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Beteiligung an Heimunterbringungskosten

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    Ein Gast antwortete
    Hallo,
    Hilfe!!!!
    bei uns steht schweren Herzens    eine Heimunterbringung an. Wir haben 4 Kinder, für das 3. eine fast 15jährige Tochter, ist eine Heimunterbringung angedacht, weil unsere Akkus leer sind.....
    Vom Sozialamt habe ich nun auch die Formulare zugeschickt bekommen und obwohl Ihr schreibt, dass nur die Einkommensverhältnisse geprüft werden, möchte das Sozialamt alles offen gelegt haben. Damit habe ich wie Peter meine Probleme. Muss man sich wirklich ganz ausziehen, obwohl nur das Einkommen ausschlaggebend ist? Ich habe echt Probleme damit. Oder hat sich in dieser Hinsicht was geändert?
    Bitte antwortet mir schnell, da sich bei uns die Prozedur schon ganz schön in die Länge gezogen hat und das Heim nun endlich wissen will, woran es ist.
    Vorab schon vielen Dank für eure Antworten!!!
    Gruß
    Connie

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    Ein Gast antwortete
    Hallo Peter,

    das Kindergeld bekommt man hier in Sachsen weiterhin und auch der Behindertenpauschbetrag wird weiterhin in der Steuererklärung anerkannt.

    Grüße
    Jörg

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    Ein Gast antwortete
    Hallo bei mir ist das ganze schon gut 10 Jahre her. Aber unsere Tochter war mal für 3 Jahre in einer Art Internat, kam nur in den Ferien nach Hause. Ich habe richtig zahlen dürfen, obwohl ich seinerzeit alleinerziehend war! Fast 250,- DM pro Monat, kein Kindergeld, kein Pflegegeld! Der Freibetrag steuerlich hatte ich aber weiterhin. Nach 3 Jahren habe ich unsere Tochter wieder nach Hause geholt. Ihr ging es besser, jedes Mal wenn ich sie dort hin brachten, weinten wir beide...heute bin ich zwar froh, dass sie dort soviel gelernt hat...aber es war echt keine einfache Zeit....
    Mittlerweile ist sie 19 Jahre alt und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Jetzt hat sie den Wunsch in eine Wohngruppe zu ziehen, aber jetzt ist die Zeit auch ok. Übrigens wenn die Kinder 18 Jahre alt sind und dann ausziehen, zahlen Eltern in NRW max. 48 EUR/Monat dazu..

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo Holger,
    hab' erst mal vielen Dank, daß Du Dir so viel Mühe mit der Antwort gemacht hast.
    Ja, ich wohne in BW und werde mich vielleicht doch mal hier auf dem Sozialamt erkundigen. Über die Höhe der Beiträge bin ich schon erschrocken. Bekommt man Kindergeld eigentlich weiterhin oder muß man das noch zusätzlich abtreten, und wie ist das mit dem Behindertenpauschbetrag, fällt der dann auch weg?

    Gruß
    Peter

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  • Holger
    antwortet
    Hallo Peter,

    Erst mal willkommen hier im Forum!

    Zu deiner Frage: Es ist leider schon unterschiedlich, wie hoch euer Eigenbeitrag ist, je nachdem wo ihr wohnt. Das hängt damit zusammen, dass es zwar gesetzliche Regelungen gibt (Grundlage seit diesem Jahr ist das SGB XII), aufgrund derer der Sozialhilfeträger (bei uns ist das der Bezirk, ist aber unterschiedlich, je nach Gegend in Deutschland) verpflichtet ist, eine vollstationäre Heimunterbringung zu bezuschussen, der genaue Betrag aber Spielraum hat.

    Durch deinen Hinweis habe ich mal auf unsere Seite zur vollstationären Heimunterbringung gekuckt und dabei festgestellt, dass diese nun wirklich nicht mehr aktuell ist.

    Daraufhin hab ich mal die Dame bei uns im Bezirk angerufen und von ihr erfahren, dass da momentan viel im Umbruch ist. Wie das so häufig ist, es gibt ein neues Bundesgesetz, aber wie das im einzelnen ausgelegt wird, muss dann immer noch erst verhandelt werden.
    Folgende Infos hab ich von ihr erhalten:

    Kindes- und Jugendalter
    Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse!) der Eltern. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung, Alter des Betroffenen, Art der Unterbringung und Einkommen der Eltern werden diese in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Für Bayern besteht ein sog. Eckregelsatz von 341,- €, auf dessen Basis für den bayerischen Bezirk Unterfranken (manche Kostenträger in Bayern haben sich von diesem gelöst) folgende Werte errechnet wurden. Momentan beträgt die maximale Zuzahlung der Eltern

    für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren 150% von 205,00 €, also 307,50 €
    für Jugendliche ab 14 Jahren 150% von 273,00 €, also 409,50 €

    Wie gesagt, hängt es letztlich von deinem Wohnort ab. Welches Bundesland ist es, welcher Sozialhilfeträger (Bezirk, Landschaftsverband, ...) ist es? Und natürlich von den individuellen Gegebenheiten der Umstände (5-Tage-Internat, Behinderung des Kindes, Einkommen, ...).

    Das ist mal das, was ich momentan rauskriegen konnte, was vielleicht eine Orientierung ist, aber verlässlich eben nur für den Bezirk Unterfranken in Bayern gilt.

    Grüße,

    Holger

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast erstellte das Thema Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Beteiligung an Heimunterbringungskosten

    Wir sind eine Familie mit 3 Kindern (eins ist schwer behindert). Unser Kind besucht eine Sonderschule. Außerhalb der Zeiten, am WE und in sämtlichen Schulferien haben wir es zu Hause.
    Irgendwann schaffen sie es nicht mehr. Es bleibt nur noch die Alternative der Unterbringung in einer Einrichtung (dort kann das Kind auch besser gefördert werden).

    Die Kosten für diese "Heimunterbringung" übernimmt wohl das Sozialamt (Landratsamt?). Dieses wird die Eltern aber für eine Eigenbeteiligung heranziehen, die Einkommens- und wohl auch Vermögensabhängig ist.

    Frage 1: Wo finde ich rechtliche Grundlagen zur Berechnung dieser Eigenbeteiligung. Es kann doch nicht sein, daß da jedes Sozialamt selber entscheidet.

    Frage 2: Ich habe gehört, daß die Eltern Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegeben müssen. Einkommensverhältnisse ist ja verständlich. Aber müssen die Eltern nun jedes Sparbuch, jede Lebensversicherung, jedes wertvolle Schmuckstück angeben und sich somit finanziell vollkommen "ausziehen". Was passiert wenn sie sich weigern. Müssen Sie dann den ganzen Heimaufenthalt selber bezahlen?

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