[...] Die Rechtsauffassung des BMAS, der sich die Sozialämter anschließen, hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für falsch. Dies haben wir dem Ministerium im Dezember 2017 in einer Stellungnahme zu dem Problem ausführlich erläutert. Auch die Bundesländer lehnten mit Beschluss vom 6./.7.12.2017 die neue Regelung ab. Ob das BMAS seine Meinung nun ändern wird, bleibt abzuwarten. [...]Quelle, kompletter Text und Links zu der Stellungnahme der Lebenshilfe und dem Beschluss der Bundesländer: Lebenshilfe
GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM
Keine Grundsicherung für behinderte AzubisQuelle, kompletter Text und Link zum Film: WDR
- Neuregelung verweigert behinderten Azubis die Grundsicherung
- Eltern wollen Unterstützung einklagen
- NRW-Sozialminister würde Änderung unterstützen
Änderung in Sicht? Bekommen behinderte Menschen im Eingangsbereich bzw. Berufsbildungsbereich der WfbM künftig wieder Grundsicherung?
Menschen mit Behinderung in AusbildungQuelle und kompletter Text: Deutschlandfunk
"Im Berufsbildungsbereich muss sich etwas ändern"
Menschen mit Handicap in Ausbildung haben derzeit keinen Anspruch auf Grundsicherung. Die Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Jeanne Nicklas-Faust, vertritt die Ansicht, dass diese "fälschlich vorenthalten" wird. Sie glaube aber, dass es auf Seiten des Gesetzgebers zu einer "Klarstellung" kommen werde. [...]
Hallo zusammen,
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Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht
Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht
In seinem Schreiben an den bvkm vom 5. Februar 2018 bekräftigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung dass Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer WfbM durchlaufen, keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Ministerium hält dies aber für problematisch und plädiert deshalb für eine Rechtsänderung.
Schreiben des BMAS vom Februar 2018:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Sc...-3-SGB-XII.pdf
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LG Monika
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Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht
Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht
In seinem Schreiben an den bvkm vom 5. Februar 2018 bekräftigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung dass Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer WfbM durchlaufen, keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Ministerium hält dies aber für problematisch und plädiert deshalb für eine Rechtsänderung.
Schreiben des BMAS vom Februar 2018:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Sc...-3-SGB-XII.pdf
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LG Monika
Aktuelles und wichtiges Urteil mit dem Leitsatz:
SG Augsburg, Urteil v. 16.02.2018 – S 8 SO 143/17
Auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden. (Rn. 19 – 27)
SG Augsburg, Urteil v. 16.02.2018 – S 8 SO 143/17
Hallo zusammen,
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Stand: März 2018
Musterwiderspruch für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM aktualisiert
Der bvkm hat seinen Musterwiderspruch im Hinblick auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Augsburg vom 16. Februar 2018 (Aktenzeichen S 8 SO 143/17) aktualisiert. Das SG hatte entschieden, dass auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden kann. Die betroffenen Personen haben deshalb nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch-für-Personen-im-Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_März-2018.pdf
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LG
Monika
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Stand: März 2018
Musterwiderspruch für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM aktualisiert
Der bvkm hat seinen Musterwiderspruch im Hinblick auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Augsburg vom 16. Februar 2018 (Aktenzeichen S 8 SO 143/17) aktualisiert. Das SG hatte entschieden, dass auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden kann. Die betroffenen Personen haben deshalb nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch-für-Personen-im-Eingangs-und-Berufsbildungsbereich_März-2018.pdf
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LG
Monika
Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 30.04.2018
[...] Ausschluss stellt Verstoß gegen Grundgesetz darQuelle und kompletter Text: Kostenlose-Urteile
Ein solcher Ausschluss stelle einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG dar. Die Betroffenen hätten aufgrund des Ausschlusses regelmäßig während der Dauer des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs keinen Anspruch auf Sozialleistungen zur Existenzsicherung. [...]
Hallo zusammen,
um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.
Vor einigen Wochen wurden einem Betroffenen die Zahlung von Grundsicherung verweigert und bereits erhaltene Leistungen sollten zurückgezahlt werden. Der Betroffene solle sich ans Jobcenter(!) wenden. Hier wurde eine Anwältin eingeschaltet, die einen sehr gut formulierten Widerspruch geschrieben hat.
Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist. Eine Tagesförderstätte ist für behinderte Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können - die also nicht mal in einer WfbM arbeiten können. Und jetzt wird überprüft, ob sie nicht doch einer ganz normalen Berufstätigkeit nachgehen kann.
Als Grund für die unnötige Bürokratie wird eine Rechtsänderung, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, angegeben. Diese Änderung betrifft jedoch nur Eingangsbereich der WfbM, also den Bereich, in den unsere Tochter niemals gelangt ist, weil sie selbst dafür zu schwer behindert ist.
Das BMAS legt das Gesetz (wie bei der Regelbedarfsstufe 3) gegen die Interessen der Betroffenen aus, obwohl es bereits positive Gerichtsurteile gibt. Es werden also wieder(!) Eltern durch alle Instanzen gejagt, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.
Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?
um diesen bürokratischen Irrsinn komplett zu machen, werden inzwischen auch die Besucher von Tagesförderstätten einbezogen.
Vor einigen Wochen wurden einem Betroffenen die Zahlung von Grundsicherung verweigert und bereits erhaltene Leistungen sollten zurückgezahlt werden. Der Betroffene solle sich ans Jobcenter(!) wenden. Hier wurde eine Anwältin eingeschaltet, die einen sehr gut formulierten Widerspruch geschrieben hat.
Gestern bekamen wir ein Schreiben, dass - nachdem unsere Tochter seit 15 Jahren die Tagesförderstätte besucht und Grundsicherung bekommt - jetzt überprüft werden muss, ob sie wirklich dauerhaft erwerbsunfähig ist. Eine Tagesförderstätte ist für behinderte Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können - die also nicht mal in einer WfbM arbeiten können. Und jetzt wird überprüft, ob sie nicht doch einer ganz normalen Berufstätigkeit nachgehen kann.
Als Grund für die unnötige Bürokratie wird eine Rechtsänderung, die vor einem Jahr in Kraft getreten ist, angegeben. Diese Änderung betrifft jedoch nur Eingangsbereich der WfbM, also den Bereich, in den unsere Tochter niemals gelangt ist, weil sie selbst dafür zu schwer behindert ist.
Das BMAS legt das Gesetz (wie bei der Regelbedarfsstufe 3) gegen die Interessen der Betroffenen aus, obwohl es bereits positive Gerichtsurteile gibt. Es werden also wieder(!) Eltern durch alle Instanzen gejagt, um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.
Wie viel Kraft und Zeit, die wir anderer Stelle wirklich dringend benötigen, gehen da verloren?
vielen Dank allen für das enorme Engagement!
Eine Anmerkung: Mehrfach ist Verena Bentele als Bundesbehindertenbeauftragte als Adressatin genannt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 9.5.2018 Jürgen Dusel in sein Amt als neuem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Jürgen Dusel war bislang in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er tritt die Nachfolge von Frau Verena Bentele an.
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/dusel-neuer-behindertenbeauftragter.html
Frau Bentele ist inzwischen neugewählte Präsidentin des VDK.
Grüße,
Wolfgang
Eine Anmerkung: Mehrfach ist Verena Bentele als Bundesbehindertenbeauftragte als Adressatin genannt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 9.5.2018 Jürgen Dusel in sein Amt als neuem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Jürgen Dusel war bislang in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er tritt die Nachfolge von Frau Verena Bentele an.
http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/dusel-neuer-behindertenbeauftragter.html
Frau Bentele ist inzwischen neugewählte Präsidentin des VDK.
Grüße,
Wolfgang
wir k
in dem rechtstreit des XXXX gegen stadtverband XXXX weist das Gericht darauf hin, dass der angefochtene versagungsbescheid rechtswidrig sein d
Hallo halloworld,
schade das Deine Beiträge nicht komplett sind.
Es hört sich so an als wenn ihr vor Gericht etwas erreicht hättet...
LG
Monika
schade das Deine Beiträge nicht komplett sind.
Es hört sich so an als wenn ihr vor Gericht etwas erreicht hättet...

LG
Monika
SG Aurich: Anspruch auf Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbe- reich der WfbM Urteil vom 2. Mai 2019 (S 13 SO 28/18) Nach dem Urteil des Sozialgerichts (SG) Aurich vom 2. Mai 2019 (Aktenzeichen S 13 SO 28/18) hat der sich im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) befindliche Kläger seine volle dauerhafte Erwerbsminderung nachgewiesen und kann deshalb Leis- tungen der Grundsicherung beanspruchen.Quelle und kompletter Text: BVKM
