Guten Tag!
Ich bin seit 01. August arbeitslos (aber ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld).
Nun hab ich folgende Frage(n):
Ich habe mich mittlerweile von meinem Mann getrennt. Noch wohnen wir zusammen, weil wir uns trotzdem noch ganz gut verstehen. Allerdings ist es natürlich eine blöde Situation bzw. ein komisches Gefühl.
Naja, nun ist es so, das ich kein Geld hab und ich aber mit meiner Tochter nach Köln ziehen möchte. Dort wollte ich schon immer hin und hatte einige Jobangebote. Die habe ich damals nicht angenommen, weil mein Mann nicht mitkommen wollte.
Nun würde ich dies gern in Angriff nehmen.
Gibt es die Möglichkeit der Unterstützung vom Amt für uns Beide? Und was bekommen wir? Wenn ich jetzt einfach umziehe ohne Jobangebot, würde ich gar keine Unterstützung für den Umzug bekommen, oder? Und wie sieht es aus, wenn ich einen 400€-Job hätte? Aber eine Wohnung und Geld zum Leben würde ich schon bekommen, oder?. Ein bißchen hab ich mich schon mehr oder weniger "schlau" gelesen. Aber vielleicht kann mir ja Jemand ein paar mehr Infos geben.
AW: Was steht uns zu?
Hallo,
in erster Linie ist Dein Nochehemann unterhaltspflichtig. Ob Du darüber hinaus Wohngeld und ergänzend Hartz IV beantragen kannst, dazu müsstest Du Dich vermutlich bei der Arge beraten lassen. Es hängt einfach viel vom Unterhalt ab. Grundsätzlich bekommt man wohl einen Umzug von der Arge finanziert. Aber dazu müsstest Du Hartz IV berechtigt sein. 400€ ,Kindergeld+ Unterhalt werden bei Hartz IV angerechnet.
AW: Was steht uns zu?
Derzeit hab ich ja keinen 400€-Job.
Also wäre es nur Kindergeld und Unterhalt (obwohl ich mich frage, woher er das Geld nehmen soll).
AW: Was steht uns zu?
Zitat von disara
Guten Tag!
Naja, nun ist es so, das ich kein Geld hab und ich aber mit meiner Tochter nach Köln ziehen möchte.
Nun würde ich dies gern in Angriff nehmen.
Gibt es die Möglichkeit der Unterstützung vom Amt für uns Beide? Und was bekommen wir? Wenn ich jetzt einfach umziehe ohne Jobangebot, würde ich gar keine Unterstützung für den Umzug bekommen, oder? Und wie sieht es aus, wenn ich einen 400€-Job hätte? Aber eine Wohnung und Geld zum Leben würde ich schon bekommen, oder?. Ein bißchen hab ich mich schon mehr oder weniger "schlau" gelesen. Aber vielleicht kann mir ja Jemand ein paar mehr Infos geben.
Hi
Erstens ,wenn du ALG 2 erhälst,bekommst du auch Umzugsgeld.
Arbeitet deine Tochter,wenn ja seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft,da wird
der Lohn deiner Tochter voll angerechnet.Wie alt ist deine Tochter?
Ab 25 Jahren könnt ihr unabhängig,je eine eigene Bedarfsgemeinschaft innerhalb
einer Wohnung haben.
Wenn deine Tochter zuviel verdient,würde ich nicht mit ihr in einer Wohnung leben.Es gibt langfristig zuviele Probleme.
Ich habe auch 3 erwachsene Kinder,alle leben noch zu Hause.
Wir kennen die Probleme zu genüge.
Ich würde künftig immer alleine Wohnen

Gruss Carmen
AW: Was steht uns zu?
Bisher bekomme ich noch kein ALG 2. Möchte es aber beantragen, sobald ich aus der Wohnung raus bin.
Wo gehe ich denn dann hin? Direkt nach Köln zum Amt oder noch hier in Bielefeld?
Meine Tochter ist erst 8 geworden. Also ist mit arbeiten noch nicht viel *grins*
Wegen Umzugsgeld: Wieso sollte ich Umzugsgeld bekommen, wenn ich noch keinen Job in Aussicht habe?
AW: Was steht uns zu?
Hallo,
ich frage mich gerade, wie Du Dich am besten organisierst. Anfangs dachte ich Du hättest in Köln einen Job in Aussicht. Also kein Geld, Keine Wohnung keine arbeit. Keine Ahnung, wie man so in eine andere Stadt ziehen kann. Vielleicht suchst Du Dir erstmal in Deinem Ort eine Wohnung und schaust, wie es dann mit Deinem Einkommen läuft. Dann vieleicht Wohnungssuche in Köln? Und dann ummelden. Ehrlich gesagt, ich wüsste nicht wie ich einen Ortswechsel ganz ohne Mittel hinbekomme.
AW: Was steht uns zu?
Ja, das Dumme ist ja nur, das ich nicht Geld ausgeben will, um 2x umzuziehen.
Und ich will auch endlich hier raus aus dieser Gegend
Alles nicht so einfach. Weiß auch nicht so wirklich, was richtig ist.
AW: Was steht uns zu?
Hallo,
ich denke in eine neue Stadt und dann Hartz IV beantragen, wird richtig schwer, Denn es ist so schon bürokratisch genug. Vielleicht meldet sich noch jemand, der das schon mal durchgezogen hat.
AW: Was steht uns zu?
Vielleicht sollte ich wirklich erstmal hier vor Ort eine Wohnung suchen und dann mit meiner Tochter dort leben.
Aber vorher natürlich erstmal zum Amt.
Da fällt mir grad noch was ein...
Was muss ich nun eigentlich tun? Direkt zum Amt gehen und Hartz IV beantragen oder erst zum Arbeitsamt und arbeitssuchend melden? Oder muss ich das gar nicht erst tun?
AW: Was steht uns zu?
Hallo,
wenn Du eine Stelle suchst und auch die Möglichkeit hast, logisch arbeitssuchend melden. Hast Du Betreuung für Dein Kind? Die Unterhaltsfrage muss geklärt werden, möglichst bevor Du Anträge stellst. Ich an Deiner Stelle würde mich beraten lassen. Bei uns macht das die Awo.
AW: Was steht uns zu?
Wie find ich das denn heraus, wer mir da weiterhelfen kann? Sorry, ich stell hier Fragen ohne Ende.
Aber mal ganz ehrlich! Ich finds toll, das sich jeder hier die Mühe gibt mir hier alles zu beantworten oder mir irgendwie weiterzuhelfen.
AW: Was steht uns zu?
du musst Dich natürlich zuerst arbeitslos melden

,
vorher gibt es kein Geld.Es wird so oder so nervig bei der Arge.
Deswegen würde ich erst umziehen,dann dort in Köln arbeitslos melden.
Die Arge hier in deinem Ort muss Überbrückungsgeld gewähren,sofern
dein Mann nicht zahlungsfähig ist.
Die Ämter werden sich natürlich ,in deiner Heimatstadt und in Köln um die Zahlung
drücken,aber das ist ja nicht dein Problem.
Also ,.....arbeitslos bei dir Zuhause melden!!!!!!
Angeben ,dass du in Köln eine Arbeit suchen möchtest.
Wohnwechsel angeben,wegen Trennung vom Partner.
Wenn das geschafft ist,in Köln arbeitslos melden,
sofort.......und dann erstmal schauen
AW: Was steht uns zu?
Hallo,
das weiss ich nicht, wenn es bei Euch keine AWo gibt. Aber vielleicht hilft Carmen Dir weiter, wenn sie wieder online ist.
AW: Was steht uns zu?
um dir antworten zu können,fehlen uns viele Fakten.
Du hast geschrieben,der Vater kann kein Unterhalt zahlen,,,ist das
korrekt??
Wenn nicht ,warum kann er nicht zahlen
AW: Was steht uns zu?
Naja, was heißt, er kann nicht zahlen. Ich kann es mir nicht vorstellen.
Bis jetzt leben wir ja noch zusammen in einer Wohnung und wir haben nie genug Geld gehabt.
AW: Was steht uns zu?
so meinte ich es nicht,es spielt keine Rolle,ob ihr mit dem Geld
lang kommt oder nicht.

Hat der Kindsvater eine Arbeit???
AW: Was steht uns zu?
Ja, er hat eine Arbeit.
AW: Was steht uns zu?
Na ,das ist doch schon eine Aussage.
Dein Mann muss bezahlen.....ob er will oder nicht,das er zuwenig Geld
über hat ,spielt keine Rolle.
Ich kenne nicht eure Fianzsituation,hier ein Link,was du lesen solltest:
http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm
Hat dein Mann ein geringes Einkommen,muss er nur den Mindestsatz
zahlen.
siehe Düsseldorfer Tabelle 2009.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/index.php
Wenn er zahlungsfähig ist,zahlt man kein Unterhaltsvorschuss.
Für ihn wird es unangenehm,wenn er sich weigert.
Du hast kostenfreien Anspruch auf Rechtsberatung.
Lass Dich von einem Anwalt beraten
AW: Was steht uns zu?
Ich gehe nicht davon aus, das er sich weigern würde.
Ich glaub, ich werd dann erstmal gucken, das ich mich hier in Bielefeld beraten lassen werde. Und dann hier was in Bielefeld suchen. Also eine Wohnung.
Und dann werd ich gucken, das ich vielleicht doch eine Arbeit in Köln finde und endlich dorthin umziehen kann.
AW: Was steht uns zu?
das ist sicherlich besser,du musst dich trotzden umgehend
arbeitslos melden.
Dann einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten,sowie
Renovierungskosten und schriftlich aufführen,was du in der Wohnung benötigst.
Viel Glück ,melde dich wieder ,wenn es geklappt hat
lg Carmen
AW: Was steht uns zu?
Ich danke Dir/Euch vielmals für die Antworten.
Ich werd mich melden, sobald es was Neues gibt.
DANKE!
AW: Was steht uns zu?
Hallo Carmen,
dazu noch eine Frage von mir, die sie eventull auch beantwortet haben muss. Hat sie beim Auszug aus der ehelichen Wohnung Anspruch auf Zuschuss für Möbel, Waschmaschine, ect..........?
AW: Was steht uns zu?
Also wenn ich richtig informiert bin, müsste das schon der Fall sein.
AW: Was steht uns zu?
Zitat von disara
Guten Tag!
Ich bin seit 01. August arbeitslos (aber ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld).
Nun hab ich folgende Frage(n):
Ich habe mich mittlerweile von meinem Mann getrennt. Noch wohnen wir zusammen, weil wir uns trotzdem noch ganz gut verstehen. Allerdings ist es natürlich eine blöde Situation bzw. ein komisches Gefühl.
Naja, nun ist es so, das ich kein Geld hab und ich aber mit meiner Tochter nach Köln ziehen möchte. Dort wollte ich schon immer hin und hatte einige Jobangebote. Die habe ich damals nicht angenommen, weil mein Mann nicht mitkommen wollte.
Nun würde ich dies gern in Angriff nehmen.
Gibt es die Möglichkeit der Unterstützung vom Amt für uns Beide? Und was bekommen wir? Wenn ich jetzt einfach umziehe ohne Jobangebot, würde ich gar keine Unterstützung für den Umzug bekommen, oder? Und wie sieht es aus, wenn ich einen 400€-Job hätte? Aber eine Wohnung und Geld zum Leben würde ich schon bekommen, oder?. Ein bißchen hab ich mich schon mehr oder weniger "schlau" gelesen. Aber vielleicht kann mir ja Jemand ein paar mehr Infos geben.
Hallo Disara,
ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt dir nur die Sozialhilfe. Die bekommst du grob umrissen nur, wenn dein Mann dir nicht genug Unterhalt zahlt, euer Sparguthaben gewisse Grenzen nicht übersteigt, und ggf. kein Wohneigentum vorhanden ist. Daher bleibt dir als unbürokratische und sichere Lösung nur, jede zumutbare Arbeit egal wo annehmen. Je nachdem wie hoch das Einkommen deines Mannes ist, solltest du ihn konkret auf Unterhalt ansprechen, denn wenn er genug zahlen kann/will , das du davon plus Wohngeld leben kannst, kannst du dir den Weg zum Sozialamt sparen. Um deine Ansprüche zu klären solltest du zuerst mit einer Beratungsstelle klären, was in deinem Fall am Sinnvollsten ist, und dann ggf. zu einem Anwalt gehen der deinen Unterhaltsanspruch gegen deinem Mann durchsetzt, oder /und zum Sozialamt gehen.

Helmut
AW: Was steht uns zu?
Hallo Helmut,
warum denn Sozialamt? Man muss doch im Fall eines Falles ergänzend Hartz IV beantragen. Oder eventuell nur Wohngeld. Also bei der Arge. Und bei einer eigenen Wohnung käme es darauf an, ob Schulden drauf sind. Da müsste die Arge eventuell die Zisen übernehmen. Und es kommt darauf an, ob die Größe der Wohnung angemessen wäre. Aber von Eigentum war ja nicht die Rede. Und ob jeder Job angenommen werden muss hängt auch vom Kind ab. Also schritt für Schritt. Schön langsam eins ums andere. Und die Arge muss erstmal eine´n Job anbieten. was in den wenigsten Fällen zu Stande kommt. Man verlässt sich in Sachen Job am besten auf sich selbst.