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kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

egonb 24.11.2013, 18:52#101
AW: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinde

hm hast du mir jetz 2 mal so zu sagen das selbe geschrieben wenn nicht erkläre es nochma!!!?:winke:l danke
egonb 24.11.2013, 18:58#102
AW: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinde

ich erkläre es nochmal der schwerbehinderte hat ein kind l 6 monate alt jetz lebt nicht mit der frau zusammen kind lebt bei ihr zusammen oder sonsitges er lebt alleine und der vater den den antrag "neu gestellt hat lebt alleine hat aber nochmal neu geheiratet habe ich vergessen zu erwähnen !!! sorry die mutter ist verstorben deshalb muss jetz ein
antrag neu gestellt werden b.z.w das kindergeld wurde eingestellt muß über den vater neu beantragt werden so ist es richtig..... Hat der antrag erfolg b.z.w muß was beachtet werden im neuen antrag
Hans-Christian 24.11.2013, 19:21#103
AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel
Zitat von egonb
... meine sache ist beim anwalt
...

Das hast du gut gemacht. dem Anwalt kannst du es viel genauer und vollständiger erläutern und mit Dokumenten belegen.
Viel Erfolg!
egonb 24.11.2013, 19:41#104
AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

ja ---- wegen der sache hier bin ich noch nicht beim anwalt vielleicht kannst du ja was dazu sagen oder jemand anderes der sich gut auskennt
ob der antrag ausicht auf erfolg hat der der der vater"neu stellen muss da die mutter gestorben ist !

der schwerbehinderte hat ein kind ist 6 monate alt jetz er lebt nicht mit der frau zusammen kind lebt bei ihr er lebt alleine und der vater von dem schwerberhinderten der den den antrag "neu stellen muß lebt alleine hat aber nochmal neu geheiratet habe ich vergessen zu erwähnen !!! sorry die mutter ist verstorben deshalb muss jetz ein
antrag neu gestellt werden b.z.w das kindergeld wurde auch eingestellt muß über den vater des behinderten "antragsteller neu beantragt werden (kam ein brief bescheid) so ist es richtig..... Hat der antrag erfolg b.z.w muß was beachtet werden im neuen antrag weil sind ja nun neue gesichtspunkte entstanden
naja vielleicht kann ja jemand helfen was dazu sagen wäre nett so wer fragen hat darf sich gerne melden :)
Inge 25.11.2013, 08:08#105
AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

Hallo zusammen,

die Themen und Beiträge von egonb habe ich zusammengeführt, damit die Gesamtsituation und die Zusammenhänge evtl. besser verstanden werden können.
egonb 25.11.2013, 08:35#106
AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

ok ,danke
habe ich so undeutlich geschrieben darf ich fragen wo die zusammenhänge nun hin geschrieben worden! gruss egonb
Inge 25.11.2013, 08:47#107
AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

Hallo egon,

Du hattest Deine Beiträge zum Kindergeld in mehrere Themen verteilt, deshalb habe ich alles zusammengefasst und in ein Thema verschoben. Dadurch findet man Deine Beiträge und die Antworten darauf besser.
egonb 27.11.2013, 00:10#108
AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

ok danke !
Habe den antrag heute abgegeben die andere sache ist beim anwalt!!

Kein lohnsteuerhilfeverin gefunden in..... 5 absagen die kennen sich nicht mit der materie kindergeld für schwerbehinderte aus klasse!!!! oder ? naja bin sprachlos sozialrecht ist interessant befasse mich momentan damit:hop:
egonb 09.02.2014, 20:10#109
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

guten tag,

warum bekommt meine mutter kindergeld für mich obwohl ich der sohn die betreffende person bin?

bekommt meine mutter das kindergeld weiter falls ich mal heirate?

warum erlischt das kindergeld beim tod der eltern?

ich verstehe die logik nicht sorry!


bitte um detallierte erklärung danke vorab egon b :winke:
Kirsten 09.02.2014, 22:46#110
AW: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinde

Hallo Egon B,

bitte informiere dich einfach mal auf den folgenden Seiten von der Kindergeldkasse:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html


sowie mit dem Merkblatt 2014 der Kindergeldkasse:

https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
egonb 19.09.2014, 18:06#111
AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

habe folgenden gegenstandsbescheid zu ihrem Einspruch vom 25.03.2013 heute erhalten

kindergeld für ihr kind wird von nov.2011 bis januar 2012 in höhe von 184 euro monatlich fotgesetzt
vorleistung durch andere stellen

Der Anspruch gilt ihnen gegenüber für den zeitraum von november 2011 bis einschließlich janurar 2012 in höhe von 552euro nach §
74Abs.2 ESTG in verbindung mit§ 107 zehntes buch sozialgesetzbuch (SGBX ) als erfüllt

die sozialhilfeverwaltung des landkreieses hessen hat in dieser höhe einen erstattungsanspruch nach §74 Abs.2 ESTG in verbindung mit§§103,104 SGB x geltend gemacht da für den gleichen Zeitraum Sozialleistungen ohne Anrechnung gewährt wurden.

Sie erhalten für den genannten Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt.!!


Was heist das denn bitte alles wird jetz kein kindergeld rückwirkend gezahlt?
m.f.g egonb
egonb 21.09.2014, 18:47#112
AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

hm ok.....