Zitat von Daniel
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kann sein, aber ich bin im Zweifel. Wo im Gesetz liest du denn "Dies gilt aber nur insoweit, als dass die Er-
satzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die nicht mit dem Anspruchsberechtigten bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben."
LG Michael