so einfach kann man das nicht beantworten, da es auf die näheren Umstände ankommt.
Schau dir mal den Beitrag von Michael an, dort wird ein Urteil aufgeführt, in dem die Verwertung für den Beigeladenen aufgrund seiner Behinderung eine Härte bedeuten würde.
Und es wird auch auf den finanziellen Wert des Fahrzeuges ankommen. Wenn du eine "Schrottmühle" von geringem Wert hast, wird das vermutlich niemanden groß kümmern, aber wenn du einen 17 Jahre alten Rolls Royce Ghost besitzt, wahrscheinlich schon
