konnte ich heute telefonisch klären, der Bescheid wird dann geändert, wenn meine Äußerung vorliegt.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,
    wir bekamen Post vom Versorgungsamt, Anhörung zur Bescheiderteilung.
    Man beabsichtigt Patrick seine Merkzeichen B und H abzuerkennen, weil er nicht mehr hilflos ist. Dazu soll er sich äußern.
    Diese Äußerung ist geschrieben und geht in die Post. Wahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen, das ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen muss.

    Begründet wird dies mit der pauschalen Annahme, das ein behinderter Mensch mit Erreichen der Volljährigkeit gelernt hat mit den Auswirkungen seiner Behinderungen zu leben und sich entsprechend zu verhalten.
    Überhaupt wird in diesem Schreiben nicht auf Patricks Situation eingegangen, sondern allgemeine Feststellungen getroffen, die nicht den Einzelfall berücksichtigen.

    Patrick kann zwar seinen Alltag relativ gut bestreiten, braucht aber doch viele Erinnerungen und Hilfestellungen, dass dies auch so bleibt.
    Müsste er selbstständig und ohne Hilfe in einer eigenen Wohnung wohnen, und alle seine Angelegenheiten selbst regeln, würde das komplett nach hinten los gehen. Wenn nämlich im laufe der Zeit die Erinnerungen und Impulse ausbleiben, bliebe alles nach und nach auf der Strecke, wenn nicht gleich von Anfang an.

    Werde die Gesetzmäßikeiten dazu mal in einen Extra Beitrag aufführen.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,
    die Feedbacks von Patricks Gruppenleiterin in der Werkstatt sind weiterhin positiv, er ist sehr fleißig, sagt sie, und kann die Arbeitsaufträge/-schritte gut verstehen und umsetzen. An die Gruppenregeln kann er sich gut halten.
    Verhaltensauffällig ist er gar nicht.

    Ich denke ich weis auch woran das liegt: Meiner Meinung nach, könnte er sich in den letzten 2-3 Schuljahren, wo er einmal die Woche in der Werkstatt war, in der Schule unterfordert gefühlt haben, wenn Wartezeiten oder Verzögerungen auftraten. Schon in der Schulzeit hatte es an den den Werkstatt-Tagen gut geklappt.
    In der Werkstatt hat er seine Arbeit (noch in seinem Gruppenraum; 3 Tage direkt im Arbeitsbereich ab November) vor sich uns so auch zu tun bzw. ist beschäftigt. Genau deshalb klappt es mit seinem Verhalten auch.

    Und dann habe ich gestern noch die Unterlagen (Jahresbericht, Antrag Aufwandsentschädigung) für das Betreuungsgericht fertig gemacht, da das erste Betreuungsjahr Ende der Woche abläuft. Samstag noch die Nachweise ausdrucken, dann kann abgeschickt werden.

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  • patiko
    antwortet
    Die Lebenshilfe ist hier bei uns in der Prignitz sehr gut aufgestellt mit ihren Angeboten

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  • Kirsten
    antwortet
    Vielen Dank für deine Infos. Ich bin gerade in Brandenburg unterwegs (aus Bayern kommend) und bin bass erstaunt was alles geht und machbar ist. Alles Gute weiterhin für deinen Patrick.

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  • patiko
    antwortet
    Patricks Teilhabeplan kam heute auch schon.

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  • patiko
    antwortet
    Heute trudelte ein Erhöhungsbescheid für das Ausbildungsgeld bei uns ein.

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  • patiko
    antwortet
    Patricks Start in der Werkstatt (Eingangsbereich) lief gut an, nach dem sich alle aneinander gewöhnt haben, hat er sich gut eingefügt. Lt. seiner Gruppenleiterin macht ihm die Arbeit Spaß, im Chor macht er auch schon mit. Patrick kam in eine bereits bestehende Gruppe, so das diejenigen die schon in Grund- od. Aufbaukurs des Berufsbildungsbereichs sind nur an 1 od. 2 Tagen da sind.
    Im wöchentlichen Wechsel geht es Donnerstags nach dem Mittag zum Kegeln bzw. Schwimmen.

    Für Patricks Teilhabeplan kam heute Post, mit der Bitte um Schweigepflichtsentbindung für den Landkreis (Gesundheitsamt) gegenüber dem äztl./psych. Dienst der Agentur f. Arbeit.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,
    ich wollte noch ein wenig über Patricks Abschlussfeier in der Schule berichten.

    Für die Feier wurde hatten die Schulabgänger (aus 2 Klassen**) ein kleines Programm einstudiert (u.a. Linedance u. Walzer) das auch sehr gut klappte.
    Bei der Zeugnisausgabe bekam Patrick noch eine Extra-Rede von der Rektorin (in seinen ersten 4 Jahren seine Klassenlehrerin), wo sie noch einmal seine vielen Fortschritte, während seiner Schulzeit (13 Jahre) hervorhob.


    **In der Schule - sonderpädagogischer Förderschwerpunkt: geistige Entwicklung - sind die 2 Klassen der Berufsbildungsstufe (i.d R. 11. u. 12. SJ, bis zum 18. Lebensjahr) gemischt/ aufgeteilt, also verschiedene Altersstufen in einer Klasse (außerdem die Schüler die Schulzeitverlängerung bis zum 21. LJ haben od. Schüler die auf Grund der Altersregelung - zu Beginn des 13. SJ noch 17 - eben noch ein 13tes Jahr bleiben können).
    Dadurch ergibt sich das die Jüngeren von den Älteren lernen können und das oft nicht alle Schüler einer Klasse zusammen abgehen.

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  • amai
    antwortet
    Hallo Patiko,
    herzlichen Glückwunsch an deinen Sohn zum Schulabschluß. Ich wünsche euch erst einmal schöne Ferien und dann einen guten Start für Patrick im Berufseingangsbereich.

    LG,
    amai

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  • patiko
    antwortet
    Hallo zusammen,

    Patrick hat nun die Schule geschafft, seit einer Woche sind Ferien bei uns.
    Ab 01.08. geht er dann in die Werkstatt der Lebenshilfe in den Eingangsbereich.

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  • wolfinicki
    antwortet
    Hallo Patiko.
    Dasselbe hatten wir auch. Lass Dich davon nicht abhalten - das mit der Bedarfsgemeinschaft glt NUR, wenn das Kind nicht dauerhaft erwerbsgemindert ist. Die dauerhafte Erwerbsminderung muss vom Rententräger festgestellt werden. Und da hat das Sozialamt die Möglichkeit (eher ein muss), den Rententräger aufzufordern, eine Untersuchung durchzuführen. Wir sind gerade mittendrin in dem Schlamassel und haben einen Anwalt kontaktiert. Seither läuft's etwas besser. Die RV hat eine Untersuchung beim Erstantrag abgelehnt mit der Begründung, dass die Krankheit irgendwann in 2020 enden würde. Was niemals der Fall sein wird, weil ihre Krankheit als unheilbar gilt. Danach hat uns das Sozialamt den gleichen Schmelzkäse erzählt wie Dir - Bedarfsgemeinschaft und Antrag abgelehnt. Widerspruch und Anwalt wirken da Wunder.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Inge und Monika,
    meine Info dazu ist, dass das Patrick auch deswegen keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, weil ich ALG II beziehe und wir somit eine Bedarfsgemeinschaft sind. Hätte ich Arbeit, oder meine geplante Ausbildung klappt (habe dann Anspruch auf BAföG) sieht die Sache natürlich anders aus.

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  • Inge
    antwortet
    Hallo patiko,

    in dem von Monika eingestellten Link zum BVKM sind auch die entsprechenden Gerichtsurteile genannt. Also lege auf jeden Fall Widerspruch nach dem Muster des BVKM ein.

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  • werner62
    antwortet
    Zitat von patiko Beitrag anzeigen

    Patricks Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, da die Erwerbsminderung nicht dauerhaft festgestellt wurde.
    Hallo Patiko,

    bei dem bvkm gibt es einen Musterwiderspruch und weitere Infos dazu:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M...ember-2018.pdf

    LG
    Monika

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  • patiko
    antwortet
    Das mit den Papieren war ein Irrtum, die BBB-Leiterin bezog sich auf die Papiere die ich zur Werkstattbesichtigung schon mitgebracht hatte.

    Teil A das Gutachtens der Agentur für Arbeit kam auch, ich kann mich da nur über einige Formulierungen wundern......

    Patricks Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, da die Erwerbsminderung nicht dauerhaft festgestellt wurde.

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  • patiko
    antwortet
    gestern hatte ich ein Beratungsgespräch mit der reha Beraterin der Lebenshilfe, sie meinte ich soll den Antrag auf Grundsicherung stellen, mehr wie ablehnen geht nicht.

    Dann haben wir noch an die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Aushändigung des Teil A vom Gutachten med./ psych. Dienst gestellt. Mal sehen ob die das schicken.......

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  • patiko
    antwortet
    Die Werkstattbesichtigung war recht interessant, es gubt schon viele Möglichkeiten. Ich denke Patrick passt da gut hin und dies ist auch der richtige Weg für ihn.
    Ein Hausbesuch/Aufnahmegespräch mit der BBB-Leiterin und Patricks Gruppenleiterin findet auch noch im April statt. Im Vorfeld bekomme ich auch noch einen Packen Papiere zum ausfüllen (für das Gespräch).

    Nur wegen der Grundsicherung bin ich mal wieder verwirrt, die REHA-Beraterin der Lebenshilfe meint ich soll ruhig einen Antrag für Patrick stellen. Wir wollen uns da noch mal zusammensetzen.

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  • patiko
    antwortet
    Die Aufnahmebescheinigung der WfbM ist nun auch gekommen. Nächste Woche ist Besichtigungstermin in der Werkstatt und noch mal ein Beratungsgespräch zm zu besprechen ob alle anträge gestellt sind.

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