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Grundsicherung und Kraftfahrzeug

susemichel 18.12.2013, 16:13#26
AW: Grundsicherung und Kraftfahrzeug

Habe vergessen zu erwähnen, dass auch nach dem Kennzeichen gefragt wird.

Lg
susemichel
MichaelK 18.12.2013, 16:39#27
AW: Grundsicherung und Kraftfahrzeug
Gibt es Paragraphen, Gerichtsurteile, bzw. Argumente parat, mit denen man gegenüber dem Grundsicherungsamt untermauern könnte, daß der PKW in diesem Fall nicht zum anzurechnenden Vermögen zählt oder einem Hilfsmittel gelichzusetzen ist?

Hallo,

ja, gibt es. Bspw. Sozialgericht Augsburg S 15 SO 73/11 15.09.2011

Das Fahrzeug stellt aber einen gemäß § 90 Abs. 3 SGB XII geschützten Vermögensgegenstand dar, da seine Verwertung für den Beigeladenen aufgrund seiner Behinderung eine Härte bedeuten würde.

...Eine Härte liegt danach vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles, wie zum Beispiel die Art, Schwere und Dauer der Hilfe, das Alter, der Familienstand oder die sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist

LG Michael
Daniel 19.12.2013, 16:41#28
AW: Grundsicherung und Kraftfahrzeug

Hallo!
Zitat von susemichel
das finde ich nun aber wieder interessant- backt sich jede Kommune ihr eigenes Antragsformular
Ob jede kommune ein eigenes formular hat, weiß ich nicht - aber es flattern alleine schon in Oberbayern und Schwaben viele verschiedene Antragsformulare rum. Teils unterscheiden sie sich nur in Wortwahl und Reihenfolge der Fragen - teils aber auch im Inhalt und Hintergrund der Fragen.
und ist dies zulässig?
Ist wohl eine staatsrechtliche Frage - nicht meine Baustelle, aber denkgesetzlich wüsste ich nicht, warum es nicht zulässig sein sollte, solange es sich nicht um völlig abwegige oder sittenwidrige Fragen handelt.
Bei uns wurde schon immer danach gefragt, ob unser Sohn HALTER eines KfZ ist und um Angabe des Wertes des KfZ gebeten.
Das ist zum Beispiel eine Frage, auf die ich antworten würde: "Für den Antrag irrelevant."
Ein Sozialhilfeträger hat wohl im Regelfall keinen plausiblen und legitimen Grund, die Halterschaft wissen zu wollen - das etwaige Eigentum an einem Auto jedoch schon.
Gast 21.11.2016, 18:40#29
Ich habe ein Kfz was 17 Jahre alt ist, macht da die Grundsicherung Probleme?
Inge 21.11.2016, 19:52#30
Hallo Gast,

so einfach kann man das nicht beantworten, da es auf die näheren Umstände ankommt.
Schau dir mal den Beitrag von Michael an, dort wird ein Urteil aufgeführt, in dem die Verwertung für den Beigeladenen aufgrund seiner Behinderung eine Härte bedeuten würde.
Und es wird auch auf den finanziellen Wert des Fahrzeuges ankommen. Wenn du eine "Schrottmühle" von geringem Wert hast, wird das vermutlich niemanden groß kümmern, aber wenn du einen 17 Jahre alten Rolls Royce Ghost besitzt, wahrscheinlich schon ;-)