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    Widerspruch Pflegestufe

    Hallo zusammen,

    seufz, hatte eben einen Beitrag geschrieben und nun schwupp weg. und natürlich war es nicht nur ein Zweizeiler..*imgedächtniskram*

    also nochmal von vorne.

    ich habe seit 2009 einen Widerspruch bei der KK liegen, da mein Sohn Raphael damals nach KK-Wechsel auf Pflegestufe 1 runtergestuft wurde. damals hatte ich, vor dem KK-Wechsel hier im Forum nachgefragt, Yvonne schrieb damals, das bei ihr das nahtlos weiterging und es auch keine neue Begutachtung gab.
    so bei uns gab es diese aber, Raphael wurde runtergestuft. damals fragte die MDK-Frau ob sie in der Schule etc. nachfragen dürften, mittlerweile habe ich aber erfahren, das dies so nicht zulässig sein kann, das KK oder Sozialbehörden bei Dritten Auskünfte einzuholen. bei einem 80jährigen pflegebedürftigen wird auch keiner zum Nachbarn gehen und dem da über die Pflegebedürftigkeit des 80jährigen nachfragen können.
    ich war damals natürlich so blöd und sagte ja.
    ich legte dann natürlich, so blöd bin ich dann doch nicht und legte auf den neuen Bescheid der KK Widerspruch ein. dann kam ein Schreiben, das sie den Widerspruch nicht abhelfen können, aber wenn ich mich innerhalb von 14 Tagen nicht melde, sie davon ausgehen, das ich den aufrecht halte und sie diesen an die Widerspruchsstelle weiterleiten. hab natürlich, den Widerspruch aufrecht gehalten. und seitdem hörte ich nichts mehr von der KK, trotz mehrmaligen nachfragens.
    da ich zusätzlich noch etliches andere um die Ohren hatte und habe, ist mir das ganze Thema untergegangen. ich hatte dann noch in einem anderen Forum einen Beitrag erstellt zum Thema, aber was soll ich sagen? keinerlei Reaktion und Antworten auf meinen Beitrag, war natürlich auch nicht Sinn und Zweck meines Beitrags. darum bin ich wieder hierher zurück.
    meine Fragen nun: was darf der MDK? ist das Fragen dritter zulässig? dann stimmten auch die genannten Zeiten der Gutachterin hinten und vorne nicht. die waren völlig aus der Luft gegriffen.
    ich habe nun selbst mal wieder Pflegetagebuch geführt. es sind mehr Minuten zusammengekommen, als ich selbst vorher grob geschätzt hatte. da sind die nächtlichen Einsätze noch garnicht mitgezählt.
    wie bereite ich mich da am besten vor, falls wieder eine neue Begutachtung kommt? und da Yvonne damals schrieb, daß das Gutachten vom Sozialgericht bei ihr übernommen wurde, müsste das meine KK nicht auch machen?
    so langer Rede kurzer Sinn, ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. und jetzt werde ich erstmal den Text abspeichern, bevor der wieder ins Nirwana verschwindet.
    Zuletzt geändert von marionundc0; 01.02.2013, 14:20.

    #2
    AW: Widerspruch Pflegestufe

    Liebe Marion,

    zum Thema speichern haben wir jetzt im neuen Look unseres Forums die Möglichkeit, die Beiträge zurückzuholen. Es wird nämlich zwischendurch hilfreich automatisch gespeichert. Das siehst du dann wenn unten rechts Gespeichert in einem gelb unterlegtem Feld auftaucht. Wenn dann dein Text weg ist, z.B. wenn du nicht das Häkchen oben bei der Anmeldung bei "angemeldet bleiben" setzt und erst nach einiger Zeit online im Forum auf das Feld "Vorschau" klickst, oder die Seite zwischendurch verlassen hast, dann versuche einfach folgendes:
    Du gehst wieder in das Feld zum antworten, klickst auf das Feld unten rechts "Erweitert" und dann erscheint unten links, "gespeicherten Text wiederherstellen?" .....und schon kannst du nahtlos dran weiter arbeiten.

    LG

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      #3
      AW: Widerspruch Pflegestufe

      Hallo Kirsten,

      genau ich hatte nicht auf angemeldet bleiben geklickt. und dann war der Text weg. aber so einigermaßen war er ja noch im Köpfchen gespeichert..
      Zuletzt geändert von marionundc0; 01.02.2013, 14:20.

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        #4
        AW: Widerspruch Pflegestufe

        Hallo zusammen,

        es gibt Neuigkeiten von der KK. kam heute ein Brief. Wiederholungsbegutachtung. denke noch, was das soll, die sollen doch erstmal meinen Widerspruch von 2009 endlich bearbeiten, merke ich, da ist noch ein Blatt mit dran. so Blatt zwei auseinandergefaltet und was steht da:
        Dem Widerspruch wird abgeholfen. Plegestufe 2 rückwirkend wieder seit 2009 und eine Nachzahlung von fast 10000 Euro.
        Ehrlich ich hab nun Schnappatmung und Herzrasen. Nur gut, das ich den Widerspruch nie zurückgezogen hatte, der Pflegedienst, der bei uns die halbjährlichen Kontrollbesuche machte, meinte ja mal 2012, ich sollte eine Höherstufung beantragen, aber dann wäre der Widerspruch weggewesen.

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          #5
          AW: Widerspruch Pflegestufe


          Glückwunsch ! ! !

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            #6
            AW: Widerspruch Pflegestufe

            Danke, Inge.

            ich habs reingesetzt, damit auch andere Eltern oder Mütter oder Väter sehen, das es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und nicht aufzugeben.

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              #7
              AW: Widerspruch Pflegestufe

              Danke Marion, das ist genau die richtige Motivation, die viele Eltern brauchen

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                #8
                AW: Widerspruch Pflegestufe

                Hallo Marion, ich freue mich gleich mit!

                Andererseits ist es wieder so schäbig, dass man ständig und immerzu um etwas kämpfen muss, was meist und oftmals klar auf der Hand liegt. Natürlich macht einen das Kämpfen auch stark ... aber irgendwann ist man es auch leid.

                Aber nun wird sich erst mal gefreut! Eine stolze Summe ...

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                  #9
                  AW: Widerspruch Pflegestufe

                  Im übrigen ... danke Inge, dass Du diesen Vers wieder in Deine Signatur aufgenommen hast, ich finde ihn so wundervoll. Wollte ihn letztens meiner großen vorlesen und sah, dass Du einen anderen Vers stehen hattest

                  Nun ist er wieder da, das freut mich. (musste ihn mir gleich aufschreiben)

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                    #10
                    AW: Widerspruch Pflegestufe

                    Liebe Marion,
                    auch von mir herzlichen Glückwunsch zum durchgekämpften Widerspruch.

                    Ich habe noch zwei Fragen bzw. Hinweise an dich:
                    1.) Wurden dir auch Verzugszinsen auf die Nachzahlungsbetrag gewährt und waren die korrekt berechnet (solltest du nachprüfen und wenn nicht ruhig noch mal ansprechen).Die haben sich nämlich wirklich viel zu viel Zeit für die Bearbeitung deines Widerspruches gelassen. Normalerweise sollte dies in einer angemessenen Frist geschehen und nach drei Monaten könnte man schon Untätigkeitsklage einlegen:
                    http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
                    "§ 88
                    (1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
                    (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

                    Grundlage für die Zahlung von Verzugszinsen ist im § 44, SGB I geregelt:
                    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html:
                    "§ 44 Verzinsung
                    (1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
                    (2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.
                    (3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen."

                    2.)Ausserdem solltest du nachprüfen, ob die Pflegekasse auch für diese Zeit schon die höheren Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hat und die entsprechenden Nachweise für deine Unterlagen anfordern, sofern du unter 30 Stunden die Woche arbeitest und auch noch nicht in Altersrente bist, denn dann hättest du keinen Anspruch auf entsprechende Zahlungen von Beiträgen .
                    http://www.deutsche-rentenversicheru...gepersonen.pdf

                    LG, amai

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                      #11
                      AW: Widerspruch Pflegestufe

                      Hallo Anke,
                      danke für das mitfreuen.

                      damit rechnen doch diese Behörden und KK, das man entnervt aufgibt. und manchmal war ich es schon leid. ist ja auch nicht meine einzige Baustelle.

                      Hallo amai,
                      dir auch vielen Dank für den Glückwunsch. im Schreiben steht nichts von Verzugszinsen. hätten die ja deklarieren müssen ala Nachzahlungsbetrag plus Verzugszinsen.
                      und von den höheren Rentenversicherungsbeiträgen stand auch nichts. werde mir das denn anfordern.
                      bei mir ist es so, das derzeit (haha genauer gesagt seit Juli 2010) ein Verfahren läuft wegen Erwerbsminderungsrente aufgrund Erkrankung. da habe ich jetzt im Februar noch einen Anhörungstermin.
                      durch die höheren RV-Beiträge müsste sich ja auch die EM-Rente noch erhöhen. oder sehe ich das falsch?
                      jedenfalls werde ich die KK wegen der Zinsen und den Beiträgen an die DRV anschreiben.

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                        #12
                        AW: Widerspruch Pflegestufe

                        Hallo Marion,

                        wenn Du einen Widerspruchsbescheid bekommen hast, dann musst Du die Widerspruchsfrist beachten!

                        Und ich freue mich, dass Dir meine Signatur gefällt. Die passt halt auch so gut auf meine Tochter

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                          #13
                          AW: Widerspruch Pflegestufe

                          Hallo Inge,

                          von Bescheid steht da nichts, ich tippe mal ab, was die geschrieben haben:

                          Sehr geehrte Frau XYZ,

                          wir haben Ihren Antrag nochmals geprüft und freuen uns, dass wir Ihren Widerspruch abhelfen können. Für Ihre selbst beschaffte (moment ich pflege meinen Junior ja selbst) Pflegeperson zahlen wir Ihnen ab dem 01.05.2009 Pflegegeld in Höhe der Pflegestufe II.
                          dann kommt dann noch die Summe des Nachzahlungsbetrages. und der Hinweis auf die halbjährlichen Pflegeeinsätze. und das sie das Pflegegeld immer am Monatsersten des Folgemonats auf das Konto geht.

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                            #14
                            AW: Widerspruch Pflegestufe

                            Hallo zusammen,

                            so der MDK hat sich angekündigt, habe schon mit der Lebenshilfe telefoniert, als sie hörte, wer da kommen soll, meinte sie gleich, die auf jeden Fall als Gutachterin ablehnen, da sie die schlimmste ist, abgesehen davon, wäre es dieselbe wie vor 4 Jahren. geht also mal garnicht. und ich solle auf eine bestehen, die sich mit Kindern und Jugendlichen und Autismus auskennt. Pflegetagebuch habe ich schon besorgt, auch schon die Zeiten gemessen (irre, man merkt es selbst ja garnicht mehr was da zusammenkommt) und auch die Pflegefibel mir ausgedruckt und gelesen. diesmal werde ich besser gewappnet sein.

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                              #15
                              AW: Widerspruch Pflegestufe

                              Hallo nochmal,

                              komme leider erst heute zum schreiben. zu den Verzugszinsen haben die mir mit Schreiben vom 27.3.13 geschrieben, dass sie keine zahlen können, da der Anspruch erst ab den Tag ihrer Entscheidung besteht.
                              fand ich ein bischen komisch. weil die sich ja für ihre Entscheidung Jahre Zeit ließen.
                              so und dann war gestern der MDK da. hoffe ich habe alles richtig gemacht. kenne mich ja. und befürchte das ich Fehler gemacht habe. aber hab der Frau vom MDK auch das Pflegetagebuch mitgegeben, sowie eine Auflistung aller wichtigen Mitteilungen. hab das sehr ausführlich gemacht. leider hatte die Frau von der Lebenshilfe seit letzter Woche Urlaub.
                              jetzt beginnt wieder das große Zittern.

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                                #16
                                AW: Widerspruch Pflegestufe

                                Hallo nochmal,
                                das Gutachten ist da. hab es aber noch nicht ganz angesehen, die haben meinen Sohn wieder auf 1 runtergestuft, es ist kein Bescheid, nur Schreiben: Leistungen der Pflegeversicherung nach Wiederholungsbegutachtung.
                                und das Pflegestufe 1 vorliegt. keine Rechtsfolgenbelehrung, kein wenn Widerspruch 4 Wochen Frist.
                                nichts.
                                und beim Gutachten sind sowohl der Name meines Sohnes aufgeführt, als auch der Name eines anderen Kindes.
                                und ich hatte ja Pflegetagebuch geschrieben. das kommt mit den Minuten im Gutachten nie hin. und ich hatte in der Pflegegeldfibel auch gelesen, dass bei psychischen Erkrankungen das wie vollständige Übernahme zählt.
                                so nun nachgelesen, Grundpflege 58 Minuten, Ernährung 6 Minuten, Mobilität 20 Minuten. insgesamt 84 Minuten.
                                ich bin da auf ganz andere Zeiten gekommen,
                                im Pflegetagebuch: Mobilität ca. 120 Minuten, Ernährung: 70 Minuten, Körperpflege 140 Minuten.

                                das kommt doch mit deren Berechnung garnicht hin. wie kann das sein? die hat da einfach alles gekürzt. und nun die Frage was nun? Widerspruch einlegen, ist ja nicht mal ein ordentlicher Bescheid und ich bezweifel das die meine Pflegebuchaufzeichnungen überhaupt angesehen hat.
                                und dann die Beschreibung zu meinen Sohn, Telefon ist vorhanden, kann aber von Sohn nicht adäquat benutzt werden, hallo, er kann überhaupt nicht telefonieren, da er keine verbale Sprache hat.
                                dann die Beschreibung Bewegungssapparat. die konnte nicht mal beurteilen, ob er eine sichere Fein- und Grobmotorik hat, da sie ihm vielleicht 5 Minuten gesehen hatte und da hatte er auch noch eine Kapuzenjacke an und die Kapuze tief ins Gesicht gezogen und Sonnenbrille auf. die hat das alles garnicht angesehen und schreibt nun sowas. ist doch eine Sauerei.
                                vielleicht kann ja wer was dazu sagen. weil das Gutachten stimmt einfach überhaupt nicht mit der Realität überein. schon die letzte hat einfach irgendwas reingeschrieben. so ala Hauptsache was reingeschrieben. bin echt stinkesauer. die bekommen Geld für solche Lügen.

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                                  #17
                                  AW: Widerspruch Pflegestufe

                                  Hallo Marion!

                                  Widerspruch einlegen, ist ja nicht mal ein ordentlicher Bescheid keine Rechtsfolgenbelehrung, kein wenn Widerspruch 4 Wochen Frist.
                                  nichts.
                                  Wenn die Rechtsmittelbelehrung fehlt, dann hast Du für den Widerspruch nicht nur einen Monat, sondern ein Jahr lang Zeit.
                                  Das, was Du beschreibst, würde ich auf keinen Fall so hinnehmen, also Widerspruch! Du hast nichts zu verlieren!

                                  ich bezweifel das die meine Pflegebuchaufzeichnungen überhaupt angesehen hat.
                                  Müssen sie aber.

                                  http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...671831#1671831 erster Link dort, der zweite führt zu diversen Musterwidersprüchen.

                                  Auch mal hier gucken:

                                  http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...119458#1119458

                                  http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...520814#1520814

                                  Liebe Grüße

                                  Annette

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                                    #18
                                    AW: Widerspruch Pflegestufe

                                    [QUOTE=Blautopas;54666] Hallo Marion!



                                    Wenn die Rechtsmittelbelehrung fehlt, dann hast Du für den Widerspruch nicht nur einen Monat, sondern ein Jahr lang Zeit.
                                    Das, was Du beschreibst, würde ich auf keinen Fall so hinnehmen, also Widerspruch! Du hast nichts zu verlieren!
                                    [QUOTE=Blautopas;54666]

                                    Hallo Annette,

                                    das sehe ich genauso. und mir ist heute noch was eingefallen. es stehen da auf dem Deckblatt ja nicht nur der Name meines Sohnes, sondern auch eines anderen. ist ja schon mal wegen Datenschutz nicht erlaubt. und ob die da nicht die Gutachten vertauscht haben? nur so ein Gedanke. das andere Kind ist auch deutlich jünger als mein Junior.

                                    Zitat von Blautopas Beitrag anzeigen
                                    Müssen sie aber.

                                    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...671831#1671831 erster Link dort, der zweite führt zu diversen Musterwidersprüchen.

                                    Auch mal hier gucken:

                                    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...119458#1119458

                                    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...520814#1520814

                                    Liebe Grüße

                                    Annette
                                    danke für die Links, hatte sie mir gestern nacht schon mal kurz angesehen, da dürfte einiges brauchbares dabei sein. mein Junior ist ja auch Autist. und auch wenn Autisten auf dem ersten Blick so unpflegebedürftig aussehen, sind sie es nicht, sondern mindestens schwerpflegebedürftig.
                                    es nervt halt tierisch, erst im März die Nachricht, wieder retour in PS 2 und nun wieder retour in PS 1.
                                    manchmal denke ich, die halten sich ihre Arbeitsplätze nur mit solchen Nickligkeiten.

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Widerspruch Pflegestufe

                                      Hallo zusammem

                                      hatte ja Widerspruch eingelegt. nun kam am Samstag ein Schreiben von der KK. es wird mit keinem Wort auf meinem Widerspruch eingegangen. sondern geschrieben, dass der KK ein Fehler unterlaufen wäre, da sie geschrieben hatten, es gibt keine Änderung der Pflegestufe.
                                      daher zahlen sie erst ab Juni nur PS 1. aha soll ich da noch Hurra rufen?
                                      dann schreiben sie noch das ein Antragsformular und die Kopie des Gutachtens beiliegt. das Formular liegt bei. das Gutachten nicht.und sie schreiben noch, der Pflegebedarf habe sich maßgebend reduziert. es wurde also auf mein Pflegetagebuch garnicht eingegangen.
                                      genauso wie gesagt kein Wort zu meinem Widerspruch. den hatte ich am 19.5. eingelegt. müßten die also schon haben.
                                      und in dem jetzigen Schreiben ist eine Rechtsbehelfsbelehrung diesmal dabei.
                                      was nun? hinschreiben mit dem Verweis auf den Widerspruch vom 19.5.2013, dass ich den natürlich aufrecht halte.
                                      oder auf das neue Schreiben der KK einen Widerspruch mit dem Hinweis auf mein Schreiben und Widerspruch vom 19.5.2013?

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                                        #20
                                        AW: Widerspruch Pflegestufe

                                        Schreibe direkt einen Widerspruch mit dem Vermerk des letzten Widerspruchs und mit dem Vermerk, dass kein Gutachten beilag. Auch, dass die Zeiten der PS1 nicht mit den tatsächlichen von dir im Pflegetagebuch, welches eingereicht wurde, übereinstimmen und er auch weiterhin Anspruch auf die PS2 hat.

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                                          #21
                                          AW: Widerspruch Pflegestufe

                                          werde ich auf jeden Fall machen.
                                          so heute im ZDF in Frontal 21. ein Beitrag zum Thema MDK und Pflegestufen. es geht da zwar um ältere pflegebedürfige. aber ist sicher auch für jüngere pflegebedürfige interessant.

                                          http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...egen-Patienten

                                          da wird einen natürlich einiges klar.

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                                            #22
                                            AW: Widerspruch Pflegestufe

                                            mein Widerspruch gegen die Runterstufung der Pflegestufe meines Sohnes läuft noch. nun hatte sich der MDK für eine weitere Begutachtung angekündigt, es sollte ausgerechnet die GA sein, die ihm 2009 runterstufte und ein totales Fantasiegutachten schrieb. für wie blöd halten die einen eigentlich? die habe ich natürlich sofort abgelehnt, vorher mit der Lebenshilfe telefoniert, die nannte mir dann zwei GA die wohl etwas fairer begutachten. und den genannten Termin abgesagt, da die von der Lebenshilfe da keine Zeit hat und diesmal will ich sie einfach dabei haben. Pflegetagebuch wird denn auch nochmal geführt.
                                            hatte neulich abends nämlich mal nur rein als Interesse die Zeit gemessen, die ich allein fürs Zähneputzen bei meinen Sohn brauchte, sagenhafte 13 Minuten! hätte ich nie gedacht, bin von maximal 8 Minuten ausgegangen. man merkt es einfach nicht mehr, wieviel Zeit die Pflege benötigt.
                                            Darf der MDK noch Zeiten abziehen, mein Sohn ist 16. es wird ja immer behauptet ein gesundes Kind bräuchte auch die und die Zeit an Pflege. da gibt es doch so eine Tabelle, wo die Abzugszeiten drin stehen.

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                                              #23
                                              AW: Widerspruch Pflegestufe

                                              Hallo Marion,
                                              ab 10 Jahre gibt es keine Abzüge mehr, da man dann davon ausgeht, dass gesunde Kinder dann keinen Hilfebedarf mehr haben.

                                              Ich wünsche euch viel Glück für den Termin und einen korrekten , kompetenten Gutachter.

                                              LG, amai

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                                                #24
                                                AW: Widerspruch Pflegestufe

                                                Hallo zusammen,
                                                neuer Termin MDK ist da.
                                                nun aber was anders, die haben ihm ja auf PS 1 runtergestuft. sehe eben die Kontoauszüge durch.
                                                das letzte Pflegegeld wurde am 28.5.2013 gezahlt, für April und Mai 2013. habe jeden Posten genau durchgesehen. für Juni, Juli, August kein Pflegegeld. den Pflegeeinsatz hatten wir im Juli gehabt, ich geh davon aus, dass die das an die KK weitergeleitet haben.
                                                die Frage, was nun tun? bin echt geschockt, als ich das eben gemerkt habe, die müssen das doch hoffentlich nachbezahlen.
                                                weiß jemand was tun?

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                                                  AW: Widerspruch Pflegestufe

                                                  Hallo Marion,
                                                  Ich würde zunächst anrufen und fragen, warum für Juni, Juli und August kein Pflegegeld gezahlt wurde und auffordern, dies umgehend nachzuholen. Man bekommt doch immer den Durchschlag vom Pflegeeinsatz, falls der Pflegedienst den noch nicht abgerechnet haben sollte, kannst du ja eine Kopie von dem Durchschlag hinschicken.

                                                  Ich bin ja gespannt, was für einen Grund die Pflegekasse nennt.

                                                  LG, amai

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