Hallo, wir haben ein Problem.
Folgendes ist passiert.
Wir haben im September 2014, weil unser Sohn (Schwerstmehrfachbehinderung) im Oktober 2014 Volljährig wurde Grundsicherung beantragt. Nach 10 Monaten warten hat das Amt, nachdem wir mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben, endlich einen Bescheid erstellt und mit der Zahlung begonnen (Nachzahlung auf Grund des Bescheides ist erfolgt).
Dieser Bescheid war allerdings fehlerhaft und wir legten fristgerecht (im August 2015) Widerspruch ein. Auf die Bearbeitung dieses Widerspruches warten wir immer noch.
Und jetzt kommt der Hammer. Wir haben im August direkt einen Folgeantrag gestellt und jetzt kam kein Geld. Einfach die Zahlung eingestellt, ohne einen Bescheid.
Jetzt unsere Frage. Wie gehen wir am Besten vor?
Wir haben uns gedacht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eine Untätigkeitsklage (fristgerecht) im nächsten Monat oder was kann man machen? Außerdem befürchten wir, dass die Mitarbeiterin des Amtes etwas gegen uns, bzw unseren Sohn hat. Können wir wegen Befangenheit oder ähnliches eine neue Bearbeiterin verlangen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Folgendes ist passiert.
Wir haben im September 2014, weil unser Sohn (Schwerstmehrfachbehinderung) im Oktober 2014 Volljährig wurde Grundsicherung beantragt. Nach 10 Monaten warten hat das Amt, nachdem wir mit einer Untätigkeitsklage gedroht haben, endlich einen Bescheid erstellt und mit der Zahlung begonnen (Nachzahlung auf Grund des Bescheides ist erfolgt).
Dieser Bescheid war allerdings fehlerhaft und wir legten fristgerecht (im August 2015) Widerspruch ein. Auf die Bearbeitung dieses Widerspruches warten wir immer noch.
Und jetzt kommt der Hammer. Wir haben im August direkt einen Folgeantrag gestellt und jetzt kam kein Geld. Einfach die Zahlung eingestellt, ohne einen Bescheid.
Jetzt unsere Frage. Wie gehen wir am Besten vor?
Wir haben uns gedacht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, eine Untätigkeitsklage (fristgerecht) im nächsten Monat oder was kann man machen? Außerdem befürchten wir, dass die Mitarbeiterin des Amtes etwas gegen uns, bzw unseren Sohn hat. Können wir wegen Befangenheit oder ähnliches eine neue Bearbeiterin verlangen?
Vielen Dank für Eure Antworten