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Beteiligung an Heimunterbringungskosten

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  • marionundc0
    antwortet
    um welches Amt handelt es sich? Jugendamt oder Sozialamt, weil dann schon unterschiedliche Kosten zusammenkommen. übers Jugendamt ist es deutlich teurer. schau mal hier: https://www.intakt.info/informatione...-wohnheim/#a03
    der Unterhalt und Kindergeld für das Geschwisterkind muss herausgerechnet werden, es gibt auch einen Freibetrag für das Geschwisterkind und weiterer Angehöriger, die in deinen Haushalt leben. der Kindsvater muss eigentlich für beide Kinder Unterhalt leisten und wenn du UVG bekommst, müsste das Jugendamt da schon an ihm Forderungen stellen.

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  • Irina W.
    antwortet
    Hallo zusammen, ich bin neu hier
    kann mir vielleicht jemand sagen, ob die Zurückerstattungen aus der Einkommenssteuererklärung, bei der Berechnung der häuslichen Ersparnises, zu den Einkünften zählt und ob das Einkommen vom Geschwisterkind (sprich Kindergeld + Unterhaltsvorschuss) auch bei der Berechnung mit einbezogen werden dürfen?

    Ich bin alleinerziehende berufstätige Mutter und lebe mit meiner Tochter 14 J. zusammen. Mein Sohn 12 J. befindet sich in einer Einrichtung, kommt aber soweit es mir möglich ist in den Ferien nach Hause. Das Heim befindet sich mind. 3 Stunden Fahrt eine Richtung von zu hause weg. Ich fahre jeden Tag 150 km einfache Strecke zur Arbeit und arbeite nur 30 Stunden am Tag. Nun habe ich die Berechnung vom Amt bekommen dass ich 202,60 € für die häusliche Ersparnis zahlen muss. Meine tatsächlichen Ausgaben wurden nicht alle berücksichtigt. Ich halte diese Summe für viel zu hoch und weiß gar nicht wie ich es ab September rückwirkend zahlen soll. Der Vater der Kinder zahlt nur einen Unterhalt von 150 € für die Tochter, für den Sohn gar nix, was ich aber nicht richtig finde. Denn er hat genauso 2 Kinder wie ich auch. Und ich muss für beide alleine aufkommen. Ich frage mich nun wirklich wo ist die Gerechtigkeit und wofür gehe ich überhaupt noch Arbeiten, wenn mir am Ende eh alles weggenommen wird?

    Kann mir vielleicht jemand helfen oder einen Rat geben? Ist jemand in so einer ähnlichen Situation?

    Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

    LG
    Irina W.

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  • Kirsten
    antwortet
    Um Missverständnisse zu vermeiden, die 41€ Pflegehilfsmittel werden direkt mit der Apotheke oder Sanihaus abgerechnet für bestimmte Pflegehilfen, u.a. auch ein Hausnotruf. Steuerlich gelten die Aufwendungen normalerweise mit dem Pauschbetrag verrechnet. Aber man kann, was darüber hinaus geht, eben auch die zusätzlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. So auch Fahrten zum Wohnheim. Aber das müsste auch in dem Ratgeber zu finden sein. Wenn du es dir einfacher machen möchtest, besorge dir ein Steuerprogram oder direkt über Elster. So mache ich es seit vielen Jahren und es funktioniert sehr gut.

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  • Johannes1974
    antwortet
    Guten Morgen Kirsten,

    danke für deine Antwort, für manche Dinge fehlt mir nur die Kraft und meiner Frau ebenfalls, zwar sind viele kleine Beträge auch ein großer.
    Die
    41€ monatlich für Pflegehilfsmittel, habe ich aber nicht gewusst. Dies werde ich noch angeben.

    Vielen Dank für die Aufbauenden Worte.

    Dir noch ein schöner Sonntag.

    Gruß

    Johannes

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  • Kirsten
    antwortet
    Guten Morgen,

    viele Fragen, viele Antworten. Also, immer versuchen wenigstens ein blaues Privatrezept zu bekommen. Das kannst du absetzen. Die Kosten für dein Kind, also auch alles was mit der Unterbringung im Wohnheim zu tun hat, kannst du eigentlich bei den Kosten für Wohnheim Unterbringung ansetzen. Die Inkontinenzversorgung kannst du auch angehen. Setze dich mit der KK auseinander, lass dir ihre Vertragsanbieter nennen und probiere dich durch. Sei zäh und bestehe auf die notwendige Versorgung.
    Denkst du auch an die 41€ monatlich für Pflegehilfsmittel? Wenn euer Kind auch zuhause anteilig gepflegt wird, stehen euch diese, sowie anteiliges Pflegegeld und auch Entlastungsleistungen im häuslichen Bereich weiterhin zu! Das gilt auch fürs Kindergeld und den Pflegepauschbetrag, sowie Pauschbetrag für Behinderung.

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  • Johannes1974
    antwortet
    Morgen Kirsten,

    danke für deine schnelle Antwort, mein Kind 8 Jahre alt 100% mehrfachbehindert. Was ich leider nirgendes gefunden habe, ist ob wenn das Kind unter der Woche in eine Pflegeeinrichtung ist und in dem Bescheid dies steht: "Der Kostenbeitrag der häuslichen Ersparniss nach ³92 SGB XII", kann dies bei der Steuererklärung bei Kinderbetreung abgesetzt werden?

    Vielleicht weis hier jemand was näheres.

    Ich finde es total ungerecht, dass man alle Medikamente die man selber kauft nicht absetzen kann, nur mit Hilfe eines Rezeptes.
    Mein Kind benötigt spezielle Silber Pflaster für die PEG, wenn Sie dies hat entzündet sich die Öffnung nicht. Die Krankenkasse bezahlt diese Pflaster aber nur wenn eine Entzündung da ist. => wir zahlen diese
    So sieht es auch mit Windel aus, usw...

    Gruß
    Johannes

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  • Kirsten
    antwortet
    Guten Abend Johannes,

    herzlich willkommen in unserem Forum. Es freut mich, dass du zu uns gefunden hast und ich denke schon, dass du hier auch zu hilfreichen Infos findest. Hast du dich schon auf unseren Infoseiten zum Thema Wohnheim und Wohnen informiert? Dort findest du sicher auch Informationen die dir weiter helfen. Ansonsten kann ich dir auch das Steuermerkblatt von dem Verein BVKM empfehlen. Unter der folgenden Adresse findest du dorthin:

    Steuermerkblatt 2017/2018

    Es kommt darauf an, ob es sich um ein minderjähriges Kind handelt, oder ein bereits erwachsenes Kind, inwieweit Eltern herangezogen werden. Wie es sich steuerlich verhält, kannst du auf unseren Infoseiten und sicher dem Merkblatt entnehmen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Johannes1974
    antwortet
    Hallo
    habe mich gerade angemeldeted, habe gedacht später kommt noch eine Eingabe.
    Bitte antworted hier drauf!

    Gruß und Danke
    Johannes

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo,

    ich habe eine Tochter und diese ist 8 Jahre alt, weil Sie im geistigen Alter von 3 Monate ist, sie hat epiletische anfälle und muss nachts gedreht werden haben wir uns entschlossen 2017 Sie unter der Woche in ein Internat zu bringenund weil dann Fahrtzeiten von 3h pro Tag weggefallen sind.

    Jetzthabe ich gedacht ich setzte meine 204€ pro Monat in der Steuererklärung ab.

    Bei dem Bescheid war geschrieben: Für Ihre Tochter Sara konnten keine Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden, da es sich nicht um eine Betreuungskosten handelt sondern eine häusliche Ersparnis (Kost und Logie). Diese sind steuerlich nicht berücksichtbar.

    Habt Ihr auch diese Erfahung gemacht, oder gibt es da Urteile wo ich meiner Finanzbeamtin zukommen lassen kann.

    Gruß
    Johannes

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Also, die Berufngsverhandlung ist vorbei. Der Richter sagte, wenn er erkennt dass das Rechenmodell unbrauchbar ist, würde er mir Recht geben. So hat er einen Vergleich vorgeschlagen. Statt 90 Euro zahlen wir noch etwas über 30 Euro.
    Wir haben erreicht, dass wir Kosten gegenrechnen durften.
    Unser Sohn fuhr mit dem Bus zur Schule - 12 Euro monatlich
    Ich brachte ihn zur Schule 14 km
    Einmal im Monat fuhren wir zum Internat - über 100 km - 33 Euro

    Mehr war nicht hinzukriegen.
    4 Punkte sind ine Katastrophe bei diesem Rechenmodell:
    - Der Rechenweg ist nicht zeitgemäß, er ergibt sehr sprunghafte Werte bei leicht verschiedenen Voraussetzungen
    - Als häusliche Ersparnis wird vom Sozialhilfesatz ausgegangen, obwohl man sicher höchstens beim Essen spart
    - Es gibt keine obligate Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten. Man kann hier mit dem Sozialamt reden - das ist die gute Nachricht
    - Die Anrechnung des Gehaltes ergibt teilweise vollständig unplausible Werte für die häusliche Ersparnis, hochgerechnet auf das Haushaltsgeld kann bei einer Familie mit 4 Kindern ein Wert von an die 2000 Euro pro Monat nur für Essen herauskommen.

    Ich werde den Fall, das Rechenmodell und Auswertungen in eine Website packen. Wenn sich eine Elterninitiative entsteht, können wir das zusammen anpacken.

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Am 26.6. ist die Berufungsverhandlung in Stuttgart.

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    So, wir sind in Berufung gegangen. Mein Argument ist, dass das Rechenmodell ermttelt wie viel Geld man den Eltern max. abnehmen kann. Die Ersparnis lässt sich damit aber nicht ausrechnen.
    Mal sehen was Stuttgart daraus macht.

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  • Seti
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Mein Sohn geht auch in eine Behinderten Schule ( KBF)

    er ist aber nicht im Internat, unsere Häusliche Ersparnis beträgt 37,50 Euro pro Monat, wobei ich es nicht mal als Ersparnis ansehe.Er bekommt ''spezieles Essen '' muss Laktosefrei sein und darf keine zugeführten Antioxidationsmittel beinhalten. Ist aber nicht immer gegeben somit muss ich zu Hause auch kochen.Also doppeltes Geld.

    Aber das was von Euch gefordert wird finde ich etwas hoch.
    Ich würde auf jeden Fall in Revision gehen.

    Die Rechnung die hier aufgestellt wurde, kann nicht stimmen, kein Mensch kauft jeden Tag für 40 Euro ein.Wir sind 5 Personen und mein Wocheneinkauf mit allem drum und dran beträgt zwischen 80- 100 Euro.

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    @kristy
    Grundsätzlich sind die Kosten des Internats Sache der Solidargemeinschaft. Natürlich nur, wenn die Unterbringung zum Wohle des Kindes geboten ist, also die Unterbringung keine Wunschleistung ist.
    Dann haben die Eltern sehr viel um die Ohren und auch höhere Aufwendungen, wenn ein Kind extra Betreuung braucht. Ich hab z.B. 18 Jahre lang nur 4 Tage die Woche gearbeitet, weil ich mich um den Sohn kümmern musste. Die meisten Eltern kümmern sich aufopfernd um die Kinder. Ein "Gut" welches von der Solidargemeinschaft bewahrt und auch anerkannt werden sollte.
    Unser Sohn war nur die Woche über im Internat, deshalb kommt pro Jahr ein halbes Jahr (180 Tage) zusammen.
    Wir bekamen einen Bescheid über 127 Euro, dann 110 und schließlich 98 Euro. Nach 2 mal meckern (Widerspruch) wurde der Betrag niedriger. 100 Euro (um besser zu rechnen) für die halbe Zeit, sind 200 Euro fürs Essen pro Monat. Wir würden also 200 Euro pro Monat nur am Essen sparen, wenn der Junge nicht bei uns ist. Nun sind wir 6 Personen. Meine Frau müsste also, nur fürs Essen 6 * 200 = 1200 Euro zur Verfügung haben. Kleidung, Musikunterricht, Fahrtkosten alles extra. Ich muss die Tilgung und den Zinssatz für das Haus zahlen, Auto, Heizung, Wasser und so weiter. Das ist für uns ein völlig unrealistischer Betrag. 1200 Euro pro Monat bedeuted, dass du jeden Tag, auch Sonntags, für 40 Euro nur Lebensmittel kaufst.
    Beachte bitte: Es geht nicht darum die Kosten im Internat zu decken, sondern allein die häusliche Ersparnis gegenzufinanzieren.

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    @Seti:
    Ich weiß es noch nicht, zunächst werde ich das schriftliche Urteil mal abwarten. Wenn mir da ein Jurist bei der Entscheidung helfen könnte....
    Mit jedem Prozess den wir verlieren, wird immer mehr zementiert, dass die Eltern behinderter Kinder über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Ich möchte zunächst einmal versuchen das Rechenmodell nachzurechen und die Crux graphisch darzustellen.
    Kenhnt jemand eine Zeitschrift, wo man so etwas veröffentlichen könnte?

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Hallo Peter Pioch,

    als ich die ersten Beiräge gelesen habe, dachte ich an immense Kosten, an denen man sich für die nötige auswärtige Unterbringung seines Kindes beteiligen muss. Mir stieg schier die Angst empor. Nach mehrmaligen lesen deiner Beiträge bin ich eigentlich immer noch nicht ganz schlau geworden, um wieviel Euro es sich handelt. Von anderen Eltern weiß ich, dass sie zwischen 200 und 300€ bezahlen. Was fällt denn alles unter die häusliche Ersparnis? Wenn es nur das Essen ist, da werden wir mit 25€ bei ambulanter Unterbringung belastet. Kommen im Internat dann noch die anderen Nebenkosten dazu?
    Viele Grüße
    kirsty

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  • Seti
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Kurze Frage , geht Ihr in Revision ?????

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  • Andreas
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Oh verdammt. Ich hatte eigentlich gehofft etwas anderes zu lesen.

    Das ist natürlich sehr hart. Gerade, wenn man es noch mal in deinem Satz zusammengefasst liest und dann selbst der Richter sagt, der geforderte Betrag wäre zu hoch ...

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Tja, wir haben den Prozess verloren. Zwar konnte ich darlegen, dass der geforderte Betrag zu hoch war, auch der Richter rechnete das nach, aber letztlich entschied er gegen uns.
    Die Tilgung des Hauses wird bei solchen Rechnungen nicht angerechnet. Zwar hat man das Geld nicht, aber man muss es trotzdem abführen. Statt dessen eine Abschreibung auf das Haus zuzulassen, geht auch nicht.
    Damit ist nun zementiert, dass das Sozialamt überhöhte Forderungen stellen kann.
    Ich kann nun beimLandessozialgericht klagen, aber ich glaube nicht, dass es Sinn hat.
    Oder sieht das jemand anders?
    Wir müssen deshalb deutlich sagen:
    "Wenn Eltern ihr Kind in ein Internat geben müssen, wird das Sozialamt unter dem Vorwand "ein Betrag für die häusliche Ersparnis muss abgeführt werden" einen Betrag einfordern, der weit höher ist als das was man zuhause wirklich spart. Der Betrag wird auch dann eingefordert, wenn die Familie nicht in der Lage ist diese Geldsumme aufzubringen. Wer also ein Kind ins Internat geben muss, sollte Großeltern etc. haben die zuschießen."

    Geschrieben im Jahr 2009, ein Jahr in dem klar wurde, dass mehrere 100 Milliarden Euro verfügbar sind, wenn es Banken sind, die das Geld brauchen.

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  • Andreas
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Hallo,

    ist ja toll, dass du uns nach so langer Zeit noch mal auf dem Laufenden hältst!

    Heute müsste es ja dann spannend für euch sein. Wie ist die Geschichte denn ausgegangen?

    Gruß
    Andreas

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Zum Stand der Dnge:
    Das Sozialamt hat nacheinander 4 verschiedene Beträge errechnet. Dann kam es zu einer Aussprache. Hierbei stellte sich heraus, dass weder die Tilgung der Schulden meines Hauses, noch eine entsprechende Abschreibung berücksichtigt wurde. Außerdem hatte ich nach Abzug der üblichen Beträge 600 Euro für alle 6 Familienmitglieder über.
    Dann habe ich beim Sozialgericht Klage eingereicht:
    Ich möchte erreichen:
    1. Den Eltern muss gleich gesagt werden was an Geld verlangt wird. Ich erhielt die erste Berechnung nach 9 Monaten, die endgültige nach weit über 2 Jahren.
    2. Die Tilgung für ein Haus, oder aber eine Abschreibung muss berücksichtigt werden, da ein Haus immer wieder Investitionen erfordert. Allein die neue EnEEV kostet mich 20.000 Euro. Bei Berücksichtigung der Abschreibung brauche ich nichts zu zahlen.
    3. Der Restbetrag muss alle Familienmitglieder berücksichtigen. Bei mir war der Rest 600 Euro, geteilt durch 6 Familienmitglieder mach 100 Euro. Der Sohn ist die Hälfte der Zeit im Internat, mach 50 Euro.

    Mein Zel ist es, dass das Sozialgericht entscheidet, dass das Rechenverfahren geändert wird und die wirklichen Ersparnisse ermittelt werden.

    Es geht nicht an, dass Eltern mit behinderten Kindern, die sich ohnehin schon bis zum Anschlag engagieren, auch noch vom Sozialamt über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Dass die Internatskosten bei Notwendigkeit von allen getragen werden sollte selbstverständlich sein. Mein Sohn ist auf dem Weg EDV Fachkraft zu werden. Er sorgt später auch für alle.
    Am 16. 6. ist Verhandlung. Ich melde ich dann wieder.

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Zitat von koelschejung Beitrag anzeigen
    Was hätten Sie denn gerne? Würden Sie es vorziehen, dass der Staat auf die Heranziehung komplett verzichtet? Dann würden wir das Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe ja völlig über Bord werfen
    Was das für Konsequenzen hat, dürfte allen klar sein

    Also ich versteh's nicht: Der Staat finanziert einen Heimplatz (ca. 2.500 - 3.500 EUR) und verlangt im Gegenzug (bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit) eine Beteiligung in Höhe der häuslichen Ersparnis (die oftmals nicht einmal die Höhe des belassenen Kindergeldes erreicht). Wo ist das Problem?
    Das Problem liegt schlichtweg darin, dass die häusliche Ersparnis bei 80 Euro liegt, und der Staat die ohnehin gebeutelten Eltern mit über 200 Euro zur Kasse bittet. Es ist klar, dass der Staat die häusliche Ersparnis verlangen darf, aber nicht mehr.
    Die Eltern bekommen für alle Aufwendungen 154 Euro Kindergeld, für die sehr viel geringeren häuslichen Ersparnisse kassiert er dann 200.
    Das ist das Problem.
    Wie sehen das die Betroffenen????

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  • koelschejung
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Zitat von PeterPioch Beitrag anzeigen
    ...Du kannst auch gegen 280 Euro freiwillig die Finanzprüfung umgehen. Wenn Du dich nicht vorm Sozialamt ausziehen willst: Bitte zahlen.
    Das kann man so nicht lassen...
    Was hätten Sie denn gerne? Würden Sie es vorziehen, dass der Staat auf die Heranziehung komplett verzichtet? Dann würden wir das Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe ja völlig über Bord werfen
    Was das für Konsequenzen hat, dürfte allen klar sein

    Also ich versteh's nicht: Der Staat finanziert einen Heimplatz (ca. 2.500 - 3.500 EUR) und verlangt im Gegenzug (bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit) eine Beteiligung in Höhe der häuslichen Ersparnis (die oftmals nicht einmal die Höhe des belassenen Kindergeldes erreicht). Wo ist das Problem?

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Also, ich hab auf meinen Widerspruch einen nichtssagenden Brief bekommen. Ich soll noch weitere Daten bringen, wie z.B. Fahrtkosten. Den eigentlichen Grund meines Widerspruchs hat die Frau gar nicht erfasst.
    Die Sache mit der Petition hab ich mir angesehen. Das werde ich Anfang der Woche machen. Ich hoffe hier beteiligen sich recht viele mit Unterstützungsunterschriften.
    Spitz formuliert: Die häusliche Ersparnis ist bei 180 Tagen im Jahr etwa 70 Euro im Monat. Verlangt werden weit über hundert. Du kannst auch gegen 280 Euro freiwillig die Finanzprüfung umgehen. Wenn Du dich nicht vorm Sozialamt ausziehen willst: Bitte zahlen.
    Das kann man so nicht lassen.
    Ich stelle die Sachen in eine Website von mir und lass von mir hören.
    Herzliche Grüße
    Peter

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Jawoll, das ist eine gute Idee, aber um halb zwölf Nachts geht heut nix mehr. Den Widerspruch habe ich abgeschickt, bin mal auf die Reaktion gespannt.
    Gute Nacht
    Peter

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