Zitat von susemichel
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Du hast doch einen Ü-Antrag gestellt oder ???
Oder hast Du einen Wisp gestellt ???
Wenn es ein Ü-Antrag war dürften die die neue Rechtssprechung ( Regelstufe 3 ) nicht mit einbeziehen den hier ging es um Leistung vor der neuen Regelstufe.
Und wie kommen die dazu ohne Prüfung zusagen das Ihr als Eltern Kommunikationskosten, Tageszeitungsbezug, Putzmittel, allgemeine Anschaffungen für alle im Haushalt lebenden Personen zahlt Ohne Prüfung sehr gewagt .