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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Kirsten,

    ja so ist mir das auch bekannt: das alle sieben Jahre überprüft wird. Ich denke das wird auch so gehandhabt werden.

    Natürlich habe ich mich auch um einen möglichen Vertreter gekümmert. Das wird Patricks Halbschwester sein (ggf. später auch ihre Tochter, also Patricks Nichte, wenn sie das möchte).

    Bisher ist das Thema einer möglichen Vertretung nicht angesprochen worden, wird aber sicher bei der Anhörung besprochen werden. Oder eben im Gespräch mit dem/der Rechtspfleger/in.

    Sollte ich Fragen haben, kann ich mich auch immer noch an den Betreuungsverein der Lebenshilfe wenden, der ja auch eine Option für eine mögliche Vertretung wäre, falls aus der Familie niemand (mehr) zur Verfügung steht. (Patricks Erzeuger steht ja sowieso nicht zur Debatte)


    Natürlich ist es als Ehepaar einfacher, weil beide Elternteile sich gegenseitig vertreten können.
    Ja das müssen wir dann wohl immer ein bisschen differenzieren..schreibe ich als Mutter, oder als rechtliche Betreuerin einen Brief an eine Behörde. Das wird in vielen Fällen dann die rechtliche Betreuerin sein.

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Diana,

    dauerhaft schon, aber meines Wissens wird trotzdem alle sieben Jahre wieder mit einer Anhörung überprüft und dann weiter sichergestellt. Das ist der ganz normal Ablauf. Bei uns verhält es sich so und bei anderen Freunden und Bekannten auch. Aber das ist dann nicht mehr so belastend und beängstigend. Als Eltern, Mutter oder Vater wird einem da schon mulmelig. Immerhin sind wir rechtlich nicht mehr als "Eltern" die gesetzlichen Vertreter, sondern die gesetzlichen Betreuer. Ich schreibe jetzt immer als gesetzl. Betreuerin und Mutter. Die bin ich ja immerhin auch noch geblieben. Wenn du die Betreuung übertragen bekommen hast, wirst du sicher auch noch einmal ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger haben. Es gibt so ein paar Dinge, die du auch als Betreuerin nicht uneingeschränkt entscheiden darfst. z.B. bestimmte schwerwiegende Operationen usw. Also weitreichende und tragkräftige Entscheidungen, müssen im Einzelfall mit dem Rechtspfleger vorab ausgetauscht werden.
    Du tust auch gut daran, wenn du einen Ersatzbetreuer benennen kannst. Wir haben das so gerichtlich hinterlegt. Sollten wir im Urlaub verunglücken oder so, sind zwei eng vertraute Personen benannt, die für uns sofort in unserem Sinne für unser Kind nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin oder Richters, entscheiden können. Es kann ja auch sein, dass eine Notfallsituation eintritt und man ein paar hundert Kilometer entfernt im Urlaub weilt. Auch da können für uns in Vertretung diese Personen vom Gericht angerufen und als vorübergehende Betreuer benannt werden. Gilt dann aber nur jeweils für die eingetretene Situation und Fragestellung. Nicht auf Dauer. Die Betreuer bleiben wir als Eltern und zwar unabhängig voneinander. Auch das ist wichtig. Jeder kann im Notfall alleine entscheiden..

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  • patiko
    antwortet
    Mein Kindergeldantrag wurde nach 14 Tagen für 1 Jahr bewilligt. Dann muss ich ja neu beantragen.

    Zu dem Fehler im Gutachten meine die Sachbearbeiterin im Betreuungsamt, das können wir bei der Anhörung richtig stellen.

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  • patiko
    antwortet
    Danke dir Kirsten.

    Ich denke da hat wohl Patricks Nachfrage doch was gebracht, oder das Gericht hat nachgefragt.

    Im Gutachten wird empfohlen, mir die Betreuung in allen Belangen dauerhaft (ohne weitere Prüfung) zuzusprechen, da Patricks Beeinträchtigunen lebenslang bestehen werden.

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Diana,

    dann drücke ich dir und Patrick für August fest die Daumen.
    LG
    Kirsten

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  • patiko
    antwortet
    Heute trudelte bei uns Post vom Amtsgericht ein, mit dem erwarteten Termin zur Anhörung weg. Patricks Betreuung, dieser wird im August stattfinden.

    Außerdem lag dem Schreiben eine Kopie des Gutachtens bei...und darüber "meckern":
    Die Ärztin hat einen Fehler bei der Schilderung zu Patricks Wohn- u. Arbeitssituation gemacht. sie schrieb: Patrick wohne in einer betreuten WG bzw. er arbeite in einer WfbM. ....-> stimmt beides nicht!!!!
    Patrick wohnt bei mir und geht noch ein Jahr zur Schule, bevor er in die Werkstatt wechselt.

    Auch wenn dies für die Zuerkennung der Betreuung nicht relevant ist, denke ich dies sollte richtig gestellt werden.
    Dazu werde ich Montag mal
    1. mit der Betreuungsbehörde telefonieren, um zu erfragen ob es reicht, wenn ich eine Mitteilung ans Gericht schreibe (oder dies bei der Anhörung richtig stelle) und
    2. mit der Ärztin, um sie auf ihren Fehler hinzuweisen und sie ggf. um eine Korrektur zu bitten, falls meine Mitteilung nicht ausreicht.


    .................................................. .............................................

    Kindergeldantrag ab 18 habe ich ebenfalls eingereicht.

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  • patiko
    antwortet
    Habe viel rum telefoniert und Infos gesammelt........

    Kindergeld
    Wegen dem Kindergeld für Patrick habe ich mich auch noch einmal erkundigt, bei Patrick wird das so laufen, dass mein zu stellender Antrag (ab 18), erstmal für 1 Jahr (Ende Schulzeit) bewilligt wird.
    Im nächsten Jahr muss ich mich dann zeitig um die Antragsunterlagen für behinderte Erwachsene kümmern, da ich diese nicht automatisch zugeschickt bekomme, obwohl im Antrag ab 18 erfragt wird ob eine Behinderung vorliegt.
    Finde ich für Eltern, die das nicht wissen nicht ideal, nicht jeder erkundigt sich ja selbst, was wiederum auch schade ist.

    Schwerbehindertenausweis
    Ans Versorgungsamt hatte ich 2 Fragen:

    1. Wann bekomme ich die Unterlagen für die anstehende Nachprüfung?
    Vielleicht gar nicht, da unser Versorgungsamt zur Zeit ziemlich überlastet ist.
    Damit Patrick hierdurch keine Nachteile hat, besteht die Möglichkeit den Ausweis ohne Nachprüfung verlängern zu lassen.
    Darum muss ich mich dann nächstes Jahr im späten Frühjahr (Patricks SBA ist noch bis 09/19 gültig) kümmern, falls ich vorher nicht doch noch was vom LASV höre.

    2. Ist die Feststellung der vollen Erwerbsminderung relevant für den Grad der Behinderung und die Merkzeichen?
    Nicht direkt, aber dies kann die Gegebenheiten für die Festlegung des GdB u. der Merkzeichen untermauern.
    Das heißt: Patrick bekommt dadurch keinen höheren GdB zugesprochen, es kann aber sein, das er deswegen nicht runtergestuft wird.
    Immerhin stützen sich, sowohl die Feststellung der vollen Erwerbsminderung, als auch die Feststellungen im SBA auf die selben Befunde.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Kirsten,
    Patrick ist ja einverstanden, dass ich seine Betreuung übernehme, ich habe eher Sorge, das dass mit dem Gutachten zu lange dauert.
    Wobei wir ja noch Glück haben, dass die Ärztin Patrick nicht extra begutachten muss, da sie ihn ja durch unsere regelmäßigenTermine (Patrick ist bei ihr in homöopathischer Behandlung) bei ihr, sowieso kennt. Es ist ja auch geplant, dass sie Patrick ab 18 weiter psychiatrisch behandelt.

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  • Kirsten
    antwortet
    Hallo Patiko,

    normal geht das doch relativ schnell mit der Anhörung durch das Gericht. Abgelehnt als Betreuer kann man u.a. werden, wenn der künftig zu Betreuende es ablehnt. Ich drücke euch die Daumen.

    lg
    Kirsten

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  • patiko
    antwortet
    Ich bin ja gespannt, wie lange das mit dem Betreuungsgutachten dauert. Bei unserem Termin letzte Woche bei der Ärztin war es noch nicht fertig. Patrick hat nachgefragt.
    Wäre blöd , wenn die Ärztin das vertrödelt.

    Ich denke das Gericht wird nachfragen, da die gesetzte Frist abgelaufen ist. Ich hoffe das sich bis September, vor Patricks Geburtstag, was tut was tut und bis dahin alles geregelt ist

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  • patiko
    antwortet
    Letzte Woche bekamen wir 2 Briefe vom Amtsgericht, einerseits, das das Gutachten in Aufrag gegeben wurde, und der Vorschlag der Betreuungsbehörde an das Betreuungsgericht, mich als Patricks Betreuerin einzusetzen.
    Patrick bekam noch einen Fragebogen zum Sachverhalt, obwohl er ja beim Gespräch anwesend war. ich habe ihm beim Ausfüllen geholfen (dies musste ich überings auch angeben)

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  • patiko
    antwortet
    Heute war der erste Termin mit der Betreuungsbehörde. Die Sachbearbeiterin ist sehr gut auf Patrick eingegangen, und Patrick konnte richtig gut Auskunft geben.
    Ich werde wohl für alle Bereiche die Betreuung zugesprochen bekommen, das lag ja auch in meinem Sinne.
    Das Gutachten für das Betreuungsgericht wird überings unsere Homöopathische Ärztin erstellen...was für ein Zufall.
    Weitere Befunde werden nicht benötigt

    Mehr dazu schreibe ich noch im Blog.

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  • patiko
    antwortet
    Habe gestern nochmal Kontakt zur Betreuungsbehörde aufgenommen, um zu erfragen welche Unterlagen benötigt werden. Heute kam schon die Antwort: Es geht erstmal nur ums Kennenlernen und die Antragsaufnahme.
    Na da bin ich mal gespannt.

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  • patiko
    antwortet
    Habe heute Termin bei der Betreuungsbehörde ausgemacht. Auf meinen Wunsch in drei Wochen. Die Sachbearbeiterin kommt dann zu einem Hausbesuch zur Antragsaufnahme.

    Habe ab Montag (5.3.), Praktikum, da möchte ich ungern fehlen wenn es nicht sein muss, und nachmittags hatte sie keine Termine mehr frei in nächster Zeit. Patrick für diesen Tag in der Schule abmelden ist ja kein Problem.

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  • patiko
    antwortet
    on man !!!!!!!!
    heute mit der Reha-Beraterin telefoniert, die sagt, da ich ja (wir) ALG II beziehen, brauche ich keine Grundsicherung für Patrick beantragen, da das über diese Leistung weiter läuft.
    Alles andere, auch Festststellung volle Erwerbsminderung, geht dann ab Oktober seinen Gang.

    ich hoffe bei der rechtlichen Betreuung geht das nicht so chaotisch zu.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo,
    ärgere mich schon wieder über die Ämter......
    Hatte mich bei Patricks Klassenlehrerin erkundigt, ob sich das Sozialamt für die Grusi bzw. Feststellung der Erwerbsminderung von der Schule eine Einschätzung anfordert, ob/ das Patrick nach der Schule in die WbfM wechselt (dies ist ja eine Voraussetzung für die Bewilligung), da er ja noch bis Sommer ´19 in die Schule geht.

    Sie schreib heute ein, das dies über die Rehaberatung der Arge läuft..... das Problem mit unterschiedlichen Aussagen zur Zuständigkeit hatte ich ja im September schon. Da hieß es auf der Infoveranstaltung für die Eltern von Seiten der Rehaberatung schon, das die Sachbearbeiterin Termine verschicken würde...nur kam bei uns nie einer an.

    Die Grusi-Stelle hatte damals gesagt die Erwerbsminderung, würde von denen über die RV festgestellt.
    Nachfrage dort heute...heißt es: doch erst Rehaberatung Arge....um die Grusi selbt reicht es, wenn ich mich dort im Mai melde.
    Nun frage ich mich wieso die rehaberaterin mir im September keinen Termin zugeschickt hat. Da muss ich mich nun drum kümmern, das ich da so schnell wie möglich einen Termin bekomme.


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  • patiko
    antwortet
    Nun habe ich zur gesetzlichen/rechtlichen Betreuung ein paar mehr Infos zum Ablauf.
    Das ist bei uns im Landkreis ja vereinfacht worden, wenn Eltern die Betreuung übernehmen, nun sind neben dem Hausbesuch zur Antragsaufnahme 2 Anhörungen, 1 mal beim Landkreis (Betreuungsbehörde) u. 1 mal beim Betreuungsgericht, nötig. das ganze Verfahren dauert ca. ein halbes Jahr.

    Noch was nebenbei erfahren, als Betreuerin von Patrick habe ich Anspruch auf kostenfreie Beratung durch den Betreuungverein der Lebenshilfe. Da mache ich überings bald ein Praktikum, kann garnicht besser passen.

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  • Daniel
    antwortet
    [mod]

    Nach Rücksprache mit patiko wurde dieser Thread von allen Trollspuren bereinigt.

    Daniel

    [/mod]

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  • patiko
    antwortet
    Sowas muss doch nicht sein.....

    Nun bekam ich Rückmeldung von Patricks Klassenlehrerin...die Sekretärin hat mir eine falsche Auskunft gegeben.

    Eigentliches Anliegen, war eine Schulbescheinigung bis 2019 (wie Patrick ja noch zur Schule geht) für den Grusi-Antrag u. für das Jobcenter, worauf es ja hieß, das ginge wegen dem ausstehenden Gutachten noch nicht.
    Allerdings darf eine Schulbescheinigung nur noch für ein Jahr ausgestellt werden. das heißt, fürs nächste SJ bekomm ich die erst ab Juni.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo Anke,

    ich selbst habe gar keinen Antrag auf Schulzeitverlängerung gestellt und wurde auch nicht dazu aufgefordert.
    Regulär kann die Schulzeitverlängrerung für 2 Jahre beantragt werden, ich denke allerdings, das dies für Patrick nicht nötig sein wird. (das er noch bis 20 die schule besucht)

    Bei Patrick ist das etwas knifflig:
    Die meisten Schüler sind bereits 18, wenn sie in die WbfM/Ausbildung 1. Arbeitsmarkt wechseln, Patrick ist dann noch 17. (auch noch zu Beginn des nächsten Schuljahres). Das kommt daher, dass er bei seiner Einschulung noch 5 war, eine Rückstellung hatte ich nie in Erwägung gezogen, nachdem ich mit den zuständigen Stellen gesprochen hatte. Anhand von Patricks Entwicklung war das auch eine gute Entscheidung.

    Komisch ist allerdings auch, das Patrick noch nicht als Schulabgänger an die Agentur für Arbeit gemeldet wurde, und wir auch noch keinen Termin bei der Reha-Beratung bzw. der Lebenshilfe hatten.

    Also gehts jetzt um das eine Jahr, es kann ja sein, dass die Schule das von Amtswegen her prüfen muss, da Patrick theoretisch noch ein Jahr in die Schule gehen kann (weg. der Altersregelung) und das ganze nur eine Formsache ist.

    Mich ärgert an der ganzen Sache das ich auf meine Nachfrage zu Schuljahresbeginn, darüber keine Info bekommen habe......sondern hieß Patrick bleibt ein weiteres Jahr.

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  • Anke
    antwortet
    Hallo Patiko,

    ja, so kenne ich das auch. Man muss einen Antrag stellen. Und soweit ich das noch richtig weiß ist das Prozedere ähnlich, wie wenn man eine Schul-Zurückstellung möchte. Der Sinn ist - durch das eine Jahr Zurückstellung oder wie bei Dir Verlängerung soll zum ZIel haben, die nächst höhere Stufe zu erreichen. Wenn Dein Sohn also durch das eine Jahr Schule ggf. danach einen höheren Abschluss erreichen kann. Also z.B. nicht nur in eine Betreuung müsste, sondern ggf. eine Ausbildung schaffen könnte. (WfbM) oder ggf. sogar auf dem ersten Arbeitsmarkt.

    Wird sich sicherlich nicht geändert haben.

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  • patiko
    antwortet
    Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, das fest steht das Patrick die Schule noch bis zum Juli´19 besucht.
    Anscheinend ist das nicht so.....

    Eher zufällig habe ich erfahren, das für das Schuljahr 18/19 eine Schulzeitverlängerung nötig ist. Hierfür wird zur Zeit ein Gutachten erstellt. Ein Ergebnis liegt Ende Mai vor.
    Zu Beginn des Schuljahres hatte ich extra noch nachgefragt, da wurde mir durch Klassenlehrerin und Rektorin bestätigt, das Patrick ein weiteres Jahr bleibt.

    Grundlage ist, das Patrick mit Ende des laufenden Schuljahres die Schulpflicht von 12 Jahren erfüllt hat, allerdings würde die Altersregelung ein weiteres Schuljahr zulassen, da er erst im September 18 wird, also im laufenden SJ (Beginn 20.08.18).

    Nun habe ich nochmal bei der Klassenlehrerin nachgefragt, aber leider noch keine Rückmeldung erhalten.

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  • patiko
    antwortet
    Noch ein Punkt auf der Liste, ist die fachärztliche Weiterbehandlung.
    Allgemein-medizinisch, kann Patrick dann zu meiner Ärztin gehen. Fachärztlich gibt es für uns die Möglichkeit zur psychiatrischen Institutsambulanz für Erwachsene (auf dem selben Gelände wie das SPZ -> dies ist an ein Klinikum angebunden) zu wechseln.

    Längerfristig ist wohl auch einer interdisziplinäre Ambulanz für Erwachsene (nach Vorbild eines SPZ) geplant....das kann aber noch dauern.

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  • patiko
    antwortet
    Hallo amai,
    den Antrag auf GruSi stelle ich auf alle Fälle. So wie du schreibst, habe ich die Auskunft auch bekommen.

    lg Diana

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  • amai
    antwortet
    Hallo Patiko,
    wir hatten die Grundsicherung vor drei Jahren auch beantragt, als unser Sohn noch Schüler war. Damals wurde ohne Probleme ein Gutachten bei der Rentenversicherung eingeholt, das dann auch die dauerhafte und vollständige Erwerbsminderung bestätigte.
    Jetzt besucht mein Sohn seit einem Jahr die Berufseingangsstufe in einer WfbM und er bekommt durchgehend und weiterhin Grundsicherung.

    Das Problem ist wohl , dass die Sozialämter jetzt kein Gutachten einleiten sollen/dürfen nach der Änderung, wenn die Eingangsstufe in einer WfbM besucht wird. Das wäre bei euch ja dann noch nicht der Fall. Stelle auf jeden Fall den Antrag.

    LG, amai

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