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GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

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    GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Liebe Forumsfreunde

    ich habe einen langen Brief geschrieben, den ich an das Bundespräsidialamt und den Behindertenbeauftragten versenden möchte.

    Ich würde mich über Ergänzungen und Kritik freuen.

    Lg Andrea

    #2
    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

    Teil 1:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in den aktuellen Zeiten selbstverständlicher großer Solidarität und Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen möchte ich mit diesem Schreiben Ihre Aufmerksamkeit auf eine Minderheit in Deutschland richten. Ich möchte Sie um Unterstützung für Menschen bitten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht erwerbsfähig sind, die im Berufsbildungsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind und dennoch um ihre Existenzsicherung bangen müssen.
    Wir, das sind mein Mann und meine Söhne, leben im Landkreis Barnim. Mein XXjähriger Sohn hat eine Autismus-Spektrum-Störung (Pflegestufe I und Grad der Schwerbehinderung 80% mit Merkzeichen G und B) und mit diesem Brief möchte ich Ihnen von unserem sehr steinigen Weg berichten, denn ich weiß, dass unsere Geschichte kein Einzelfall ist. Alle hier aufgeführten Zitate aus Briefen sind gekennzeichnet und in meinen Unterlagen abgelegt. Bei Bedarf übersende ich Ihnen gern die entsprechenden Kopien.


    Mein Sohn wurde 20XX in den Berufsbildungsbereich der WfbM aufgenommen. Da Mitarbeiter in einer WfbM als voll erwerbsunfähig eingestuft werden, haben wir im Februar XXXX einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Dieser wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt:
    Auszug Schreiben Grundsicherungsamt
    „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung […] erhalten Personen, die die Altersgrenze nach §41 Abs. 2 SGB VII erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches sind.
    Diese Voraussetzungen erfüllt Ihr Sohn XXXXXXX derzeit nicht.
    Zum einen wurde eine Feststellung der vollen Erwerbsminderung seitens des Rentenversicherungsträgers […] aufgrund seines Alters und der abzuwartenden persönlichen Entwicklung nach den mir bisher eingereichten Unterlagen noch nicht getroffen, zum anderen nimmt XXXXXXX zur Zeit an einer Maßnahme der beruflichen Förderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen teil. Die im Berufsbildungsbereich angesiedelte Arbeit, ist einer Ausbildung gleichzusetzen. […]
    Behinderte Menschen, die sich im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte befinden, sind voll erwerbsgemindert[…]. Diese volle Erwerbsminderung ist jedoch noch nicht als dauerhaft anzusehen. Es handelt sich dabei nur um eine befristete volle Erwerbsminderung.
    Deutet man den Antrag hilfsweise in einen Antrag auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB VII um, so ist festzustellen, dass XXXXXXX XXXXXXX nicht allein im Haushalt wohnt, sondern zusammen mit seinen Eltern. […] Er zählt somit als Angehöriger zum Haushalt seiner Eltern und bildet mit Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II
    Es tut mir leid, Ihnen derzeit keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können.„
    Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, Kopien diverser Gutachten beigefügt, mit der Bitte, die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger zu veranlassen (Schreiben v. XX.XX.XX).

    Kommentar


      #3
      AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

      Teil 2:
      Nachdem das Grundsicherungsamt nicht reagierte, habe ich selber bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Prüfung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung gestellt. Die Prüfung der Rentenversicherung kann jedoch nur der zuständige Träger der Sozialhilfe im Wege der Amtshilfe an den zuständigen Rentenversicherungsträger veranlassen.
      Der Widerspruch wurde erst nach Einreichung einer Untätigkeitsklage am XX.XX.XX wie folgt beantwortet:
      Auszug Schreiben Grundsicherungsamt XX.XX.XX:
      „2. Der Widerspruch wird als sachlich unbegründet zurückgewiesen[…]
      Ihr Sohn xxxxxx, geb. XX.XX.XX ist nicht antragsberechtigt, da bei ihm die volle Erwerbsminderung nicht als dauerhaft anzusehen ist. […]. Die Arbeit im Berufsbildungsbereich gilt als berufsfördernde Maßnahme, die einer Ausbildung gleichzusetzen ist[…]. Aufgrund dessen sind entgegen Ihrer Auffassung, unter Bezugnahme auf den Untersuchungsgrundsatz des § 20 SGB X, keine Ermittlungen notwendig. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 SGB X bestimmt die Behörde Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. […] Im Ergebnis dessen war entgegen Ihrer Auffassung die Prüfung der Erwerbsminderung auf Dauer nicht zu veranlassen. […] Damit ist Ihr Sohn nicht antragsberechtigt bezüglich der Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, so dass die grundsätzliche Leistungsberechtigung nach dem SGB II zur Anwendung kommt. […] Aufgrund dessen ist wegen der grundsätzlichen Leistungsberechtigung nach dem SGB II beim Job-Center Barnim die konkrete Leistung zu ermitteln. Entsprechend wird auch in anderen Fällen verfahren[…]“
      Daraufhin habe ich Klage eingereicht.
      Da die Grundsicherung grundsätzlich nur für ein Jahr gewährt wird, habe ich im Februar XXXX einen weiteren Antrag gestellt und diesen per Einschreiben versandt. Auf diesen Antrag wurde nicht reagiert. Auf telefonische Nachfrage am XX.XX.XX wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag nicht angekommen sei. Nach meiner Ankündigung bei der Polizei Strafanzeige zu stellen, erhielt ich folgende Antwort:
      Schreiben Grundsicherungsamt vom XX.XX.XX
      „Ihre Antragsunterlagen[…] haben sich im Posteingang einer seit längerem erkrankten Kollegin angefunden, […]
      Aufgrund dessen, dass die Prüfung der Ansprüche[…]. im Zuge des Klageverfahrens noch nicht abgeschlossen ist, besteht bisher keine Veranlassung Ihrerseits, erneut einen Antrag[…] einzureichen.“
      Am XX.XX.XX wurde auch dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die volle Erwerbsminderung noch nicht als dauerhaft anzusehen sei. Daraufhin folgte mein Widerspruch am XX.XX.XX., die Ablehnung des Widerspruches vom Grundsicherungsamt am XX.XX.XX sowie erneute Klageeinreichung beim Sozialgericht Frankfurt/Oder.
      Am XX.XX.XX fand eine Fachausschusssitzung der WfbM statt. Dort wurde die Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM entschieden. Mit Schreiben vom XX.XX.XX bat ich das Grundsicherungsamt nochmals um Prüfung der Anträge, da mit Vorliegen eines Protokolls der Fachausschusssitzung eine Prüfung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung entfallen kann. Wiederrum wurde auf die anhängigen Klageverfahren verwiesen.
      Sieht der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen Beschäftigten im Berufsbildungsbereich und Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM? Ergibt sich nicht der Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung aus der Definition dauerhaft voll erwerbsunfähig?
      Erst mit Eintritt in den Arbeitsbereich der WfbM im November XXXX wurde Grundsicherung, wenn auch ohne den zustehenden Mehrbedarf gewährt. Es folgten mein Widerspruch und anschließend eine Neuberechnung durch das Grundsicherungsamt.
      Nachdem zum XX.XX.XX mein Sohn aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, Einmalbedarfe für die Wohnungserstausstattung durch das Grundsicherungsamt bewilligt wurden sowie die Übernahme der Miete vom Grundsicherungsamt bestätigt wurde, hat das Grundsicherungsamt weiterhin nur 80% des Regelbedarfes bewilligt. Nach Widerspruch und Klage im Eilverfahren bekommt er nun 100% des Regelbedarfes, wobei die Anerkennung der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin aussteht.

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        #4
        AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

        Teil 3:
        Das Sozialgericht Frankfurt/Oder hat die Prüfung beim Rentenversicherungsträger veranlasst mit dem Ergebnis, dass die dauerhafte volle Erwerbsminderung seit der Kindheit besteht. Das Gericht bat daraufhin um Mitteilung, ob der Landkreis Barnim bei der bisherigen Auffassung verbleibt. Das Rechtsamt des Landkreises übermittelte eine Stellungnahme an das Gericht mit folgendem Schlusssatz:
        Auszug Schreiben vom XX.XX.XX
        „[…] Der Kläger […] befand sich […] im Berufsbildungsbereich einer […] Werkstatt für behinderte Menschen[…]. Die Arbeit im Berufsbildungsbereich gilt als berufsfördernde Maßnahme, die einer Ausbildung gleichzusetzen ist[…]. Allerdings ist […] die volle Erwerbsminderung noch nicht als dauerhaft anzusehen. Das Gutachten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom XX.XX.XX hingegen sieht den Kläger als erwerbsunfähig auf Dauer seit Kindheit an. Beide Gutachten sind insoweit widersprüchlich, so dass auch daher an der bisherigen Position festgehalten wird.“
        Nachdem das Gericht einen mündlichen Erörterungstermin festgesetzt hat, änderte das Grundsicherungsamt plötzlich seine Rechtsauffassung und gewährt dem Kläger Leistungen für den streitigen Zeitraum, so dass keine Verhandlung mehr erforderlich war. Meines Erachtens sollte ein Urteil mit Präjudiz auf andere Verfahren vermieden werden. Gemäß geschlossenem Vergleich am XX.XX.XX sollten die ausstehenden Leistungen vom Februar 20XX bis Oktober 20XX bis XX.XX.XX. vom Grundsicherungsträger überwiesen werden. Auf telefonische Nachfrage am XX.XX. erhielt ich die Mitteilung, dass urlaubsbedingt die Zahlung erst später erfolgen kann. Am XX.XX.XX ist das Grundsicherungsamt seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
        Ich bitte Sie, helfen Sie den Betroffenen.
        Der Aufnahme in einer WfbM geht eine ärztliche Begutachtung der ARGE bezüglich der Leistungsfähigkeit voraus. Nur bei fehlender Arbeitsfähigkeit erfolgt die Aufnahme in eine WfbM. Lässt das womöglich die Frage zu, dass behördliche Gutachten leichtfertig ausgestellt werden?
        Kann nicht vermutet werden, dass im Vorfeld der Aufnahme in eine WfbM alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, denn bei einem Durchschnittsstundenlohn von 1,20 Euro kann ein Mensch trotz aller Bemühungen niemals wirtschaftlich selbstständig sein?
        Ich möchte nicht akzeptieren, dass andere den gleichen mühsamen, kräftezehrenden Weg gehen müssen. Ich kann nicht verstehen, dass behinderte Menschen im Berufsbildungsbereich ihre Grundsicherung, also ihr Existenzminimum, nur über Klageverfahren sichern können. Das Grundsicherungsamt argumentiert, dass der Berufsbildungsbereich einer WfbM eine berufsfördernde Maßnahme ist, die einer Ausbildung gleichzusetzen ist. Warum können dann Beschäftigte im Berufsbildungsbereich der WfbM keinen nicht auch einen Berufsabschluss erwerben?
        Hat nicht der Sozialhilfeträger auch eine Fürsorgepflicht?
        Warum verwehrt der Sozialhilfeträger die Prüfung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger?
        Warum versucht der Sozialhilfeträger, die finanzielle Verantwortung einzig auf die Familien abzuwälzen, die sich tagtäglich aufopfern, um die Versorgung ihrer erwachsenen behinderten Kinder sicherzustellen?
        Wie hoch wären die Kosten, wenn all diese Menschen stationär in Einrichtungen betreut und gepflegt werden müssten?
        Kann es im Sinne unseres Sozialstaates sein, dass Eltern zu Bittstellern bei Sozialbehörden werden und sich durch einen Dschungel aus Paragrafen kämpfen müssen?
        Sollte es nicht selbstverständlich sein, diese Familien zu unterstützen, um auch den Wert ihrer Leistung anzuerkennen?
        Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

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          #5
          AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

          Liebe Andrea,

          so wie Du es beschreibst ist es der übliche Umgang der Sozialbehörden, mit Eltern von behinderten, erwachsenen Kindern,
          so wie ich ihn auch kenne.
          Das ist der ganz normale Wahnsinn....egal ob es um den "Anspruch auf Grundsicherung von Beschäftigten im Berufsbildungsbereich
          einer WfbM" geht, ob es um den "Anspruch der Regelbedarfsstufe 1 für behinderte Menschen im Haushalt der Eltern" geht,
          ob es um den "grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld wenn Grundsicherungsberechtigte im Haushalt der Eltern leben" geht.....usw...usw...

          Vorhandene Bundessozialgerichtsentscheidungen werden einfach ignoriert.....

          Von Beratungspflicht haben die Sozialbehörden anscheinend noch nie gehört….ganz im Gegenteil, es werden Forderungen ohne rechtliche Grundlagen gestellt…

          Falls man es dann endlich geschafft hat und einen positiven Bescheid erhalten sollte, sollte man bloß nicht umziehen müssen…..neuer Antrag beim neuen Sozialamt und das ganze „Drama“ geht von vorne los….

          Es ist echt unfassbar wie wir für die Rechte unserer behinderten Kinder "kämpfen" müssen....man könnte meinen die Sozialbehörden hätten es darauf abgesehen das uns Eltern die Puste ausgeht und ich befürchte das wird leider auch bei vielen (durch die jahrzehntelange Pflege/Betreuung der behinderten Kinder) total überbelasteten Eltern der Fall sein...

          -----------------------------------------------------------------------------------------------

          Übrigens Infos zu Deinem Thema gibt es auch hier von Rechtsanwalt Jürgen Greß:

          "Diese Argumentation der Sozialämter ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Die
          pauschale Ablehnung der Grundsicherung für Beschäftigte im Eingangsbereich
          oder Berufsbildungsbereich einer WfbM ist unzulässig.".....


          ..."Das Sozialgericht München hatte jetzt über die Grundsicherung eines Beschäftigten
          im Berufsbildungsbereich einer WfbM zu entscheiden. In seiner rechtskräftigen
          Entscheidung vom 27.07.2013, Az. S 48 SO 545/12, ist das Sozialgericht
          München nicht auf die Argumentation des beklagten Sozialamtes zur angeblich
          noch fehlenden Dauerhaftigkeit der Erwerbsminderung eingegangen."...



          Kompletter Infobrief:
          http://www.hoffmann-gress.de/skripte...dsicherung.pdf


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          Liebe Grüße
          Monika
          Zuletzt geändert von werner62; 05.10.2015, 09:25.

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            #6
            AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

            Hallo Andrea!

            "SGB VII" im Text müsste wohl "SGB XII" heißen.

            Inhaltliche Anmerkungen unterlasse ich wohl lieber, das könnte sonst räumlich ein wenig ausarten.


            Viel Erfolg!

            Daniel

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              #7
              AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

              Hallo Andrea,
              ich bewundere Dein Engagement und Deinen Eifer und wünsche Dir ( und uns allen!) das sich jemand der Sache annimmt und, im besten Fall, ändert, aber doch wenigstens Dein Schreiben liest und keiner Standartantwort würdig findet, sondern einer persönlichen Antwort an Dich!
              Die Hoffnung stirbt zuletzt!

              Überprüfungen durch die Rentenversicherung gemäß § 45 SGB XII sollten eigentlich in allen Fällen, in denen es Hinweise auf eine dauerhafte Erwerbsminderung gibt, vom Sozialamt beauftragt werden. Hier ist es egal, ob z.B
              Schule oder Berufsbildungsbereich, solange die Person das 18 Lebensjahr vollendet hat und die dauerhafte Erwerbsminderung nicht anderweitig erwiesen wurde, z.B. durch den Werkstatt-Fachausschuss bei Aufnahme in den BBB, oder auch durch die Pflegestufe II oder höher. Ich schreibe oben bewusst “sollten“, obwohl es ja eigentlich “haben“ heißen müsste...

              Dank dessen das die Sozialämter eine gesetzlich verankerte “Aufklärungs - und Beratungspflicht“ haben, im Gesetz aber nicht explizit erwähnt wird, das diese Pflicht rechtmässig zu erfolgen hat, berät man “versehentlich“ eben auch mal falsch - .... und so falsch kann das ja doch nicht sein, weil es kommt ja nur ganz selten mal ein Widerspruch....
              Also von Amts wegen alles richtig gemacht und Geld eingespart!

              Selbst bei Pflegestufe II gab‘s hier bei uns erst mal einen ablehnenden Bescheid, wurde aber nach
              Widerspruch (beinahe ) umgehend geändert. Bei hilfsweiser Forderung der Überprüfung durch die RV passiert hier das Gleiche wie bei Euch: Es geht vor Gericht, welches eine Überprüfung durch die RV anordnet. Sollte zwischenzeitlich die Aufnahme in den Arbeitsbereich einer WfbM erfolgt sein, genügt dann aber auch die Stellungnahme des Fachausschusses der WfbM......

              Vielleicht solltest Du Deinem Schreiben Unterschriften anderer Kenntnisnehmer mit Angabe von Stadt/Kreis beifügen.
              Kopien des ganzen Schriftverkehrs würde ich, in der Hoffnung, das ihn dann jemand liest, sofort mitschicken und ganz sicher würde ich “einer von mir erwarteten Antwort durch Sie positiv entgegen sehen“...

              Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg für Dein Vorhaben!
              Zuletzt geändert von alexa; 06.10.2015, 20:01. Grund: Deutsche Sprache - nie perfekt, leider...

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                #8
                AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                vielen Dank Daniel für den Hinweis. Du hast natürlich Recht...

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                  #9
                  AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                  Liebe Alexa,

                  danke fürs Mut machen.

                  Ich habe schon einmal ans Bundespräsidialamt geschrieben. Damals lief das Klageverfahren noch und eine Einmischung in lfd. Verfahren kann/darf nicht erfolgen.

                  Es gab eine persönliche Antwort und mein Schreiben wurde ans Ministerium für Arbeit und Soziales in Brandenburg weitergeleitet. Von dort gab es (wie zu erwarten) eine Standardantwort.

                  Ich würde mir so sehr wünschen, dass in den Behörden niedergeschriebenes Gesetz umgesetzt wird, dass für unsere Kinder nicht das Nötigste sondern das Möglichste getan wird.

                  Die Ämter wissen, dass wir in unserem Alltag viel zu beschäftigt sind und uns deshalb viel zu viel gefallen lassen. Durch alles musst du dich alleine durchkämpfen. Vernünftige Beratungsstellen gibt es nicht.

                  Vielleicht hat jemand eine Idee, an wen ich diesen Brief noch senden kann?

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                    #10
                    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                    Hallo Andrea,

                    deine ausführliche Zusammenfassung macht mich absolut fassungslos, denn da sind wirklich viele Tatbestände aus der Norderstedter Erklärung erkennbar.
                    Dass du trotz eindeutiger Rechtslage und entsprechender Urteile (hatte ich hier mal eingestellt: Eingangsverfahren WfbM und Jobcenter) immer noch hingehalten wirst, ist eine bodenlose Unverschämtheit!
                    Aber wir Eltern sind halt "erpressbar", denn wir gehen - oft für viele Jahre - bis an unsere Grenzen und darüber hinaus, um unseren Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen.
                    Ginge es bei der Betreuung und Pflege um ein Produkt, das man an den Hersteller zurückgeben und auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen könnte, wären die Regierung und die Behörden schon lange pleite...

                    Zu deinem Brief: dass du die Passagen der Behördenbriefe kenntlich gemacht hast, um diese deutlich von deinen persönlichen Aussagen abzugrenzen, ist sehr gut. Vielleicht legst du noch die Norderstedter Erklärung mit einem kurzen Hinweis dazu. Dann könntest du noch um eine (aussagekräftige) Rückmeldung bitten.

                    Adressaten: Verena Bentele (Behindertenbeauftragte), Andrea Nahles (BMAS), Vorsitzende/r der Lebenshilfe deines Bundeslandes und natürlich an Ulla Schmidt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

                    Im Infoblatt zur Grundsicherung von Gisela Maubach findest du auch noch gute Hinweise.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                      Hallo Andrea,
                      hier noch eine weitere Info von Gisela: hier wurde unter Nr. 30 / 31 auf Seite 16 auf genau diese Frage geantwortet, dass nicht ins SGB II verwiesen werden darf:

                      http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/104/1610457.pdf

                      Das Sozialamt hat also die Alternative, entweder Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII zu bewilligen oder die Rentenversicherung mit der Prüfung zu beauftragen.
                      ALG II geht auf jeden Fall gar nicht.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                        Vielen Dank Inge für deine Unterstützung.

                        Auf genau diese Unterstützung hatte ich auch gehofft.

                        Liebe Grüße aus Brandenburg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                          Hallo Andrea,

                          und damit hast du auch noch zwei weitere Adressaten für deinen Brief: Markus Kurth und Franz Thönnes

                          Und zudem könntest du noch nachfragen, warum du trotzdem zeit- und kostenintensiv (für die Allgemeinheit) vor Gericht ziehen musst, um die Rechte deines Sohnes durchzusetzen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                            Der Brief ist an folgende Adressaten raus geschickt

                            Bundespräsidialamt
                            Joachim Gauck
                            Spreeweg 1
                            10557 Berlin


                            Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                            Andrea Nahles
                            Wilhelmstraße 49
                            10117 Berlin (Mitte)


                            Beauftragte der Bundesregierung
                            für die Belange behinderter Menschen
                            Verena Bentele
                            Mauerstraße 53
                            10117 Berlin


                            Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
                            Frauen und Familie
                            Referat Behindertenpolitik
                            Jürgen Dusel
                            Haus S
                            Henning-von Tresckow-Straße 2-13
                            14467 Potsdam


                            Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
                            Markus Kurth
                            Platz der Republik
                            11011 Berlin


                            SPD
                            Franz Thönnes, MdB
                            Platz der Republik 1
                            11011 Berlin



                            Bundesvereinigung Lebenshilfe
                            Ulla Schmidt
                            Leipziger Platz 15
                            10117 Berlin


                            Lebenshilfe Brandenburg - Potsdam e.V.
                            Zentrale und Geschäftsstelle
                            Matthias Pietschmann
                            Potsdamer Landstraße 11
                            14776 Brandenburg an der Havel


                            autismus Deutschland e.V.
                            Bundesverband zur Förderung
                            von Menschen mit Autismus
                            Rothenbaumchaussee 15
                            20148 Hamburg


                            Allgemeiner Behindertenverband
                            in Deutschland e. V
                            Friedrichstraße 95
                            10117 Berlin

                            Ich bin gespannt auf die Antworten und werde berichten.

                            Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung

                            LG
                            Andrea

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                              #15
                              AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                              Liebe Andrea,
                              Engagement gehört belohnt, hier aber erst mal ein kleines “Danke“ dafür!


                              Viel Glück und Daumen drück !!!

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                                #16
                                AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                Hallo,

                                wie versprochen, kann ich euch heute die 1. Rückmeldung geben. Der ABD (Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V.) hat folgende Antwort zugesandt....

                                "Sehr geehrte Frau XXXXX,

                                vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Schwierigkeiten beschreiben, die Sie mit ihrem Sohn mit Behörden und Ämtern haben. Mit diesen Schwierigkeiten haben nicht nur Sie zu kämpfen, sondern viele andere Menschen mit Behinderungen auch.
                                Wir bekommen täglich Informationen, wie schlecht Behörden und Ämter entscheiden.
                                Nur haben wir zurzeit in unserem Bundesverband keine Möglichkeiten daran etwas zu ändern, da alle diese Anträge, die schlecht von den Ämtern und Behörden bearbeitet werden, Ländersache ist. Uns sind genauso die Hände gebunden wie bei jemanden anderen auch.
                                Wir nehmen jede Anfrage sehr ernst und bringen diese bei einem entsprechenden Anlass in einer entsprechenden Behörde zur Sprache.
                                Ich hoffe nur dass sich auch die anderen Institutionen zu Ihrem Schreiben äußern.

                                Mit freundlichen Grüßen

                                XXXXXX
                                Vorstandsmitglied"

                                Die Antwort wurde einen Tag nach Erhalt meines Briefes verfasst. Für mich ziemlich ernüchternd.... und schade.... und an den Komma- und grammatikalischen Fehlern lässt sich für mich ableiten, dass die Antwort mit ziemlicher Gleichgültigkeit verfasst wurde. Alles schnell schnell und bloß keine Verantwortung übernehmen.

                                Im Briefkopf steht: "Für Selbstbestimmung und Würde". HAHA
                                Machen kann man nix... man hofft halt, dass andere was machen..... Noch nicht mal Vorschläge werden unterbreitet.

                                Ein Gutes hat es, meine Erwartungen wurden heruntergeschraubt!

                                Liebe Grüße
                                Andrea

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                                  #17
                                  AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                  Guten Morgen Andrea,
                                  solche Antworten nach dem "St.-Florians-Prinzip" ist leider oft typisch. Aber da gibt es bestimmt auch noch einen Landesverband

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                                    #18
                                    AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                    Guten Morgen Inge,

                                    Du hast recht, aber wenn schon der Bundesverband nicht die Landesverbände einschaltet, wird mein Brief bei den Landesverbänden auch abprallen.

                                    jetzt erst recht!!! und wenn ich keine vernünftigen Antworten auf meine Fragen bekomme, habe ich immer noch die Möglichkeit Medien einzuschalten.

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                                      #19
                                      AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                      Hallo Andrea,
                                      nicht unbedingt. Schau mal, ob "dein" Landesverband eine Homepage hat und ob dort auch Elternteile von behinderten Kindern mitarbeiten. Vielleicht kannst du zu diesen noch zusätzlich Kontakt aufnehmen.

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                                        #20
                                        AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                        Gestern kam eine Antwort von Ulla Schmidt.
                                        Der Brief ist sehr lang. Ich möchte euch dennoch auszugsweise den Inhalt widergeben.
                                        Auszug:

                                        …. Dankbar bin ich Ihnen für Ihre konkreten Hinweise, wo es möglicherweise aus Rechtsgründen „hakt“ und gesetzlicher Klarstellungs-oder Verbesserungsbedarf besteht. Gerne gebe ich diese Hinweise weiter…..
                                        …. § 45 SGB XII regelt die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung im Sozialhilferecht. …… Die Feststellung ist ….. entbehrlich, wenn sich bereits der Fachausschuss …(fbM) als kompetente Einrichtung damit befasst hat.
                                        Diese Ausnahme wurde geschaffen, um behinderten Menschen weitere Untersuchungen und Prüfungen zu ersparen… Ob die Aufrechterhaltung der Regelung in dieser Form weiterhin ihre Berechtigung hat, könnte im Rahmen der Schaffung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes, das wir als Lebenshilfe intensiv begleiten, überprüft werden.
                                        Sie sprechen die Unterscheidung zwischen dem Arbeitsbereich und dem Berufsbildungsbereich in einer WfbM an. Der Gesetzeswortlauf des § 45 SGB XII äußert sich dazu nicht eindeutig, da er nur von der „Aufnahme in eine Werkstatt“ spricht. Zu beachten ist jedoch der zweite Teil des Satzes, in dem verlangt wird, dass der Leistungsberechtigte …. Als voll erwerbsgemindert gelten muss.
                                        ….
                                        Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen zitierten Schreiben …. ausgeführt wird, der Berufsbildungsbildungsbereich sei eine berufsfördernde Maßnahme, die einer Ausbildung gleichzusetzen sei. Hier fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe seit langem, dass auch Menschen mit Behinderung in Werkstätten eine dreijährige berufliche Bildung mit der Möglichkeit eines berufsqualifizierenden Abschlusses ermöglicht wird.
                                        …. Sie leisten mit Ihrem Engagement aber einen wichtigen Beitrag dazu, anderen Mut zu machen, auch ihre Rechte wahrzunehmen. Dafür danke ich Ihnen sehr.

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                                          #21
                                          AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                          Heute kam die sehr interessante Antwort vom Landesbehindertenbeauftragten Brandenburg

                                          Auszug:
                                          Behinderte Menschen,die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem Votum des Fachausschusses in die WfbM aufgenommen werden sollen, gehören grundsätzlich zum leistungsberechtigten Personenkreis für Leistungen nach dem IV: Kpitel SGB XII. Dies gilt auch bei Beschäftigung im Eingangs-oder Berufsbildungsbereich. Die Vertretungen des Sozialhilfeträgers im Fachausschuss der WfbM teilen mit, ob sie der Aufnahme widersprochen oder nicht widersrochen haben und damit das Abstimmungsergebnis einvernehmlich oder nicht einvernehmlich ausgefallen ist. Bei einem einvernehmlichen Votum ist ein Auspruch auf Leistungen zu unterstellen, ein zusätzliches Gutachten ist nicht einzuholen.

                                          ..... Aufgrund der von Ihnen geschilderten Situation kann Herr Dusel sich jetzt erkundigen, ob dieses Vorgehen gängige Praxis im Land Brandenburg ist und sich ggf. dafür einsetzen, dass entsprechende Hinweise an die Kommunen gegeben werden.

                                          Mit freundlichen Grüßen


                                          Also ich finde das sehr interessant. Bei meinem Sohn gab es einen Fachausschuss, der die Aufnahme bestätigt hat. Unterschrieben hat auch das Grundsicherungsamt. Also war doch alles klar.

                                          Ich werde auf jeden Fall meiner Anwältin eine Kopie des Schreibens geben. Vielleicht lassen sich die anderen Verfahren dann schneller klären.

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                                            #22
                                            AW: GruSi im Berufsbildungsbereich WfbM

                                            Hallo Andrea,
                                            danke, dass du hier immer die Neuigkeiten einstellst. Ich finde das sehr interessant, und für viele Eltern ist es bestimmt auch sehr hilfreich.

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                                              #23
                                              Zur der Prüfung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung gibt es neue Infos vom BVKM

                                              Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung darf der Rentenversicherungsträger ferner bei Menschen mit Behinderung vornehmen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen. Dies wird in § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung klargestellt. [...]
                                              Der Gesetzgeber selbst scheint jedoch anderer Ansicht zu sein. Er begründet die neue Regelung nämlich damit, dass die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne (Bundestags-Drucksache 18/9984, Seite 97), [...]
                                              Hinweis: Abzuwarten bleibt, welche der vorgenannten Varianten von den Sozialämtern bei der Entscheidung über die Grundsicherung berücksichtigt wird. Sollte sich die Praxis etablieren, dass Grundsicherungsanträge von Menschen mit Behinderung, die sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM befinden, abgelehnt werden, wird dringend empfohlen, hiergegen Widerspruch einzulegen. Der bvkm wird die weitere Entwicklung in dieser Sache beobachten und gegebenenfalls unter www.bvkm.de einen Musterwiderspruch zur Verfügung stellen.
                                              Quelle und kompletter Text: BVKM (siehe Punkt 4)

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                                                #24
                                                Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) weist darauf hin, dass seit Juli 2017 Menschen mit Behinderungen, die nach der Schulentlassung den Eingangs-und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen, keine Grundsicherung bewilligt wird. Begründet wird dies damit, dass eine „dauerhafte volle Erwerbsminderung“ nicht vorliege.
                                                Der bvkm rät daher den Betroffenen, einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Die Argumentationshilfe sowie einen Musterwiderspruch gibt es beim BVKM

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                                                  #25
                                                  Es kommt noch schlimmer. Auch bestehende Grundsicherungsbescheide werden aufgehoben. (nach § 48 SGB X)
                                                  es wird empfohlen beim örtlichen Jobcenter Arbeitslosengeld II zu beantragen. Dem Sozialamt liegt das Gutachten der Agentur für Arbeit über Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt auf Dauer vor. Ein Antrag auf ALG II läuft also ins Leere und würde auch eine Schlechterstellung bedeuten, da Kinderger- und Ausbildungsgeld angerechnet werden.
                                                  Ich habe mir einen Termin bei einem Anwalt geholt. Denn langsam schaue ich nicht mehr durch.
                                                  Es läuft jetzt die Anhörung nach §24 SGB X. Leider schreibt der Bvkm. dazu noch nichts.
                                                  Wer weiß Rat
                                                  LG Marieta

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