Zitat von Muschel
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Was ein Progressionsgesetz sein soll, weiß ich auch nicht. Ich kenne idZ. nur das Einkommensteuergesetz und danach sind die Einnahmen für Verwandte bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. In den Fällen, wo zusätzlich Aufwendungen erstattet werden (Fahrtkosten, Verdienstausfall, Übernachtungskosten etc..) liegt keine Einnahme vor, da ja nur die nachgewiesenen Extrakosten wieder beglichen werden.