Hallo zusammen,
immer wieder kann man in Foren lesen, dass bei entsprechender Bescheinigung über fortführend der Pflege auch im KH, das Pflegegeld über die 28 Tage hinaus anteilig weiterbezahlt wird. Ist ja eigentlich auch sehr plausibel.
Legt man diese Bescheinigung vor, dann zahlt die Pflegekasse auch weiter.
Gestern bekam ich die Erklärung, dass bei einem schwerstmehrfachbehinderten, aber bereits erwachsenem Kind dieses nicht in Betracht käme, sondern nur für Kleinkinder. Da würde das Pflegegeld weiterbezahlt. Auf meine Nachfrage hin, auf welcher Grundlage sich dies beziehen würde, hies es "keine". Es wäre so. Als ich dann weiter fragte, warum es bei Kleinkindern weiter gezahlt würde, wurde es mir so erklärt:
Kleine Kinder muss man windeln, füttern, betreuen. Bei erwachsenen Menschen wäre das so, als wenn "ALTE MENSCHEN" aus der Pflege ins KH kämen. Da wird eben das Pflegegeld auch nicht weiter bezahlt.
Also sitze ich heute am PC und überlege dauernd, was ich verkehrt mache. Mein erwachsenes Kind ist kein alter Mensch. Mein erwachsenes Kind mit Bartwuchs wird gewindelt, ihm wird das Essen gereicht und es wird 24 Stunden betreut.
Ich muss als gesetzlicher Betreuer auch immer für ihn sorgen. Ich musste im KH dabei sein, sonst hätte er wegen Nahrungsverweigerung eine PEG-Sonde bekommen. Die Epi medies wären nicht in die richtige Spiegel Laufbahn gekommen. Im wurden 5 Zähne entfernt und auch dabei war mein ganzer physicher und psyschicher Einsatz gefordert. Kein Personal in keinem Krankenhaus ist bei dem derzeitigen Pflegenotstand und auch der Finanzierung selbst in der Lage, solch über dem Maßen hinausgehende Pflege abzuleisten, sollte es vor allem menschengerecht bleiben. In solchen Fällen bleibt nur die Option auf eine Magensonde.
Kennt sich jemand mit so was aus? Ich werde mich mal kundig machen und ganz oben nachfragen. Zumindest bei Gericht inwieweit es sich mit meiner Betreuertätigkeit vereinbaren lässt, würde ich mein "altes Mensch Kind" einfach für ein halbes Jahr ins KH abschieben und derweil dem persönlichen Vergnügen und Wünschen einer Frau zwischen 50 und 60 Jahren nachgehen. Dann würde ich auch keine tausende KM auf meinen Tacho fahren und vor allem könnte ich vielleicht ein wenig Geld mit Putzen verdienen und so meine Ausfallzeit in der Rente irgendwie versuchen auszugleichen. Es ist in meinen Augen ein unsoziales Verhalten und gerade mit Blick auf die Ausfallzeit in der Rente, überhaupt nicht mit unserer Sozialpolitik auf eine Stufe zu bringen. In dem Moment, wo ein erwachsenes Kind mit schwerster Behinderung in ein KH kommt und dort länger als 28 Tage bleibt, geht die Mutter oder der Vater als Betreuer und Pflegekraft zuhause, einen Schritt weiter in die Altersarmut. Ist das mit unserem Gesetz wirklich im Einklang zu bringen?
immer wieder kann man in Foren lesen, dass bei entsprechender Bescheinigung über fortführend der Pflege auch im KH, das Pflegegeld über die 28 Tage hinaus anteilig weiterbezahlt wird. Ist ja eigentlich auch sehr plausibel.
Legt man diese Bescheinigung vor, dann zahlt die Pflegekasse auch weiter.
Gestern bekam ich die Erklärung, dass bei einem schwerstmehrfachbehinderten, aber bereits erwachsenem Kind dieses nicht in Betracht käme, sondern nur für Kleinkinder. Da würde das Pflegegeld weiterbezahlt. Auf meine Nachfrage hin, auf welcher Grundlage sich dies beziehen würde, hies es "keine". Es wäre so. Als ich dann weiter fragte, warum es bei Kleinkindern weiter gezahlt würde, wurde es mir so erklärt:
Kleine Kinder muss man windeln, füttern, betreuen. Bei erwachsenen Menschen wäre das so, als wenn "ALTE MENSCHEN" aus der Pflege ins KH kämen. Da wird eben das Pflegegeld auch nicht weiter bezahlt.
Also sitze ich heute am PC und überlege dauernd, was ich verkehrt mache. Mein erwachsenes Kind ist kein alter Mensch. Mein erwachsenes Kind mit Bartwuchs wird gewindelt, ihm wird das Essen gereicht und es wird 24 Stunden betreut.
Ich muss als gesetzlicher Betreuer auch immer für ihn sorgen. Ich musste im KH dabei sein, sonst hätte er wegen Nahrungsverweigerung eine PEG-Sonde bekommen. Die Epi medies wären nicht in die richtige Spiegel Laufbahn gekommen. Im wurden 5 Zähne entfernt und auch dabei war mein ganzer physicher und psyschicher Einsatz gefordert. Kein Personal in keinem Krankenhaus ist bei dem derzeitigen Pflegenotstand und auch der Finanzierung selbst in der Lage, solch über dem Maßen hinausgehende Pflege abzuleisten, sollte es vor allem menschengerecht bleiben. In solchen Fällen bleibt nur die Option auf eine Magensonde.
Kennt sich jemand mit so was aus? Ich werde mich mal kundig machen und ganz oben nachfragen. Zumindest bei Gericht inwieweit es sich mit meiner Betreuertätigkeit vereinbaren lässt, würde ich mein "altes Mensch Kind" einfach für ein halbes Jahr ins KH abschieben und derweil dem persönlichen Vergnügen und Wünschen einer Frau zwischen 50 und 60 Jahren nachgehen. Dann würde ich auch keine tausende KM auf meinen Tacho fahren und vor allem könnte ich vielleicht ein wenig Geld mit Putzen verdienen und so meine Ausfallzeit in der Rente irgendwie versuchen auszugleichen. Es ist in meinen Augen ein unsoziales Verhalten und gerade mit Blick auf die Ausfallzeit in der Rente, überhaupt nicht mit unserer Sozialpolitik auf eine Stufe zu bringen. In dem Moment, wo ein erwachsenes Kind mit schwerster Behinderung in ein KH kommt und dort länger als 28 Tage bleibt, geht die Mutter oder der Vater als Betreuer und Pflegekraft zuhause, einen Schritt weiter in die Altersarmut. Ist das mit unserem Gesetz wirklich im Einklang zu bringen?