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Beteiligung an Heimunterbringungskosten

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    Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Wir sind eine Familie mit 3 Kindern (eins ist schwer behindert). Unser Kind besucht eine Sonderschule. Außerhalb der Zeiten, am WE und in sämtlichen Schulferien haben wir es zu Hause.
    Irgendwann schaffen sie es nicht mehr. Es bleibt nur noch die Alternative der Unterbringung in einer Einrichtung (dort kann das Kind auch besser gefördert werden).

    Die Kosten für diese "Heimunterbringung" übernimmt wohl das Sozialamt (Landratsamt?). Dieses wird die Eltern aber für eine Eigenbeteiligung heranziehen, die Einkommens- und wohl auch Vermögensabhängig ist.

    Frage 1: Wo finde ich rechtliche Grundlagen zur Berechnung dieser Eigenbeteiligung. Es kann doch nicht sein, daß da jedes Sozialamt selber entscheidet.

    Frage 2: Ich habe gehört, daß die Eltern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegeben müssen. Einkommensverhältnisse ist ja verständlich. Aber müssen die Eltern nun jedes Sparbuch, jede Lebensversicherung, jedes wertvolle Schmuckstück angeben und sich somit finanziell vollkommen "ausziehen". Was passiert wenn sie sich weigern. Müssen Sie dann den ganzen Heimaufenthalt selber bezahlen?

    #2
    Hallo Peter,

    Erst mal willkommen hier im Forum!

    Zu deiner Frage: Es ist leider schon unterschiedlich, wie hoch euer Eigenbeitrag ist, je nachdem wo ihr wohnt. Das hängt damit zusammen, dass es zwar gesetzliche Regelungen gibt (Grundlage seit diesem Jahr ist das SGB XII), aufgrund derer der Sozialhilfeträger (bei uns ist das der Bezirk, ist aber unterschiedlich, je nach Gegend in Deutschland) verpflichtet ist, eine vollstationäre Heimunterbringung zu bezuschussen, der genaue Betrag aber Spielraum hat.

    Durch deinen Hinweis habe ich mal auf unsere Seite zur vollstationären Heimunterbringung gekuckt und dabei festgestellt, dass diese nun wirklich nicht mehr aktuell ist.

    Daraufhin hab ich mal die Dame bei uns im Bezirk angerufen und von ihr erfahren, dass da momentan viel im Umbruch ist. Wie das so häufig ist, es gibt ein neues Bundesgesetz, aber wie das im einzelnen ausgelegt wird, muss dann immer noch erst verhandelt werden.
    Folgende Infos hab ich von ihr erhalten:

    Kindes- und Jugendalter
    Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse!) der Eltern. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung, Alter des Betroffenen, Art der Unterbringung und Einkommen der Eltern werden diese in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Für Bayern besteht ein sog. Eckregelsatz von 341,- €, auf dessen Basis für den bayerischen Bezirk Unterfranken (manche Kostenträger in Bayern haben sich von diesem gelöst) folgende Werte errechnet wurden. Momentan beträgt die maximale Zuzahlung der Eltern

    für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren 150% von 205,00 €, also 307,50 €
    für Jugendliche ab 14 Jahren 150% von 273,00 €, also 409,50 €

    Wie gesagt, hängt es letztlich von deinem Wohnort ab. Welches Bundesland ist es, welcher Sozialhilfeträger (Bezirk, Landschaftsverband, ...) ist es? Und natürlich von den individuellen Gegebenheiten der Umstände (5-Tage-Internat, Behinderung des Kindes, Einkommen, ...).

    Das ist mal das, was ich momentan rauskriegen konnte, was vielleicht eine Orientierung ist, aber verlässlich eben nur für den Bezirk Unterfranken in Bayern gilt.

    Grüße,

    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      Hallo Holger,
      hab' erst mal vielen Dank, daß Du Dir so viel Mühe mit der Antwort gemacht hast.
      Ja, ich wohne in BW und werde mich vielleicht doch mal hier auf dem Sozialamt erkundigen. Über die Höhe der Beiträge bin ich schon erschrocken. Bekommt man Kindergeld eigentlich weiterhin oder muß man das noch zusätzlich abtreten, und wie ist das mit dem Behindertenpauschbetrag, fällt der dann auch weg?

      Gruß
      Peter

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        #4
        Hallo bei mir ist das ganze schon gut 10 Jahre her. Aber unsere Tochter war mal für 3 Jahre in einer Art Internat, kam nur in den Ferien nach Hause. Ich habe richtig zahlen dürfen, obwohl ich seinerzeit alleinerziehend war! Fast 250,- DM pro Monat, kein Kindergeld, kein Pflegegeld! Der Freibetrag steuerlich hatte ich aber weiterhin. Nach 3 Jahren habe ich unsere Tochter wieder nach Hause geholt. Ihr ging es besser, jedes Mal wenn ich sie dort hin brachten, weinten wir beide...heute bin ich zwar froh, dass sie dort soviel gelernt hat...aber es war echt keine einfache Zeit....
        Mittlerweile ist sie 19 Jahre alt und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Jetzt hat sie den Wunsch in eine Wohngruppe zu ziehen, aber jetzt ist die Zeit auch ok. Übrigens wenn die Kinder 18 Jahre alt sind und dann ausziehen, zahlen Eltern in NRW max. 48 EUR/Monat dazu..

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          #5
          Hallo Peter,

          das Kindergeld bekommt man hier in Sachsen weiterhin und auch der Behindertenpauschbetrag wird weiterhin in der Steuererklärung anerkannt.

          Grüße
          Jörg

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            #6
            Hallo,
            Hilfe!!!!
            bei uns steht schweren Herzens    eine Heimunterbringung an. Wir haben 4 Kinder, für das 3. eine fast 15jährige Tochter, ist eine Heimunterbringung angedacht, weil unsere Akkus leer sind.....
            Vom Sozialamt habe ich nun auch die Formulare zugeschickt bekommen und obwohl Ihr schreibt, dass nur die Einkommensverhältnisse geprüft werden, möchte das Sozialamt alles offen gelegt haben. Damit habe ich wie Peter meine Probleme. Muss man sich wirklich ganz ausziehen, obwohl nur das Einkommen ausschlaggebend ist? Ich habe echt Probleme damit. Oder hat sich in dieser Hinsicht was geändert?
            Bitte antwortet mir schnell, da sich bei uns die Prozedur schon ganz schön in die Länge gezogen hat und das Heim nun endlich wissen will, woran es ist.
            Vorab schon vielen Dank für eure Antworten!!!
            Gruß
            Connie

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              #7
              Hallo Connie,

              für diese Frage ist wichtig, aus welchem Bundesland ihr kommt. Schreib das mal noch.

              Die Infos die ich hatte galten ausdrücklich nur für den bayerischen Bezirk Unterfranken und die Dame mit der ich damals telefoniert habe, meinte, dass das überall anders geregelt ist, sogar innerhalb von Bayern. Allerdings sollte so eine Grundsatzfrage, wie ob das Vermögen auch mit herangezogen wird, schon irgendwie geregelt sein, meine ich. Weiß ich aber aus dem Stegreif nun leider nicht...

              Mal sehen, ob ich noch was dazu finde oder jemand anders mehr weiß.

              Viele Grüße,
              Holger
              Früher www.intakt.info

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                #8
                Holger, vielen Dank für deine prompte Antwort. Ich hatte Probleme mit dem Internet und konnte erst heute wieder rein.
                Wir wohnen in Rheinland Pfalz....
                Hoffe, du kannst mir mit Infos weiterhelfen....
                Viele Grüße
                Connie

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                  #9
                  Hallo Connie,

                  wenn deine Tochter wegen einer Behinderung in einem "Internat" untergebracht wird, dann solltest du nur für dir häusliche Ersparnis aufkommen müssen. Dein Vermögen bleibt meines Erachtens gemäß §92 Abs. 2 Satz 2 SGBXII unberücksichtigt. Die häusliche Ersparnis wird von den Landesbehörden fest gelegt. Sie wird sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

                  Viele Grüße
                  Günther

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                    #10
                    Hallo Günther,
                    wir haben ja kein "Vermögen" - wir haben durch Hausbau mehr Schulden, als Bargeld für den Notfall. Aber oft haben die Sozialämter eine komische Definition von "Vermögen". Werden normalerweise Schulden aufgerechnet? Ich habe einen Bogen zugeschickt bekommen, wo die wirklich jeden Cent aufgelistet haben wollen und dies ist mir sooooooo zuwider. Dieses totale Entblößen und Ausziehen. Was soll das denn, wenn dann nur das Einkommen zählt? (Will man durch diesen Papierkram vielleicht auch die Leute abschrecken??)
                    Es geht in unserem Fall nicht um ein "Internat", sondern wirklich um eine Heimaufnahme. Deshalb nochmals meine Frage: muss ich alles auflisten oder kann ich mich dagegen wehren???
                    Hilfe, wer weiß hier genau Bescheid?
                    .......und wenn ich nicht drum rum komme, ab wieviel zählt "Vermögen"?? ....und werden die Schulden auch zugrunde gelegt?
                    Danke für eure Hilfe und Rat
                    Connie

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                      #11
                      Zitat (übernommen aus diesem Forum vom 24.8)



                      Geschrieben: 24. 08 2006, 21:47

                      --------------------------------------------------------------------------------
                      Hallo,
                      wir müssen unseren 10 jährig schwer geistig behinderten Sohn in einer Dauerunterbringung (ein Heim der Diakonie) anmelden, da wir die Pflege zu Hause nicht mehr schaffen. Wir haben deshalb bei Schulamt den Antrag gestellt und bekamen vor einigen Tagen einen "Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe" zugesendet. (Wir leben in Baden-Württemberg) Dieser Antrag ist auch audrücklich für Hilfe nach Kapitel 5-9 SGB XII vorgesehen.

                      Kann uns jemand sagen, was wir auf diesem Antrag ausfüllen müssen und was wir freilassen können. Wieviel Bargeld wir gerade habe und welchen KFZ - Typ wir fahren, wird doch das Sozialamt nicht interessieren ?
                      Müssen wir unser Vermögen und jede Lebensversicherung angeben?

                      Kann uns jemand aus dem Forum hier weiterhelfen, der dieses ganze Procedere vielleicht schon mal durch hat.
                      Viele Grüße und besten Dank im voraus.
                      Siggi11


                      Hallo,
                      ich habe gerade mal den Beitrag von Siggi11 hier reinkopiert von August. Er bekam damals keine Antworten. Ich finde dieses Thema und genau diese Fragen sind noch nie richtig abgehandelt worden. Man weiß einfach nicht, an wen man sich wenden kann. ...und diese Fragen tauchen immer wieder mal auf. Und jeder kann mal in diese Situation kommen.
                      Mir sitzt die Zeit im Nacken und ich muss handeln. Bitte, bitte her mit euren Infos!!!!!!
                      Nochmals Danke
                      Connie

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                        #12
                        Hallo Connie,

                        ja, du hast Recht, das muss mal geklärt werden! Bin dran und hab schon die Nummer von jemandem vom hiesigen Sozialhilfeträger, den ich bisher nicht erreicht habe. Habe aber eben letztes Mal telefonisch die Auskunft bekommen, es ginge nur um das Einkommen, nicht um das Vermögen (sh. diese Seite). Warum die dann trotzdem das abfragen, muss man klären. Die Frage ist nur, wo ich jemanden Unabhängigen kriege, der sich mit so was auskennt...

                        Hoffe, ich kann dir noch vorm Wochenende mehr sagen.

                        LG
                        Holger
                        Früher www.intakt.info

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                          #13
                          Hallo Connie,
                          hallo Holger,

                          ich habe mich heute etwas genauer bei einer Rechtsanwältin erkundigt. Und die sieht das so:
                          1. das Vermögen des Kindes wird nicht betrachtet
                          2. das Einkommen des Kindes (das könnten z.B. die Zinsen aus einem Vermögen sein) wird herangezogen
                          3. der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern bezieht sich natürlich nicht nur auf deren Einkommen, sondern auch auf deren Vermögen (fiktiv: sollte das Kind keinen Unterhalt von seinen Eltern bekommen, wenn diese zwar kein Einkommen haben, aber 10  Mio Euro Vermögen?)
                          4. um also den Unterhaltsanspruch des Kindes fest stellen zu können, müssen Einkommen und Vermögen der Eltern bekannt sein.
                          5. und den Unterhaltsanspruch des Kindes will der Sozialhilfeträger wissen, weil er ihn auf sich überleitet (er kommt ja mittels der Heimunterbringung für den Unterhalt auf)
                          6. zum Vermögen gehört alles von Wert (und mit seinem Wert): Auto, Haus, Schmuck, Aktien,Girokonto, Sparbriefe, etc. Aber auch als "negatives Vermögen": Schulden und Verbindlichkeiten.

                          Viele Grüße
                          Günther

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                            #14
                            Lieber Günther,

                            danke für die Info!!

                            Werde das nächste Woche auch auf unserer Info-Seite ändern. Weiß jetzt nicht, wo ich diese (falschen) Infos her hatte, aber ich bin der Meinung, mit einer Dame vom Bezirk deswegen telefoniert zu haben...

                            Dir Connie: Sorry, aber dann müsst ihr wohl in den sauren Apfel beißen... das Argument mit den 10 Millionen Vermögen ist natürlich schon eins, wenn es um Sozialhilfe geht...

                            Viele Grüße,
                            Holger
                            Früher www.intakt.info

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                              #15

                              (Guest @ 15. 11 2006, 15:36)
                              Hallo Günther,
                              wir haben ja kein "Vermögen" - wir haben durch Hausbau mehr Schulden, als Bargeld für den Notfall. Aber oft haben die Sozialämter eine komische Definition von "Vermögen". Werden normalerweise Schulden aufgerechnet? Ich habe einen Bogen zugeschickt bekommen, wo die wirklich jeden Cent aufgelistet haben wollen und dies ist mir sooooooo zuwider. Dieses totale Entblößen und Ausziehen. Was soll das denn, wenn dann nur das Einkommen zählt? (Will man durch diesen Papierkram vielleicht auch die Leute abschrecken??)
                              Es geht in unserem Fall nicht um ein "Internat", sondern wirklich um eine Heimaufnahme. Deshalb nochmals meine Frage: muss ich alles auflisten oder kann ich mich dagegen wehren???
                              Hilfe, wer weiß hier genau Bescheid?
                              .......und wenn ich nicht drum rum komme, ab wieviel zählt "Vermögen"?? ....und werden die Schulden auch zugrunde gelegt?
                              Danke für eure Hilfe und Rat
                              Connie
                              Hallo Conny,

                              Vorausgesetzt bei meinen folgenden Ausführungen habe ich jetzt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die vom Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) finanziert wird und nicht um Jugendhilfe (da gelten andere "Spielregeln")

                              Für minderjährige behinderte Kinder ist der Kostenbeitrag auf die sog. häusliche Ersparnis begrenzt. Dies bedeutet, dass maximal der maßgebliche Regelsatz für das Kind anzusetzen ist. Da normalerweise das Kindergeld vom Kostenträger der Eingliederungshilfe freigelassen wird, handelt es sich also nicht um einen "unmenschlichen" Betrag, den ihr selbst leisten müsstet.

                              Es gibt nun m.E. zwei Möglichkeiten für euch:

                              1. Ihr wollt wirklich wissen, in welcher Höhe ihr aufgrund eurer wirtschaftlicher Verhältnisse herangezogen werden könnt (wie gesagt: maximal Höhe des Regelsatzes; kann aber auch deutlich weniger sein oder ihr werdet gar befreit). Dann müsst ihr allerdings Rechenschaft über alle wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) ablegen. Abzutragende Schulden können hier nur in Form von Zinsleistungen anerkannt werden (z.B. Hypothekenzinsen). Tilgungsleistungen sind nicht berücksichtigungsfähig, da es sich hierbei um eine vermögensbildende (weil reduzierende) Leistung handelt.

                              2. Ihr erklärt euch gegenüber dem Sozialhilfeträger bereit, den Höchstbetrag an häuslicher Ersparnis zu zahlen, dann braucht ihr auch keine Prüfung über euch ergehen zu lassen.

                              Ab dem 18. Lebensjahr der Kinder wird's für die Eltern noch einfacher. Dann wird kein Kostenbeitrag mehr fällig sondern der Unterhaltsbeitrag. Da der Unterhaltsübergang bei volljährigen Kindern auf den Betrag von 46 EUR (ich meine, es wäre aktuell dieser Betrag...bitte beim Kostenträger dann konkret nachfragen) beschränkt ist, wird auch kein höherer Unterhaltsbeitrag mehr fällig (wenn man dann noch berücksichtigt, dass man das Kindergeld weiterhin erhält, sieht die Situation gar nicht mehr so kritisch aus).
                              Achtung bei eigenem Einkommen des Kindes über 18 Jahren: dies wird in voler Höhe zu den Aufwendungen der Sozialhilfe als Kostenbeitrag gefordert.

                              Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und Unsicherheiten nehmen. Bitte für konkrete Beträge den Kontakt zum Kostenträger suchen...dort ist man sicher gerne bereit Auskunft zu geben!

                              Wie gesagt: Nicht auf Jugendhilfemaßnahmen anwendbar!

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                                #16
                                Harald, Günther, koelschejung,
                                vielen, vielen Dank! So langsam kommen wir der Sache näher......
                                Günther, ab wieviel muss man denn die häusl. Ersparnis ganz tragen? ...und wieviel ist das???
                                koelschejung, das Sozialamt will den Antrag abschmettern (nicht über die Eingliederungshilfe) aber über das Jugendamt laufen lassen. Du weißt Bescheid?? Du sagst es läuft anders übers Jugendamt. Inwiefern? Ist es für uns besser oder schlechter? Es wäre toll, wenn du mir die Unterschiede aufzeigen könntest!
                                Vielen Dank!
                                Connie

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                                  #17

                                  (Guest @ 20. 11 2006, 15:10)
                                  ...
                                  koelschejung, das Sozialamt will den Antrag abschmettern (nicht über die Eingliederungshilfe) aber über das Jugendamt laufen lassen. Du weißt Bescheid?? Du sagst es läuft anders übers Jugendamt. Inwiefern? Ist es für uns besser oder schlechter? Es wäre toll, wenn du mir die Unterschiede aufzeigen könntest!
                                  Vielen Dank!
                                  Connie
                                  Hallo Conny,
                                  sollte es zu einer Bewilligung im Rahmen der Jugendhilfe kommen, werde andere Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, bzw. die Beteiligung an den Aufwendungen wird komplett anders berechnet! Da ich aber nur den Bereich Eingliederungshilfe wirklich kenne, kann ich Dir zum Thema "Kostenbeteiligung bei Jugendhilfemaßnahmen" nicht weiterhelfen.
                                  Ich würde jedoch einmal hinterfragen, aus welchem Grunde es sich bei der geplanten Maßnahme um eine solche der Jugendhilfe handeln soll. HIerzu wäre es wichtig zu wissen:

                                  a) um welche Behinderung handelt es sich?
                                  b) wegen welcher Umstände ist die Unterbringung im Wohnheim notwendig?
                                  c) welche Art von Einrichtung/ Wohnheim ist das?

                                  Gruß
                                  koelschejung

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                                    #18
                                    Hallo koelschejung,

                                    die Behinderung: ICP
                                    Grund der Heimaufnahme: meine Tochter wird immer schwieriger und ich (wir alle) stoßen immer mehr und mehr an unsere physischen wie psychischen Grenzen. Über Jahre hat sich alles nur um unsere behinderte Tochter gedreht, und ich denke, die anderen Kinder haben doch auch Bedürfnisse und Rechte. Aber allen kann ich in dieser Situation nicht gerecht werden.
                                    Bei dem Heim handelt es sich um ein Heim für Behinderte von der Diakonie.

                                    Kannst du was mit diesen Infos anfangen?
                                    Gruss
                                    Connie

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                                      #19
                                      Unser Sohn lebt auf Grund einer Behinderung in einer Therapeutischen Einrichtung,die vom Jugendamt (Hessen)finanziert wird.Wir mußten unsere gesamten Vermögenswerte auflisten.Wir haben noch zwei Kinder im alter von fünf und vierzehn Jahren.Den Kindern steht Geld zu vom Verdienst meines Mannes und natürlich meinem Mann,mir nicht,ich könnte ja schließlich selbst dazu verdienen.Ich kann nur auf 400,-Euro-Basis arbeiten,wegen der Betreuung der Kinder und davon muß ich dann noch 200,-Euro für den Therapieplatz zu bezahlen.Wir dürfen kein Sparbuch oder Rentenversicherung(privat) oder jegliches Vermögen haben.Ich bin froh das wir kein eigenes Haus besitzen,das ist auch Vermögen!

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                                        #20

                                        (Guest @ 26. 11 2006, 16:03)
                                        ...Ich bin froh das wir kein eigenes Haus besitzen,das ist auch Vermögen!
                                        Mag ja sein...es ist aber kein einzusetzendes Vermögen, wenn es selbst genutzt wird!!!

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                                          #21

                                          (Conny @ 23. 11 2006, 15:30)
                                          Hallo koelschejung,

                                          die Behinderung: ICP
                                          Grund der Heimaufnahme: meine Tochter wird immer schwieriger und ich (wir alle) stoßen immer mehr und mehr an unsere physischen wie psychischen Grenzen. Über Jahre hat sich alles nur um unsere behinderte Tochter gedreht, und ich denke, die anderen Kinder haben doch auch Bedürfnisse und Rechte. Aber allen kann ich in dieser Situation nicht gerecht werden.
                                          Bei dem Heim handelt es sich um ein Heim für Behinderte von der Diakonie.

                                          Kannst du was mit diesen Infos anfangen?
                                          Gruss
                                          Connie
                                          Aufgrund der Diagnose (körperliche/ geistige Behinderung) dürfte m.W. Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII angezeigt sein. Anhaltspunkte für Jugendhilfemaßnahmen kann ich bisher nicht erkennen.

                                          Entscheidend für die Frage, ob Jugend- oder Sozialhilfe zum Tragen kommt, ist, ob neben der körperlichen/ geistigen Behinderung auch eine psychische/ erzieherische Problematik hinzukommt. Dann muss differenziert werden, ob bei "Wegdenken" der einen Behindeurung (körperlich-geistig) noch ein Bedarf verbleibt, der eine Jugendhilfemaßnahme erfordert (z.B. erzieherische Defizite, familiäre Probleme). Dies sehe ich hier nach Deinen Schilderungen nicht...

                                          Persönliche Meinung und keine Rechtsberatung

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                                            #22
                                            Hallo koelschejung,
                                            der Antrag meiner Tochter über die Eingliederungshilfe ist durch.
                                            Jetzt geht's ans Ausziehen.....
                                            Mir wäre geholfen gewesen, wenn ich Richtlinien gehabt hätte, wie z.B.: mit 4 Kindern darfst du ein Sparbuch haben mit höchstens soundso viel; Haus-Schulden werden soundso berücksichtigt..... und wenn du soundso viel über dem Satz liegst, musst du soundso viel dazu bezahlen. Dann hätte ich einfach abwägen können: Kann ich es mir leisten oder nicht....
                                            Jetzt entblöss ich mich, um vielleicht am Ende festzustellen, ich kann es mir eben nicht leisten...?
                                            Ich fühl mich, als würde man mich zur Schlachtbank führen.....
                                            Gruss
                                            und nochmals Danke für deine rege Anteilnahme
                                            Connie

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                                              #23
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                                              schön, dass es mit dem Antrag nun endlich geklappt hat...habe ich jetzt richtig verstanden, dass Eingliederungshilfe durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe gezahlt wird (Leistung gem. § 53 ff. SGB XII)?

                                              Gruß

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                                                #24
                                                ja, koelschejung, du hast richtig verstanden. Es geht über die Eingliederungshilfe / Sozialamt. Hast du noch einen Tip?
                                                Gruss
                                                Connie

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                                                  #25
                                                  alles ist durch. Unsere Tochter ist aufgenommen. Der Bescheid, wieviel wir monatl. zuzahlen müssen ist ebenfalls da. Wichtig für die Entscheidung waren schließlich die Vermögensverhältnisse des Kindes, Verdienst der Eltern und die monatl. Belastungen der Familie. Da wir nur ein Einkommen und recht hohe Ausgaben haben (noch 3 weitere Kinder in Schulausbildung bzw. Studium), auch Schulden durch Hausbau, kann ich nicht nachvollziehen, dass wir trotzdem noch 225 € monatl. als häusl. Ersparnis zahlen müssen. Hat es einen Sinn Einspruch zu erheben? Kann man damit durchkommen?? Ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen?? oder handelt es sich hier erfahrungsgemäß um den Betrag, der einfach gezahlt werden muss ohne wenn und aber? Ich habe ja schon öfters gelesen, dass für viele die Zuzahlung recht hoch erscheint. Es ist ja nicht nur so, dass nur die 225 € monatl. wegfallen, sondern auch noch das Pflegegeld, das die Haushaltskasse doch gut über die Runden geholfen hat.
                                                  Wäre dankbar um ein Tipps....
                                                  Ich werde gerne auch über die 1. Erfahrungen im Heim berichten, da ich gemerkt habe, wieviele Eltern sich mit dieser Entscheidung auseinandersetzen müssen... aber dies demnächst.....
                                                  Liebe Grüße
                                                  Connie

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