Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Was steht uns zu?

HHelmutS 29.08.2009, 23:15#26
AW: Was steht uns zu?

Stimmt Fine,

sie bekommt Hatz4... wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Dazu gehört eine Prüfung der Vermögens u. Wohnverhältnisse. Ist die Wohnung zu groß gibts Probleme, ist das Sparguthaben incl. Bausparverträge, Lebensvers. und co. zu hoch, gibts auch Probleme... Da kommt einiges auf sie zu... wenn er nicht genug Unterhalt zahlen kann/will/, und sie keine Arbeit findet.

:-) Helmut
Fine 29.08.2009, 23:26#27
AW: Was steht uns zu?

Hallo Helmut,
klar kommt einiges auf sie zu. Das ist nun mal so bei einer Scheidung. Wenn man einen Neuanfang machen möchte, dann soll man ihn aber machen.
Also Vermögen wird überprüft klar. Sie dar pro Lebensjahr glaube ich 150€(ohne Gewähr) Sparguthaben haben. Wäre sie 30. 30 mal 150€= 4500€ unantastbar. Das Kind darf glaube ich auch etwas angespart haben. Weiss ich aber nicht genau. Das Sparguthaben kann auf einem Sparbuch, Bausparvertrag , Lebensversicherung ect. sein. Bis zu rg enehmigten Höhe bleibt es unberührt.

Wegen der wohnung muss sie sich erkundigen. Wie hoch die Miete sein darf Und wievieleQuaddratmeter die Wohnung haben darf. Der Unterhalt wird ausgerechnet. Notfalls gepfändet. Ergänzend bekommt sie Hartz IV oder Wohngeld. Außer ihr Mann ist Spitzenverdiener. Es ist nicht leicht, aber ein Neuanfang ist möglich. Wenn sie alles auf der reihe hat kümmert sie sich um Job und Kinderbetreung. So würde ich es angehen.
Carmen62 29.08.2009, 23:30#28
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Fine
Hallo Carmen,
dazu noch eine Frage von mir, die sie eventull auch beantwortet haben muss. Hat sie beim Auszug aus der ehelichen Wohnung Anspruch auf Zuschuss für Möbel, Waschmaschine, ect..........?
Ich denke ,auf jeden Fall
Sie sollte natürlich dem Sachbearbeiter nicht aufs Auge drücken,sie
verstehe sich ja prächtig mit dem Mann....das würde ja heissen,
es eilt nicht mit der getrennten Wohnung:pfeif:
Ich kenne einige Beispiele ganz privat.
Wenn man sich trennt,und die Ehefrau hat kein Einkommen.....
dann wird die Arge(nicht Sozialamt.....sie ist ja arbeitssuchend),den
Ehemann auf Unterhaltszahlung verklagen.
Der zahlt oder auch nicht:grins:,da zahlt die Arge erstmal den Vorschuss,
mit der Option auf Regress gegenüber dem Kindsvater.
Das sollte aber disara nicht interressieren.Sie bekommt abzüglich ihres
Vorschusses oder Unterhalt und Kindergeld .....ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für sich und ihre Tochter.
Da sie eine Wohnung benötigt,muss auch hier die Arge ,Vorschuss leisten.
Sie braucht ja Möbel,Renovierungsmateriealien u.s.w
Sie soll keine Scheu haben,sie hat Anspruch darauf.
Ich würde aber auch raten einen Anwalt aufzusuchen,es gibt welche ...die haben sich
auf die ARGE spezialisiert:-)
Den Antrag auf Rechtsanspruch durch die Staatskasse,stellt der Anwalt.
Carmen62 29.08.2009, 23:34#29
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
Hallo Disara,

ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt dir nur die Sozialhilfe.

:-) Helmut

das stimmt definitiv nicht,jeder erwerbsfähige erhält egal ob er Alg 1
bezogen hat......Alg 2
Die ,die nicht mehr vermittelbar sind,aufgrund einer Frührente,
schwerer Krankheit u. a. bekommen Sozialhilfe,die liegt aber deutlich
unter dem Regelbedarf des ALG2
HHelmutS 29.08.2009, 23:39#30
AW: Was steht uns zu?

Hi Fine,

das mit dem Betrag X pro Lebensjahr gilt nur.... = für nix anderes... als die Alterssicherung. Das heißt, wenn sie davon auch nur 1 Euro für was anderes ausgibt, wird der Rest komplett als einzusetzendes Vermögen angerechnet. Daran soll was geändert werden... nach der Wahl.. wenn ich mich nicht irre.

Das ist eine blöde Sache... einmal dafür unterschrieben das das Geld für die Altersversorgung ist, ist es für nichts anderes mehr nutzbar... keine Waschmaschine, kein Schrank, nix. Daher will gut überlegt sein, für was man sein Geld da angibt, oder vorher schon verbraucht. Deswegen ist Beratung von neutraler Stelle vor dem ersten Besuch beim Amt sehr hilfreich.

:-) Helmut
Carmen62 29.08.2009, 23:42#31
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Fine
Hallo Helmut,

Wegen der wohnung muss sie sich erkundigen. Wie hoch die Miete sein darf Und wievieleQuaddratmeter die Wohnung haben darf.
das hat sich auch geändert.
Die qm spielen keine Rolle mehr,auch die Zimmerzahl nicht.
Man darf die Höhe der Miete nicht übersteigen,sonst muss man die Differenz
vom Regelbedarf begleichen.
Auch die Energiekosten werden nur für eine bestimmte qm Grenze übernommen.
Fine 29.08.2009, 23:46#32
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Carmen62
Auch die Energiekosten werden nur für eine bestimmte qm Grenze übernommen.

Hallo Carmen,
Heizkosten komplett oder?
Fine 29.08.2009, 23:51#33
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
Hi Fine,

das mit dem Betrag X pro Lebensjahr gilt nur.... = für nix anderes... als die Alterssicherung.

Hallo Helmut,
diese Aussage stimmt so auch nicht. Betrag X pro Lebensjahr darf man haben. Das sogenannte Schonvermögen. Es muss soweit ich weiss NICHT für die Altersvorsorge verwendet werden. Gibt es eine Altervorsorge, die ausschließlich fürs Alter vorgesehen ist(Riester) ist diese unantastbar. Da gibt
es soweit ich weiss gar keine Begrenzung.

Aber hier muss auch der Anwalt zur Sicherheit nochmal gefragt weden.
HHelmutS 29.08.2009, 23:53#34
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Carmen62
das stimmt definitiv nicht,jeder erwerbsfähige erhält egal ob er Alg 1
bezogen hat......Alg 2
Die ,die nicht mehr vermittelbar sind,aufgrund einer Frührente,
schwerer Krankheit u. a. bekommen Sozialhilfe,die liegt aber deutlich
unter dem Regelbedarf des ALG2

Hallo Carmen.

"die" bekommen Grundsicherung.... letzten Endes ist der wesentliche Unterschied zwischen ALG und Sozialhilfe die Schreibweise.

In der Praxis verläuft sich der Unterschied auf "ein nix", denn was man an Geld bei der Sozialhilfe weniger bekommst, gibt man beim ALG für Bewerbungen aus... kann man die nicht nachweisen.. wird gekürzt... wenn der Sachbearbeiter ernst macht. Et geht nix über einem Job der einem diesen Kram erspart.

:-) Helmut
Fine 29.08.2009, 23:55#35
AW: Was steht uns zu?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen

Halo Helmut ,
nochmal zum Nachlesen. Nix geht über einen Job. Schon klar. Aber eben eins nach dem anderen. Jobs gibt es nun mal nicht wie Sand am Meer. Und mit Kind, womöglich pflegebedürftig schon gar nicht. Das solltest Du doch am besten wissen.
Carmen62 29.08.2009, 23:56#36
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
Hi Fine,

das mit dem Betrag X pro Lebensjahr gilt nur.... = für nix anderes... als die Alterssicherung. Das heißt, wenn sie davon auch nur 1 Euro für was anderes ausgibt, wird der Rest komplett als einzusetzendes Vermögen angerechnet. Daran soll was geändert werden... nach der Wahl.. wenn ich mich nicht irre.


:-) Helmut

Pro Lebensalter 200 Euro,ist wohl auf 150 Euro gekürzt worden.
Lese mal diesen Artikel,da steht einer Dame mit 50 Jahren 10.000 Euro
unantastbares Vermögen zu.
http://www.alg-2.info/info/vermoegen-schuetzen
Fine 30.08.2009, 00:09#37
AW: Was steht uns zu?

Hallo carmen,
bedeutet aber, dass man 150€ pro Lebensjahr a ( nicht für Altersvorsorge) angespart haben darf oder? bei Ehepaaren glaube ich Ehemann 150€ u. Frau 100€ pro Lebensjahr.im Falle einer Bedarfsgemeinschaft. Und das mit Riester ist nochmal extra. Wie kompliziert. Aber man schafft das. Was denkst du?
Carmen62 30.08.2009, 00:23#38
AW: Was steht uns zu?

pro Person 150 /Lbj ,hat mit Altersversorgung nichts zu tun.
Wofür du es ausgibst,ist deine Sache.
Ja Riester Rente,das ist ja dein Geld,auf ein Leben angespart,
die Mindestrente beträgt schlappe 170 Euro.
Wenn du da nichts beiseite geschafft hast,bleibt dir die Sozialhilfe
nachtvogel 30.08.2009, 02:14#39
AW: Was steht uns zu?

Hallo disara,

Die trennung und Umzug in eine andere Stadt ist alleine kaum zu bewältigen.
wie schon gesagt wäre es für den Anfang einfacher an deinen jetzigen Wohnort eine Wohnung zu suchen.

1. Du gehst zur zuständigen Arge und stellst einen Antrag auf ALGII.
ALGII gibt es NICHT rückwirkend !!!

2. Du erkundigst dich was eine Wohnung für dich und Kind max. 60qm in Eurer Region kosten darf.
Holst dir eine Umzugsgenehmigung wegen Trennung.

3. Im Anschluss suchst du eine entsprechende Wohnung und

4. BEVOR du den Mietvertrag unterschreibst holst du dir von der Arge die schriftliche Bestätigung über die Mietübernahme.
Gleichzeitig beantragst du Umzugsbeihilfe und Erstausstattung für die Wohnung.
Bedenke aber - es ist nicht deine 1. Wohnung - wenn die jetzigen Möbel euch gemeinsam gehören steht dir die Hälfte zu. Sie dem Mann lassen und du neu beantragen ist nicht.
Je nach Wohnungszustand kannst du auch Renovierungskosten beantragen.

Ansonsten damit du bisschen Peil hast was dir zusteht.
angemessene Miete für max 60qm. Ist die Miete nicht angemessen, gibts spätestens bei der ersten Nebenkostenabrechnung Probleme. Da die Miete nur bis zur Höchstgrenze (die sagt dir die zuständige Arge) gezahlt wird.
Hast du mehr wie 60qm wird die Heizkostenübernahme auf 60qm begrenzt. prozentual runtergerechnet.
Passt die Wohnung in einem der beiden Punkte nicht, gibts Probleme mit der Umzugsbeihilfe, nur für einen genehmigten Umzug in eine angemessene Wohnung wird die bezahlt.
Deshalb alles vorher und alles schriftlich !
Und eben der Hauptpunkt - vor unterschreiben des Mietvertrages bei der Arge absegnen lassen - und zwar schriftlich !

Zu deinem Anspruch:
359 Euro für dich
251 Euro fürs Kind über 6j. bis 15j.
plus Alleinerziehenden Zuschlag - (müßten 43 Euro sein)
und natürlich angemessene Miete (ohne Strom und Warmwasserbereitungskosten)

Als Einkommen wird 164 Euro Kindergeld angerechnet.
Als Einkommen wird fließender Unterhalt angerechnet.
Als Einkommen wird natürlich Erwerbseinkommen angerechnet - ja nach Höhe bestimmte Prozentsätze.
(bis 100 Euro ganz anrechnungsfrei - muß nur gemeldet werden)

Und nicht zu vergessen, du klärst den Trennungsunterhalt und den Kindesunterhalt. Beides wird voll angerechnet.

Vermögen:
Pro Lebensjahr sind 150 Euro geschützt.
MInd. 3100 Euro sind grundsätzlich geschützt - auch bei Kindern
Dazu pro Person 750 Euro Ansparbetrag für Anschaffungen.
Bist du 30j. also 30x 150 = 4500 Euro + 750 Euro = 5250 Euro geschützt.
Kind 8 Jahre - 3100 Euro plus 750 Euro = 3850 Euro geschützt.

Lebensversicherungen, Rentenversicherungen die NICHT vor dem Rentenalter ausgezahlt werden können, sind zusätzlich mit 250 Euro pro Lebensjahr geschützt und werden seperat berechnet.

die Riester oder Rürup Rente ist grundsätzlich anrechnungsfrei.

Die Arge geht in Vorleistung und wird, wenn der Unterhalt fließt sich das Geld wiederholen. Entweder direkt vom Mann oder von dir.

Wenn du nun wirklich nach Köln möchtest.
Du kannst dich auch von der neuen Wohnung aus bewerben.
Wichtig, es muß ein sozialversicherungspflichtiger Job sein - also ein 400 Euro Job gilt nicht - das muß schon Teilzeit oder Vollzeit sein. Mehr wie 400 Euro.
Dann geht das Spielchen von vorne los.
Alte Arge Umzugsgenehmigung, neue Arge Miethöhe erfragen, Wohnung suchen, Mietvertrag neuer Arge vorlegen und genehmigen lassen. Dort ab Umzugstermin ALGII beantragen. Dann Umzugsbeihilfe und Renovierungskosten. Evtl. auch Kautionsübernahme.

Liebe Grüsse
Sabine
- der nachtvogel -
nachtvogel 30.08.2009, 02:25#40
AW: Was steht uns zu?
Zitat von HHelmutS
In der Praxis verläuft sich der Unterschied auf "ein nix", denn was man an Geld bei der Sozialhilfe weniger bekommst, gibt man beim ALG für Bewerbungen aus...
:-) Helmut

ALG II, Sozialhilfesätze und Grundsicherung im Alter sind identisch.
Der einzige Unterschied machen die Menschen.
ALGII - bekommt jeder über 15j. bis 65j. der mind. 3 h am tag arbeitsfähig ist. (Kinder in der Bedarfsgemeinschaft) muß dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
(Studenten und Auszubildende ausgeschlossen)

Sozialhilfe für Menschen die Erwerbsunfähig sind oder keine 3h am Tag mehr arbeiten können. (auch für deren Kinder in Bedarfsgemeinschaft)

Grundsicherung für Rentner. (auch für deren Kinder in Bedarfsgemeinschaft)

und bei allen X- Unterregelungen...... :auge:
Nur eins haben sie gleich - die Regelsätze sind überall identisch.
Nur das geschützte Vermögen schwankt.

Liebe Grüsse
Sabine
- der nachtvogel -
nachtvogel 30.08.2009, 02:37#41
AW: Was steht uns zu?
Zitat von Fine
Hallo carmen,
bedeutet aber, dass man 150€ pro Lebensjahr a ( nicht für Altersvorsorge) angespart haben darf oder? bei Ehepaaren glaube ich Ehemann 150€ u. Frau 100€ pro Lebensjahr.im Falle einer Bedarfsgemeinschaft. Und das mit Riester ist nochmal extra. Wie kompliziert. Aber man schafft das. Was denkst du?

Es kommt nicht darauf an als was sich das gesparte Geld bezeichnet.
Ich habe eine LV die kommt vorm Rentenalter raus - für mich ist das meine Altersvorsorge - für die Arge wärs Geld das ich bis zum Freibetrag verbrauchen muß.

Das einzige was für die Arge eine Rolle spielt ist der Auszahlungspunkt.
Ist der vorm Rentenalter - greift die 150 euro geschütztes Vermögen pro lebensjahr und mid. 3100 Euro plus 750 Euro.
Wird es nach Rentenalterbeginn 65j. ausgezahlt, greift seperat die 250 Euro geschütztes Vermögen pro Lebensjahr.

Habe ich z.B. mit 40j. aktuell
3000 Euro in einer LV -auszahlung vor Rente- als Rückkaufswert,
6000 Euro in einer LV - auszahlung mit 66j.-
3000 Euro Guthaben in einen Riestervertrag
1000 Euro auf dem Bausparer und nochmals
500 Euro auf dem Sparbuch.....

fasst man zusammen:
3000 Euro LV vor Rente.
1000 Euro Bausparer
500 Euro Sparbuch
Gesamt 4500 Euro.
40j. x 150 Euro 6000 Euro plus 750 Euro = 6750 Euro.
Mein Vermögen übersteigt nicht den geschützten Rahmen.

6000 Euro LV nach Rente
40j. x 250Euro . = 10.000 Euro.
Mein Vermögen übersteigt nicht den geschützen Rahmen.

3000 Euro Riesterrente wird grundsätzlich nicht angerechnet.

Ich habe uneingeschränken Anspruch auf ALGII - zumindest meinen Vermögen nach.

Bei LV´s mit großen verlusten beim Rückkaufswert gibt es auch eine gewisse Härteregel, welche besagt bei einem gewissen % an Verlusten ist es nicht zumutbar den Vertrag zu kündigen. Aber da kommen wir schon richtig ins Eingemachte........ und zu Einzelfallentscheidungen.

Liebe Grüsse
Sabine
- der nachtvogel -
Matze 66 30.08.2009, 11:37#42
AW: Was steht uns zu?

Hallo,
stelle Bitte Deine Frage auch mal hier ein:
http://www.gegen-hartz.de/

oder : http://forum.facy.biz/

Gruß Matze 66
disara 02.09.2009, 09:47#43
AW: Was steht uns zu?

Hallo zusammen!

Ich wollte mich nochmal melden.

Jetzt läuft vielleicht doch alles anders, als ich dachte. Hab jetzt evtl. ein Angebot, in einer anderen Stadt zu arbeiten.

Habe mich gestern (online) arbeitssuchend gemeldet. Kann mir vielleicht Jemand sagen, ob es die Möglichkeit gibt, einen Umzug finanziert zu bekommen und die Miete für 1 Monat oder zumindest Reisekosten, so das ich täglich pendeln könnte?

Danke für Eure Hilfe!
nachtvogel 02.09.2009, 10:32#44
AW: Was steht uns zu?

Hallo disara,

Reicht den der Verdienst um vom ALGII unabhängig zu sein?
Ober bekommst du noch aufstockend ALGII ?

Ansonsten vorerst zur jetzigen Arge. Umzugsgenehmigung einholen wegen Trennung und Arbeit an neuen Wohnort. Antrag auf Umzugsbeihilfe und evtl. Renovierungskosten.
Bei der neuen Arge erfragen was die Miete kosten darf und eine entsprechende Wohnung - Mietvertrag genehmigen lassen.
Bist der erste Lohn fließt bekommst du ALGII.

Wenn du einen neuen Job anfängst ist wichtig das der Lohn angerechnet wird wenn er fließt. Fängst du am 01.10. eine Arbeit an und bekommst am 31.10. deinen Lohn - mußt du das ALGII für Oktober zurückzahlen.
Bekommst du den Lohn erst am 01.11 - brauchst du NIX für Oktober zurückzahlen !!

Liebe Grüsse
Sabine
- der nachtvogel -
disara 02.09.2009, 10:44#45
AW: Was steht uns zu?

Das Bewerbungsgespräch ist ja erst heute Nachmittag.

Von daher weiß ich noch nicht mal, was ich verdiene. Aber da ich die ersten drei Monate über Zeitarbeitsfirma arbeite, wird es wohl nicht soooo viel sein.

Ich werd erstmal zum Gespräch fahren und dann werd ich sehen, was das Arbeitsamt sagt. Aber erstmal muss ich ja den Job auch bekommen.

Ist es denn eigentlich auch möglich, kurzfristig Geld zu bekommen, um diese Arbeit auch antreten zu können? Könnte nämlich sein, das ich am 15. dann schon anfangen müsste.
Carmen62 02.09.2009, 12:53#46
AW: Was steht uns zu?

Ja ,du kannst Überbrückungsgeld beantragen.;-)
nachtvogel 02.09.2009, 13:02#47
AW: Was steht uns zu?

Eben, wenn du weißt ob du den Job hast, dann zur Arge und das einfach darlegen.
Stell dann einfach auch gleich einen Antrag auf ALGII und denk dran -
beim lohn kommt es darauf an wann der fließt.

liebe Grüsse
sabine
- der nachtvogel -
nachtvogel 02.09.2009, 16:31#48
AW: Was steht uns zu?

Überbrückungsgeld in der alten Form gibt es nicht mehr.
http://www.foerderland.de/119.0.html
Das hat man früher ja bekommen wenn man sich aus einen festen Arbeitsverhältnis raus selbstständig gemacht hat.

Heute läuft das alles über die Arge und ALGII
Sollte der erste Lohn doch schon Ende September gezahlt werden, dann kannst du ein Darlehen nach § 23 Abs. 4 SGB II stellen.

"Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen."

liebe Grüsse
Sabine
- der nachtvogel -
disara 02.09.2009, 19:00#49
AW: Was steht uns zu?

Leider hat es sich schon wieder erledigt :-(

Der Job wäre eigentlich perfekt gewesen. Aber leider haben sich die Arbeitszeiten geändert auf 15:30 Uhr bis 22 Uhr.

Und das kann ich absolut nicht vereinbaren mit meiner Tochter. Leider! Muss ich wohl weiter suchen.

Schon so viele Bewerbungen geschrieben und keine Antwort.
Fine 02.09.2009, 19:43#50
AW: Was steht uns zu?

Hallo,
Kopf hoch. :-) So schnell bekommt man keine Antwort. Es dauert halt eine Weile, bis eine Bewerbung beantwortet wird.
Wo ein wille ist, ist auch ein Weg.:-)

Sag mal, könnte Dein Mann bei der Betreunung mit einspringen? Dann wärs vielleicht etwas leichter. Allgemein gefragt.