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  • amai
    antwortet
    Hallo miteinander,
    ich möchte folgende Informationen mit euch teilen. Für die ganze Meldung bitte den Link benutzen:
    https://www.openpetition.de/petition...-sicherstellen

    "22.02.2017 14:57 Uhr

    Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen

    In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.

    Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.

    Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis. [.....]"

    LG, amai

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  • Inge
    antwortet
    Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Erwägung zu überweisen. Das Ministerium muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Anliegen Stellung beziehen. In der Petition wird gefordert, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen von ableitenden und aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln die persönlichen Belange und die Eignung für den persönlichen Alltag gewährleistet werden und für diese Versorgung keine Mehrkosten von den Versicherten zu tragen sind. [...]
    Quelle und kompletter Text: Deutscher Bundestag

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  • Inge
    antwortet
    Staatssekretär Karl-Josef Laumann macht sich weiterhin für eine angemessene Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln stark. Dabei kritisiert er in der „Bild“-Zeitung erneut das Verhalten einiger Krankenkassen. Denn obwohl die Qualitätsanforderungen für Inkontinenzhilfsmittel nach 23 Jahren endlich im März 2016 erhöht wurden, haben einige Krankenkassen erst kürzlich die Monatspauschalen, die sie für die Versorgung der Versicherten zahlen, gesenkt.
    Quelle und kompletter Text: Patientenbeauftragter

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will Krankenkassen per Gesetz verpflichten, Patienten mit einer besseren Qualität von Windeln zu versorgen. „Seit geraumer Zeit äußert eine Vielzahl von Versicherten Beschwerden, wonach die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzmitteln qualitativ nicht ausreichend ist“, heißt es in einem Positionspapier Laumanns, über das der „Spiegel“ am Freitag vorab berichtete.
    Quelle und kompletter Text: apotheke adhoc

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    [...] „Alleine die Ankündigung des Qualitätstests hat deutlich Bewegung in die Sache gebracht. Es ist gut, dass der GKV-Spitzenverband nun auch eine Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses im Bereich der Inkontinenzhilfsmittel für richtig hält. Nach über 20 Jahren wurde das auch höchste Eisenbahn. Denn seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei hat es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben. Für mich steht unzweifelhaft fest: Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Und es ist die gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen. Schließlich ist gerade die Versorgung mit Inkontinenzartikeln für viele ein sensibles Thema. Es kann auch nicht sein, dass Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“ [...]
    Quelle und kompletter Text: Patientenbeauftragter

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Die Versicherung sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, Inkontinenzartikel auf Kosten der Patienten auszuschreiben. Nach einer eigenen Prüfung zieht die Barmer GEK nun die Ausschreibung zurück. Jetzt sind wilde Theorien im Umlauf. [...]
    Quelle und kompletter Text: KStA

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  • werner62
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo zusammen,

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------
    Julia Pradel, 13.10.2015


    INKONTINENZVERSORGUNG

    Windelhosen im Test:
    Der Patientenbeauftragte Josef Laumann (CDU)
    will die Qualität von Inkontinenzprodukten überprüfen.

    ..."Da die Produkte nicht frei im Markt erhältlich seien, bittet Laumann um die Unterstützung der Patienten. Eine Rolle spielt seinem Sprecher zufolge auch, dass man tatsächlich die Produkte prüfen möchte, die die Versicherten erhalten – und nicht die, die Unternehmen auf Nachfrage schicken. Als Entschädigung erhalten die Versicherten 20 Euro.

    Um die Produkte vergleichen zu können, sucht Laumann Inkontinenzhosen mittlerer Größe, mit 70 bis 110 Zentimeter Bauchumfang. Sie sollen eine mittlere Inkontinenzstufe 2 oder eine hohe Inkontinenzstufe 3 haben. Die Packungen sollen originalverpackt sein und mindestens zehn Hosen enthalten.


    Patienten, die Laumann unterstützen wollen, sollen sich an ihre Pflegekraft wenden. Die Pflegeeinrichtungen würden die Kontaktdaten der Versicherten dann an Laumann weiterleiten. Sein Team nehme dann Kontakt mit dem Patienten auf und schicke ihm ein Frankieretikett und einen Vordruck, damit der Aufwand möglichst gering bleibe."....

    http://m.apotheke-adhoc.de/nachricht...15a55f58d35f9b

    http://www.deutsche-apotheker-zeitun...est/16929.html

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo miteinander,

    wer mal wissen möchte, was so in dem 20-Seiten langen Vertrag steht, in dem die Versorgung mit Inkontinenzprodukten geregelt ist, kann hier schauen:

    http://www.aok-gesundheitspartner.de...herbereich.pdf

    Laut des Sachbeareiters meiner AOK-Anlaufstelle, dürfen nur die Fachhäuser, die diesen Vertrag unterschrieben haben, an AOK-Versicherte Windeln abgeben. Angeblich haben, bzw. wollen BKK auch so vorgehen.

    Den Link habe ich von dieser Seite, auf dem auch noch mehr Verträge, die unter Sonstiges laufen, einzusehen sind:

    http://www.aok-gesundheitspartner.de...ige/index.html
    Wer noch mehr lesen möchte kann dann auf dieser Seite anfangen:

    http://www.aok-gesundheitspartner.de...traege_preise/

    Da geht es dann auch noch um andere Hilfsmittelversorgungen.

    Ich hoffe, die Links führen euch zu den angegebenen Seiten.

    Viele Grüße kirsty

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Helmut,

    Noten helfen leider gar nicht, denn der MDK hat eine Liste mit Fragen, die er bei den Einrichtungen einfach abarbeitet.
    Und es gibt für Einrichtungsträger inzwischen eine Software, mit der sich die Einrichtung auf die Fragen des MDK "vorbereiten" kann.
    Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt?!??

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  • HHelmutS
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Inge,

    was du da aufzählst sind Ausgaben die man nachvollziehen kann.

    Noten für Krankenkassen, Hilfsmittel- u. Pharmahesteller würden genau so Helfen wie Noten für Heime u. Wohnstätten.

    Helmut

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von HHelmutS Beitrag anzeigen
    wieviel sich Pflegemittel-, Pharma- , u. Hilfsmittel - hersteller und die Krankenversicherungen selbst, sich unter dem Deckmantel der Menschenwürde, zu Lasten der Versicherten, in die Tasche stecken "dürfen sollten".
    - Hard- und Software für die "Qualitätssicherung"
    - Ausarbeitung und Werbung für das neue Bewertungssystem von Pflegeheimen
    - Studien zu dem ganzen Thema

    Am Donnerstag kam in Bayern2 die Sendung Noten für Heime - Brauchen wir den Pflege-TÜV?.
    Das einstündige Tagesgespräch kann man sich dort auch herunterladen: Tagesgespräch

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  • HHelmutS
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von kirsty Beitrag anzeigen
    Wir werden uns sehr warm anziehen müssen.
    Was kostet der Mensch und seine Würde?
    Hallo kirsty,

    "so einfach" ist es denn doch nicht.. Die Frage ist nicht nur, was uns die Menschenwürde wert ist, sondern vor allem auch... wieviel sich Pflegemittel-, Pharma- , u. Hilfsmittel - hersteller und die Krankenversicherungen selbst, sich unter dem Deckmantel der Menschenwürde, zu Lasten der Versicherten, in die Tasche stecken "dürfen sollten".

    ( Dabei fällt mir ein Fernsehbeitrag zur Diskussion über die Höhe der Krankenkassenbeiträge in Amerika ein. Da fragt eine Richterin einen Pharmahersteller.. ne sorry.. vertan.. einen KrankenVersicherer, warum sie denn die Beiträge erhöhen müssen obwohl man im vorigen Jahr über 2 Milliarden Gewinn nach Steuern gemacht hat, und es im diesem Jahr auch ohne die Beitragserhöhung noch mehr werden würde ? Antwort : Weil wir uns um das Wohl der Versicherten kümmern....

    Der Vorstand der Versicherung ist ja auch da versichert.... und darum mus sie die ja auch kümmern.. )

    Helmut
    Zuletzt geändert von HHelmutS; 28.02.2010, 11:09.

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Es stellt sich einfach nur die Frage,

    Kann man mit 38€ im Monat eine Inkontinenzversorgung finanzieren?

    Die Pflegekasse gibt diese offensichtlich scheinbar nicht lösbare Aufgabe einfach an die Sanitätshäuser ab.

    Der billigste Abieter gewinnt. Der wird aber nicht mehr die Sanitätshäuser zum Weiterverkauf beliefern, sondern wird irgendwo in einem fernen Land sitzen und Windeln auf billigste Art herstellen, die er dann an uns verkaufen wird. Die Kasse hat sich sichtbar mit 38€/Monat aus der Verantwortung der Versorgung gezogen.

    Heute sind es die Windeln, morgen werden es die Hilfsmittel sein und an den Billigmedikamenten will man ja auch schon wieder sparen.

    Wir werden uns sehr warm anziehen müssen.
    Was kostet der Mensch und seine Würde?
    Zuletzt geändert von Kirsten; 26.02.2010, 20:34.

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  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Don Pedro,

    die Weisung kommt angeblich direkt vom Bundesverband der AOK.


    Es handelt sich um den intimsten Bereich des Menschen.

    Vor 15 Jahren war man schier entsetzt, wenn man in anderen Ländern die armselige Versorgung mit ansehen musste. Da lagen schwerstbehinderte Menschen halt mal so auf Torfbetten.

    Sind wir da eigentlich noch wirklich weit von entfernt?

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  • DonPedro
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo,
    in unserer Familie wird meine Schwiegermutter, seit Jahren bettlägrig aufgrund Demenz in einem Pflegebett versorgt. Nun wurde mir als Betreuer von meinem Sanitätshaus Anfang Januar 2010 eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt, dass ich die Mehrkosten für die bisher seit Jahren erhaltenen Windeln übernehmen muss, wenn ich daran festhalten will.
    Natürlich habe ich diese Erklärung unterschrieben mit dem Gedanken, dass ich nach Rechnungstellung durch das Sanitätshaus diese Mehrkosten von der AOK beanragen werde.
    Zur Situation der Pflegeperson möchte ich mitteilen, dass die Patientin zusammengekrümt und total verkrampft im Pflegebett nur mehr den rechten Arm bewegen kann. Die Knie sind angewinkelt und gegeneinander gepresst, sodass ein von der AOK bereitgestelltes Höschen mit Einlage nicht hergenommen werden kann.... Wir sind deshalb auf eine Windel angewiesen, die im notwendigen Bereich zwischen den Oberschenkeln fixiert werden kann.
    Dies wird jedoch mit dem Hinweis der 38 Euro Taktik abgelehnt, da solche Hilfsmittel für diesen Preis nicht zur Verfügung stehen.
    Ich will hier nicht sarkastische Möglichkeiten aufzeichnen, wie die künftige Pflege nach AOK Wünschen ausfallen könnte, weil mir das Wohl und auch der einigermassen erträgliche Zustand meiner Schwiegermutter am Herzen liegt. Ich habe auf jeden Fall die Schnauze voll von dieser praktizierten Gesundheitspolitik. Deswegen habe ich heute einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid beantragt und werde diese Angelegenheit, die gegen jegliche Menschenwüde verstößt in Form einer Klage gegen die AOK Bayern führen.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von HHelmutS Beitrag anzeigen
    in solchen Fällen kann dann selbst vor Gericht was in die Hose gehen... .
    guter Vergleich, Helmut!

    Wenn Annika normal trinken würde, dann wäre die derzeitige Versorgung bei weitem nicht ausreichend. Da sie aber äußerst sparsam mit der Flüssigkeitszufuhr ist, reichen die Billigteile derzeit aus. Und so lange das so klappt, werde ich auch nicht tätig. Dazu ist mir meine Zeit zu schade...

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  • HHelmutS
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von Inge Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich kann jedem nur raten, mit dem Muster des BVKM Widerspruch einzulegen. Heute habe ich eine Verordnung an unseren - von der KK zugeteilten - Lieferanten geschickt. Wenn Menge oder Qualität nicht ausreichend sind, werde ich Widerspruch einlegen. Denn ich weiß genau, dass sich sonst nichts ändern wird.
    Genau Inge,

    man kann nur hoffen das möglichst viele, die "bei vernünftigem Umgang mit Windel" nicht damit zurecht kommen, dagegen vor gehen. Ich schreibe bewußt bei vernünftigem Umgang, denn ich kenne einige Eltern, die aus Angst vor überlaufenden Windeln, obwohl der Kind nichtmal soviel trinkt, nur die dicksten u. teuersten Windeln nehmen.... in solchen Fällen kann dann selbst vor Gericht was in die Hose gehen... .

    Ich bin schon richtig gespannt wie das bei und läuft. Sonja braucht nicht nur Windeln, sondern weil sie ihre Blase zwischendurch zur Reizverschaffung im Überdruckbetrieb betreibt, zum Schutz vor einem Nierenstau auch noch Einmalkatheder... was laut unserer SB bei der KK überhaupt nicht geht... aber schon seit 6 Monaten problemlos läuft.

    Helmut

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Inge,

    mal sehen, wie es bei euch laufen wird. Momentan gilt diese Regelung wohl nur bei der AOK, andere BKK sollen aber angebl. nachziehen.
    Wir werden sehen.

    L.G.
    kirsty

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Yvonne,

    es könnte sein, dass es bei uns in Bayern seit dem 01.01.2010 so ist, dass Kinder - 16 Jahre von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Mir war bis gestern auch nichts von einer getrennten Regelung bekannt.
    Nach der alten Regelung (bis 31.12.09) waren die Windeln nach Saugstärke bezuschusst. Also 51ct/ Stück bei Saugstärke II. (Größe 2)(Lt. AOK)
    Ich habe immer 10€ auf Tena-Windeln aufbezahlt. (pro Karton mit 90 Stück, normale Saugstärke)
    Mir ist noch nicht ganz klar, ob diese neue Regelung nur bayernweit gilt.Es scheint aber so, da kaum Reaktionen kommen. Vielleicht sind auch noch viele Benutzer mit Windeln versorgt.
    Bayernweit sind es 180 000 Menschen die Inkontinenzprodukte benötigen. (von der AOK - wenn ich es richtig verstanden habe.)

    Es ist ja im Prinzip auch nicht mehr so, dass der Patient bezuschusst wird, sondern das Sanihaus bekommt die 38€/Monat Pauschal für jede Verordnung (demnach eines Patienten über 16 Jahre), die es am Monatsende vorlegt. Wie sie dann mit uns abrechnen bleibt außen vor. (Sie sind aber verpflichtet, ein Produkt kostenfrei (außer dem Eigenanteil von 10%) ) im Rahmen der benötigten Menge zur Verfügung zu stellen.

    So habe ich es zumindest verstanden. Man müsste mal ein Sanitätshaus dazu hören. Vielleicht erfährt man da noch einiges mehr.

    Viele Grüße
    kirsty
    Zuletzt geändert von Kirsten; 05.02.2010, 21:05.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo zusammen,

    ich kann jedem nur raten, mit dem Muster des BVKM Widerspruch einzulegen. Heute habe ich eine Verordnung an unseren - von der KK zugeteilten - Lieferanten geschickt. Wenn Menge oder Qualität nicht ausreichend sind, werde ich Widerspruch einlegen. Denn ich weiß genau, dass sich sonst nichts ändern wird.

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  • Yvonne
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo Kirsty,

    hm das ist ja interessant, dass Kinder bis 16 ausgeschlossen sind. Gibt es da einen Gesetzestext zu? Seitdem Sarah Windeln benötigt bekommen wir auch nur die Pauschale von 38€
    Was für ein Satz steht denn dann KIndern bia 16 Jahren zu? Denn es gibt ja viele die drauf zahlen.

    Liebe Grüße

    Yvonne

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von Carmen62 Beitrag anzeigen
    Hi
    Ich bin mit unseren Windeln zufrieden,und ich bekomme soviel
    wie ich für Noah benötige......alles ohne Zuzahlung.
    Wir haben eine Windel...luftdurchlässig und allergiearm.
    Sie läuft selten aus,und hält viele Stunden aus
    LG Carmen
    Hallo Carmen,

    Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von den neuen Bestimmungen ausgeschlossen.

    L.G.
    kirsty

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  • Kirsten
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Nach Rücksprache mit der Krankenkasse/Pflegekasse wo man mir die o.g. Neuerung ausführlichst erklärte, möchte ich euch meine neusten Erkenntnisse mitteilen:

    Nur noch Sanihäuser/Apotheken die die neue Vereinbarung unterschrieben haben, dürfen Windeln abgeben. Für jede Person die mit Inkontinenzartikeln versorgt wird, gibt es 38€ Festpreis im Monat. Egal ob die Person 10 Windeln, oder 200 Windeln braucht. Hier greift das Solidaritätsprinzip. Also eine Art Mischkalkulation. Alles auf der Grundlage zuzahlungsfrei. (nur 10% Eigenanteil) Sollte man die Billigwindeln nicht bevorzugen, kann man ein höherwertiges Produkt wählen und zahlt hier den Mehrbetrag drauf. Sollte der Bedarf für die gestellte Windelmenge im Monat oder längsten 6 Monate nicht ausreichen, dann kann man Windeln nachholen, die ebenfalls (angeblich) vom Sanihaus kostenfrei gestellt werden müssen, für die höherwertige Windel würde nur der Mehrbetrag anfallen. (Wie können die Sanitätshäuser da zurechtkommen?)

    Der Arzt oder das Sanihaus sollen einem erzählen, wie viele Windeln man braucht (3-6 Windeln am Tag sind von der KK als normal angesetzt) und mit diesem Wissen dürfen wir uns dann die Windeln abholen. Also meine 90 Windeln im Monat rühren dann wohl von meinem Rezept her, dass seit Jahren auf 180 Windeln = 2 Kartons à 90 Stück ausgestellt wurde. Eine Mengenangabe darf aber seit 01.01.2010 nicht mehr auf dem Rezept stehen, sondern der Text:

    Monats- oder Quartalsbedarf

    Den legt dann das Sanihaus (nach Rücksprache/Aufklärung mit dem Patienten) erst einmal fest. Langt die Menge nicht, ist das Sanihaus verpflichtet, auch die Höherversorgung zu gewährleisten. Alles im Rahmen der einmaligen Pauschale von 38€.

    Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bleiben von dieser Regelung außen vor. (Obwohl unsere Kinder seit sie erwachsen sind, teilweise die gleichen Windeln und Menge benötigen?)

    Bis 31.12.2009 gab es übrigens 0,51€ pro Windel mit der Saugstärke 2.

    Diese neue Handhabung soll für klare und durchsichtige Finanzierung sorgen. Da sei wohl zu viel Missbrauch in den letzten Jahren betrieben worden.
    Eigentlich müsste ich mir eher wie ein Schwarzmarkthändler vorkommen, als eine Person, die einen Menschen mit den nötigen Inkontinenzprodukten pflegt.


    Man hat die Patienten im Vorfeld nicht informiert, da ja die Briefmarken ein riesiges Loch in die Kassen gerissen hätten, auch die Versorgung wäre vielleicht ins trudeln gekommen und wenn es im Monatsheftchen gestanden hätte, wäre es sowieso nicht gelesen worden. (Weil Menschen die schwer behinderte Menschen pflegen des Lesens nicht mächtig sind? )
    Immerhin gibt es 180 000 Betroffene in Bayern und man hat bis jetzt im nachhinein schon ungefähr 70 000 Briefe zur Aufklärung verschickt.

    Fakt ist, der Windelanbieter bekommt pro Pflegebedürftigen nur noch 38€ ./. 10% Eigenanteil seitens der Pflegekasse für Inkontinenzversorgung im Monat gestellt.
    Fakt ist, in der AOK weiß man, dass damit keine Inkontinenzversorgung gesichert werden kann.
    Fakt ist, man hat herausgefunden, dass viel innerhalb der Abgabe geschummelt wurde.
    Fakt ist, wenn ich das höherwertige Produkt nehme, damit den Windelverbrauch senke, (wie ich statt "schummeln" schon immer getan habe -das ehrt mich- danke lieber Mitarbeiter der AOK) freut sich mein Sanitätshaus. Dann hat es die Chance, doch noch etwas zu verdienen. Damit kann man aber keine Reichtümer anschaffen, versteht sich.
    Die legen bei dem einen Patienten drauf und beim anderen machen sie dafür wieder plus. Denn sie bekommen ja für jede Verordnung die im Monat vorgelegt wird pauschal die 38€, bzw. im Quartal 114€. (Außer der Patient stirbt im laufenden Quartal, dann hat das Sanihaus Pech, außer es kann sich seine Windeln aus dem Trauerhaus zurückholen und dem nächsten Kandidaten -sorry natürlich Patient- weiter anbieten.)
    Die Geschäftsvorfälle der Sanihäuser weisen nur 1% der Gesamtsumme für die Inkontinenzversorgung in ihrer Bilanz aus. Reich kann man damit nicht werden. Aber die Apotheken und Sanihäuser verdienen ja an den anderen Sachen immer noch genug. Da können sie ja großzügig ihre Patienten mit den Windeln mit versorgen. Ob das stimmt? Ich weiß es nicht.

    Fazit: Die Windel trägt aber der Pflegebedürftige, der der am Ende der Kette steht und auf dessen Schultern (Hier: Hintern) wird es wieder mal -ohne ihn dazu zu fragen- ausgetragen.

    Entschuldigt meinen Sarkasmus.

    Die anderen Kassen wie BKK würden sich diesem System auch demnächst anschließen. Momentan scheint es nur die AOK so zu betreiben. Dafür nimmt sie ja auch nicht die 8€ Aufschlag, wie die anderen Kassen es künftig tun werden. Man könnte fast denken, dass sie sich die 8€ durch Ersparnisse an dem Mensch mit Behinderung (oder auch ihres pflegebedürftigen Alten) auf ihre Art reinholt - oder?? Ich denke, ich habe alles so wiedergegeben, wie es mir sehr ausführlich erklärt wurde. Dafür danke ich auch dem Mitarbeiter meiner Krankenkasse. Nun weiß man, woran man ist. Vielleicht sollte so eine Aufklärung aber im Vorfeld getätigt werden, sonst kommt man sich doch ein wenig "geschäftsunfähig" vor.
    Viele Grüße
    kirsty
    Zuletzt geändert von Kirsten; 05.02.2010, 20:58.

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  • Inge
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Hallo zusammen,

    hab da grad was gefunden, das hilfreich sein könnte. Ich habe allerdings noch keine Zeit, um es mir genauer anzuschauen: Argumentationshilfen für Versorgung mit Inkontinenzhilfen

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  • HHelmutS
    antwortet
    AW: Inkontinenzversorgung

    Zitat von kirsty Beitrag anzeigen
    Hallo miteinander,

    @Helmut, es ist ja schon vieles im Gesetz verankert, aber Recht haben und Recht für alle sind dann 2 verschiedene Seiten. Es wird doch immer wieder darauf angelegt, ob einer sich wehrt oder nicht.
    Nicht jeder kennt die Gesetze. Hast du ein Aktenzeichen zu diesem Entscheid? Wir wurden pauschal darauf hingewiesen. Ich bin mir nun nicht sicher, ob es nur von unserer Krankenkasse so gehandhabt wird, ob es bayernweit so läuft , oder wie bundesweit gehandelt wird.


    Hallo kristy,

    ich kenne die Gesetzte nicht, ... und die Entscheidungsträger bei der KK entweder auch nicht, oder sie verstoßen fahrlässig leichtsinnig bis Vorsätzlich dagegen. Anders ist nicht zu erklären, warum die Gerichte immer wieder Entscheidungen der KK kippen. Daher ist es für mich völlig normal, das ich Entscheidungen der KK, die von der Verordnung abweichen, vom Gericht prüfen lassen.

    Ein Urteil zu dem Thema.. pauschal auf billigstes verweisen.. steht hier in der Urteilssammlung... da geht es um Höhrgeräte. Die Begründung des Gerichts gilt für alle Hilfsmittelbereiche.

    Die Politik sollte bei dem Thema soviel Anstand an den Tag legen, das es sich selbst die Bezüge genau so weit kürzt, wie sie Kranken u. Behinderten durch ihre Entscheidung in die Tasche greift. So lange sie das nicht tut... sollte man nie die KK, sondern "immer" das Gericht entscheiden lassen.

    Helmut

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