Heute brauche ich mal nach langer Zeit wieder Hilfe, bin grad fix und alle.
Habe mir heute mal den Sozialhilfebescheid meiner Tochter genauer angeschaut, weil in diesem Monat ein geringerer Betrag an Leistungen überwiesen wurde, das machte mich stutzig. Und nun weiß ich, ich hätte wohl mal genauer drauf schauen müssen. Nun bleibt mir noch die Überprüfung nach§ 44 SGB X. Worum geht es:
Im Bescheid wurden ganz plötzlich und ohne Vorankündigung die Kosten der Unterkunft für meine Tochter radikal gekürzt! Wir bezahlen 585€, sie erhält fortan nur noch 114€!!! Wir leben zu zweit, bisher wurden die Kosten anteilig in tatsächlicher Höhe erstattet, also die Hälfte!
Nun kommt man mir mit folgendem Satz: "Lebt die leistungsberechtigte Person zusammen im Haushalt mit ihren Eltern und ist sie vertraglich zu keiner Mietzahlung verpflichtet, sind der leistungsberechtigten Person die Unterkunftskosten im Rahmen einer Mietpauschale zu erbringen"
Bisher wurde wie oben geschrieben immer die Hälfte gezahlt, ohne Probleme! Nun muss ich von meinem Harz IV Regelsatz die Differenz begleichen, dann bleibt mir sozusagen nichts mehr für meinen Lebensunterhalt! Kindergeld rechnet man mir ja auch schon an, ich verliere gerade jeden Glauben!!!
Ich bin dermaßen schockiert, hatte das jemand von Euch schon mal und kann mir für meinen Antrag helfen in Form der Formulierung?
Anke
Habe mir heute mal den Sozialhilfebescheid meiner Tochter genauer angeschaut, weil in diesem Monat ein geringerer Betrag an Leistungen überwiesen wurde, das machte mich stutzig. Und nun weiß ich, ich hätte wohl mal genauer drauf schauen müssen. Nun bleibt mir noch die Überprüfung nach§ 44 SGB X. Worum geht es:
Im Bescheid wurden ganz plötzlich und ohne Vorankündigung die Kosten der Unterkunft für meine Tochter radikal gekürzt! Wir bezahlen 585€, sie erhält fortan nur noch 114€!!! Wir leben zu zweit, bisher wurden die Kosten anteilig in tatsächlicher Höhe erstattet, also die Hälfte!
Nun kommt man mir mit folgendem Satz: "Lebt die leistungsberechtigte Person zusammen im Haushalt mit ihren Eltern und ist sie vertraglich zu keiner Mietzahlung verpflichtet, sind der leistungsberechtigten Person die Unterkunftskosten im Rahmen einer Mietpauschale zu erbringen"
Bisher wurde wie oben geschrieben immer die Hälfte gezahlt, ohne Probleme! Nun muss ich von meinem Harz IV Regelsatz die Differenz begleichen, dann bleibt mir sozusagen nichts mehr für meinen Lebensunterhalt! Kindergeld rechnet man mir ja auch schon an, ich verliere gerade jeden Glauben!!!
Ich bin dermaßen schockiert, hatte das jemand von Euch schon mal und kann mir für meinen Antrag helfen in Form der Formulierung?
Anke