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kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

egonb 30.10.2012, 14:53#1
Guten tag ,

Der Sohn ist 44 J ist schwerbehindert bekommt jahre lang hart 4 vorher alu
jetz eine erwerbs rente sowie teil grundsicherung

Wir haben nicht gewust das er nach dem 25 lebensjahr kindergeld berechtigter ist (mutter) und dies gezahlt wird.
Wie verhält man sich um keine fehler zu begehen da die behörden oft leider skupellos sind?

Der Antrag auf Kindergeld wurde gestellt
Er liegt nun vor und muß ausgefüllt werden !
#############################################################

Erklärung zu den verfügbaren finanziellen mitteln eines kindes über 18 Jahre mit behinderung liegt hier vor (der antrag von der familienkasse)und muß ausgefüllt werden /Brauche überall
hilfestellung ?

Hat die mutter kann Sie das kindergeld zurück bekommen da es bis zum heutigen datum nie gezahlt wurde?

Bitte höflichst um Hilfe der Forums mitglieder hier, und sage schon mal danke im vorraus.

m.f.g egon
Inge 30.10.2012, 15:10#2
AW: kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

Hallo Egon,

herzlich willkommen bei Intakt.
Kindergeld wird an die Eltern erwachsener Behinderter nur dann gezahlt, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - also wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für die Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen.
Genauere Infos zu der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens findest Du auch noch bei der Arbeitsagentur.
Weitere sehr gute Infos gibt es noch beim BVKM
egonb 30.10.2012, 15:28#3
AW: kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre
Zitat von Inge
Hallo Egon,

herzlich willkommen bei Intakt.
Kindergeld wird an die Eltern erwachsener Behinderter nur dann gezahlt, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - also wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für die Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreichen.
Genauere Infos zu der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens findest Du auch noch bei der Arbeitsagentur.
Weitere sehr gute Infos gibt es noch beim BVKM

er bekommt 400 euro rente
und 288 zuschuss vom landkreis
sonst bekommt er keine bezüge
ist er denn nun berechtigt können sie mir da behilflich sein bitte?

und was ist bitte mit den jahren davor er hat ja noch nie was bekommen ,
kann die mutter das zurückfordern?

m.f.g egon
egonb 30.10.2012, 15:40#4
AW: kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

Hallo Inge,

er bekommt 400 euro rente
und 288 zuschuss vom landkreis
sonst bekommt er keine bezüge
ist er denn nun berechtigt können sie mir da behilflich sein bitte?

und was ist bitte mit den jahren davor er hat ja noch nie was bekommen ,
kann die mutter das zurückfordern?

m.f.g egon
Inge 30.10.2012, 16:04#5
AW: kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

Hallo Egon,

eine genauere Auskunft kann ich Dir leider nicht geben, da ich mich mit der Materie nicht so gut auskenne. Aber über die Links findest Du Berechnungsbeispiele, die Dir evtl. weiterhelfen können.
Eine eventuelle Nachforderung könnte über § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes möglich sein.
egonb 30.10.2012, 16:15#6
AW: kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre
Zitat von Inge
Hallo Egon,

eine genauere Auskunft kann ich Dir leider nicht geben, da ich mich mit der Materie nicht so gut auskenne. Aber über die Links findest Du Berechnungsbeispiele, die Dir evtl. weiterhelfen können.
Eine eventuelle Nachforderung könnte über § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes möglich sein.

tag inge,

danke dir wer kann mir denn hier jemand behilflich sein möchte auch nichts falsch
auszüllen im antrag an wenn kann ich mich denn noch wenden !?

wie ist das mit der freigrenze wie errechne ich das er bekommt 400 euro rente
288 zuschüsse vom landkreis !!
ich kann das auch nicht errechnen bin mit dem internet nich so gewand sorry!

Freue mich über hilfe danke vorab
egonb 30.10.2012, 20:03#7
hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

guten tag ,

Suche hilfe beim Antrag ausfüllen für das kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

sowie andere fragen speziell um das Kindergeld und beim ausfüllen habe ich noch spezielle fragen !

Wer zeit und lust hat darf mir gerne behilflich sein oder tipps geben

m.f.g egon :winke:
egonb 02.11.2012, 12:32#8
suche hilfe beim antrag ausfüllen

Guten tag,

An wenn wende ich mich beim Kindergeldantrag ausfüllen
es wurde nie gezahlt wir möchten keine fehler machen, geht
um schwerbehinderung ab 25 Jahre wo Kindergeld noch "Nie gezahlt wurden ist
oder von den eltern beantragt wurde !!

****Antrag zum Ausfüllen liegt den eltern vor ,sind damit total überfordert sind
schon 69 Jahre alt sorry !!!

Wer kann tipps hilfe stellung geben oder anlaufstellen nennen ,die uns dabei behilflich sein könnten ..... !?


m.f.g egon :winke:
Anke 02.11.2012, 14:20#9
AW: suche hilfe beim antrag ausfüllen

hallo Egon,

die Kindergeldkasse direkt, würde sicher helfen. Man kann den Kindergeldantrag sogar schon online ausfüllen, dies bedarf aber sicherlich Hilfe. (http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Servicebereich/OnlineHilfe/Allgemein/Formularstartseite-Nav.html)

Liegt denn der Antrag in Papierform schon bereit? Beim Ausfüllen direkt, kann hier sicher keiner helfen. Aber wie gesagt, die Kindergeldkasse kann das mit Sicherheit.

Was sind denn allgemein für Fragen bzgl. Bezug von Kindergeld offen? Nicht pauschal fragen, wer helfen kann, sondern bitte Frage stellen, dann kann man drauf eingehen. Wir sind ja auch nur Eltern, die sich mit all diesen Themen beschäftigen.

LG
Anke
Volker 02.11.2012, 14:45#10
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo egonb,
ich habe deinen Eintrag hierher verschoben, da er thematisch zu deinem ersten Beitrag passt.

Viele Grüße und ganz im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wünsche ich dir hilfreiche Tipps von anderen Eltern.

Volker
susemichel 03.11.2012, 09:09#11
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo egonb,

ist eigentlich nicht schwierig. Antrag holen, ausfüllen- Nachweis über Schwerbehinderung, Rente, Grundsicherung beilegen ( wir haben noch zusätzlich ein Attest des behandelnden Arztes beigelegt, dass Person aufgrund der Behinderung NICHT in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten)-fertig.
Sollte etwas fehlen, wird sich die Kindergeldkasse äußern. Ist der Antrag durch, kannst Du auch rückwirkend für max. 4 Jahre Kindergeld beantragen, sofern die Voraussetzungen gleich waren. Bei negativem Bescheid Widerspruch einlegen.

LG
susemichel
Myriam 03.11.2012, 10:23#12
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

wo liegen denn eure Schwierigkeiten? Wenn ein Anspruch besteht, dann wird er auch erfüllt werden. Von alleine kommt selten und in unseren Fällen meist schon gar nichts auf einen zu. Und wenn Fragen dabei aufkommen, dann gebe einfach mal oben in die Suchfunktion "Kindergeld" ein. Da kommen dann auch Hinweise, weil das Thema hier im Forum bereits u.a. einen langen Thread mit sich zieht. Zu diesem Thread kommst du direkt, wenn du das Wort Kindergeld anklickst. Da kannst du auch mal stöbern. Sicher findest du da alles, was du brauchst, zumindest das Wichtigste. Ich schaue da auch immer mal wieder rein und finde, dass da sehr viel Unterstützung zu finden ist.
egonb 03.11.2012, 13:00#13
AW: suche hilfe beim antrag ausfüllen
Zitat von Anke
hallo Egon,

die Kindergeldkasse direkt, würde sicher helfen. Man kann den Kindergeldantrag sogar schon online ausfüllen, dies bedarf aber sicherlich Hilfe. (http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Servicebereich/OnlineHilfe/Allgemein/Formularstartseite-Nav.html)

Liegt denn der Antrag in Papierform schon bereit? Beim Ausfüllen direkt, kann hier sicher keiner helfen. Aber wie gesagt, die Kindergeldkasse kann das mit Sicherheit.

Was sind denn allgemein für Fragen bzgl. Bezug von Kindergeld offen? Nicht pauschal fragen, wer helfen kann, sondern bitte Frage stellen, dann kann man drauf eingehen. Wir sind ja auch nur Eltern, die sich mit all diesen Themen beschäftigen.

LG
Anke

ok es geht um den antrag "wenn ich ihnen fragen stelle antworten sie mir dann
wann haben sie sonntag oder samstag ab 18 uhr zeit ?

m.f.g egon
gero 03.11.2012, 15:20#14
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.
egonb 03.11.2012, 21:27#15
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.

danke nett von ihnen happy :knuddel:

er hat oder die eltern noch nie welches bekommen kann man das kindergeld zurück bekommen über die Jahre !! er ist jetz 44 hat nie welches bekommen wusten die elern nicht !!!
er ist seit 1993 schwerbehindert ist am 27.071968 geboren

wie sollen die eltern mutter vorgehen, sich verhalten ?
m.f.g egon
egonb 03.11.2012, 21:50#16
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.

danke nett von ihnen happy :knuddel:

er hat oder die eltern noch nie welches bekommen kann man das kindergeld zurück bekommen über die Jahre !! er ist jetz 44 hat nie welches bekommen wusten die elern nicht !!!
er ist seit 1993 seit 08.12.1993 schwerbehindert ist am 27.071968 geboren hat er anspruch sowie rückwirkend auch noch !!?

wie sollen die eltern mutter vorgehen, sich verhalten ?

.......m BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.
Kann diese pdf datei nicht runter laden sorry können oder kann mir jemand einen linck senden Bitte ?

der sohn bekommt 688 euro bezüge rente 420 euro rest 288 euro vom landkreis das seit 2011

vorher alg2 auch 688 euro

So bin nun gespannt ob er ansprüche stellen kann ob es überhaupt sinn macht das die mutter was bekommt die nur eine kleine rente hat

Sage vielen dank im vorraus und bitte um hilfe egon



m.f.g egon
egonb 03.11.2012, 21:55#17
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von egonb
Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.

danke nett von ihnen happy :knuddel:

er hat oder die eltern noch nie welches bekommen kann man das kindergeld zurück bekommen über die Jahre !! er ist jetz 44 hat nie welches bekommen wusten die elern nicht !!!
er ist seit 1993 seit 08.12.1993 schwerbehindert ist am 01.06.1968 geboren hat er anspruch sowie rückwirkend auch noch !!?

wie sollen die eltern mutter vorgehen, sich verhalten ?

.......m BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.
Kann diese pdf datei nicht runter laden sorry können oder kann mir jemand einen linck senden Bitte ?

der sohn bekommt 688 euro bezüge rente 420 euro rest 288 euro vom landkreis das seit 2011

vorher alg2 auch 688 euro

So bin nun gespannt ob er ansprüche stellen kann ob es überhaupt sinn macht das die mutter was bekommt die nur eine kleine rente hat

Sage vielen dank im vorraus und bitte um hilfe egon



m.f.g egon
Volker 03.11.2012, 22:13#18
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo egonb,

ein paar technische Hinweise:

Die Seite mit den Rechtsratgebern des BVKM findest du unter diesem Link:
http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_und_Themen/Recht_und_Politik/Rechtsratgeber

Dort gibt es unter anderem auch den Ratgeber:
"Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung"

Um ein pdf zu öffnen benötigt man einen pdf-Reader; zum Beispiel den kostenlosen Reader von Adobe:
http://get.adobe.com/de/reader/

Damit sollte es kein Problem sein, sich die Seite 17, die gero dir empfohlen hat, anzuschauen.
egonb 03.11.2012, 22:41#19
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.

danke nett von ihnen happy :knuddel:

er hat oder die eltern noch nie welches bekommen kann man das kindergeld zurück bekommen über die Jahre !! er ist jetz 44 hat nie welches bekommen wusten die elern nicht !!!

In den verhältnissen , für die erteilung des bescheides vom 13.01.1987 ergeht auf ihren antrag vom 08.12.1993 ein Neufestellungsbescheid so ist er dann mit den 25 Jahren so ok müste doch das datum von 1987 zählen oder ? Geboren ist am 01.06.1968 geboren hat er denn anspruch sowie auch rückwirkend kann mir das jemand sagen ?

wie sollen die eltern mutter vorgehen, sich verhalten ?

.......m BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.
Kann diese pdf datei nicht runter laden sorry können oder kann mir jemand einen linck senden Bitte ?

der sohn bekommt 688 euro bezüge rente 420 euro rest 288 euro vom landkreis das seit 2011

vorher alg2 auch 688 euro

So bin nun gespannt ob er ansprüche stellen kann ob es überhaupt sinn macht das die mutter was bekommt die nur eine kleine rente hat

Sage vielen dank im vorraus und bitte um hilfe egon



m.f.g egon
egonb 03.11.2012, 22:46#20
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von Volker
Hallo egonb,

ein paar technische Hinweise:

Die Seite mit den Rechtsratgebern des BVKM findest du unter diesem Link:
http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_und_Themen/Recht_und_Politik/Rechtsratgeber

Dort gibt es unter anderem auch den Ratgeber:
"Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung"

Um ein pdf zu öffnen benötigt man einen pdf-Reader; zum Beispiel den kostenlosen Reader von Adobe:
http://get.adobe.com/de/reader/

Damit sollte es kein Problem sein, sich die Seite 17, die gero dir empfohlen hat, anzuschauen.
hallo volker ,
danke für ihre rasche hilfe vorab schon mal:winke:


ja wie gesagt er nur einkünfte miede 688 euro !!!

die mutter nur eine geringe rente ,wie verhält sich das mit den freistellungsauftrag
"dieser antrag siehe mein erste vorschau was gibt es da noch zu beachten ....
damit die mutter keinen groben fähler begeht----!!! die behörden sind skupellos !!

m.f.g egon
egonb 04.11.2012, 11:01#21
AW: suche hilfe beim antrag ausfüllen
Zitat von Anke
hallo Egon,

die Kindergeldkasse direkt, würde sicher helfen. Man kann den Kindergeldantrag sogar schon online ausfüllen, dies bedarf aber sicherlich Hilfe. (http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Servicebereich/OnlineHilfe/Allgemein/Formularstartseite-Nav.html)

Liegt denn der Antrag in Papierform schon bereit? Beim Ausfüllen direkt, kann hier sicher keiner helfen. Aber wie gesagt, die Kindergeldkasse kann das mit Sicherheit.

Was sind denn allgemein für Fragen bzgl. Bezug von Kindergeld offen? Nicht pauschal fragen, wer helfen kann, sondern bitte Frage stellen, dann kann man drauf eingehen. Wir sind ja auch nur Eltern, die sich mit all diesen Themen beschäftigen.

LG
Anke

Guten tag anke,

Es geht um den Antrag von der Familienkasse
(was die mutter ausfüllen muß die 69 Jahre ist)

über die Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung .

Dieser Antrag darum geht es , da bittet sie ich um hilfestellung damit keine fehler
gemacht werden von uns !!

Bitte ich um hilfe

Frage 1 . ist Aufenthalt des Kindes

Was muß muß man da ankreuzen bitte?

mein kind lebt in meinem haushalt

mein kind ist im heim krankenpfegeeinrichtung
vollstatioär untergebracht

teilstationär untergebracht frühstück mittagessen abendessen

so diese fragen müßen beantwortet werden "vielleicht kann man die fragen ja mal zusammen durch gehen und es hat jemand diesen "Antrag gerade vorliegen
wenn jemand mal zeit hat last es mich bitte wissen "nennt mir eine zeit/Uhrzeit Datum wann es past,geht ..... sage schon mal danke :winke:
############################################################

wie gesagt erstmal muß geklärt werden ob das kindergeld gezahlt wird Siehe

Siehe auch mein beitrag vom samstag 03.11. 22.30 uhr alter des sohnes sowie
die Schwerbehinderung der aktuelle /Bescheid
u.s.w bei rückfragen an mich last es mich gerne wissen !!

m.f.g egon
mein kind lebt in eigem haushalt
egonb 04.11.2012, 11:28#22
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Hallo Egon,

eine ganz genaue und juristisch fundierte Rechtsauskunft für Deinen speziellen Fall kann Dir wohl kaum jemand geben, denn wir sind ja keine Anwälte. Mir wäre auch das Risiko zu groß, Dir als Laie eine falsche Information zu geben und Dir damit zu schaden.

Grundsätzlich: Wichtig für den Bezug von Kindergeld: Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Dein Sohn darf nicht in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.
Dazu findest Du beim BVKM auf Seite 17 ein Berechnungsbeispiel. Dort kannst Du die Zahlen Deines Sohnes einsetzen. Und damit gehst Du zur Kindergeldkasse.

Guten tag anke,

Es geht um den Antrag von der Familienkasse
(was die mutter ausfüllen muß die 69 Jahre ist)

über die Erklärung zu den verfügbaren finanziellen Mitteln
eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung .

Dieser Antrag darum geht es , da bittet sie ich um hilfestellung damit keine fehler
gemacht werden von uns !!

Bitte ich um hilfe

Frage 1 . ist Aufenthalt des Kindes

Was muß muß man da ankreuzen bitte?

mein kind lebt in meinem haushalt

mein kind ist im heim krankenpfegeeinrichtung
vollstatioär untergebracht

teilstationär untergebracht frühstück mittagessen abendessen

so diese fragen müßen beantwortet werden "vielleicht kann man die fragen ja mal zusammen durch gehen und es hat jemand diesen "Antrag gerade vorliegen
wenn jemand mal zeit hat last es mich bitte wissen "nennt mir eine zeit/Uhrzeit Datum wann es past,geht ..... sage schon mal danke
################################################## ##########

wie gesagt erstmal muß geklärt werden ob das kindergeld gezahlt wird Siehe

Siehe auch mein beitrag vom samstag 03.11. 22.30 uhr alter des sohnes sowie
die Schwerbehinderung der aktuelle /Bescheid
u.s.w bei rückfragen an mich last es mich gerne wissen !!

m.f.g egonl
gero 07.11.2012, 07:50#23
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

zum Aufenthalt des Kindes: Du musst einfach nur wahrheitsgemäß angeben, WO das Kind wohnt. Wenn es bei der Mutter wohnt, dann heißt das "in meinem Haushalt"; wenn das Kind in einem Heim lebt, dann musst Du das entsprechend ankreuzen; und Du musst angeben, welche Mahlzeiten dort angeboten werden.
egonb 07.11.2012, 10:20#24
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Zitat von gero
Hallo Egon,

zum Aufenthalt des Kindes: Du musst einfach nur wahrheitsgemäß angeben, WO das Kind wohnt. Wenn es bei der Mutter wohnt, dann heißt das "in meinem Haushalt"; wenn das Kind in einem Heim lebt, dann musst Du das entsprechend ankreuzen; und Du musst angeben, welche Mahlzeiten dort angeboten werden.

ja aber aber die anderen fragen könnten sie mir dabei helfen
ich verstehe die fragen nicht so richtig ?


könnten wir die fragen zusammen durch gehen ginge dies Bitte?:winke:
gero 07.11.2012, 10:57#25
AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

Hallo Egon,

dann stelle die Fragen doch einfach mal hier ein.