AW: Verhinderungspflege durch Verwandte- Abrechnun
Hallo Daniel,
deine Neigung, meiner Argumentation folgen zu wollen, scheint ja begrenzt
Was nun den Maximalbetrag angeht, waren das eben 1550 EUR. Dieser war gleich für alle Gruppen von Ersatzpflegepersonen. Ob du das nun in reguläre und speziell zu nehmende Komponenten aufgliederst, ändert daran nix.
Mein Sohn muss halt 400 km fahren, wenn er kurzfristig für mich einspringen soll und dabei hat er Fahrtkosten, die ihm zu erstatten sind. Jedenfalls im Rahmen des einheitlichen Maximalbetrages. So wollte es das Gesetz und daran kann ich nix "speziell zu nehmendes" finden. Es soll ja auch weiterhin dabei bleiben, dass die Pflegeleistungen nur in Höhe eines Pflegegeldbetrages (neu: 6 Wochen) abgegolten werden. Nur hätte das eben die Konsequenz, dass für restliche Aufwendungen nur 520 EUR pro Jahr übrig wären, wogegen es unter Einbezug 3. Absatz 1326 EUR sind. Das ist immer noch vergleichsweise wenig.
unter Beachtung der neuen Anspruchsdauer von 6 Wochen (Gesetz: Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu sechs Wochen) ergibt sich auch der Betrag für den Pflegeanteil in Höhe des Pflegegeldes für 6 Wochen, also 728 mal 1,5 = 1092 EUR.
Den letzten Satz halte ich dir zu Gute, ansonsten finde ich es nicht spaßig! Das hat mit "theoretisch" nix zu tun, sondern ich will meine 6 Wochen Entlastung genauso beanspruchen, wie eine andere Pflegeperson, die eine erwerbsmäßige Ersatzperson beauftragen kann.
Naja, im Gesetzentwurf heißt es dazu, dass die Absatzgliederung zur besseren Übersichtlichkeit vorgenommen wurde. Daraus würde ich jetzt nicht eine fehlende Korrespondenz von Absatz 2 zu Absatz 3 schließen. Die Korrespondenz ergibt sich für mich aus der Historie, wo ja auf den Maximalbetrag abgestellt wurde, der eben neu nur um Absatz 3 ergänzt wird.
Warum sollte der Gesetzgeber mich gegenüber anderen Pflegepersonen benachteiligen wollen, nur weil mein Sohn als Ersatzperson Fahrtkosten hat, die eben auch öfter anfallen, wenn ich 6 Wochen beanspruche. ? Das leuchtet nicht ein. Bis 31.12.14 hat er das ja auch nicht gemacht.
gut, die schlechtere Behandlung hast du zumindest erkannt. Also warum dann nicht Widerstand leisten? Die Gerichte könnten es doch anders sehen!
Leider tritt ja die konkrete Betroffenheit bei mir erst gegen Jahresende ein, aber da werde ich jedenfalls die Rechtsmittel wahrnehmen. Ich überleg noch eine Petition zur Klarstellung. Dann muss ja der Bundestag zumindest Farbe bekennen. Leider dauert das lange.
Zitat von Daniel
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deine Neigung, meiner Argumentation folgen zu wollen, scheint ja begrenzt
Was nun den Maximalbetrag angeht, waren das eben 1550 EUR. Dieser war gleich für alle Gruppen von Ersatzpflegepersonen. Ob du das nun in reguläre und speziell zu nehmende Komponenten aufgliederst, ändert daran nix.
Mein Sohn muss halt 400 km fahren, wenn er kurzfristig für mich einspringen soll und dabei hat er Fahrtkosten, die ihm zu erstatten sind. Jedenfalls im Rahmen des einheitlichen Maximalbetrages. So wollte es das Gesetz und daran kann ich nix "speziell zu nehmendes" finden. Es soll ja auch weiterhin dabei bleiben, dass die Pflegeleistungen nur in Höhe eines Pflegegeldbetrages (neu: 6 Wochen) abgegolten werden. Nur hätte das eben die Konsequenz, dass für restliche Aufwendungen nur 520 EUR pro Jahr übrig wären, wogegen es unter Einbezug 3. Absatz 1326 EUR sind. Das ist immer noch vergleichsweise wenig.
Hmmm...
Das Beispiel für die Zeit bis 31.12.14 scheint mir richtig - ab 01.01.15 müssten es maximal 1612 EUR, davon aber jeweils maximal für Pflegeleistung 728 EUR und 884 EUR für nachgewiesene Aufwendungen.
Im Prinzip passen die Beispiele aber von den Gesamtbeträgen her ja.
Das Beispiel für die Zeit bis 31.12.14 scheint mir richtig - ab 01.01.15 müssten es maximal 1612 EUR, davon aber jeweils maximal für Pflegeleistung 728 EUR und 884 EUR für nachgewiesene Aufwendungen.
Im Prinzip passen die Beispiele aber von den Gesamtbeträgen her ja.
Gut, wenn man betrachtet, dass es in der alten Fassung maximal 4 Wochen Ersatzpflege gab, könnte man theoretisch sagen, dass bei vollem Ausschöpfen der nunmehr maximalen 6 Wochen Ersatzpflege pro Woche weniger Geld für nahe verwandte Ersatzpflegepersonen gibt - nämlich von maximal 387,50 EUR (1550 EUR : 4) zu jetzt maximal 268,67 EUR (1612 EUR : 6).
Aber das ist zu umgehen, wenn die Leute hier halt unverändert bei maximal 4 Wochen Ersatzpflege bleiben, wodurch die generelle Anpassung der Beträge zu Gute kommt, sich sonst aber keinerlei Veränderung für diese Ersatzpflegesituationen durch die Gesetzesänderung ergibt.
Praktisch ist so eine Runterrechnung auf einzelne Wochen oder Tage ja eh nicht zulässig (siehe Gerichtsurteil weiter oben im Thread).
Ist alles nicht schön, das ist mir schon klar.
Aber das ist zu umgehen, wenn die Leute hier halt unverändert bei maximal 4 Wochen Ersatzpflege bleiben, wodurch die generelle Anpassung der Beträge zu Gute kommt, sich sonst aber keinerlei Veränderung für diese Ersatzpflegesituationen durch die Gesetzesänderung ergibt.
Praktisch ist so eine Runterrechnung auf einzelne Wochen oder Tage ja eh nicht zulässig (siehe Gerichtsurteil weiter oben im Thread).
Ist alles nicht schön, das ist mir schon klar.
Schon, aber Abs. 3 hat halt keinerlei Bezug zu Abs. 2. Somit bleibt der Betrag aus Abs. 1 Satz 3 für alle Fälle des Abs. 2 unverändert bestehen. Den Abs. 3 darf man da ja nicht so ohne Weiteres einfach dazu interpretieren, deshalb isses ja ein separater Absatz.
Warum sollte der Gesetzgeber mich gegenüber anderen Pflegepersonen benachteiligen wollen, nur weil mein Sohn als Ersatzperson Fahrtkosten hat, die eben auch öfter anfallen, wenn ich 6 Wochen beanspruche. ? Das leuchtet nicht ein. Bis 31.12.14 hat er das ja auch nicht gemacht.
Mag sein, dass das eines Tages vom Verfassungsgericht kassiert wird wegen der schlechteren Behandlung von nahen Verwandten - aber mit meinem durchaus nicht lückenlosen Verständnis des Sozialrechts sehe ich das schon so, dass es durchaus stimmig ist, wie's von den Pflegekassen ausgelegt wird und ja eben wörtlich genommen auch im Gesetz steht.
Leider tritt ja die konkrete Betroffenheit bei mir erst gegen Jahresende ein, aber da werde ich jedenfalls die Rechtsmittel wahrnehmen. Ich überleg noch eine Petition zur Klarstellung. Dann muss ja der Bundestag zumindest Farbe bekennen. Leider dauert das lange.