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Was steht uns zu?

disara 02.09.2009, 20:39#51
AW: Was steht uns zu?

Das kann er sicher tun. Nur ist das schwierig, weil er selbst ja erst gegen 17:30 Uhr zu Hause ist.

Und wenn ich in Köln Arbeit finde, dann ist er ja eh nicht vor Ort.

Aber ich hätte ja schon eine Mama mit Kind, mit der ich zusammen ziehen könnte in Köln. Aber dann wäre es halt von Vorteil, wenn ich zum 01.10. oder 01.11. eine Arbeit hätte (spätestens)
disara 05.09.2009, 10:03#52
AW: Was steht uns zu?

Mir ist noch eine Frage eingefallen, als ich heute so die Stellenangebote durchgesehen hab.

Wie sieht es aus, wenn man eine befristete Tätigkeit bekommen könnte? Da wird kein Umzug oder eine Wohnung übernommen, oder? Also ich kanns mir nicht vorstellen, frage Euch aber trotzdem mal.

Danke.


LG Diana
HHelmutS 05.09.2009, 10:23#53
AW: Was steht uns zu?

Hallo Diana,

du muß j e d e zumutbare Stelle annehmen... egal ob befristet oder nicht. Bewirbst du dich nicht um eine solche Stelle, die in zumutbarer Entfernung angeboten wird, kann es passieren, das dir die Arge eine Sperrzeit wg. fehlender Mitwirkung verhängt... = du bekommt kein Geld von der Arge, und mußt zum Sozialamt.

Das Problem mit der Wohnung solltest du so schnell wie möglich, unanhängig von der Arbeitssuche lösen = in weitem Umkreis ein passend große = meistens um 40 qm große Wohnung suchen. Vergessen solltest du auch nicht, deinen Unterhaltsanspruch gegen deinem Mann zu klären.

:-) Helmut
Fine 05.09.2009, 11:08#54
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
Hallo Diana,

du muß j e d e zumutbare Stelle annehmen... egal ob befristet oder nicht. Bewirbst du dich nicht um eine solche Stelle, die in zumutbarer Entfernung angeboten wird, kann es passieren, das dir die Arge eine Sperrzeit wg. fehlender Mitwirkung verhängt... = du bekommt kein Geld von der Arge, und mußt zum Sozialamt.

Hallo Helumt,
das mag zu treffen, wenn diese Stelle von der Arge kommt. Nicht wenn ein Stellenangebot ausgeschrieben isi. Denke ich.

Frag an jemanden der sich auskennt. Muss man sich auf alle stellen in der Tageszeitung bewerben? Also auf , für die man geeignet wäre.



@ Helmut, lass doch mal das Sozialamt beiseite. Du darfst nicht vergessen, hier gehts um Mutter und Kind. Mit Kind kann man nicht alle Stellen annehmen. Und muss sicher beispielsweise nicht in den Abendstunden arbeiten.
Fine 05.09.2009, 11:10#55
AW: Was steht uns zu?
Zitat von disara
Mir ist noch eine Frage eingefallen, als ich heute so die Stellenangebote durchgesehen hab.

Wie sieht es aus, wenn man eine befristete Tätigkeit bekommen könnte? Da wird kein Umzug oder eine Wohnung übernommen, oder? Also ich kanns mir nicht vorstellen, frage Euch aber trotzdem mal.

Danke.


LG Diana

Hallo Diana, dass weiss ich leider nicht. Hast Du Dir denn jetzt mal einen Termin bei der Arge gemacht?

Hier noch allgemein ein Link für Dich http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/
Fine 05.09.2009, 11:35#56
AW: Was steht uns zu?

Hallo Diana,
was mir noch eingefallen ist. Eine Bekannte, 4 Kinder ist in ein anderes Bundesland gezogen. Sie ist nicht erwerbstätig. Die Arge hat den Umzug übernommen. Sie musste aber 3 Kostenvoranschläge von Unzugsunternehmen beibringen. Der günstigste hat den Umzug übernommen und die Arge hat den Umzug bezahlt. Ich denke mal bei Scheidung/ Trennung wird es ähnlich sein, sodass der Auszug aus der Wohnung gar nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängt. Ohne Gewähr. Du wirst um eine Beratung beim Anwalt und bei der Arge möglichst bald nicht herumkommen. Alles Gute für den Neuanfang.
HHelmutS 05.09.2009, 13:58#57
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Fine
Hallo Helumt,
das mag zu treffen, wenn diese Stelle von der Arge kommt. Nicht wenn ein Stellenangebot ausgeschrieben isi. Denke ich.

Frag an jemanden der sich auskennt. Muss man sich auf alle stellen in der Tageszeitung bewerben? Also auf , für die man geeignet wäre.



@ Helmut, lass doch mal das Sozialamt beiseite. Du darfst nicht vergessen, hier gehts um Mutter und Kind. Mit Kind kann man nicht alle Stellen annehmen. Und muss sicher beispielsweise nicht in den Abendstunden arbeiten.


Hallo Fine,

hier ist die Arge, was Bewerbungsverhalten betrifft sehr streng. Weist man nicht die gewünschte Zahl an Bewerbungen nach, wird das Geld gekürzt. Wenn es mehrere Arbeitsanbebote in der Zeitung gab, und man hat sich darauf nicht beworben, wird das auch entspr. bewertet.

In Sachen Mutter mit Kind : (sorry, hatte ich vorhin nicht dran gedacht.. dann darf die Wohnung auch größer sein ) Sie muß sich entscheiden.... . wenn sie arbeiten kann u. will, muß sie sich auf Stellen die ihrer Verfügbarkeit entsprechen bewerben. Da kann auch bei Muter mit Kind gekürzt werden, wenn wollen und tun nicht zueinander passen.

:-) Helmut
disara 05.09.2009, 13:59#58
AW: Was steht uns zu?

Danke für Eure zahlreichen Antworten.

Mir ist klar, das ich JEDE Stelle annehmen muss, die irgendwie für mich möglich ist.

Ich hab mich halt nur gefragt, ob ich dann einen Umzug bewilligt bekomme, wenn die Stelle befristet ist.

Am Montag muss ich zum Arbeitsamt und dann werd ich mich wohl zur ARGE begeben. Ehrlich gesagt hab ich richtig Schiss davor. Bin ja nun nicht grad Experte (obwohl ich mich schon ein klein bissel schlau gelesen hab) und da will man ja auch nichts falsch machen.
disara 05.09.2009, 14:02#59
AW: Was steht uns zu?

Wegen Bewerbungen schreiben noch was:

Zu wenig bewerben kann man mir auf jeden Fall nicht vorwerfen. Ich bewerbe mich auf alles, was mir zwischen die Finger kommt. Und das ist mind. 1 Bewerbung pro Tag. Meist auch mehr. Heute hab ich auch schon wieder 4 Stellen gefunden (in der Stadt, wo ich gern hin will).
Fine 05.09.2009, 14:15#60
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
Hallo Fine,

hier ist die Arge, was Bewerbungsverhalten betrifft sehr streng. Weist man nicht die gewünschte Zahl an Bewerbungen nach, wird das Geld gekürzt. Wenn es mehrere Arbeitsanbebote in der Zeitung gab, und man hat sich darauf nicht beworben, wird das auch entspr. bewertet.

In Sachen Mutter mit Kind : (sorry, hatte ich vorhin nicht dran gedacht.. dann darf die Wohnung auch größer sein ) Sie muß sich entscheiden.... . wenn sie arbeiten kann u. will, muß sie sich auf Stellen die ihrer Verfügbarkeit entsprechen bewerben. Da kann auch bei Muter mit Kind gekürzt werden, wenn wollen und tun nicht zueinander passen.

:-) Helmut


Hallo Helmut,
die Argen sind überall sehr streng. Und klar muss man auf Arbeitssuche sein. Und man darf kaum eine Stelle ablehnen. Aber es gibt auch gute Gründe eine Stelle nicht anzunehmen. Irgendwie redest Du ales den Bach runter. In dem Fall von Diana muss nun geklärt werden, ob sie( Alter des Kindes und Pflegestufe des Kindes relevant) , dann wieviel Unterhalt sie bekommt. Was zu ergänzen ist. Und ob die Arge einen Umzug auch ohne Erwerbstätigkeit / Zeitarbeit/ zeitl. befristeter Arbeitsvertrag bezahlt.

Gekürzt wird erst, wenn sie sich nicht an die " Regeln" hält. Warum Du hier immer nur von Kürzung sprichst, ist mir ein Rätsel. Denn jeder hat das Recht Hartz IV zu beantragen. Wie und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wird, das wird sich herausstellen.

Wenn sie das nich tun und dies nicht tun, dann wird gekürzt. Das sind die Sachbearbeiter, die einem sehr wenig weiterhelfen.

Wie man aus den Beiträgen herauslesen kann, ist Diana sehr bemüht, sich möglichst unabhängig zu machen. Sprich eine Stelle zu finden.
Carmen62 05.09.2009, 15:29#61
AW: Was steht uns zu?

Hi
Die Arge reagiert wirklich nicht so schnell,dass sie dir gleich
ununterbrochen auf den Fersen sind.
Ich kenne Fälle,da hat sich das Job Center bestimmt ein geschlagenes Jahr
nicht gekümmert......bei einigen sogar noch länger.
Wo sie streng,schon fast pedantrisch sind,ist bei den U25 jährigen,
da wird ohne Gnade gekürzt,und eine Massnahme an die andere gesetzt.
Geh mal ganz geschmeidig zum Amt,du bist mittellos.....kein Sozialfall(lass
dir das nicht einreden);du bist arbeitswillig,und im Rahmen deiner Möglichkeit
auch um Arbeit bemüht.
Ob ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag ist unrelevant.
Deine Anlaufstelle ist die Arge,ein Anwalt könnte alles beschleunigen.
Keine Angst,du musst es nicht bezahlen.
Gruss Carmen
HHelmutS 06.09.2009, 18:58#62
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Carmen62
Hi
Die Arge reagiert wirklich nicht so schnell,dass sie dir gleich
ununterbrochen auf den Fersen sind.


Hallo Carmen,

wie die Arge reagiert, weis man immer erst hinterher. Ich kenne hier einige Alleinerziehende, die wg. Trennung u. co. "sehr blauäugig" hin gegangen sind, und weil ihnen niemand klar gesagt hat was da auf sie zu kommt, "böse aufgelaufen" sind. Daher sage ich lieber klar und deutlich wie es kommen kann. Sich drüber freuen das es nicht so gekommen ist, ist leichter als einen schiefen Eindruck beim Sachbearbeiter wieder gerade zu rücken ;-) .

:-) Helmut
Carmen62 06.09.2009, 19:48#63
AW: Was steht uns zu?

Hallo Helmut
Verstehe ich nicht,wieso "böse Auflaufen"???
Man sollte Disara nicht unnötig verunsichern,das Recht ist auf ihrer Seite.
Es gibt Gesetze,da kommt auch ein Sachbearbeiter nicht drumherum.
Wenn ich mittellos aus einer gescheiterten Beziehung herrausgehe,
ist die erste Anlaufstelle ,die Arge.Oder sehe ich das verkehrt.
Sie hat kein Geld,egal ob Ehemann Unterhalt zahlen wird oder nicht.
Dies wird infolge der Antragsbewilligung von Seiten der Ämter geklärt.
Darum wird hier die Arge in Vorkasse gehen,wenn nicht,ein Anwalt
wird eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Zahlung bewirken.
Definitiv reicht es nicht um den Lebensbedarf zu bestreiten.
Wir sind nicht mehr auf "Mann"angewiesen,würden alle Frauen Dir zuhören...
dürfte es wohl keine Scheidungen mehr geben;-)
"Sich drüber freuen das es nicht so gekommen ist, ist leichter als einen schiefen Eindruck beim Sachbearbeiter wieder gerade zu rücken"
Diesem Satz von Dir kann ich inhaltlich nicht folgen,weil ich nicht weiss,was er
in Bezug auf meinem Beitrag,aussagen soll:rock:
Gruss Carmen
HHelmutS 06.09.2009, 20:46#64
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Carmen62
Hallo Helmut
Verstehe ich nicht,wieso "böse Auflaufen"???
Man sollte Disara nicht unnötig verunsichern,das Recht ist auf ihrer Seite.
Es gibt Gesetze,da kommt auch ein Sachbearbeiter nicht drumherum.


Hallo Carmen,

an genau der Stelle scheiden sich hier unsere Geister. Sicher gibt es Gesetze um die die Arge nicht rum kommt.... die gelten nur auch für ALLE Antragsteller.

Annehmen muß die Arge den Antrag nur, wenn sie kein entspr. Arbeitsangebot machen kann. Hat die Arge ein passendes Arbeitsangebot, liegt es an der Reaktion des Antragstellers wie es weiter geht. Je nach Höhe ihres Unterhaltsanspruchs, bzw. Zahlungsvermögens ihres EX, reicht schon ein Minijob, und die Arge schickt sie nur noch weiter zur Wohngeldstelle ! Den meisten Ärger bekommen Antragsteller, weil man ihnen mehr von ihren Rechten vorschwärmt, als das man ihnen ihre Pflichten deutlich macht. Du schreibst zu 99 % von Rechten der Antragsteller... was ich nicht so recht verstehen kann,... daher nenne ich ihre Pflichten.

:-) Helmut

Nachtrag... "Sich drüber freuen das es nicht so gekommen ist,.. das man sein Pflichten nicht kannte, und der SB böse wurde... ist leichter als einen schiefen Eindruck beim Sachbearbeiter wieder gerade zu rücken" So besser ? ;-)
Fine 07.09.2009, 12:38#65
AW: Was steht uns zu?

Hallo Helmut,
gehst Du eigentlich arbeiten?
HHelmutS 07.09.2009, 21:43#66
AW: Was steht uns zu?

Hallo Fine,

wie komms du denn jetzt auf die Frage.. ? ;-)

Arbeit hab ich reichlich, auf ehrenamtlicher Basis. Helfen bei Umzügen, Möbel repariern, renovieren, Gartenarbeiten, oder was man als ehrenamtlicher Betreuer von nicht mit mir verwandten Personen so macht. Nur... obwohl ich mich auf alles Bewerbe was halbwegs paßt... nix Minijob, geschweige denn teilzeitmäßiges. Da hier z.B. Lebensmittelketten von Regalauffüllern als Minijob, eine Verfügbarkeit von 7 - 21 Uhr oder noch mehr erwarten, ich jedoch erst um 8 aus dem Haus kann, und 15. 00 wieder da sein muß, hab ich selbst bei so simplen Sachen keine Chance. Im erlernten Beruf.. Maler u. Lackierer, klappt das noch weniger. Wer braucht schon einen Handwerker, der statt 1 Tag für ein Zimmer, 2 braucht ?

Vorige Woche hab ich noch einer Alleinerziehenden Mutter beim Umzug geholfen... Die mußte auch auf die Harte tour lernen, das man bei der Arge nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat, und es folgen hat, wenn man sich nicht dran hält.

Jetzt wurde gerade im Rahmen der Prüfung von Sonjas Grundsicherungsanspruch ( das erste mal seit 6 Jahren ! ) unser Einkommen geprüft. Dabei ergab sich, das wir jetzt doch Anspruch auf Harz4 haben. Bin mal gespannt was dabei raus kommt. Jobmäßig wird sich dadurch, außer merkwürdigen 1 Euro Geschichten kaum was tun. Daher werde ich mir das, abgesehen von rententechnischen Überlegungen... genau überlegen, ob ich mich "auf den Hokus pokus" überhaupt einlasse.

:-) Helmut
Fine 07.09.2009, 21:52#67
AW: Was steht uns zu?

Hallo Helmut,
na siehste. Was nicht geht geht nicht.........................;-)


Warum hast Du nicht gemerkt, dass Du Hartz IV beanspruchen kannst. Du scheinst doch vermittelbar. Wir helfen gern.;-)