Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pflegegeld anteilig bei KH Aufenthalt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pflegegeld anteilig bei KH Aufenthalt?

    Hallo zusammen,

    immer wieder kann man in Foren lesen, dass bei entsprechender Bescheinigung über fortführend der Pflege auch im KH, das Pflegegeld über die 28 Tage hinaus anteilig weiterbezahlt wird. Ist ja eigentlich auch sehr plausibel.

    Legt man diese Bescheinigung vor, dann zahlt die Pflegekasse auch weiter.

    Gestern bekam ich die Erklärung, dass bei einem schwerstmehrfachbehinderten, aber bereits erwachsenem Kind dieses nicht in Betracht käme, sondern nur für Kleinkinder. Da würde das Pflegegeld weiterbezahlt. Auf meine Nachfrage hin, auf welcher Grundlage sich dies beziehen würde, hies es "keine". Es wäre so. Als ich dann weiter fragte, warum es bei Kleinkindern weiter gezahlt würde, wurde es mir so erklärt:

    Kleine Kinder muss man windeln, füttern, betreuen. Bei erwachsenen Menschen wäre das so, als wenn "ALTE MENSCHEN" aus der Pflege ins KH kämen. Da wird eben das Pflegegeld auch nicht weiter bezahlt.

    Also sitze ich heute am PC und überlege dauernd, was ich verkehrt mache. Mein erwachsenes Kind ist kein alter Mensch. Mein erwachsenes Kind mit Bartwuchs wird gewindelt, ihm wird das Essen gereicht und es wird 24 Stunden betreut.
    Ich muss als gesetzlicher Betreuer auch immer für ihn sorgen. Ich musste im KH dabei sein, sonst hätte er wegen Nahrungsverweigerung eine PEG-Sonde bekommen. Die Epi medies wären nicht in die richtige Spiegel Laufbahn gekommen. Im wurden 5 Zähne entfernt und auch dabei war mein ganzer physicher und psyschicher Einsatz gefordert. Kein Personal in keinem Krankenhaus ist bei dem derzeitigen Pflegenotstand und auch der Finanzierung selbst in der Lage, solch über dem Maßen hinausgehende Pflege abzuleisten, sollte es vor allem menschengerecht bleiben. In solchen Fällen bleibt nur die Option auf eine Magensonde.

    Kennt sich jemand mit so was aus? Ich werde mich mal kundig machen und ganz oben nachfragen. Zumindest bei Gericht inwieweit es sich mit meiner Betreuertätigkeit vereinbaren lässt, würde ich mein "altes Mensch Kind" einfach für ein halbes Jahr ins KH abschieben und derweil dem persönlichen Vergnügen und Wünschen einer Frau zwischen 50 und 60 Jahren nachgehen. Dann würde ich auch keine tausende KM auf meinen Tacho fahren und vor allem könnte ich vielleicht ein wenig Geld mit Putzen verdienen und so meine Ausfallzeit in der Rente irgendwie versuchen auszugleichen. Es ist in meinen Augen ein unsoziales Verhalten und gerade mit Blick auf die Ausfallzeit in der Rente, überhaupt nicht mit unserer Sozialpolitik auf eine Stufe zu bringen. In dem Moment, wo ein erwachsenes Kind mit schwerster Behinderung in ein KH kommt und dort länger als 28 Tage bleibt, geht die Mutter oder der Vater als Betreuer und Pflegekraft zuhause, einen Schritt weiter in die Altersarmut. Ist das mit unserem Gesetz wirklich im Einklang zu bringen?
    Zuletzt geändert von Till; 14.10.2014, 13:25.

    #2
    AW: Pflegegeld anteilig bei KH Aufenthalt?

    Hallo!

    Auch wenn mir bewusst ist, dass der Beitrag eher dem Frustabbau diente, versuche ich eine sachliche Antwort:

    Zitat von Till Beitrag anzeigen
    Gestern bekam ich die Erklärung, dass bei einem schwerstmehrfachbehinderten, aber bereits erwachsenem Kind dieses nicht in Betracht käme, sondern nur für Kleinkinder.
    Gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI ruht der Anspruch auf Pflegegeld mit Beginn der 5. Woche einer stationären KH-Behandlung. Grundsatz dahinter ist: Im KH wird von einer Vollversorgung (stationär) ausgegangen. Wenn nun aus irgendwelchen Gründen die Pflege weiterhin von der bisherigen (privaten) Pflegeperson weiter ausgeführt werden muss, fällt die denkgesetzliche Begründung für die Ruhendstellung natürlich weg. Somit müsste bei entsprechendem Nachweis auch weiterhin Pflegegeld bezahlt werden.


    Kleine Kinder muss man windeln, füttern, betreuen. Bei erwachsenen Menschen wäre das so, als wenn "ALTE MENSCHEN" aus der Pflege ins KH kämen. Da wird eben das Pflegegeld auch nicht weiter bezahlt.
    Das ist ganz offensichtlich keine sachkundige Begründung.
    Bei solchen Behauptungen empfiehlt es sich immer zu fragen: "Aha, und wo genau steht das im Gesetzbuch...?"


    Ich muss als gesetzlicher Betreuer auch immer für ihn sorgen.
    Nö, ganz sicher nicht.
    Der Rechtliche Betreuer hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten des von ihm betreuten Menschen als gesetzlicher Vertreter zu besorgen. Nicht mehr, nicht weniger.


    Ich musste im KH dabei sein, sonst hätte er wegen Nahrungsverweigerung eine PEG-Sonde bekommen.
    Jedoch nicht in der Funktion als Rechtlicher Betreuer.
    Es ist schon wichtig, da genau zu trennen.


    Zumindest bei Gericht inwieweit es sich mit meiner Betreuertätigkeit vereinbaren lässt, würde ich mein "altes Mensch Kind" einfach für ein halbes Jahr ins KH abschieben und derweil dem persönlichen Vergnügen und Wünschen einer Frau zwischen 50 und 60 Jahren nachgehen.
    Auch wenn es wohl als rhetorische Frage gemeint war: Lässt es sich nicht.


    In dem Moment, wo ein erwachsenes Kind mit schwerster Behinderung in ein KH kommt und dort länger als 28 Tage bleibt, geht die Mutter oder der Vater als Betreuer und Pflegekraft zuhause, einen Schritt weiter in die Altersarmut.
    Hm, Pflegegeld war meiner Kenntnis nach auch nie dafür gedacht, Altersarmut bei der Pflegeperson zu vermeiden - dafür war es auch schon immer viel zu niedrig. Und die Problematik der Altersversorgung der vielen "in Vollzeit" pflegenden Angehörigen ist sicherlich auch dann nicht gelöst, wenn das Pflegegeld bei KH-Aufenthalten weitergezahlt werden würde. Das ist schon eine größere Baustelle.

    Zu trennen ist das übrigens ganz deutlich von der Funktion als Rechtlicher Betreuer - die hat damit rein gar nichts zu tun. Als Rechtlicher Betreuer muss man ausdrücklich nicht den ganzen Tag bei seinem Betreuten sein.


    Gruß,

    Daniel

    Kommentar


      #3
      AW: Pflegegeld anteilig bei KH Aufenthalt?

      Hallo Till,

      hast Du einen schriftlichen Antrag gestellt? Falls nicht: nachholen und einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      17 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 17.

      Lädt...
      X