Wir sind eine Familie mit 3 Kindern (eins ist schwer behindert). Unser Kind besucht eine Sonderschule. Außerhalb der Zeiten, am WE und in sämtlichen Schulferien haben wir es zu Hause.
Irgendwann schaffen sie es nicht mehr. Es bleibt nur noch die Alternative der Unterbringung in einer Einrichtung (dort kann das Kind auch besser gefördert werden).
Die Kosten für diese "Heimunterbringung" übernimmt wohl das Sozialamt (Landratsamt?). Dieses wird die Eltern aber für eine Eigenbeteiligung heranziehen, die Einkommens- und wohl auch Vermögensabhängig ist.
Frage 1: Wo finde ich rechtliche Grundlagen zur Berechnung dieser Eigenbeteiligung. Es kann doch nicht sein, daß da jedes Sozialamt selber entscheidet.
Frage 2: Ich habe gehört, daß die Eltern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegeben müssen. Einkommensverhältnisse ist ja verständlich. Aber müssen die Eltern nun jedes Sparbuch, jede Lebensversicherung, jedes wertvolle Schmuckstück angeben und sich somit finanziell vollkommen "ausziehen". Was passiert wenn sie sich weigern. Müssen Sie dann den ganzen Heimaufenthalt selber bezahlen?
Irgendwann schaffen sie es nicht mehr. Es bleibt nur noch die Alternative der Unterbringung in einer Einrichtung (dort kann das Kind auch besser gefördert werden).
Die Kosten für diese "Heimunterbringung" übernimmt wohl das Sozialamt (Landratsamt?). Dieses wird die Eltern aber für eine Eigenbeteiligung heranziehen, die Einkommens- und wohl auch Vermögensabhängig ist.
Frage 1: Wo finde ich rechtliche Grundlagen zur Berechnung dieser Eigenbeteiligung. Es kann doch nicht sein, daß da jedes Sozialamt selber entscheidet.
Frage 2: Ich habe gehört, daß die Eltern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegeben müssen. Einkommensverhältnisse ist ja verständlich. Aber müssen die Eltern nun jedes Sparbuch, jede Lebensversicherung, jedes wertvolle Schmuckstück angeben und sich somit finanziell vollkommen "ausziehen". Was passiert wenn sie sich weigern. Müssen Sie dann den ganzen Heimaufenthalt selber bezahlen?