AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Hallo Egon,
dann stelle die Fragen doch einfach mal hier ein.
über die Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung --- der Antrag liegt mir vor ist von der Familienkasse
Um diesen Antrag geht es siehe oben , da bitte ich sie ich um hilfestellung damit keine fehler
gemacht werden von mir.
Der Antrag diese fragen , aber wenn möglich könnten wir da telefonieren
dann kann ich die fragen vorlesen "Sie dazu fragen würde mich freuen wenn das ginge !

oder vielleicht haben sie ja noch eine andere idee
m.f.g egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
stelle die einzelnen Fragen hier einfach ein, damit alle Nutzer bei der Beantwortung der Fragen mithelfen und von den Antworten dann auch profitieren können.
Ich nutze das Intakt-Forum als Info-Quelle und helfe auch anderen Eltern, soweit ich das von meinem Wissen und meiner Zeit her leisten kann. Allerdings möchte ich dabei anonym bleiben und gebe deshalb grundsätzlich weder meinen kompletten Namen noch meine Telefonnummer heraus.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon, geht es um dieses Formular?
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5-Einkuenfte.pdf
Wenn ja, dann gib uns doch mal die Nr. die unklar ist. Wo arbeitet denn der Sohn, in einer Werkstatt für Behinderte? Oder ist er Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Job?
Eine andere Frage noch. Der Sohn ist heute 44 und wenn er seit 1993 schwerbehindert ist, dann war er meiner Berechnung nach zu diesem Zeitpunkt bereits 25? Soweit ich es verstanden habe, heisst es zum Bezug von Kindergeld für erwachsene Behinderte Kinder, dass sie
vor dem 25. Lebensjahr bereits behindert gewesen sein müssen. Könnte also eine knappe Geschichte werden, aber versuchen kann man es ja dennoch.
LG
Anke
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Hallo Egon,
stelle die einzelnen Fragen hier einfach ein, damit alle Nutzer bei der Beantwortung der Fragen mithelfen und von den Antworten dann auch profitieren können.
Ich nutze das Intakt-Forum als Info-Quelle und helfe auch anderen Eltern, soweit ich das von meinem Wissen und meiner Zeit her leisten kann. Allerdings möchte ich dabei anonym bleiben und gebe deshalb grundsätzlich weder meinen kompletten Namen noch meine Telefonnummer heraus.
ja ich würde ihnen meine telefonnr geben daran soll es nicht liegen würde ihnen dann aber gerne eine privat nachricht gerne senden sind viele fragen !! Wenn wir telefonieren könnten wäre mir das lieber . Möchte auch anonym bleiben ist mir sehr recht wer sie sind was machen tuen möchte ich gar nicht wissen !
Wann haben sie zeit wann würde es ihnen morgen passen Bitte ?
m.f.g egon

AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Mensch Egon, du verlangst wirklich ein bisschen viel. Hier schreiben Eltern und die können Dir das Denken und Handeln nicht abnehmen. Und das wird garantiert nicht besser, wenn Du dann so unhöflich bist und
Deine Beiträge hier wahllos in andere Themen schreibst!
Anke hat Dich gefragt, ob es um dieses Formular -
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Einkuenfte.pdf - geht, und mit welcher Nummer Du Schwierigkeiten hast. Da können hier alle zusammen mithelfen, damit das mit den korrekten Angaben beantwortet wird. Das ist ein Angebot, auf das Du eingehen kannst (und solltest)!
Du kannst doch nicht damit rechnen, dass Dir hier irgendjemand eine gesicherte Rechtsauskunft gibt. Ansonsten kannst Du Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht über einen
Beratungsschein beantragen und Dich an einen Anwalt wenden.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Mensch Egon, du verlangst wirklich ein bisschen viel. Hier schreiben Eltern und die können Dir das Denken und Handeln nicht abnehmen. Und das wird garantiert nicht besser, wenn Du dann so unhöflich bist und Deine Beiträge hier wahllos in andere Themen schreibst!
Anke hat Dich gefragt, ob es um dieses Formular - http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Einkuenfte.pdf - geht, und mit welcher Nummer Du Schwierigkeiten hast. Da können hier alle zusammen mithelfen, damit das mit den korrekten Angaben beantwortet wird. Das ist ein Angebot, auf das Du eingehen kannst (und solltest)!
Du kannst doch nicht damit rechnen, dass Dir hier irgendjemand eine gesicherte Rechtsauskunft gibt. Ansonsten kannst Du Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht über einen Beratungsschein beantragen und Dich an einen Anwalt wenden.
hallo das war nicht böse gemeint
Also das ist der Antrag um den es geht ist der
KG 5f -01.12- Stand : Januar 2012
"Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung
Diese Fragen müßen angekreuzt oder was dazu geschrieben werden , ergänst
werden da bitte ich um hilfe .
egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo,
ich bin bisher auf diesem Forum nur stiller Mitleser.
Aber dieses Thema beschäftigt mich nun doch und ich muss etwas dazu schreiben.
Ich bin auch "nur" Mutter eines behinderten Kindes, also Laie.
Aber lt. Beitrag #21:
er ist seit 1993 seit 08.12.1993 schwerbehindert ist am 27.071968 geboren
ist die Behinderung doch nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten?
Oder ist mit Datum vom 08.12.1993 nur das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises gemeint und die Behinderung an sich ist bereits früher aufgetreten?
VG, *Sophia*
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von egonb
hallo das war nicht böse gemeint
Also das ist der Antrag um den es geht ist der
KG 5f -01.12- Stand : Januar 2012
"Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung
Diese Fragen müßen angekreuzt oder was dazu geschrieben werden , ergänst
werden da bitte ich um hilfe .
egon
Wenn jemand zeit und luast hat muß ich die ganzen fragen aufschreiben
Suche 2Std den Antrag finde ihn nicht meine Augen brennen tränen habe zu trockene Augen .Müste dann alles im 2 finger system auschreiben denke das dauert aber das wird schon

AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von SophiaR
Hallo,
ich bin bisher auf diesem Forum nur stiller Mitleser.
Aber dieses Thema beschäftigt mich nun doch und ich muss etwas dazu schreiben.
Ich bin auch "nur" Mutter eines behinderten Kindes, also Laie.
Aber lt. Beitrag #21:
ist die Behinderung doch nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten?
Oder ist mit Datum vom 08.12.1993 nur das Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises gemeint und die Behinderung an sich ist bereits früher aufgetreten?
VG, *Sophia*
Sorry mir glüht der kopf die augngen brennen im hintergrund spielt man klabuster

1 woche versuche ich hilfe zu finden wegen dem antrag
im internet suche ich jetz 3 std wollte ihn kopieren aber finde den nicht
er liegt mir aber vor!!! muß bin echt am ende
lesen sie sich das bitte in ruhe durch
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
ich denke ich weiß, um was es sich für einen Antrag, bzw. Beiblatt es sich da handelt. Was ich dir sagen kann ist folgendes: angeben sollte, bzw. muss man alles so, wie es sich verhält und vor allem wahrheitsgemäß. Ansonsten handelt es sich um "erschleichen sozialer Mittel". Wenn man es nachher zurückzahlen muss, tut es mehr weh, als man heute vielleicht denkt.
Einnahmen, wie Pflegegeld und z.B. Blindengeld schädigen deine, bzw. die Ansprüche des Berechtigten nicht. Auch gibt es Freibeträge. Wenn du deine Angaben machst und Kopien musst du sowieso dazulegen, wird es überprüft, ob es in diesem Fall zusteht, oder nicht. Wie du sicher bereits im Kindergeldthread nachgelesen hast, gibt es Sozialämter, die sich den Kindergeldanspruch übertragen lassen. Aber selbst da prüft die Kindergeldkasse, und fragt erst bei den eigentlich Berechtigten nach. Da der Sohn ja einen eigenen Haushalt hat, so habe ich es verstanden, würde ich einfach die Einnahmen und festen Ausgaben auf einem separatem Blatt angeben und genauso die festen Ausgaben, die die Eltern zuzüglich haben und nachweislich beisteuern müssen. Natürlich kann man auch Ausgaben ohne Nachweise angeben, aber ob diese anerkannt werden, mag zu bezweifeln sein. Desweiteren kann es sein, dass ihr dann die letzten 4 Jahre rückwirkend belegen müsst, was im einzelnen an Kosten angefallen ist. Ob das rechtens ist, oder nicht, lese bitte im Kindergeldabzweigungs-Thread nach. Es würde hier Zeit und Grenzen sprengen, alles noch einmal anzuführen. Auch würde ich dir dringend raten, einfach zur Kindergeldkasse zu gehen und denen dein Alter und deine Situation aufzeigen und dass du einfach Hilfe beim Ausfüllen erwartest. Ich bin mir sicher, dir wird geholfen werden. Natürlich, wie es in den Wald reinschallt, kommt es meist auch wieder raus. Ausnahmen mag es natürlich geben und bestätigen sprichwörtlich die Regel. Wenn euch das Kindergeld zusteht, werdet ihr es sicher auch bekommen. Nur aufpassen, dass dann keine anderen Bezüge am Ende wieder geschmälert werden, weil ja, im Falle einer Nachzahlung, Vermögen da ist. Meist gibt es einen Hand in die andere. So ist es in einer Solidargemeinschaft, wo Soziale Hilfen, oder auch das Kindergeld für alle, die Anspruch haben, reichen sollte.
Bereichern darf sich niemand daran. Es soll das Leben einfach möglich machen und erleichtern.
Ich drücke dir nun die Daumen und wünsche dir Erfolg für das, was euch auch zusteht.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
tu uns den Gefallen und klicke auf diesen Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5-Einkuenfte.pdf
so wie Anke es bereits dir geraten hat. Dann siehst du wahrscheinlich deinen Antrag vorliegen.
Ist es der Antrag? dann braucht dein Kopf nicht zu glühen.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von editha
Hallo Egon,
tu uns den Gefallen und klicke auf diesen Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5-Einkuenfte.pdf
so wie Anke es bereits dir geraten hat. Dann siehst du wahrscheinlich deinen Antrag vorliegen.
Ist es der Antrag? dann braucht dein Kopf nicht zu glühen.
Nein der Antrag ist es nicht :(
Habe den gesucht 2 Stunden nicht gesucht nicht gefunden :(
Ich überlege jetz eine kopie machen mit cam dann bild hier rein ginge dies !!
egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von editha
Hallo Egon,
tu uns den Gefallen und klicke auf diesen Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg5-Einkuenfte.pdf
so wie Anke es bereits dir geraten hat. Dann siehst du wahrscheinlich deinen Antrag vorliegen.
Ist es der Antrag? dann braucht dein Kopf nicht zu glühen.
Hallo editha = schöner name
Also das ist der Antrag um den es geht ist der
KG 5f -01.12- Stand : Januar 2012
"Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung
ja den antrag finde ich nirgens habe im netz überall geschaut
er liegt mir aber vor und muß ausgefüllt werden !
Alles sehr anstrengeng hart für uns
m.f.g egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
vielleicht findest du
hier deinen Antrag KG5 f
oder
hierAW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Löwenkind
Hallo Egon,
vielleicht findest du hier deinen Antrag KG5 f
oder hier
Sorry nchts gefunden holt mir ein strick

ich kann nicht mehr
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo,
da uns die Kopie der 1. Seite dieses Formblattes "KG 5
f" abhanden gekommen ist, habe ich vor kurzem ebenfalls nach diesem Formular im Internet gesucht. Ich habe es nicht gefunden (und weiß auch nicht mehr wie die erste Seite aussah).
Ich würde aber trotzdem zunächst einmal klären lassen, ob ein Anspruch auf Kindergeld überhaupt bestehen könnte (wie oben schon erwähnt - ist die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten?)
VG, *Sophia*
Edit: Meine letzte Bemerkung ist irrelevant, denn:
Für behinderte Kinder, deren Behinderung vor dem 01. Januar 2007 in der Zeit ab der Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, gilt eine Übergangsregelung. Demnach ist für diese Kinder eine Altersgrenze von 27 Jahren ausschlaggebend.
Es gilt also hier die Altersgrenze von 27 Jahren.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hier kommt dein Antrag:
5f Seite 1 und 2
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
mehr kann ich jetzt nicht für dich tun. Ich habe nebenbei nämlich selbst ganz viel zu tun. Aber jetzt habe ich dir wenigstens mal den Antrag hochgeladen, damit die anderen wissen, um was es dir geht.
Viele Grüße
vom Löwenkind
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Löwenkind,
ich bedanke mich auch für das Hochladen, jetzt kann ich wieder nachvollziehen, was wir bei der Familienkasse angegeben haben. Allerdings sieht unsere Seite 2 etwas anders aus.
VG, *Sophia*
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
hallo Sophia,
bei dir Egon käme vielleicht noch die Übergangsregelung in Betracht? So genau blicke ich bei deinen Altersangaben leider nicht durch, auch nicht wann was oder wie eingetreten ist.
Schau mal hier
ganz unten auf dem Formular nach.
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
war es jetzt eigentlich das richtige Formular?
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Myriam
Hallo Egon,
hallo Sophia,
bei dir Egon käme vielleicht noch die Übergangsregelung in Betracht? So genau blicke ich bei deinen Altersangaben leider nicht durch, auch nicht wann was oder wie eingetreten ist.
Schau mal hier ganz unten auf dem Formular nach.
Hallo myriam,
ja was heist das jetz Bitte Übergangsregelung in Betracht?
Behinderung stammt von 1988 es wurde bis heute nichts gezahlt ,
wie verhält sich das mit den ansprüchen ?
m.f.g egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Myriam
Hallo Egon,
war es jetzt eigentlich das richtige Formular?
hallo myraim ,
ja , danke

es ist der richtige antrag wer kann mir morgen dabei helfen beim ausfüllen happy
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Löwenkind
Hier kommt dein Antrag:
5f Seite 1 und 2
Guten tag löwenkind danke
für die mühe jetz mus ich das alles ausfüllen !
***So der Sohn ist 44 Jahre bekommt 420 euro Rente
288 euro vom landkreis bezüge nur insgesamt ca 688 euro
***Meine Frage hat er ewentuell noch mehr anspruch auf rente oder sonstige Leistungen vom Staat ? Sagen kann ich mehr wurde Nie beantragt wuste keiner!!
er ist 50 % Schwerbehindert seit 1988 geboren am 01.07 1968
die mutter bekommt 420 euro nur rente weil sie eignes haus hat
So wer kann mir sagen wie sich das "alles verhält mit dem kindergeld hat man da noch rückwirkend anspruch auf das KKH und sind die kriterien denn dafür erfüllt !
Danke vorab egon
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Myriam
Hallo Egon,
hallo Sophia,
bei dir Egon käme vielleicht noch die Übergangsregelung in Betracht? So genau blicke ich bei deinen Altersangaben leider nicht durch, auch nicht wann was oder wie eingetreten ist.
Schau mal hier ganz unten auf dem Formular nach.
hallo myriam ,
Was wollen Sie Bitte wissen Bitte *** ? Behinderung stammt von 1988
geboren 01.7.1968
Falls Sie oder andere Teilnehmer , noch mehr Angaben brauchen lassen Sie es mich wissen. Man kennt sich sogar nicht aus Auch was es mit
Übergangsregelung auf sich hat

Danke ihnen
egon