Bedarfsermittlung und -feststellung sind wichtige Stellschrauben in Bezug auf die Fragen: Welche Leistungen der Eingliederungshilfe stehen mir in welchem Umfang zu und worauf habe ich einen Anspruch?
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben deshalb einen Vorschlag entwickelt, wie eine umfassende Bedarfsermittlung und -feststellung in einem Bundesteilhabegesetz normiert werden sollte. Bedarfsermittlung soll hiernach partizipativ umfassend und ICF-orientiert unter Berücksichtigung individueller und sozialräumlicher Ressourcen erfolgen.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben deshalb einen Vorschlag entwickelt, wie eine umfassende Bedarfsermittlung und -feststellung in einem Bundesteilhabegesetz normiert werden sollte. Bedarfsermittlung soll hiernach partizipativ umfassend und ICF-orientiert unter Berücksichtigung individueller und sozialräumlicher Ressourcen erfolgen.