Hallo zusammen,
kann ein KFZ, das die Eltern gekauft haben, aber auf das behinderte Kind angemeldet ist, bei den Grundsicherungsleistungen als Vermögen des Kindes gewertet werden?
Gibt es da irgendwo eine Rechtsgrundlage oder ein Gerichtsurteil?
kann ein KFZ, das die Eltern gekauft haben, aber auf das behinderte Kind angemeldet ist, bei den Grundsicherungsleistungen als Vermögen des Kindes gewertet werden?
Gibt es da irgendwo eine Rechtsgrundlage oder ein Gerichtsurteil?