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Bedarfsermittlung zum Bundesteilhabegesetz

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    Bedarfsermittlung zum Bundesteilhabegesetz

    Bedarfsermittlung und -feststellung sind wichtige Stellschrauben in Bezug auf die Fragen: Welche Leistungen der Eingliederungshilfe stehen mir in welchem Umfang zu und worauf habe ich einen Anspruch?
    Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben deshalb einen Vorschlag entwickelt, wie eine umfassende Bedarfsermittlung und -feststellung in einem Bundesteilhabegesetz normiert werden sollte. Bedarfsermittlung soll hiernach partizipativ umfassend und ICF-orientiert unter Berücksichtigung individueller und sozialräumlicher Ressourcen erfolgen.
    Quelle und Link zum Positionspapier: Lebenshilfe

    #2
    AW: Bedarfsermittlung zum Bundesteilhabegesetz

    Verdammt,
    ich bin 66 Jahre und habe nur einen Realschulabschluss.
    Wer übersetzt mir diesen hochgestochenen Kauderwelsch.
    Muss ich erst noch ein Studium beginnen um meinen Sohn zu helfen?

    Kommentar


      #3
      AW: Bedarfsermittlung zum Bundesteilhabegesetz

      Bedarfsermittlung soll hiernach partizipativ (=mitwirkend/durch Beteilung bestimmt) umfassend und ICF-orientiert (Klassifikatationssystem, siehe http://www.tettricks.de/plaintext/ex...-icf/index.php) unter Berücksichtigung individueller und sozialräumlicher Ressourcen
      (•Verkehr ( Busanbindung, Wohn- und Spielstraßen, Parkplätze etc.)
      •Einkaufsmöglichkeiten in der näheren Umgebung
      •Dienstleistungsangebote in ausreichender Form (Ärzte, Ämter, Kitas)
      •Spiel- und Freizeitmöglichkeiten
      •Schule und Ausbildung
      •Arbeitsplätze
      •Wohnen
      •Kommunikationsorte
      siehe http://www.uni-siegen.de/zpe/projekt...edenscheid.pdf) erfolgen.

      Herzliche Grüße

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