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Beteiligung an Heimunterbringungskosten

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  • Yvonne
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Hallo Peter,

    erst einmal ein herzliches Willkommen hier. Bei unsist das Thema auch noch nicht akut, aber bitte halte uns auf dem Laufenden.
    Vielleicht solltest du mal im Bundestag eine Petition darüber einreichen. Und jeder könnte dann dafür abstimmen wenn du hier z.B.den Link reinsetzen würdest.
    Schau doch da mal vorbei, hier der Link:
    http://www.bundestag.de/ausschuesse/...pet/index.html

    Liebe Grüße

    Yvonne

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  • Inge
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Hallo Peter,

    es würde mich sehr freuen, wenn Du uns hier auf dem aktuellen Stand der Dinge hältst. Auch wenn dieses für uns selbst noch nicht aktuell ist, bin ich an Widerstand gegen solche behördliche Entscheidungen immer interessiert!

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  • PeterPioch
    antwortet
    AW: Beteiligung an Heimunterbringungskos

    Wir haben einen Sohn in einem Internat wegen Schwerhörigkeit. Er ist die Woche über dort. Das Sozialamt hat 124 Euro haben wollen. Daraufhin hab ich mir vom Statistischen Bundesamt mal die Daten besorgt was wir eigentlich für Essen und Trinken ausgeben. Da kommt ein Wert raus der wesentlich niedriger ist. Pro Monat gibt jeder Bürger für Essen und Trinken ohne Alkohol und Tabak 138,61 Euro aus. Da der Junge nur an 180 Tagen im Internat ist und Montag morgen und Freitag abend bei uns isst, hab ich nochmal 10% abgezogen und erhalte einen Monatsbeitrag von 61,52 Euro. Alles was darüber ist, ist nach meiner Meinung eine Erpressung der Eltern.
    Ich habe mit diesen Daten Widerspruch eingelegt und denke, dass sich mal ein Sozialgericht damit auseinandersetzen muss. Wenn ich sehe, dass manche 200 Euro für "häusliche Ersparnis" bei 180 Tagen pro Jahr löhnen müssen, so müsste meine Frau bei 6 Familienmitgliedern 2400 Euro Haushaltsgeld haben. Das muss man erst mal verdienen und dann Miete, Strom, Auto etc. Hier werden doch die Familien gnadenlos abgezockt. Warum wehrt sich eigentlich keiner?
    Viele Grüße
    Peter

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Danke, Günther!
    Ich hab jetzt mal Einspruch eingelegt und hoffe, es kommt was dabei raus....
    Ich melde mich bald mit meinen "Erfahrungen".
    Lieben Gruss
    Connie

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  • Guenther
    antwortet
    Hallo Connie,

    wenn ich mir auf die Ausführungen auf der Intakt-Seite
    http://www.intakt.info/149-0-wohnen-...-wohnheim.html
    ansehe, scheint ihr mit dem Unterhaltsbeitrag so "im Mittelfeld" zu sein. Der Bescheid fordert also nicht direkt einen Widerspruch heraus. Trotzdem könnte es sich lohnen nochmals drüber nachzudenken, ob ihr beim Antrag auf Eingliederungshilfe tatsächlich alle Belastungen erwähnt habt, und alles, was ihr ohnehin - und trotz Wohnheimunterbringung - an Unterhaltsleistung erbringt. Ich kenne dafür leider keine Checkliste. Also entweder einen Anwalt befragen, oder schriftlich den Sozialhilfeträger (!) fragen, welche Unterhaltsleistungen denkbar sind, die ihr erbringt, ohne euch dessen bewußt zu sein. Der Sozialhilfeträger ist nämlich zu Auskunft und Information verpflichtet.
    Viele Grüße

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo, jemand da???
    Ich habe nun Einspruch erhoben, damit das Schreiben wenigstens draussen ist, aber ich weiß nicht, wie ich argumentieren soll und ob ich überhaupt eine Chance hab. Ist Anwalt ratsam???
    Es gibt doch bestimmt noch mehr unter euch, die diesen schritt schon getan haben.
    ...oder muss ich einfach in den sauren Apfel beißen und kann den anderen nix mehr bieten, jetzt wo endlich sie mal an der Reihe wäre???
    Meldet euch doch!!!!!
    Gruss
    Connie

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    alles ist durch. Unsere Tochter ist aufgenommen. Der Bescheid, wieviel wir monatl. zuzahlen müssen ist ebenfalls da. Wichtig für die Entscheidung waren schließlich die Vermögensverhältnisse des Kindes, Verdienst der Eltern und die monatl. Belastungen der Familie. Da wir nur ein Einkommen und recht hohe Ausgaben haben (noch 3 weitere Kinder in Schulausbildung bzw. Studium), auch Schulden durch Hausbau, kann ich nicht nachvollziehen, dass wir trotzdem noch 225 € monatl. als häusl. Ersparnis zahlen müssen. Hat es einen Sinn Einspruch zu erheben? Kann man damit durchkommen?? Ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen?? oder handelt es sich hier erfahrungsgemäß um den Betrag, der einfach gezahlt werden muss ohne wenn und aber? Ich habe ja schon öfters gelesen, dass für viele die Zuzahlung recht hoch erscheint. Es ist ja nicht nur so, dass nur die 225 € monatl. wegfallen, sondern auch noch das Pflegegeld, das die Haushaltskasse doch gut über die Runden geholfen hat.
    Wäre dankbar um ein Tipps....
    Ich werde gerne auch über die 1. Erfahrungen im Heim berichten, da ich gemerkt habe, wieviele Eltern sich mit dieser Entscheidung auseinandersetzen müssen... aber dies demnächst.....
    Liebe Grüße
    Connie

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    ja, koelschejung, du hast richtig verstanden. Es geht über die Eingliederungshilfe / Sozialamt. Hast du noch einen Tip?
    Gruss
    Connie

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  • koelschejung
    antwortet
    Hallo Conny,

    schön, dass es mit dem Antrag nun endlich geklappt hat...habe ich jetzt richtig verstanden, dass Eingliederungshilfe durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe gezahlt wird (Leistung gem. § 53 ff. SGB XII)?

    Gruß

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo koelschejung,
    der Antrag meiner Tochter über die Eingliederungshilfe ist durch.
    Jetzt geht's ans Ausziehen.....
    Mir wäre geholfen gewesen, wenn ich Richtlinien gehabt hätte, wie z.B.: mit 4 Kindern darfst du ein Sparbuch haben mit höchstens soundso viel; Haus-Schulden werden soundso berücksichtigt..... und wenn du soundso viel über dem Satz liegst, musst du soundso viel dazu bezahlen. Dann hätte ich einfach abwägen können: Kann ich es mir leisten oder nicht....
    Jetzt entblöss ich mich, um vielleicht am Ende festzustellen, ich kann es mir eben nicht leisten...?
    Ich fühl mich, als würde man mich zur Schlachtbank führen.....
    Gruss
    und nochmals Danke für deine rege Anteilnahme
    Connie

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  • koelschejung
    antwortet

    (Conny @ 23. 11 2006, 15:30)
    Hallo koelschejung,

    die Behinderung: ICP
    Grund der Heimaufnahme: meine Tochter wird immer schwieriger und ich (wir alle) stoßen immer mehr und mehr an unsere physischen wie psychischen Grenzen. Über Jahre hat sich alles nur um unsere behinderte Tochter gedreht, und ich denke, die anderen Kinder haben doch auch Bedürfnisse und Rechte. Aber allen kann ich in dieser Situation nicht gerecht werden.
    Bei dem Heim handelt es sich um ein Heim für Behinderte von der Diakonie.

    Kannst du was mit diesen Infos anfangen?
    Gruss
    Connie
    Aufgrund der Diagnose (körperliche/ geistige Behinderung) dürfte m.W. Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII angezeigt sein. Anhaltspunkte für Jugendhilfemaßnahmen kann ich bisher nicht erkennen.

    Entscheidend für die Frage, ob Jugend- oder Sozialhilfe zum Tragen kommt, ist, ob neben der körperlichen/ geistigen Behinderung auch eine psychische/ erzieherische Problematik hinzukommt. Dann muss differenziert werden, ob bei "Wegdenken" der einen Behindeurung (körperlich-geistig) noch ein Bedarf verbleibt, der eine Jugendhilfemaßnahme erfordert (z.B. erzieherische Defizite, familiäre Probleme). Dies sehe ich hier nach Deinen Schilderungen nicht...

    Persönliche Meinung und keine Rechtsberatung

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  • koelschejung
    antwortet

    (Guest @ 26. 11 2006, 16:03)
    ...Ich bin froh das wir kein eigenes Haus besitzen,das ist auch Vermögen!
    Mag ja sein...es ist aber kein einzusetzendes Vermögen, wenn es selbst genutzt wird!!!

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Unser Sohn lebt auf Grund einer Behinderung in einer Therapeutischen Einrichtung,die vom Jugendamt (Hessen)finanziert wird.Wir mußten unsere gesamten Vermögenswerte auflisten.Wir haben noch zwei Kinder im alter von fünf und vierzehn Jahren.Den Kindern steht Geld zu vom Verdienst meines Mannes und natürlich meinem Mann,mir nicht,ich könnte ja schließlich selbst dazu verdienen.Ich kann nur auf 400,-Euro-Basis arbeiten,wegen der Betreuung der Kinder und davon muß ich dann noch 200,-Euro für den Therapieplatz zu bezahlen.Wir dürfen kein Sparbuch oder Rentenversicherung(privat) oder jegliches Vermögen haben.Ich bin froh das wir kein eigenes Haus besitzen,das ist auch Vermögen!

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo koelschejung,

    die Behinderung: ICP
    Grund der Heimaufnahme: meine Tochter wird immer schwieriger und ich (wir alle) stoßen immer mehr und mehr an unsere physischen wie psychischen Grenzen. Über Jahre hat sich alles nur um unsere behinderte Tochter gedreht, und ich denke, die anderen Kinder haben doch auch Bedürfnisse und Rechte. Aber allen kann ich in dieser Situation nicht gerecht werden.
    Bei dem Heim handelt es sich um ein Heim für Behinderte von der Diakonie.

    Kannst du was mit diesen Infos anfangen?
    Gruss
    Connie

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  • koelschejung
    antwortet

    (Guest @ 20. 11 2006, 15:10)
    ...
    koelschejung, das Sozialamt will den Antrag abschmettern (nicht über die Eingliederungshilfe) aber über das Jugendamt laufen lassen. Du weißt Bescheid?? Du sagst es läuft anders übers Jugendamt. Inwiefern? Ist es für uns besser oder schlechter? Es wäre toll, wenn du mir die Unterschiede aufzeigen könntest!
    Vielen Dank!
    Connie
    Hallo Conny,
    sollte es zu einer Bewilligung im Rahmen der Jugendhilfe kommen, werde andere Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, bzw. die Beteiligung an den Aufwendungen wird komplett anders berechnet! Da ich aber nur den Bereich Eingliederungshilfe wirklich kenne, kann ich Dir zum Thema "Kostenbeteiligung bei Jugendhilfemaßnahmen" nicht weiterhelfen.
    Ich würde jedoch einmal hinterfragen, aus welchem Grunde es sich bei der geplanten Maßnahme um eine solche der Jugendhilfe handeln soll. HIerzu wäre es wichtig zu wissen:

    a) um welche Behinderung handelt es sich?
    b) wegen welcher Umstände ist die Unterbringung im Wohnheim notwendig?
    c) welche Art von Einrichtung/ Wohnheim ist das?

    Gruß
    koelschejung

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Harald, Günther, koelschejung,
    vielen, vielen Dank! So langsam kommen wir der Sache näher......
    Günther, ab wieviel muss man denn die häusl. Ersparnis ganz tragen? ...und wieviel ist das???
    koelschejung, das Sozialamt will den Antrag abschmettern (nicht über die Eingliederungshilfe) aber über das Jugendamt laufen lassen. Du weißt Bescheid?? Du sagst es läuft anders übers Jugendamt. Inwiefern? Ist es für uns besser oder schlechter? Es wäre toll, wenn du mir die Unterschiede aufzeigen könntest!
    Vielen Dank!
    Connie

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  • koelschejung
    antwortet

    (Guest @ 15. 11 2006, 15:36)
    Hallo Günther,
    wir haben ja kein "Vermögen" - wir haben durch Hausbau mehr Schulden, als Bargeld für den Notfall. Aber oft haben die Sozialämter eine komische Definition von "Vermögen". Werden normalerweise Schulden aufgerechnet? Ich habe einen Bogen zugeschickt bekommen, wo die wirklich jeden Cent aufgelistet haben wollen und dies ist mir sooooooo zuwider. Dieses totale Entblößen und Ausziehen. Was soll das denn, wenn dann nur das Einkommen zählt? (Will man durch diesen Papierkram vielleicht auch die Leute abschrecken??)
    Es geht in unserem Fall nicht um ein "Internat", sondern wirklich um eine Heimaufnahme. Deshalb nochmals meine Frage: muss ich alles auflisten oder kann ich mich dagegen wehren???
    Hilfe, wer weiß hier genau Bescheid?
    .......und wenn ich nicht drum rum komme, ab wieviel zählt "Vermögen"?? ....und werden die Schulden auch zugrunde gelegt?
    Danke für eure Hilfe und Rat
    Connie
    Hallo Conny,

    Vorausgesetzt bei meinen folgenden Ausführungen habe ich jetzt, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die vom Träger der Sozialhilfe (Eingliederungshilfe) finanziert wird und nicht um Jugendhilfe (da gelten andere "Spielregeln")

    Für minderjährige behinderte Kinder ist der Kostenbeitrag auf die sog. häusliche Ersparnis begrenzt. Dies bedeutet, dass maximal der maßgebliche Regelsatz für das Kind anzusetzen ist. Da normalerweise das Kindergeld vom Kostenträger der Eingliederungshilfe freigelassen wird, handelt es sich also nicht um einen "unmenschlichen" Betrag, den ihr selbst leisten müsstet.

    Es gibt nun m.E. zwei Möglichkeiten für euch:

    1. Ihr wollt wirklich wissen, in welcher Höhe ihr aufgrund eurer wirtschaftlicher Verhältnisse herangezogen werden könnt (wie gesagt: maximal Höhe des Regelsatzes; kann aber auch deutlich weniger sein oder ihr werdet gar befreit). Dann müsst ihr allerdings Rechenschaft über alle wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) ablegen. Abzutragende Schulden können hier nur in Form von Zinsleistungen anerkannt werden (z.B. Hypothekenzinsen). Tilgungsleistungen sind nicht berücksichtigungsfähig, da es sich hierbei um eine vermögensbildende (weil reduzierende) Leistung handelt.

    2. Ihr erklärt euch gegenüber dem Sozialhilfeträger bereit, den Höchstbetrag an häuslicher Ersparnis zu zahlen, dann braucht ihr auch keine Prüfung über euch ergehen zu lassen.

    Ab dem 18. Lebensjahr der Kinder wird's für die Eltern noch einfacher. Dann wird kein Kostenbeitrag mehr fällig sondern der Unterhaltsbeitrag. Da der Unterhaltsübergang bei volljährigen Kindern auf den Betrag von 46 EUR (ich meine, es wäre aktuell dieser Betrag...bitte beim Kostenträger dann konkret nachfragen) beschränkt ist, wird auch kein höherer Unterhaltsbeitrag mehr fällig (wenn man dann noch berücksichtigt, dass man das Kindergeld weiterhin erhält, sieht die Situation gar nicht mehr so kritisch aus).
    Achtung bei eigenem Einkommen des Kindes über 18 Jahren: dies wird in voler Höhe zu den Aufwendungen der Sozialhilfe als Kostenbeitrag gefordert.

    Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und Unsicherheiten nehmen. Bitte für konkrete Beträge den Kontakt zum Kostenträger suchen...dort ist man sicher gerne bereit Auskunft zu geben!

    Wie gesagt: Nicht auf Jugendhilfemaßnahmen anwendbar!

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  • Holger
    antwortet
    Lieber Günther,

    danke für die Info!!

    Werde das nächste Woche auch auf unserer Info-Seite ändern. Weiß jetzt nicht, wo ich diese (falschen) Infos her hatte, aber ich bin der Meinung, mit einer Dame vom Bezirk deswegen telefoniert zu haben...

    Dir Connie: Sorry, aber dann müsst ihr wohl in den sauren Apfel beißen... das Argument mit den 10 Millionen Vermögen ist natürlich schon eins, wenn es um Sozialhilfe geht...

    Viele Grüße,
    Holger

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  • Guenther
    antwortet
    Hallo Connie,
    hallo Holger,

    ich habe mich heute etwas genauer bei einer Rechtsanwältin erkundigt. Und die sieht das so:
    1. das Vermögen des Kindes wird nicht betrachtet
    2. das Einkommen des Kindes (das könnten z.B. die Zinsen aus einem Vermögen sein) wird herangezogen
    3. der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern bezieht sich natürlich nicht nur auf deren Einkommen, sondern auch auf deren Vermögen (fiktiv: sollte das Kind keinen Unterhalt von seinen Eltern bekommen, wenn diese zwar kein Einkommen haben, aber 10  Mio Euro Vermögen?)
    4. um also den Unterhaltsanspruch des Kindes fest stellen zu können, müssen Einkommen und Vermögen der Eltern bekannt sein.
    5. und den Unterhaltsanspruch des Kindes will der Sozialhilfeträger wissen, weil er ihn auf sich überleitet (er kommt ja mittels der Heimunterbringung für den Unterhalt auf)
    6. zum Vermögen gehört alles von Wert (und mit seinem Wert): Auto, Haus, Schmuck, Aktien,Girokonto, Sparbriefe, etc. Aber auch als "negatives Vermögen": Schulden und Verbindlichkeiten.

    Viele Grüße
    Günther

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  • Holger
    antwortet
    Hallo Connie,

    ja, du hast Recht, das muss mal geklärt werden! Bin dran und hab schon die Nummer von jemandem vom hiesigen Sozialhilfeträger, den ich bisher nicht erreicht habe. Habe aber eben letztes Mal telefonisch die Auskunft bekommen, es ginge nur um das Einkommen, nicht um das Vermögen (sh. diese Seite). Warum die dann trotzdem das abfragen, muss man klären. Die Frage ist nur, wo ich jemanden Unabhängigen kriege, der sich mit so was auskennt...

    Hoffe, ich kann dir noch vorm Wochenende mehr sagen.

    LG
    Holger

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Zitat (übernommen aus diesem Forum vom 24.8)



    Geschrieben: 24. 08 2006, 21:47

    --------------------------------------------------------------------------------
    Hallo,
    wir müssen unseren 10 jährig schwer geistig behinderten Sohn in einer Dauerunterbringung (ein Heim der Diakonie) anmelden, da wir die Pflege zu Hause nicht mehr schaffen. Wir haben deshalb bei Schulamt den Antrag gestellt und bekamen vor einigen Tagen einen "Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe" zugesendet. (Wir leben in Baden-Württemberg) Dieser Antrag ist auch audrücklich für Hilfe nach Kapitel 5-9 SGB XII vorgesehen.

    Kann uns jemand sagen, was wir auf diesem Antrag ausfüllen müssen und was wir freilassen können. Wieviel Bargeld wir gerade habe und welchen KFZ - Typ wir fahren, wird doch das Sozialamt nicht interessieren ?
    Müssen wir unser Vermögen und jede Lebensversicherung angeben?

    Kann uns jemand aus dem Forum hier weiterhelfen, der dieses ganze Procedere vielleicht schon mal durch hat.
    Viele Grüße und besten Dank im voraus.
    Siggi11


    Hallo,
    ich habe gerade mal den Beitrag von Siggi11 hier reinkopiert von August. Er bekam damals keine Antworten. Ich finde dieses Thema und genau diese Fragen sind noch nie richtig abgehandelt worden. Man weiß einfach nicht, an wen man sich wenden kann. ...und diese Fragen tauchen immer wieder mal auf. Und jeder kann mal in diese Situation kommen.
    Mir sitzt die Zeit im Nacken und ich muss handeln. Bitte, bitte her mit euren Infos!!!!!!
    Nochmals Danke
    Connie

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo Günther,
    wir haben ja kein "Vermögen" - wir haben durch Hausbau mehr Schulden, als Bargeld für den Notfall. Aber oft haben die Sozialämter eine komische Definition von "Vermögen". Werden normalerweise Schulden aufgerechnet? Ich habe einen Bogen zugeschickt bekommen, wo die wirklich jeden Cent aufgelistet haben wollen und dies ist mir sooooooo zuwider. Dieses totale Entblößen und Ausziehen. Was soll das denn, wenn dann nur das Einkommen zählt? (Will man durch diesen Papierkram vielleicht auch die Leute abschrecken??)
    Es geht in unserem Fall nicht um ein "Internat", sondern wirklich um eine Heimaufnahme. Deshalb nochmals meine Frage: muss ich alles auflisten oder kann ich mich dagegen wehren???
    Hilfe, wer weiß hier genau Bescheid?
    .......und wenn ich nicht drum rum komme, ab wieviel zählt "Vermögen"?? ....und werden die Schulden auch zugrunde gelegt?
    Danke für eure Hilfe und Rat
    Connie

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  • Guenther
    antwortet
    Hallo Connie,

    wenn deine Tochter wegen einer Behinderung in einem "Internat" untergebracht wird, dann solltest du nur für dir häusliche Ersparnis aufkommen müssen. Dein Vermögen bleibt meines Erachtens gemäß §92 Abs. 2 Satz 2 SGBXII unberücksichtigt. Die häusliche Ersparnis wird von den Landesbehörden fest gelegt. Sie wird sich also von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

    Viele Grüße
    Günther

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Holger, vielen Dank für deine prompte Antwort. Ich hatte Probleme mit dem Internet und konnte erst heute wieder rein.
    Wir wohnen in Rheinland Pfalz....
    Hoffe, du kannst mir mit Infos weiterhelfen....
    Viele Grüße
    Connie

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  • Holger
    antwortet
    Hallo Connie,

    für diese Frage ist wichtig, aus welchem Bundesland ihr kommt. Schreib das mal noch.

    Die Infos die ich hatte galten ausdrücklich nur für den bayerischen Bezirk Unterfranken und die Dame mit der ich damals telefoniert habe, meinte, dass das überall anders geregelt ist, sogar innerhalb von Bayern. Allerdings sollte so eine Grundsatzfrage, wie ob das Vermögen auch mit herangezogen wird, schon irgendwie geregelt sein, meine ich. Weiß ich aber aus dem Stegreif nun leider nicht...

    Mal sehen, ob ich noch was dazu finde oder jemand anders mehr weiß.

    Viele Grüße,
    Holger

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