Hallo,
Ich habe eiene sehr dringende frage,
Ich beziehe ALG2 und lebe mit meinem 17 jährigen sohn (gdb 100%+G+B+H) in einer 3,5 raum wohnung mit 54qm Wohnfläche.
Wenn mein sohn mal in eine betreute wohngruppe oder etwas in der Richtung ziehen sollte,darf ich dann die Wohnung mit seinem eigenen Zimmer trotzdem behalten,bei bezug von hartz4?
Er wird ja an den Wochenenden und in den Ferien immer mal wieder zu besuch kommen.
Hat er einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer, auch wenn er mehr oder weniger "nur" zu besuch nach hause kommt?
Ich danke euch und hoffe,dass mir jemand da weiter helfen kann!
Liebe grüsse
monalisa1976
Ich habe eiene sehr dringende frage,
Ich beziehe ALG2 und lebe mit meinem 17 jährigen sohn (gdb 100%+G+B+H) in einer 3,5 raum wohnung mit 54qm Wohnfläche.
Wenn mein sohn mal in eine betreute wohngruppe oder etwas in der Richtung ziehen sollte,darf ich dann die Wohnung mit seinem eigenen Zimmer trotzdem behalten,bei bezug von hartz4?
Er wird ja an den Wochenenden und in den Ferien immer mal wieder zu besuch kommen.
Hat er einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer, auch wenn er mehr oder weniger "nur" zu besuch nach hause kommt?
Ich danke euch und hoffe,dass mir jemand da weiter helfen kann!
Liebe grüsse
monalisa1976