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Widerspruch Pflegestufe

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    #26
    AW: Widerspruch Pflegestufe

    Hallo amai,
    da bin ich auch mal gespannt. ja der Durchschlag, nur wo habe ich den wieder hingelegt? normalerweise leitet ja der Pflegedienst das gleich weiter.

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      #27
      AW: Widerspruch Pflegestufe

      so, habe bei der KK angerufen. angeblich wäre es ein Fehler des Computerprogramms gewesen und sie weist das Geld für die letzten 3 Monate gleich an und ab September laufe das wieder normal.

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        #28
        AW: Widerspruch Pflegestufe

        Hallo Marion,
        schön, dass es sich so schnell klären liess.

        LG, amai

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          #29
          AW: Widerspruch Pflegestufe

          der MDK-Termin war Anfang September. die vorige vom MDK meinte damals, das innerhalb einer Woche das Ergebnis da wäre. kam denn ja auch, die Zurückstufung. diesmal jemand von der Lebenshilfe mit dabei und die Gutachterin war auch eine Empfehlung von der Lebenshilfe, die hat von sich geschaut, wie was ist, also nicht so wie die vorigen, schnell schnell was eintippen und ja nicht zuviel, das grad für PS 1 reicht und hinten und vorne nicht stimmte. so und nun ist so, bis jetzt noch kein Ergebnis da. Die letzte Gutachterin soll aber eine sehr gewissenhafte sein, laut Lebenshilfe. und die Gutachterin hatte auch noch das alte Pflegetagebuch und meine Aufzeichnungen und Erläuterungen dazu, über die pflegeerschwerenden Begleiterscheinungen von meinen Sohn.

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            #30
            AW: Widerspruch Pflegestufe

            Hallo zusammen,

            das Gutachten ist da. naja was soll ich sagen? wieder nur auf PS 1 begutachtet. zwar immerhin paar Minuten mehr als die vorige Gutachterin. habe mir das GA mal kurz überflogen, die nennen da einfach selbst irgendwelche Zeiten, dabei hatten wir Tagebuch geschrieben. Duschen wurde bspw. überhaupt nicht anerkannt. laut Gutachten duscht er nicht. dafür 4x baden mit 11 Minuten. die 11 Minuten allein würden schon garnicht reichen, ihm in die Wanne zu bekommen.
            ich soll nun innerhalb von 14 Tagen schreiben, ob ich den Widerspruch aufrecht halte, er wird denn an den Widerspruchsauschuß weitergeleitet.
            das werde ich natürlich machen.

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              #31
              AW: Widerspruch Pflegestufe

              Hallo Marion,

              ja, das solltest Du auch! Denn man rechnet damit, dass Du einknickst!

              Für Baden, also ausziehen, baden, eincremen und wieder anziehen, Haare Kämmen und Fönen (sehr lange Haare) Zähne putzen ... sind wir mind. eine Stunde im Bad. Und das ist nicht ausgedacht, sondern Realität. Wenn die immer mit ihren minimalen Zeitspannen kommen, würde ich die beim nächsten mal fragen, ob die auch nur 11 minuten benötigen um sich zurecht zu machen.

              LG
              Anke

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                #32
                AW: Widerspruch Pflegestufe

                Hallo Anke,

                ich war schonmal fast soweit, die zu fragen, ob sie es mit der Hygiene nicht so haben und alle solch eine mangelnde Körperpflege betreiben, ob sie alle solche ungepflegten Ferkel sind. die eine Gutachterin hatte bspw. nur 1 Minute fürs Zähneputzen berücksichtigt. und ist ja meist nicht nur bei einen Aspekt der Körperpflege, wo sie das so machen, sondern bei all andern Verrichtungen ja auch.

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                  #33
                  AW: Widerspruch Pflegestufe

                  Hallo Marion, dies behalte ich mir auch für "ein nächstes mal" vor

                  Bei dieser Frage würde ich dann diesen Gutachter schön von oben nach unten und wieder zurück angucken ....

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                    #34
                    AW: Widerspruch Pflegestufe

                    Hallo zusammen,

                    mir fällt gerade was ein. hatten ja Pflegetagebuch geschrieben mit etlichen Zusatzerklärungen, warum der Zeitaufwand mit der Pflege so hoch ist. das hatte die Gutachterin aber nicht angesehen und mitgenommen, hatte es dann auch vergessen. so meine Idee nun, dieses Tagebuch als Art Trumpfkarte zu nutzen. beim letzten Mal reichte ich an die Pflegekasse auch nochmal das damalige Pflegetagebuch ein, ebenso mit weiteren Erklärungen über die zusätzlichen pflegeerschwerenden Faktoren. und die PK hatte denn ja im Frühjahr rückwirkend die höhere PS anerkannt.

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                      #35
                      AW: Widerspruch Pflegestufe

                      "nur 1 Minute fürs Zähneputzen"
                      damit meinen die, dass du für dein Kind eine Minute länger brauchst, als für ein gleichaltriges, gesundes Kind.
                      Also 3 Minuten "normal" PLUS 1 Minute erhöter Pflegeaufwand.
                      Und das ist bei allen Pflegetätigkeiten so.....

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                        #36
                        AW: Widerspruch Pflegestufe

                        ja, nur dass es deutlich länger dauert mit den Zähneputzen bei meinen Junior als 3 Minuten "normal" PLUS 1 Minute zusätzlich.und er ist in einem Alter da hätten die garnichts mehr abziehen dürfen. betrifft ja nicht nur das Zähneputzen.

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                          #37
                          AW: Widerspruch Pflegestufe

                          das ist mir jetzt neu! Ab wann und warum dürfen sie nichts mehr abziehen???

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                            #38
                            AW: Widerspruch Pflegestufe

                            Hallo zusammen,

                            genauere Infos dazu findet Ihr im Info-Bereich von Intakt unter Antrag Pflegestufe

                            Kommentar


                              #39
                              AW: Widerspruch Pflegestufe

                              Hallo Mamavon3F,
                              ich zitiere mich mal selber aus meinen Beitrag vorher hier im Thread:
                              "ab 10 Jahre gibt es keine Abzüge mehr, da man dann davon ausgeht, dass gesunde Kinder dann keinen Hilfebedarf mehr haben."

                              Marions Sohn ist -soweit ich das verstanden habe- über 10 Jahre. Dies bedeutet wiederum es gibt keinen "natürlichern Hilfebedarf eines gesunden Kindes" , der noch abgezogen werden dürfte, die gesamte Zeit, die Marion dabeibleiben muss und in der sie nichts anderes tun kann muss angerechnet werden.

                              Ich zitiere aus den offiziellen Begutachtungsrichtlinien
                              http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi-...att%282%29.pdf :

                              "D 4.0 / II Formen der Hilfeleistung
                              Bei den Formen der Hilfe werden die Unterstützung, die teilweise oder vollständige
                              Übernahme der Verrichtung sowie die Beaufsichtigung und Anleitung unterschieden. Individuelle
                              Hilfeleistungen können dabei aus einer Kombination einzelner Hilfeformen zusammengesetzt
                              sein oder im Tagesverlauf wechselnde Hilfeformen bedingen. Sie sind dann
                              in ihrer Gesamtheit zu werten. Ziel der Hilfe ist, so weit wie möglich, die eigenständige Übernahme
                              der Verrichtungen durch die pflegebedürftige Person (aktivierende Pflege, siehe
                              Punkt D 4.0 / III. / 6. "Hilfebedarf und Aktivierende Pflege")."

                              "Ein Hilfebedarf in Form der Beaufsichtigung und Anleitung ist nur zu berücksichtigen, wenn
                              dieser bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erforderlich ist.
                              Bei der Beaufsichtigung steht zum einen die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf
                              der Verrichtungen im Vordergrund. Z. B. ist Beaufsichtigung beim Rasieren erforderlich,
                              wenn durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms eine Selbstgefährdung
                              gegeben ist. Zum anderen kann es um die Kontrolle darüber gehen, ob die betreffenden Verrichtungen
                              in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. Eine Aufsicht, die darin
                              besteht zu überwachen, ob die erforderlichen Verrichtungen des täglichen Lebens überhaupt
                              ausgeführt werden, und lediglich dazu führt, dass gelegentlich zu bestimmten Handlungen
                              aufgefordert werden muss, reicht nicht aus. Nur konkrete Beaufsichtigung, Überwachung
                              und/oder Erledigungskontrollen sind zu berücksichtigen, die die Pflegeperson in zeitlicher
                              und örtlicher Hinsicht in gleicher Weise binden wie bei unmittelbarer personeller Hilfe. Eine
                              allgemeine Beaufsichtigung zählt nicht dazu.
                              Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der
                              einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Antragsteller
                              trotz vorhandener motorischer Fähigkeiten eine konkrete Verrichtung nicht in einem sinnvollen
                              Ablauf durchführen kann. Zur Anleitung gehört auch die Motivierung des Antragstellers
                              zur selbständigen Übernahme der regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen
                              Lebens.
                              Beaufsichtigung und Anleitung zielen darauf, dass die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
                              im Ablauf des täglichen Lebens nach § 14 Abs. 4 SGB XI in sinnvoller Weise vom
                              Antragsteller selbst durchgeführt werden. Beaufsichtigung und Anleitung bei diesen Verrichtungen
                              richten sich auch darauf,
                               körperliche, psychische und geistige Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten (z. B. Orientierung
                              zur eigenen Person und in der Umgebung),
                               Selbst- oder Fremdgefährdung zu vermeiden (z. B. durch unsachgemäßen Umgang mit
                              Strom, Wasser oder offenem Feuer),
                               Ängste, Reizbarkeit oder Aggressionen beim Antragsteller abzubauen.
                              Ein unabhängig von den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erforderlicher allgemeiner
                              Aufsichts- und Betreuungsbedarf (z. B. eines geistig behinderten Menschen) ist bei
                              der Feststellung des Hilfebedarfs nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die allgemeine
                              Beaufsichtigung und Betreuung zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung.
                              Hinsichtlich der Relevanz von Beaufsichtigung und Anleitung für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
                              wird auf Punkt D 4.0 / III. / 8. "Besonderheiten der Ermittlung des Hilfebedarfs
                              bei Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen" verwiesen."

                              "D 4.0 / III. / 6 Hilfebedarf und Aktivierende Pflege
                              Unter der aktivierenden Pflege ist eine Pflegepraxis zu verstehen, die die Selbständigkeit
                              und Unabhängigkeit des Menschen fördert (ressourcenorientierte Selbstpflege). Sie berücksichtigt
                              die Ressourcen des zu Pflegenden, so dass dieser unter Beaufsichtigung bzw. Anleitung
                              selbst aktiv sein kann. Sie hat die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der Selbständigkeit
                              des zu pflegenden Menschen zum Ziel. Aktivierende Pflege setzt eine bestimmte Haltung der
                              in der Pflege Tätigen voraus, nämlich die Abkehr vom Bild des passiven, zu verwahrenden
                              pflegebedürftigen Menschen und Hinkehr zur biografiegeleiteten, bedürfnisorientierten Pflege.
                              Sie hat einen nachvollziehbaren Pflegeprozess zur Voraussetzung, der sich in der Pflegedokumentation
                              widerspiegeln muss.
                              Die aktivierende Pflege soll dem Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs eine
                              möglichst weit gehende Selbständigkeit im täglichen Leben zu fördern, zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
                              Dabei ist insbesondere anzustreben
                               vorhandene Selbstversorgungsaktivitäten zu erhalten und solche, die verloren gegangen
                              sind, zu reaktivieren,
                               bei der Leistungserbringung die Kommunikation zu verbessern,
                               dass geistig und seelisch behinderte Menschen, psychisch kranke und geistig verwirrte
                              Menschen sich in ihrer Umgebung und auch zeitlich zurechtfinden.
                              Art, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs sind abhängig von der individuellen Situation. Im
                              Rahmen der aktivierenden Pflege kann die Anleitung und teilweise Übernahme einen höheren
                              Zeitbedarf beanspruchen als die vollständige Übernahme.
                              Bei der Pflege durch Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich von aktivierender Pflege auszugehen.
                              Wird nicht aktivierend gepflegt, ist dies unter Punkt 6.7 "Verbesserung/Veränderung
                              der Pflegesituation" des Formulargutachtens zu dokumentieren. Entsprechende Empfehlungen
                              sind abzugeben."

                              "Bei kranken oder behinderten Kindern erfolgt im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft
                              nur die Erfassung und Dokumentation des krankheits- bzw. behinderungsbedingten
                              Mehrbedarfes für die jeweiligen Verrichtungen. Gesunde und altersentsprechend entwickelte
                              Kinder erlernen im Laufe ihrer Entwicklung die einzelnen Verrichtungen in unterschiedlichem
                              Alter und mit einer teils sehr großen Variationsbreite. Gleichwohl ist aus Gründen der Begutachtung
                              nach einheitlichen Maßstäben eine Pauschalierung notwendig. Deshalb wird in der
                              nachfolgenden Tabelle für die einzelnen Verrichtungen (§ 14 SGB XI) der Hilfebedarf angegeben,
                              den erfahrungsgemäß fast alle der altersentsprechend entwickelten und gesunden
                              Kinder bei diesen Verrichtungen benötigen. Die Gesamtsumme je Altersgruppe weist auf der
                              Grundlage des Urteils des BSG vom 15.03.2012 (Az: B 3 P 1/11 R) den Durchschnittswert
                              für alle pflegerelevanten Verrichtungen für gesunde Kinder aus. Wegen der stärkeren Ausdifferenzierung
                              der neuen Zeitkorridore ist eine Berücksichtigung von Zwischenwerten nach
                              Auffassung des BSG nicht mehr geboten. Insofern handelt es sich um eine Hilfebedarfstabelle
                              und nicht um eine "Entwicklungstabelle" eines gesunden Kindes."


                              LG, amai

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                                #40
                                AW: Widerspruch Pflegestufe

                                jep mein Junior war bei der ersten Runterstufung schon über 10 Jahre alt, 12 um genau zu sein, mittlerweile ist er 16.

                                habe mir jetzt mal das Gutachten angesehen. schon einige Fehler entdeckt. bspw. schreiben die, dass einige pflegerische Tätigkeiten durch Angehörige oder Bekannte durchgeführt werden. was so nicht stimmt. da ich das ja alles allein mache.

                                Beispiel Zähneputzen wurde nur als TÜ eingetragen, das ist aber eine VÜ. und auch deutlich weniger Minuten, als wir tatsächlich benötigen.
                                weiteres wurde falsch im Gutachten eingetragen, bspw. normales Hörvermögen. nur was hilft das, wenn er es nicht richtig umsetzen kann und er dabei Hilfe benötigt.

                                jetzt ist es so, die KK schreibt folgendes:

                                Somit können wir Ihren Widerspruch leider nicht abhelfen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit, ob Sie den Widerspruch aufrecht halten. nach Ablauf dieser Frist leiten wir Ihren Widerspruch an den Widerspruchsausschuss zur weiteren Entscheidung weiter.

                                Irgendwie ist das total widersprüchlich, die erlassen PS 1, weisen meinen Widerspruch zurück, und wenn sie nichts von mir hören, geht das an den Widerspruchsaussschuß. warum geht das nicht vorher an den Widerspruchsausschuß?
                                soll ich denen nun schreiben, dass ich a) den Widerspruch aufrecht halten, das Gutachten nicht den Tatsachen entspricht und das der Gutachterin nicht mitgegebene Pflegetagebuch plus Zusatzangaben über die erschwerende Pflege schicke?

                                Kommentar


                                  #41
                                  AW: Widerspruch Pflegestufe

                                  Danke! Jetzt bin ich informiert. Das ist gut zu wissen, denn mein "Großer" wird im Dezember 10. Im Februar haben wir Begutachtung (denke ich). Danke!
                                  Aber ich hätte eh nochmnal bei der Lebenshilfe angerufen, die coachen mich da immer sehr gut.
                                  Das kann ich übrigens allen hier nur empfehlen. VORHER Kontakt zur Lebenshilfe "Offene Hilden" aufnehmen und sich beraten lassen. Auf Wunsch sind die sogar beim MDK_Besuch dabei.....

                                  Kommentar


                                    #42
                                    AW: Widerspruch Pflegestufe

                                    Hallo zusammen,

                                    habe nun mit der Lebenshilfe telefoniert und heute nun das Schreiben an die Pflegekasse geschickt, dass ich mit dem Ergebnis des Gutachtens vom XXX nicht einverstanden bin, das Pflegetagebuch sowie ausführliche Erklärungen über die pflegeerschwerenden Faktoren beigelegt, das geht nun an den Widerspruchsausschuß.
                                    und eine Kopie des Gutachtens an die Lebenshilfe geschickt.

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                                      #43
                                      AW: Widerspruch Pflegestufe

                                      Hallo zusammen,

                                      bei uns war der Nikolaus da

                                      mein Sohn bekam wieder seine alte Pflegestufe. gestern war die Nachzahlung von Juni bis Dezember 2013 schon auf dem Konto und heute kam das Schreiben der Pflegekasse, dass die Voraussetzungen für PS 2 erfüllt sind. kleines Manko, sie haben allerdings von den 180 Minuten nur 124 anerkannt. aber immerhin ist er nun wieder in PS 2.

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                                        #44
                                        AW: Widerspruch Pflegestufe

                                        Liebe Marion,
                                        danke für deine Rückmeldung , wie es weiter in der Angelegenheit gegangen ist.

                                        Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreich durchgefochtenen Widerspruch! Das war ja wirklich eine schöne Überraschung zum Nikolaus.
                                        Nun könnt ihr beruhigt Weihnachten feiern und die Nachzahlung kommt da sicher auch gelegen.

                                        Liebe Grüße, amai

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                                          #45
                                          AW: Widerspruch Pflegestufe

                                          Liebe Amai,

                                          danke für den Glückwunsch. ich hab es aus den einfachen Grund hier mitgeteilt, damit andere Mütter/Väter/Eltern sehen, es lohnt sich Widerspruch einzulegen und nicht aufzugeben.

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                                            #46
                                            AW: Widerspruch Pflegestufe

                                            Liebe Marion,

                                            DANKE für die Info. Auch ich finde es immer wichtig, positive Ergebnisse weiterzugeben. Das ist für uns Alle sehr motivierend!

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